Ecuador: Präsident Correa setzt Zinszahlungen in Höhe von ca. 60 Mio. € aus. Insgesamt in Deutschland Volumen von mehreren Milliarden € gehandelt.
Ecuador hat die Zinszahlungen für die bis 2012 laufende Staatsanleihe „Global Bonds 2012“ und für eine bis 2015 laufende Anleihe in Höhe von insgesamt ca. 60 Mio. € ausgesetzt. Präsident Rafael Correa setzt damit die Empfehlungen der „Nationalen Kommission zur Schuldenprüfung“ um und erklärte, dass ein Großteil der zwischen 1976 und 2006 aufgenommenen Schulden „nicht rechtmäßig und illegal“ gewesen sei.
Insgesamt hatte Ecuador bis zum Jahr 2006 Global-Bonds-Anleihen im Wert von ca. 3 Milliarden € ausgegeben, die gesamten Auslandsschulden Ecuadors belaufen sich auf ca. 7,4 Milliarden Euro. In dem auf ihrer Website veröffentlichten Abschlussbericht gibt die Kommission an, dass die Emission der 2012 und 2030 fälligen Globalanleihen des Landes nicht von der Regierung genehmigt worden sei. Die Schulden Ecuadors seien in den vergangenen drei Jahrzehnten angeschwollen „zum Nutzen des Finanzsektors und internationaler Konzerne und dies sei „eindeutig gegen die Interessen des Landes gewesen."
Für den BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, dagegen „ein schwerer Vertrauensbruch, der Erinnerungen an das Nachbarland Argentinien weckt und den Zugang Ecuadors zu den internationalen Kapitalmärkten enorm erschweren dürfte.“ Auch Argentinien hat seit dem Jahr 2002 die Erfüllung von Anleiheverpflichtungen mit der Berufung auf den sog. Staatsnotstand abgelehnt und Zahlungen, trotz diverser Gerichtsurteile und sogar einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bis heute verweigert.
Präsident Correa rechnet selbst mit heftigen Reaktionen an den Finanzmärkten: „Wir wissen, dass wir es mit wirklichen Monstern aufnehmen, die versuchen werden, unser Land zu zerquetschen,“ äußerte er sich in den Medien. Es sei mit „Klagen, Embargos und Prozessen“ zu rechnen, wofür er persönlich die Verantwortung übernehme. Ecuador werde von seinen Anleihegläubigern „einen hohen Nachlass“ verlangen, so Correa.
Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth sind „Zweifel begründet, ob Ecuador sich letztendlich seinen Zahlungsverpflichtungen wird entziehen können, denn genügend Geld scheint Ecuador -trotz des niedrigen Ölpreises- zu haben und die Gläubiger könnten versuchen, weltweit ecuadorianisches Auslandsvermögen zu pfänden.“ Correa kündigte an, demnächst den Gläubigern einen Restrukturierungsplan für die Rückzahlung der Schulden anzubieten.
Bereits im November hatte die Ratingagentur Fitch die Risikobewertung des Landes mit der schlechtesten Note „CCC“ beurteilt. Der Zahlungsausfall Ecuadors könnte auch ausgerechnet dem Verbündeten Venezuela schaden, das strukturierte Produkte hält, die auf ecuadorianischen Staatsanleihen basieren. Durch einen Zahlungsstopp Ecuadors könnten auf Venezuela Schätzungen von Barclays Capital zufolge Zahlungsverpflichtungen in Höhe von ca. 400 Mio. Dollar zukommen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die im Bereich der Staatsanleihen, wie mit Argentinien-Anleihen, bereits vor wenigen Wochen erneute Erfolge erzielen konnten, werden auch für die Anleger von Ecuador-Anleihen die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen. Der BSZ e.V. hat auch bereits mit südamerikanischen Rechtsanwälten Kontakt aufgenommen, um den Geschädigten umfassende Hilfe zukommen zu lassen, demnächst mehr.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Ecuador-Anleihen" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Ecuador hat die Zinszahlungen für die bis 2012 laufende Staatsanleihe „Global Bonds 2012“ und für eine bis 2015 laufende Anleihe in Höhe von insgesamt ca. 60 Mio. € ausgesetzt. Präsident Rafael Correa setzt damit die Empfehlungen der „Nationalen Kommission zur Schuldenprüfung“ um und erklärte, dass ein Großteil der zwischen 1976 und 2006 aufgenommenen Schulden „nicht rechtmäßig und illegal“ gewesen sei.
Insgesamt hatte Ecuador bis zum Jahr 2006 Global-Bonds-Anleihen im Wert von ca. 3 Milliarden € ausgegeben, die gesamten Auslandsschulden Ecuadors belaufen sich auf ca. 7,4 Milliarden Euro. In dem auf ihrer Website veröffentlichten Abschlussbericht gibt die Kommission an, dass die Emission der 2012 und 2030 fälligen Globalanleihen des Landes nicht von der Regierung genehmigt worden sei. Die Schulden Ecuadors seien in den vergangenen drei Jahrzehnten angeschwollen „zum Nutzen des Finanzsektors und internationaler Konzerne und dies sei „eindeutig gegen die Interessen des Landes gewesen."
Für den BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, dagegen „ein schwerer Vertrauensbruch, der Erinnerungen an das Nachbarland Argentinien weckt und den Zugang Ecuadors zu den internationalen Kapitalmärkten enorm erschweren dürfte.“ Auch Argentinien hat seit dem Jahr 2002 die Erfüllung von Anleiheverpflichtungen mit der Berufung auf den sog. Staatsnotstand abgelehnt und Zahlungen, trotz diverser Gerichtsurteile und sogar einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bis heute verweigert.
Präsident Correa rechnet selbst mit heftigen Reaktionen an den Finanzmärkten: „Wir wissen, dass wir es mit wirklichen Monstern aufnehmen, die versuchen werden, unser Land zu zerquetschen,“ äußerte er sich in den Medien. Es sei mit „Klagen, Embargos und Prozessen“ zu rechnen, wofür er persönlich die Verantwortung übernehme. Ecuador werde von seinen Anleihegläubigern „einen hohen Nachlass“ verlangen, so Correa.
Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth sind „Zweifel begründet, ob Ecuador sich letztendlich seinen Zahlungsverpflichtungen wird entziehen können, denn genügend Geld scheint Ecuador -trotz des niedrigen Ölpreises- zu haben und die Gläubiger könnten versuchen, weltweit ecuadorianisches Auslandsvermögen zu pfänden.“ Correa kündigte an, demnächst den Gläubigern einen Restrukturierungsplan für die Rückzahlung der Schulden anzubieten.
Bereits im November hatte die Ratingagentur Fitch die Risikobewertung des Landes mit der schlechtesten Note „CCC“ beurteilt. Der Zahlungsausfall Ecuadors könnte auch ausgerechnet dem Verbündeten Venezuela schaden, das strukturierte Produkte hält, die auf ecuadorianischen Staatsanleihen basieren. Durch einen Zahlungsstopp Ecuadors könnten auf Venezuela Schätzungen von Barclays Capital zufolge Zahlungsverpflichtungen in Höhe von ca. 400 Mio. Dollar zukommen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die im Bereich der Staatsanleihen, wie mit Argentinien-Anleihen, bereits vor wenigen Wochen erneute Erfolge erzielen konnten, werden auch für die Anleger von Ecuador-Anleihen die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen. Der BSZ e.V. hat auch bereits mit südamerikanischen Rechtsanwälten Kontakt aufgenommen, um den Geschädigten umfassende Hilfe zukommen zu lassen, demnächst mehr.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Ecuador-Anleihen" anschließen.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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