Montag, August 31, 2009

Prozessfinanzierung für VIP-4-Anleger

Klagen ohne eigenes Risiko / Angebot der AnwVS bietet Anlegern mit Unterstützung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG neue Möglichkeiten.

Die Anwaltliche Verrechnungsstelle (AnwVS.de) bietet mit Unterstützung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Anlegern, die in den Medienfonds VIP 4 investiert haben, eine spezielle Möglichkeit zur Prozesskostenfinanzierung. Diese ermöglicht den Fondsanlegern eine Klage ohne eigenes Kostenrisiko. Wird der Prozess verloren, trägt die AnwVS alle Kosten. Gewinnt der Investierende das Verfahren, erhält die AnwVS eine Erfolgsbeteiligung von 10 Prozent der Zeichnungssumme. Das attraktive Angebot basiert auf den sehr positiven Erfolgsaussichten. Die BSZ Anlegerschutzkanzlei bemüht sich nach wie vor intensiv um eine außergerichtliche Lösung. Größtes Hindernis für einen Vergleich war bisher, dass viele der Anleger aus Kostenrisiken von einem gerichtlichen Vorgehen absahen – dieser Stein ist nun aus dem Weg geräumt.

Mit Annahme dieser Prozesskostenfinanzierung klagen Anleger ohne eigenes Kostenrisiko gegen die am Vertrieb beteiligten Berater (im Wesentlichen die Commerzbank AG) sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG. Das bedeutet, dass sie selbst dann kein eigenes Geld einsetzen müssen, wenn sie den Prozess verlieren sollten. Die AnwVS trägt Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten in voller Höhe. Neben der Klage umfasst das Angebot auch das außergerichtliche Vorgehen. Finanziert werden nur Klagen von Anlegern, die bisher noch keine gerichtlichen Verfahren in Gang gebracht haben. Weiterhin gilt es nur für VIP-4-Investierte, die nicht von anderen Kanzleien betreut werden, da eine Vertretung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Voraussetzung ist. Das Angebot gilt bis zum 15. September 2009 und ist derzeit auf maximal 500 Finanzierungszusagen begrenzt. Bei vielen Nachfragen mit hohem Streitwert kann sich die Anzahl noch weiter verringern.

Ziel dieser Prozesskostenfinanzierung ist, Anlegern die aus Kostengründen von rechtlichen Schritten absehen, eine Alternative aufzuzeigen. Rechnerisch beweist das Angebot seine Qualität: Nach derzeitigen Rückzahlungsprognosen der Fondsgeschäftsführung können Anleger im Jahr 2014 mit der Auszahlung von rund 58 Prozent des Eingezahlten Eigenkapitals rechnen. Dies ist aber nur eine Prognose und stellt aus der Sicht der Kanzlei KWAG den „best case“ dar. Der „worst case“ bedeutet: Steuerschäden, vollständiger Verlust des Eigenkapitals und eine Nachschusspflicht in Höhe von 80% der Nominalbeteiligung.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG hat sich in den letzen Monaten intensiv um eine außergerichtliche Lösung bemüht und ist nach wie vor zuversichtlich, eine solche Gesamtlösung mittel- bis langfristig zu erreichen. Um noch mehr Anleger zum Klageschritt zu ermutigen, ist das aktuelle Angebot nur zu begrüßen. Anleger, die selbst klagen, sind unabhängig von einem Gesamtvergleich und damit auch von der Untätigkeit vieler Anleger. Zudem werden in den Einzelverfahren in der Regel bessere Vergleiche erreicht. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP 4 gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen. Mit der „Widerrufsmöglichkeit“ für die Zwangsdarlehen bei der HVB wurde darüber hinaus ein weiterer Weg entwickelt, mit dem sich Ansprüche gegen die HVB durchsetzen lassen. Erste Verfahren laufen auch hier und für Oktober wird mit den ersten Entscheidungen gerechnet.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VIP" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, August 29, 2009

wahl + partner GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet -

Hunderte von Anlegern um rund 8 Mio. Euro geprellt -

Über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH aus Waiblingen wurde am 24.06.2009 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 6 IN 236/09). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek bestellt. Mehrere Hundert Anleger, die bei der wahl + partner GmbH zum Teil große Geldbeträge in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen angelegt haben, drohen nun herbe Verluste. Nur noch eine Quote von ca. 5 % wurde den Anlegern zuletzt realistischerweise in Aussicht gestellt.

