Lehman Brothers kaschierte Probleme mit Bilanztricks und führte so Anleger in die Irre! Weitere Erfolge der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!
Medienberichten der letzten Tage zufolge kommt ein 2200 Seiten starker Untersuchungsbericht, den der zuständige Insolvenzrichter am Donnerstag bekannt gab, zu dem Schluss, dass die US-Investmentbank Lehman Brothers mit Bilanztricks einen Teil der Probleme aus den Büchern verschwinden ließ, um nach außen hin als gesundes Institut dazustehen.
„Anscheinend wurden hier Geschäftspartner und Anleger bewusst in dem Glauben gelassen, dass mit Lehman Brothers alles in Ordnung ist, um diese noch dazu zu bewegen, mit Lehman Brothers Geschäfte zu machen,“ so der Berliner BSZ e.V.-Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth ca. 180 Lehman-Geschädigte vertritt. Durch die Insolvenz des Bankhauses verloren ca. 40.000 – 50.000 deutsche Anleger, die in Lehman-Zertifikaten ihr Geld angelegt hatten, teilweise einen Großteil ihrer Ersparnisse.
Umso schöner ist es, dass die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen diverse Erfolge für geschädigte Anleger erzielen konnten, so z.B. in einem aktuellen Verfahren gegen die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, das am 20.01.2010 vom Landgericht Potsdam entschieden wurde.
In dem mit Datum vom 20.01.2010 gesprochenen Urteil vor dem LG Potsdam wurde die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die der Klägerin die Zertifikate vermittelt hatte, zu vollumfänglichem Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 € nebst der Übernahme außergerichtlicher Kosten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 20.01.2010, Az.: 8 O 277/09, noch nicht rechtskräftig).
Damit konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits 2 vollumfänglich Klage stattgebende Urteile gegen zwei verschiedene Banken erstritten werden, ebenso wie bereits zahlreiche Vergleiche mit diversen vermittelnden Banken in den letzten Wochen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sobald dies der Fall sein wird, werden wir diese umfänglich erläutern.
Für das Berufungsverfahren des vor dem LG Potsdam am 24.06.2009 entschiedenen Verfahrens gegen die Postbank ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg übrigens am 28.04.2010 zu erwarten.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen auch diverse Vergleiche für geschädigte Lehman-Anleger mit den diversen Banken schließen. Auch für Anleger von Cobold-Anleihen konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen einen ersten Erfolg verzeichnen, über den der BSZ e.V. demnächst berichten wird.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: „Wir freuen uns über diese weiteren Erfolge für die Lehman-Geschädigten“ und weist Geschädigte darauf hin, dass „speziell im Fall von der Dresdner Bank vermittelten Lehman Zertifikaten in den nächsten Wochen Verjährung drohen könnte, da zahlreiche Lehman-Zertifikate im Frühjahr 2007 vermittelt wurden und aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpGH a.F. Verjährung drei Jahre nach Anspruchsentstehung eintritt.“ Auch für von anderen Banken vermittelte Lehman-Zertifikate droht in den nächsten Wochen Verjährung, so dass Geschädigte auch hier prüfen sollten, ob die Verjährung nicht gehemmt werden soll.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.03.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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