Freitag, April 16, 2010

Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR am 10.05.2010

Zahlreiche Gerichte bestätigen Kündigungsrechte der Anleger unter bestimmten Voraussetzungen

Die Anleger der Multi Advisor Fund I GbR haben in den vergangenen Tagen die Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung am 10.05.2010 im Theresiensaal der Gaststätte "Der Pschorr" in 80331 München erhalten. Der Einladung ist u. a. eine Beschlussvorlage beigefügt.

Unter "Beschluss 3" der Beschlussvorlage heißt es: "Die Geschäftsführung der Multi Advisor Fund I GbR schlägt der Gesellschafterversammlung vor, im Hinblick auf die aussichtsreichen Klagen gegen säumige Mit-Gesellschafter und dem daraus erwarteten Kapitalzufluss mit den Funktionsträger-Gesellschafter eine abschließende Regelung in Form eines Vergleiches zu treffen, wobei die Belastung der Fondsgesellschaft einen Betrag in Höhe von Euro 300.000,00 nicht überschreiten darf."

Der Eindruck, der durch diese Formulierung erweckt wird, Klagen gegen "säumige Mit-Gesellschafter" seien per se erfolgreich, kann von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die zahlreiche Anleger der Multi Advisor Fund I GbR vertritt, in dieser Form nicht bestätigt werden.

Zahlreiche Anleger der Multi Advisor Fund I GbR haben in der Vergangenheit - oftmals über ihre Rechtsanwälte - ihren Beteiligungsvertrag außerordentlich gekündigt bzw. den Widerruf der auf Abschluss der Beteiligung gerichteten Willenserklärung erklärt und die Beitragszahlungen eingestellt. Vor Gericht von der Multi Advisor Fund I GbR auf Bezahlung der "vermeintlichen" Rückstände in Anspruch genommen, bekommen in letzter Zeit immer mehr Anleger Recht.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte berichtet, konnten in den vergangenen Wochen diverse Urteile zugunsten der verklagten Anleger erstritten werden. So haben beispielsweise neben dem Amtsgericht Augsburg auch das Amtsgericht Erding und das Amtsgericht Stade Klagen der Multi Advisor Fund I GbR gegen Anleger kostenpflichtig abgewiesen.

"Die einzelnen Gerichte haben in diesen Fällen die Klageabweisung im Wesentlichen auf eine fehlerhafte Beratung der konkreten Anleger gestützt. Die in diesen erfolgreich verlaufenden Verfahren durchgeführten Beweisaufnahmen haben ergeben, dass die konkreten Anleger im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Multi Advisor Fund I GbR nicht ordnungsgemäß beraten und aufgeklärt wurden", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Auch wenn diese Urteile noch nicht rechtskräftig sind und grundsätzlich immer der konkrete Einzelfall zu überprüfen ist, sollten Anleger der Multi Advisor Fund I GbR, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beitrittserklärung fehlerhaft beraten fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen, um sich über ihre Rechte zu informieren.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.04.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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