Das Anlagemodell, mit welchem die Firma wahl + partner GmbH um das Geld der Anleger geworben hatte, beschreibt diese selbst wie folgt: "Das Konzept der W + P Mezzanine Beteiligung bringt den interessierten Kapitalanleger mit einem erfahrenen Initiator zusammen. Mit dem Beteiligungskapital wird eine Lücke zwischen Baubeginn und Eingang der Kaufpreise geschlossen. Der Anleger beteiligt sich somit an der Zwischenfinanzierung, deren Ablösung durch die Kaufpreise erfolgt. Schnelle Entscheidungen, unternehmerische Unabhängigkeit und hohe Gewinnerwartungen sind die gegenseitigen Vorteile."

Den Anlegern wurden Zinsen in Höhe von 8 % p.a. und mehr versprochen. Viele Anleger fühlen sich jetzt auch vom Geschäftsführer der Firma, Herrn Hartmut Wahl, betrogen und belogen. Dieser hatte noch bis von kurzem gegenüber Anlegern behauptet, dass sich die Rückzahlung nur "verschiebe" aber "keiner Geld verlieren werde".

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: "Für zahlreiche Anleger haben wir bereits erfolgreich Klagen gegen den Geschäftsführer Hartmut Wahl geführt. Das Landgericht ist dabei unserer Auffassung gefolgt, dass die Anleger durch die Angaben in den Prospekten getäuscht wurden und hierfür auch der Geschäftsführer persönlich einzustehen hat. Die Berufungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen."

Von der Insolvenz der Fa. wahl + partner betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wahl und Partner" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, August 28, 2009

Steuerfeldzug gegen Filmfonds: Anleger wehren sich erfolgreich

Weg mit Schaden: Ausstiegsmöglichkeiten für Fondsanleger

In der renommierten WirtschaftsWoche vom 24.08.2009 wird unter der Überschrift „Dreist einverleibt“ und auf wiwo.de unter „Vorsicht Falle!“ die Besorgnis geäußert, der Fiskus ziehe angesichts der Ebbe in den Staatskassen die Daumenschrauben an. Als Beispiel verweist der Bericht auf die aktuelle Entwicklung, Steuersparmodelle bei Medienfonds rückwirkend einzukassieren und sieht darin einen Feldzug gegen Anleger. Beklagt wird, dass sie sich auf Verwaltungsvorschriften verlassen hätten, die plötzlich anders ausgelegt werden. Im Gegensatz zu beschwichtigenden Mitteilungen von Fondsverwaltungen, die schon Berechnungen der zu erwartenden Forderungen des Fiskus verschicken, macht der Artikel wenig Hoffnung auf Schützenhilfe von Finanzgerichten. Es wird bezweifelt, dass sich Betroffene auf einen Vertrauensschutz berufen können. Das steigert die Sorge, der rückwirkende Verlust von Steuervorteilen könnte unumkehrbar sein.

Konkret von Steuernachforderungen betroffene Fondsgesellschafter können sich dagegen in der Regel nicht selbst zur Wehr setzen. Selbst wenn beteiligte Fondsverwaltungen ihrer Verantwortung gerecht werden und gegen Änderungen von Grundlagenbescheiden vorgehen, bleibt bei den einzelnen Anlegern ein Gefühl von Hilflosigkeit. Finanzgerichtliche Verfahren dauern nicht selten viele Jahre bei ungewissem Ausgang. Auf die Gerichte kommt angesichts umfangreicher und komplizierter in- und ausländischer Vertragswerke eine enorme bürokratische Belastung zu. In dem mittlerweile zu einem Kompromiss gelangten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung bei VIP Filmfonds haben die Beteiligten davor kapituliert. Der eigentliche VIP Steuerprozess hat noch nicht einmal angefangen.

