Mittwoch, Juni 18, 2008

CMS Spread Ladder Swaps: Gute Schadensersatzchancen für Geschädigte!

BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten erfolgreich Schadensersatz.
Mehrere Gerichte entscheiden zugunsten der Geschädigten. Achtung – Es droht Verjährung!

Durch den Verkauf exotischer Zinsderivate, wie z.B. CMS Spread Ladder Swaps, durch deutsche Großbanken wie z.B. die Deutsche Bank, die Dresdner Bank oder andere Banken, ist hunderten Deutscher Kommunen und mittelständischer Unternehmen ein Schaden entstanden, der sich im einzelnen Fall durchschnittlich auf mehrere hunderttausend € beläuft. Insgesamt könnten sich die Schäden Schätzungen zufolge im einstelligen Milliardenbereich bewegen. Berichten zufolge hat allein die Stadt Hagen mit einem vergleichbaren Produkt einen Schaden in Höhe von 51 Mio. € erlitten, die Stadt Neuss ca. 16 Mio. € verloren.

Auch zahlreiche mittelständische Unternehmen wurden erheblich geschädigt und erwägen daher, Schadensersatzansprüche gegen die Banken geltend zu machen. Viele der Geschädigten, denen diese Anlage von den Banken vermittelt worden ist, berichten davon, dass sie das Produkt nicht richtig verstanden hätten und dass die Risikoaufklärung unzureichend gewesen sei, die beteiligten Banken dagegen berufen sich darauf, dass die Aufklärung ausreichend gewesen sei.

Dass Geschädigte durchaus gute Chancen haben, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen, zeigt die gegenwärtige Entwicklung der Fälle, die bisher vor Gericht verhandelt wurden:
Einem Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ vom 11.06.2008 zufolge sind inzwischen von einem Oberlandesgericht und von fünf Landgerichten Urteile in der Angelegenheit gesprochen worden. Laut „Rheinischer Post“ ist die Bank, im konkreten Fall die Deutsche Bank, fünfmal, wenigstens zum Teil, zum Schadensersatz verurteilt worden, und nur in einem Fall, vor dem Landgericht Magdeburg, sei die Klage abgewiesen worden. Der Kläger in dem Fall würde aber in Revision gehen, und zwar vor einem Oberlandesgericht, das die Bank in einem ähnlichen Fall bereits verurteilt habe.

Die bisher vor deutschen Gerichten verhandelten Fälle sprechen also, wenn sie auch noch nicht rechtskräftig sind, eine eindeutige Sprache bzw. bestätigen, dass Geschädigte grundsätzlich gute Chancen haben dürften, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen zu können.

Auch die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte konnten bisher einen ersten großen Erfolg für Geschädigte verbuchen: So hat in einem aktuellen, von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Kälberer & Tittel betreuten Verfahren, das Landgericht Frankfurt am Main die Deutsche Bank dazu verurteilt, einem mittelständischen Pharmaunternehmen einen Verlust in Höhe von 240.000 € zu ersetzen und das Unternehmen von weiteren Verlusten von bis zu 500.000 € frei zu stellen (Az.: 2-04 O 388/06, noch nicht rechtskräftig). Die Bank hat nach Ansicht des Gerichts gegen ihre Beratungspflichten und gegen das Transparenzgebot verstoßen.

Der Erfolg der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Kälberer & Tittel ist deshalb umso bemerkenswerter, weil in dem konkreten Fall dem Unternehmen Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen wurde, was in anderen Fällen teilweise nicht der Fall war, hier wurde in einigen Fällen eine Mitschuld der Geschädigten angenommen und diesen nur zum Teil Schadensersatz zugesprochen.

Geschädigte sollten unbedingt berücksichtigen, dass zahlreiche Fälle in den nächsten Monaten zu verjähren drohen! Vor allem in den Jahren 2004 und 2005 vermittelten die Banken derartige Swap-Geschäfte. „Fatal für die Geschädigten ist dabei, dass in den konkreten Fällen die Vorschrift des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz Anwendung findet, wonach die Ansprüche nach 3 Jahren, und zwar kenntnisunabhängig, verjähren. Einige Fälle sind daher schon verjährt, zahlreiche weitere Fälle drohen in den nächsten Monaten zu verjähren,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Dres. Rohde & Späth.

Geschädigte müssen daher unbedingt umgehend tätig werden, denn die beteiligten Banken hoffen wohl darauf, sich über die Verjährungsfrist retten zu können.

Dabei könnten auch außergerichtlich gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, da einige der beteiligten Banken es inzwischen vorgezogen haben, den Schaden der Betroffenen bereits außergerichtlich zu ersetzen, da jeder neue Fall, der vor Gericht geht, weitere Geschädigte dazu verleiten könnte, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass jeder Einzelfall neu zu begutachten ist und eine pauschale Bewertung daher nicht möglich ist.

Das bringt den Geschädigten die Mitgliedschaft in der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft:
Geschädigte erhalten durch die Mitgliedschaft in der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft zu einem Betrag von 75 € eine Erstberatung zu ihrem Fall, insbesondere auch unter Berücksichtigung des problematischen Punktes der Verjährung. Aufgrund der hohen Verluste, die Geschädigte in den Fällen in der Regel erlitten haben, ergibt sich allein hierbei eine Kostenersparnis in Höhe von mehreren 100 bis über 1000 €. Geschädigte können sich somit kostengünstig erstmalig über ihren speziellen Fall informieren.

Die Kanzleien, mit denen der BSZ e.V. zusammen arbeitet, zählen mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht in Deutschland und sind langjährig im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig, eine BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei konnte bereits einen großen Erfolg gegen eine beteiligte Bank erzielen.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „CMS Spread Ladder Swaps“ oder “Deutsche Bank-riskante Zinsgeschäfte“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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