Montag, Juni 23, 2008

HBV/Thomae& Partner-Fonds: Negative Entwicklung zwingt Anleger zum Handeln!

Fonds gewähren schon längere Zeit keine Ausschüttungen mehr. War die Prospektkalkulation zu optimistisch? BSZ® .V-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche.

Mit massiven Problemen werden zur Zeit die Anleger der Thomae & Partner-Fonds konfrontiert. Die Anleger der Fonds, bei denen einige bereits seit längerer Zeit keine Ausschüttungen mehr leisten, sind trotzdem dazu gezwungen, ihre Darlehen weiter zu bedienen.

Laut einem Bericht von kapitalmarkt intern vom 20.06.2008 ging die Thomae & Partner AG im Jahr 2000 pleite, während die KG-Fonds durch die zum Thomae Verbund gehörende Hausbesitz Verwaltungs-GmbH/HBV weitergeführt würden, das Ergebnis hierbei kann als mäßig bezeichnet werden:
„Hierbei werden im Rahmen des freihändigen Verkaufs die Fondsimmobilien veräußert…. Gemäß der aktuellen Marktlage ist eher damit zu rechnen, dass keine Überschüsse erzielt werden,“ teilt laut kmi die HBV in ihrem aktuellen Rundschreiben den Anlegern mit. Bei den Thomae und Partner-Fonds 5 und 8 KG ist es laut kmi inzwischen sogar zur juristischen Eskalation gekommen und das Landgericht Freiburg habe auf Antrag per einstwilliger Verfügung aus wichtigem Grund im Februar dieses Jahres die HBV als persönlich haftende Gesellschafterin von Bord geworfen.

Dabei stellt sich die Frage, ob die Prospektannahmen zu optimistisch waren, so hat kapitalmarkt intern schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass „uns die Annahmen in den Prospekten zu der erwarteten Mietsteigerung zu positiv und spekulativ sind“ (so z.B. kmi laut eigenen Angaben in PC 12/94 zur KG 2, PC 36/04 zur KG 4, PC 11/05 zur KG 5, PC 10/96 zur KG 7 und PC 17/98 zur KG 8).

Außerdem stellt sich die Frage nach einem sog. „verbundenen Geschäft“ bzw. nach einem sog. „institutionalisierten Zusammenwirken“ der finanzierenden Banken mit Thomae & Partner. So wurden zum Beispiel in einem Fall, der vom OLG Celle entschieden wurde, Vertragsbeziehungen zwischen der Thomae & Partner und einer finanzierenden Bausparkasse, in einigen Fällen bestätigt (Urteil des OLG Celle vom 28.11.2007, Az.: 3 U 115/07)

„In Fällen, in denen sich ein sog. „institutionalisiertes Zusammenwirken“ nachweisen lässt, können aber auch erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken geltend gemacht werden,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
„Auch können bei zu optimistischen Prospektangaben eventuell Prospekthaftungsansprüche gegenüber den Vermittlern der Anlage geltend gemacht werden,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth weiter.

In einiger Zeit soll auf den Gesellschafterversammlungen der einzelnen Fonds über die Veräußerung der Fondsimmobilien entschieden werden, auch hier empfiehlt es sich dringend für die Anleger, nicht ungeprüft die Zustimmung zu erteilen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „HBV/Thomae& Partner-Fonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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