Dem Anleger bleiben, oft über das Laufzeitende von Fonds hinaus, Ungewissheit und, wenn zur Vermeidung von hohen Zinslasten Steuernachforderungen gezahlt werden, die Bindung erheblicher Geldbeträge. Dies geht zu Lasten ertragreicherer Anlageformen, verkürzt Liquidität, belastet Kreditrahmen und verunmöglicht eine langfristige Planung der Vermögensbildung. Medienfondsanlagen erweisen sich damit als schlechtes Geschäft für die Anleger, während sich andere Beteiligte, vornehmlich beratende Banken und Sparkassen, auf ihre Kosten nicht selten die Taschen gierig vollgemacht haben.

Dieser Provisionshunger eröffnet enttäuschten Investoren heute die Möglichkeit, die Fondsanlagen vollständig rückabzuwickeln. Das dem Fiskus nicht unähnliche „einnehmende Wesen“ kommt die Kreditwirtschaft mittlerweile teuer zu stehen und verhilft enttäuschten Anlegern selbst dann zu Schadensersatzansprüchen, wenn das steuerliche Desaster nicht vorhersehbar war. Auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, kommt es nämlich nicht entscheidend an. Bereits der Erwerb aufgrund einer fehlerhaften Information, wie über verheimlichte Provisionen, ist ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, verfolgt diesen Ansatz bei der Rückabwicklung verschiedenster Anlageformen schon seit vielen Jahren mit beachtlichem Erfolg für ihre Mandanten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" anzuschließen.

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Donnerstag, August 27, 2009

Glitnir Bank Island - Gläubigerversammlung am 17.12.2009

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte vertritt deutsche Anleger auf der Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island – Frist zur Anmeldung der Ansprüche europäischer Anleger endet am 26.11.2009

Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der Isländischen Glitnir Bank warten weiter vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder. Die sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befindliche Glitnir Bank wird seit dem Zusammenbruch von der Isländischen Finanzaufsichtsbehörde verwaltet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Reykjavik wurde der Glitnir Bank nun ein weiterer Zahlungsaufschub bis zum 13.11.2009 gewährt. Bereits am 12.05.2009 wurde seitens des Bezirksgerichts ein Liquidationsausschuss bestellt, der sich für die Dauer des Moratoriums mit den Forderungen gegen die Bank befassen wird.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron weiter, der die von ihm vertretenen deutschen Anleger auch auf der nun anstehenden Gläubigerversammlung am 17.12.2009 in Island betreuen wird. Auf dieser Gläubigerversammlung wird sich nun hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Sowohl die EU, als auch die Regierung in Island werden daher hoffentlich bemüht sein, die Schäden möglichst umfassend zu begrenzen. Die Regierungen Großbritanniens und der Niederlande haben sich in der Vergangenheit bereits für ihre Anleger stark gemacht.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 26.11.2009.

Nach einem der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vorliegenden Schreiben werden im Rahmen des isländischen Moratoriums nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zum 26.11.2009 bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Inhaltlich müssen sie den Anweisungen in Artikel 117 Abs. 2 und 3 des Gesetzes Nr. 21/1991 über Konkurs entsprechen.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von CLLB haben diese Anmeldungen für die von ihnen vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren. Es bleibt nun das Ergebnis der Gläubigerversammlung abzuwarten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Glitnir Bank Island " anzuschließen.

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Mittwoch, August 26, 2009

Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus: BSZ e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen ein

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für zahlreiche Anleger weitere Schadensersatzklagen gegen das Accessio Wertpapierhandelshaus AG beim Amtsgericht und Landgericht Itzehoe eingereicht. Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich verschiedener Kapitalanlagen.

Die Kläger werfen Accessio vor, sie unzureichend über bestehende Risiken aufgeklärt zu haben. So seien sie insbesondere nicht über den Umstand des Totalverlustrisikos der von ihnen gezeichneten Wertpapiere informiert worden. Stattdessen seien ihnen lediglich deren Vorteile genannt und auch auf Nachfrage die Risikolosigkeit einer Beteiligung bestätigt worden. Auch Hinweise auf den Erhalt von Innenprovisionen hätten die Anlageberater, so die Kläger, zu keinem Zeitpunkt erteilt.

