Derzeit findet eine massive Treibjagd auf Steuersünder statt. Der Hintergrund dafür sind die von den Bundesländern, hier vor allem Nordrhein-Westfalen (der Bund hält sich mangels Zuständigkeit vornehm heraus), gekauften und von Dritten rechtswidrig erlangten Bankdaten über eine Vielzahl von Bundesbür-gern, welche Konten im Ausland unterhalten.
Viele der potentiell Betroffenen haben die Möglichkeit der Selbstanzeige genutzt, um im günstigsten Falle Steuerfreiheit zu erlangen. Welche Hürden dabei im Einzelnen zu bewältigen sind, wurde von dem BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Axel Widmaier bereits in seinem letzten Beitrag dargelegt. Mittlerweile haben nach vorsichtigen Schätzungen mehr als 10.000 Bundesbürger diesen Weg beschritten. Dies ergab eine Umfrage des Wirtschaftsmagazins Kapital bei allen Oberfinanzdirektionen und den Finanzministerien.
Wegen der gestohlenen Bankdaten hat laut einer Nachricht der „Neuen Zürcher Zeitung“ die Credit Suisse Strafanzeige eingereicht. Danach habe die CS jedoch keine offizielle Mitteilung bekommen, und die Bank habe auch keine internen Indizien für einen Datendiebstahl. Man wisse immer noch nicht, ob es überhaupt eine CD mit CS-Kundendaten gibt. Trotzdem habe die Bank vor einigen Tagen Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Vor kurzem hatte die Bank auf die Ermittlungen deutscher Behörden in der Datenklau-Affäre reagiert, indem sie die Reisen von Kundenberatern ins Nachbarland stark einschränkte.
Aufgrund mehrerer mit Steuerfahndern geführten Gespräche ergibt sich nun das Bild, dass über das Warten auf Selbstanzeigen hinaus, die Steuerfahndung aktiv mit Hausdurchsuchungen tätig wird. Mittlerweile wurden erste Steuerdaten aus der von Nordrhein-Westfalen erworbenen CD an verschiedenen Finanzministerien, u.a. auch Baden- Württemberg, bzw. dem Saarland übermittelt. Nach einem Pressebericht vom 24.03.2010 bei Panorama haben die Ermittler im Saarland bereits die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht, auch das Handelsblatt berichtete, dass es im Zuge der Ermittlungen bereits zu ersten Durchsuchungen kam. Es erschienen Beamte der Steuerfahndung (Steufa) bei Privatleuten in Süddeutschland, die keine Selbstanzeige abgegeben hatten und eben darauf spekulierten, nicht auf der CD gespeichert zu sein. Für die Fahnder ist es nun ein Leichtes abzugleichen, wer auf der CD erscheint und noch keine Selbstanzeige eingereicht hat.
Wie in verschiedenen Presseveröffentlichungen zu lesen ist, hat sich mittlerweile auch ein Wiesbadener Multimillionär selbst angezeigt. Er soll insgesamt eine halbe Milliarde Euro auf Schweizer Konten gebunkert haben. Der Steuersünder soll der Finanzverwaltung bereits eine erste Zahlung auf die zu erwartende Steuer in Höhe von zehn Millionen Euro überwiesen haben.
Bei einigen der noch nicht ausgewerteten CD`s besteht unter Umständen noch die Möglichkeit, rechtzeitig die Straffreiheit zu erlangen. Man denke z.B. an die Baden-Württemberg angebotene CD, welche von diesem Bundesland nicht angekauft worden ist, sondern man versuchte das Ganze dem Bund zu überantworten, der mit dem Hinweis auf seine fehlende Zuständigkeit nun ein willigeres Bundesland suchte, und es mit Nordrhein-Westfalen gefunden hat. Es wird also im Hinblick auf die anderen CD`s bald mit entsprechenden Ermittlungen zu rechnen sein.
Unabhängig von der Frage einer drohenden Entdeckung sollte man sich ernsthaft überlegen, ob es weiter ratsam ist, überhaupt noch derartige Konten in der Schweiz oder anderswo zu unterhalten. Gerade bei der älteren Generation darf auch die Überlegung nicht außer Acht bleiben, dass man ein solch zweifelhaftes Erbe nicht unbedingt seinen Nachkommen hinterlassen sollte, die sich dann plötzlich im Falle des Versterbens des Familienangehörigen sich mit einer unbequemen Last herumschlagen müssen. Das Erbe ist in einem solchen Fall mit dem Makel behaftet, dass es sich zum einen um Schwarzgeld handeln kann, zum anderen, dass die Erträgnisse nicht versteuert worden sind, wobei in einem solchen Fall der steuerlich relevante Zeitraum von zehn Jahren gleichfalls gilt. Im Übrigen ist der Erbe dann gehalten, um Straffreiheit zu erlangen, schnellstens etwas zu unternehmen, denn sollte er dies nicht tun, ist er schneller als gedacht selbst in eine Steuerhinterziehung verstrickt.
Ein weiteres Argument ist zumindest bei Nummernkonten darin zu sehen, dass es durchaus sein kann, dass aufgrund des Alters möglicherweise die Nummer vergessen wird, bzw. Belege nachher nicht mehr auffindbar sind und keiner mehr weiß, wo sich das Konto überhaupt befindet. Hier stehen zwar nicht steuerliche Aspekte im Vordergrund sondern die bange Frage, komme ich überhaupt noch an das Geld.
Ein weiterer Punkt ist sicherlich auch der Umstand, dass vielfach Bankkunden feststellen mussten, dass die ausländischen „Banker“ sich nicht immer an die gemachten Vorgaben gehalten haben und das Vermögen oder die Erträgnisse weniger Wert sind, als erwartet.
Auch aus diesen Gründen sollte ebenfalls erwogen werden den Weg in die Steuerehrlichkeit zu suchen. In diesem Fall sollte man eine sachgerechte Beratung in Anspruch nehmen, da die Durchführung der Selbstanzeige bzw., die zu beachtenden Hindernisse nicht gerade gering sind. Will man sich diesen Vorteil nicht verscherzen, müssen die Spielregeln eingehalten werden. Gerade die abgestufte Selbstanzeige, oder besser gesagt die Nacherklärung, bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V. Fachanwalt für Steuerrecht gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.03.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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