Mittwoch, Dezember 03, 2008

Lehman Brothers-Zertifikate: Citibank in 1. Fall zu Schadensersatz verurteilt!

Amtsgericht Leipzig spricht Anlegern Schadensersatz gegen Citibank zu! Widersprüchliche Richtersprüche! Das müssen Anleger jetzt wissen!

Diversen Medienberichten zufolge wurde in einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig nun einem ersten Anleger Schadensersatz in voller Höhe gegen die Citibank zugesprochen (Az: 115 C 3759/08- noch nicht rechtskräftig). Das Gericht habe einen Beratungsfehler festgestellt, da das Geld für einen bestimmten Zweck angelegt werden sollte. Der Anleger hatte Medienberichten zufolge im Dezember 2006 ausdrücklich eine sorglose und sichere Geldanlage für seine Tochter verlangt und im Anlagegespräch erklärt, dass er sicherheitsorientiert und sehr konservativ sei.

Damit liegen nun in der Lehman-Pleite zwei widersprüchliche Urteile vor, denn das Landgericht Frankfurt am Main hatte vor wenigen Tagen die Klage eines Rentner-Ehepaars in Höhe von 12.000,- € abgewiesen, da das Gericht zum Ergebnis gekommen war, dass der dortige Anleger anlagegerecht beraten worden sei, da das Risiko einer Insolvenz von Lehman damals nur theoretischer Natur gewesen sei.

Was haben diese widersprüchlichen Urteile nun zu bedeuten und welche Schlussfolgerungen können Anleger nun daraus ziehen?

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden die beiden Urteile demnächst anfordern, um noch detailliertere Erkenntnisse zu gewinnen, was bisher noch nicht möglich war, trotzdem lässt sich schon eine Tendenz ablesen:

Wenn man sich beide völlig unterschiedlich entschiedenen Fälle genau ansieht, erkennt man nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth sofort die Unterschiede. Wenn die Medienberichte zu den Fällen stimmen, handelte es sich im Frankfurter Fall um einen erfahrenen Anleger, der bei anderen Banken noch ein umfangreiches Depot in Höhe von mehr als 100.000,- € unterhalten hatte. Die 12.000,- €, die der Anleger bei Lehman verloren hatte, hätten auch aus einem anderen Geschäft mit Fonds gestammt, bei dem der Anleger 40 % Gewinn gemacht habe. „Hier drängt sich bei einem Richter vermutlich der Verdacht auf, dass es sich um einen spekulativ eingestellten Anleger handelt, der wusste, was er tat und die Verluste ihn nicht sonderlich schmerzen, da sie aus anderweitigen Gewinnen stammen und er noch ein umfangreiches weiteres Wertpapierdepot unterhält.“

Ganz anders im gegenwärtigen Fall, in dem der Kläger das Geld für den Nachwuchs habe anlegen wollen und erklärt hatte, sicherheitsorientiert und konservativ anlegen zu wollen:

„Das, was wir seit Wochen sagen, nämlich, dass es entscheidend auf die Risikobereitschaft der jeweiligen Anleger ankommen dürfte, wird mit den beiden Urteilen vollumfänglich bestätigt,“ so Späth. „Dabei ist auch entscheidend, dass es nicht nur darauf ankommt, wie das Risikoprofil ausgefüllt wurde, denn zahlreiche Anleger berichten uns sowieso davon, dass dies von den Banken anders ausgefüllt worden ist, als ihre tatsächliche Risikobereitschaft war. Entscheidend ist also immer der Gesamteindruck.

Das Urteil in Leipzig ist ein erster „Durchbruch“ für sicherheitsorientierte Anleger und dürfte auch für die zahlreichen Vergleichsgespräche, die zur Zeit mit den diversen Banken geführt werden, hilfreich sein.“ Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden beide Urteile von den Gerichten anfordern und dann noch einmal detailliert darüber berichten.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12.08. 2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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