Die Kläger fordern nun, von Accessio so gestellt zu werden, als ob sie die streitgegenständlichen Kapitalanlagen nie gezeichnet hätten. Ferner machen sie Alternativzinsen seit dem Zeitpunkt der Zeichnung geltend.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sieht relativ gute Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Accessio: „Insbesondere der Umstand, dass die Anlageberater nach übereinstimmenden Aussagen unserer Mandanten nicht auf den Erhalt von sog. Kick-backs hingewiesen haben, kann zu einer Verurteilung Accessios wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.“

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Driver & Bengsch/Accessio " anzuschließen.

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Samstag, August 22, 2009

Madoff: Globale Anwaltsallianz weitet Recherchen aus!

Deutsche, österreichische und schweizerische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Erste viel versprechende Haftungsansätze von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten gefunden!

Nachdem der Jahrhundertbetrüger Madoff inzwischen zu 150 Jahren Haft verurteilt wurde, recherchiert die globale Anwaltsallianz im Fall Madoff, der 34 Kanzleien aus 21 Ländern angehören, weiter nach möglichen Haftungsansprüchen. Erste viel versprechende Ansatzpunkte haben sich dabei ergeben.

In Österreich gibt es dabei für Geschädigte mehrere Anspruchsgrundlagen, etwa fehlerhafte Anlageberatung oder Ansprüche gegen den Investmentbanker, weil zu den Pflichten des Beraters die laufende Überprüfung des Fondsmanagers gehört. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wäre es möglich, dass bei einer eingehenden Prüfung dem Investmentbanker Unregelmäßigkeiten hätten auffallen müssen. Weiter könnte ein Prospekthaftungsanspruch gegen die Emittenten sowie die Prospektkontrolleure bestehen, im Fall der Bank Medici z.B. könnte auch die Prüfung von Organhaftungsansprüchen auf Grund faktischer Geschäftsführung durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder gegeben sein.

In der Schweiz konzentrieren sich die Ermittlungen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, von denen inzwischen mehrere Gutachten erstellt wurden, vor allem auf die Fonds des Bankhauses Reichmuth, so z.B. Reichmuth Matterhorn. Hier gibt es inzwischen Indizien dafür, dass die Bank hier sowohl in der Rolle der Depotbank als auch des Fondsmanagements war. In dieser Rolle bestehen Kontrollpflichten, bei denen geprüft wird, ob ihnen ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Von den schweizerischen BSZ e.V.-Vertrauensanwälten wird dabei zunächst der Weg außergerichtlicher Verhandlungen angestrebt.

In Deutschland handelt es sich um insgesamt 69 Investmentvermögen, die betroffen sind. Betroffen sind Fonds wie z.B. Ampega Gerling, Carat, Frankfurt –Trust, UBS Sauerborn Trust, aber auch diverse Fonds des Fondsmanagers Bernd Greisinger. „Hier haben sich in einigen Fällen gefährliche Klumpenrisiken gebildet, die unter Umständen vermeidbar gewesen wären,“ so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth. „Auch haben sich inzwischen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei bestimmten Fonds, die in Madoff investierten, besonders hohe Provisionen bzw. Rückvergütungen geflossen sind,“ so Dr. Späth.

Geschädigte Madoff-Anleger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, d.h., Anleger, die in Investmentprodukte investierten, die ihr Geld teilweise bei Madoff anlegten, können sich der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anschließen, um Zugang zu der „globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff" zu bekommen und von ihr zu profitieren.

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Capital Garantiefonds 02: Wer fragt, fliegt raus.

Wie berichtet, wurde die Gesellschafterversammlung in der Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG bereits im letzten Jahr durch ein schriftliches Umlaufverfahren ersetzt.

Nun liegt den Gesellschaftern ein neuer Beschlussentwurf vor, der es am Ende der Geschäftsführung überlässt, nach Gutdünken Anleger aus der Gesellschaft ohne Gesellschafterbeschluss auszuschließen. Als Grund bedarf es lediglich einer vermeintlichen Schädigung bzw. der Gefahr einer solchen. Nun können diese Begriffe jedoch weit ausgelegt werden. Ein Ausschlussgrund ist schnell gefunden. Schon kritische Berichterstattung und Nachfragen bei der Geschäftsführung haben diese bereits zu solchen Ausschlusserklärungen bewegt.

