Donnerstag, März 18, 2010

Anleger des DGI 30 obsiegt vor dem OLG Celle.

Erneut hatte das OLG Celle über Schadensersatzansprüche eines Anlegers des DGI 30 zu entscheiden.

Nachdem das Landgericht Bückeburg die Schadensersatzklage gestützt auf eine ältere Entscheidung des OLG Celle wegen Verjährung abgewiesen hatte, hob das OLG Celle am 10.03.2010 die Entscheidung des Landgerichts auf und verurteilte die Volksbank Hameln-Stadthagen zur Zahlung von € 111.255,08. Steuervorteile wurden nicht in Abzug gebracht.

Auch dieses Urteil wurde erstritten durch den Schweinfurter BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze. Dieser zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. „Die Chancen für geschädigte DG-Anleger waren nie so gut wie heute“, so Dr. Schulze.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.03.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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