Das Problem hat am Ende der Anleger, der ausgeschlossen wurde. Dieser muss nämlich nachweisen, dass der Ausschluss unwirksam war. Es kann daher nur dringend geraten werden, der Änderung des Gesellschaftsvertrages ausdrücklich nicht zuzustimmen und die Treuhänderin anzuweisen, entsprechend abzustimmen. Und Gründe für kritische Nachfragen bietet allein schon der vorgelegte Jahresabschluss, über den es ebenfalls abzustimmen gilt, obwohl nicht alle Anleger diesen erhalten haben dürften. Von der seitens der Geschäftsführung mitgeteilten Sparsamkeit und Zurückhaltung bei den eigenen Gebühren, ist jedenfalls nichts zu sehen. So wird sich trotz schlechter Lage das volle Geld gezahlt. Sollte die Gesellschaft so weiterwirtschaften, steht zu befürchten, dass in vier Jahren bis auf die Kapitalwertsicherung die noch vorhandenen Vermögenswerte wegverwaltet und durch Verluste aufgezehrt wurden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG" anschließen.

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Donnerstag, August 20, 2009

Global View-Fonds: Anleger wollen ihr Geld zurück!

Anleger in Riesenrad-Fonds „Global View“ fürchten um ihr Geld! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Prospekthaftungs- und Beraterhaftungsklagen gegen vermittelnde Banken!

Die rund 10.000 Anleger in dem Riesenrad-Fonds „Global View“ haben derzeit nichts zu lachen: Laut Prospekt-Vorgaben des 2006 und 2007 von DBM Fondsinvest vertriebenen Fonds sollten drei Riesenräder in Peking, Orlando und Berlin gebaut werden, wovon jedoch noch kein einziges steht, DBM Fonds-Invest hatte dabei ab 2009 hohe Renditen versprochen, die jedoch komplett ausgeblieben sind.

Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost vom 20.08.2009 wurden die Projekte dabei ohne feste Kreditzusagen in Angriff genommen, jetzt ist laut Berliner Morgenpost nach dem Kauf der Grundstücke und der ersten Bauarbeiten fast das ganze Geld aufgebraucht, wegen der Finanzkrise würden Banken aber keine Darlehen zur Weiterführung der Projekte geben. Bereits auf einer Gesellschafterversammlung am 7. August in Frankfurt am Main haben die Anleger von der Geschäftsführung erfahren, dass das Geld nur für das Fundament des Riesenrads in Peking reichte. Damit ist äußerst unsicher, ob die Projekte weiter geführt werden können, denn laut einem von der Berliner Morgenpost zitierten Kreditmanager einer großen Bank „gelten die Projekte als spekulative Investments, die kein Institut in der gegenwärtigen Krise gerne anfassen will.“

Vertrieben wurde der Fonds unter anderem von der Deutschen Bank, der Citibank und dem Bankhaus Wölbern. „Wir prüfen daher derzeit intensiv Schadensersatzansprüche der einzelnen Anleger gegen die vermittelnden Banken, denn hier wird von der Rechtsprechung eine anleger- und anlagegerechte Beratung geschuldet und es war von vorneherein klar, dass es sich hier durchaus um ein riskanteres Projekt handelte, das nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet war,“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Da nach Recherchen des BSZ e.V. die vermittelnden Banken auch hohe Vermittlungsprovisionen erhalten haben, ist nach Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Istvan Cocron von der Münchner und Berliner Kanzlei CLLB auch zu prüfen, ob „die Anleger ordnungsgemäß auf diese erhaltenen Provisionen hingewiesen wurden, denn der BGH hat inzwischen mehrfach festgestellt, dass die Anleger eindeutig auf diese sog. „kick-backs“ hingewiesen werden müssen.“ Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Prospektverantwortlichen wegen fehlerhafter Prospektangaben. Dabei wird vor allem auch zu prüfen sein, ab wann der Vorgängerfonds von DBM, der seit dem Jahr 2005 ca. 50 Mio. € Anlegerkapital in ein Riesenrad in Singapur investierte und derzeit unter Plan liegt bzw. keine Ausschüttungen leistet, die Prognosen verfehlt hat. Die Zeitschrift finanztest.de hatte bereits 2007 über den Fonds berichtet und wegen der hohen Risiken empfohlen, nur einen sehr kleinen Teil des Vermögens zu investieren.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.

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Dienstag, August 18, 2009

Gewonnene VIP Prozesse Vorbild für Rückabwicklung anderer Fonds

Bereits zahlreiche Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, haben erstinstanzliche Gerichtsverfahren gegen die Commerzbank vor den Landgerichten München I, Essen, Wuppertal, Düsseldorf, Frankfurt a. M, Kleve, Mönchengladbach, Hagen und Münster wegen der Empfehlung der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 gewonnen. Die Verurteilungen umfassten neben dem Anspruch auf Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen u. a. die Verpflichtung der Commerzbank zum Ersatz entgangenen Gewinns, zur Zahlung von Prozesszinsen von 5% über dem Basiszinssatz, zur Erstattung von Zinsen im Zusammenhang mit Nachforderungen durch Finanzämter und die Feststellung weitergehender Schadensersatzansprüche bis hin zur Feststellung des Annahmeverzugs.

Soweit bei VIP 4 Fällen die Commerzbank eine vermeintliche Verpflichtung der Anleger reklamierte, statt ihr die HypoVereinsbank in Anspruch zu nehmen und den Widerruf der obligatorischen Finanzierung verlangte, sah kein Gericht eine Veranlassung zum Widerruf oder ein sonstiges Hindernis, die Bank zu verurteilen.

Eine weitere Kammer des Landgerichts Frankfurt a. M. und das LG Köln haben Hinweise gegeben, wonach die Verurteilung der Commerzbank zu erwarten ist. Das OLG Hamm hat deutlich gemacht, dass es die für sie nachteilige Rechtsprechung des BGH für anwendbar hält. Gegen die Commerzbank entschieden haben in Fällen der Kanzlei auch die Oberlandesgerichte München und Köln. Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück gewiesen. In dem dadurch rechtskräftig entschiedenen Verfahren hat die Commerzbank vor der Zwangsvollstreckung Zahlungen geleistet.

Die zum Teil erst im Jahre 2008 eingeleiteten Rechtsstreite nahmen und nehmen also den erwarteten, für die Mandanten überwiegend erfreulichen Verlauf. Durch die Beschränkung der Auseinandersetzung auf die Inanspruchnahme in erster Linie der Commerzbank begrenzt die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte nicht nur das Kostenrisiko nicht unerheblich, sondern kommt überwiegend auch schneller zu Verurteilungen. Die in einem bemerkenswerten Gleichklang in unaufgeforderten Anwaltsschreiben und von der Commerzbank propagierte Vorgehensweise, ohne Differenzierung in „allen“ Auseinandersetzungen um VIP 4 Medienfonds gegenüber der finanzierenden HypoVereinsbank den Widerruf zu erklären, erweist sich zur Zeit als überwiegend unnötig. Von auf Einzelfälle beschränkten Ausnahmen abgesehen, wie der Inanspruchnahme freier Berater, erscheinen die Risiken der Ausdehnung von Gerichtsverfahren auf die HVB nicht unbeträchtlich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Widerruf gegenüber der finanzierenden Bank zum Wegfall deckungsgleicher Forderungen gegenüber der Beraterschaft, wie der Commerzbank, führt, was zu kostenmäßigen Nachteilen auch in bereits eingeleiteten Verfahren führen könnte.

Die durch die Konzentration auf beratende Banken erreichte Verschlankung der Rechtsstreite unterstreicht, dass die Entscheidung der Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, sich nicht an Musterverfahren zu beteiligen, richtig war. Die Verfahren werden zwar zur Rechtsgeschichte beitragen, nicht unwahrscheinlich aber nicht zu einem wirtschaftlichen Erfolg, der nicht auf anderem Wege bequemer zu erreichen wäre und dürften mit einem nicht unerheblichen Zeitverlust von einigen Jahren einhergehen.

Neben den Geschädigten der VIP Medienfonds vertritt die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, eine stetig wachsende Anzahl von Mandanten, die Medien-, Immobilien- und sonstige Fonds anderer Anbieter gezeichnet haben. In der überwiegenden Zahl treffen wir auf ähnliche Abläufe, die als Beratungsfehler der beteiligten Kreditinstitute anzusehen sind. Auf diese Fälle lassen sich die reichen Erfahrungen der Kanzlei aus früheren Auseinandersetzungen und den VIP Verfahren in der Regel nahtlos mit der Konsequenz übertragen, dass auch für die Zeichner anderer Fonds mit überdurchschnittlich hohen Erfolgsaussichten zu rechnen ist. In vielen Fällen tragen Rechtsschutzversicherungen die Kosten.

In der gegenwärtigen Rechtslage gibt es für Anleger, deren Beteiligung entgegen den in Beratungen geweckten Erwartungen einen negativen Verlauf genommen hat, überwiegend keine Veranlassung, sich an schlechten Investitionen festhalten zu lassen. Aufmerksam machen wir in diesem Zusammenhang noch einmal auf Prozesszinsen von 5% über dem Basiszins, die selbst lange gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich nicht immer vermeiden lassen, wirtschaftlich zu einer „interessanten Anlage“ machen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anzuschließen.

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Freitag, August 14, 2009

Riesenrad-Fonds unter Druck: Anleger fürchten um ihr Geld!

Schlechte Nachrichten für Anleger in Riesenrädern: Fonds drohen Probleme!
Ist das Geld der Anleger gesichert? BSZ e.V. gründet Nord-Süd-Allianz im Anlegerschutz!

Anleger in diversen Riesenrad-Fonds stehen derzeit vor unsicheren Aussichten: Einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 11.08.2009 zufolge haben z.B. bei dem Investmentprojekt Global View, in dem ca. 10.000 Anleger zwischen 2006 und 2007 ca. 208 Mio. € investiert haben, Banken von Ausstiegsklauseln Gebrauch gemacht und ihre Finanzierungszusage zurück gezogen. Der bekannte Buchautor Günter Ogger, der auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung anwesend war, wird mit den Worten zitiert: „Das Geld ist weg“, wohingegen die Fondsgesellschaft DBM Fonds Invest sich darauf beruft, dass die Liquidität der Projektgesellschaft gesichert sei.

Die Fondsbeteiligung Global View sollte dabei in drei Aussichtsräder in Berlin, Peking und Orlando finanzieren, wobei die Süddeutsche Zeitung feststellt, dass laut Aussage von Ogger außer einer zehn Millionen Euro teuren Beton-Plattform bisher nicht viel vorhanden sein soll.

Dabei gab es bereits Warnhinweise, so hatte z.B. die Zeitschrift Finanztest bereits 2007 vor Risiken gewarnt und dazu geraten, nur einen kleinen Teil des Vermögens zu in den Fonds zu investieren. Auch in der Financial Times vom 01.06.2006 wurde unter der Überschrift „Global View –Riskante Fahrt mit dem Riesenrad“ unter „Risiken“ unter anderem vor dem Klumpenrisiko gewarnt, da der Anleger zwar an verschiedenen Standorten, aber immer in vergleichbare Investitionsobjekte investieren würde.

„Grundsätzlich handelt es sich dabei bei jedem geschlossenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken, wobei der Global View-Fonds grundsätzlich für konservative Anleger nicht geeignet gewesen sein dürfte, sondern nur für risikobereitere Anleger“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Der Fonds wurde dabei von diversen Großbanken vertrieben. „Hierbei schuldet der Berater eine anleger- und anlagegerechte Beratung,“ so Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Istvan Cocron von der Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Sofern diese im jeweiligen Einzelfall nicht eingehalten worden sein sollte, wären Ansprüche aus Beraterhaftung denkbar,“ so Rechtsanwalt Cocron. „Auch prüfen wir gerade, ob die Prospektangaben nicht zu optimistisch waren und somit Ansatzpunkte für eine Prospekthaftung der Prospektverantwortlichen gegeben sein könnten,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Rohde & Späth aus München und Berlin prüfen daher gegenwärtig für Anleger des Global View-Fonds, aber auch für Anleger in anderen Riesenrad-Fonds, mögliche Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch Ansprüche aus Beraterhaftung gegen die vermittelnden Banken.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Global View“ (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.