Samstag, März 29, 2008

Durch miese Tricks zur Schrottimmobilie: Schrottimmobilienfalle Nr. 1


Seriösen Schätzungen zufolge investierten mehrere hunderttausend Anleger in Deutschland in Immobilien, deren Rendite weit hinter den Erwartungen zurück blieb, in sog. Schrottimmobilien.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) nimmt dies zum Anlass in loser Folge über die miesen Tricks der dafür Verantwortlichen zu berichten damit potentielle Anleger nicht in die Schrottimmobilienfallen tappen. Viele Texte dieser Reihe sind mit freundlicher Genehmigung des Berliner SKVS Verlags dem Buch „Schrottimmobilien“ von Rechtsanwalt und Immobilienökonom Dr. Walter Späth entnommen.

„Das was uns der Vermittler in dem Beratungsgespräch erzählt hat, klang so plausibel und schön, dass wir gar nicht mehr auf die Idee gekommen sind, uns die Immobilie selber anzusehen.“ So oder ähnlich äußern sich Immobilienkäufer, wenn Sie später merken, dass man ihnen eine Schrottimmobilie untergejubelt hat.

So ist es zum Beispiel eine beliebte Masche, dass Verkäufer, die Anlegern eine Immobilie verkaufen wollen, Kunden, die im Süden der Republik wohnen, eine Immobilie anbieten, die im Norden Deutschlands gelegen ist, und Anlegern, die in Norddeutschland wohnen, eine Immobilie in Süddeutschland. Man hofft darauf, dass Anleger aus Bequemlichkeit die lange Anreise scheuen würden und daher von einer Besichtigung absehen würden. Man sollte sich nicht aus purer Bequemlichkeit von der Möglichkeit abbringen lassen, die Immobilie vor Ort zu besichtigen.

Es wäre einfach zu leichtfertig, auf eine Besichtigung der Immobilie, die einem viele wertvolle Informationen liefern kann, zu verzichten. Es wird einem also eine Immobilie angeboten, die sich weit von dem jetzigen Wohnort entfernt befindet und für deren Besichtigung der Anleger eine lange, teure und anstrengende Anreise auf sich nehmen müsste? Von dem Erwerb einer derartigen Immobilie sollte man Abstand nehmen. Andererseits sollte man auch nicht fahrlässig handeln, auf eine Besichtigung verzichten und die „Katze im Sack“ kaufen.

Auch aus einem weiteren Grund ist es bei der Direktimmobilienanlage empfehlenswert, sich für eine Immobilie zu entscheiden, die in der Nähe gelegen ist: In der späteren Betriebsphase, also wenn die Immobilie dann tatsächlich vermietet ist, ist es unter Umständen, selbst wenn man einen Verwalter hat, hin und wieder doch erforderlich, nach dem Rechten zu sehen. Eventuell stehen im Laufe der Zeit größere Reparaturen an, die in Auftrag gegeben werden müssen und über die man sich vor Ort ein Bild machen muss. Hier ist man mit Sicherheit froh, wenn der Anreiseweg zu der Immobilie nicht zu lang wird.

Am besten sollte man versuchen, eine Immobilie in der Stadt oder in der Gegend, in der man wohnt, zu erwerben. Abgesehen davon, dass die Anreise für die Besichtigung hier wesentlich vereinfacht wird, kennt man sich in der eigenen Stadt mit Sicherheit am besten aus. Wahrscheinlich kann man hier am besten beurteilen, welche Lagen gefragt sind und welche Lagen nicht und bei welchen Stadtteilen es sich um bekannte Problembezirke handelt, in denen man auch nicht unbedingt eine Immobilie zur Kapitalanlage erwerben sollte. Der Berater rät davon ab, die Immobilie zu besichtigen?
Man kümmere sich um alles. Hier sollten die Alarmglocken schrillen.

BSZ® e.V. Empfehlung:
Anleger, die bereits eine Schrottimmobilie erworben haben, erhalten mit der Buchneuerscheinung „Schrottimmobilien“ von Dr. Walter Späth wichtige Hinweise auf die aktuellen Ausstiegs- und Schadensersatzmöglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung. Die Rechtsprechung der Jahre 2004 bis 2007 wurde dabei intensiv ausgewertet.
Anleger, die eine Immobilie oder einen geschlossenen Immobilienfonds als Kapitalanlagemodell erwerben wollen, erhalten zahlreiche Hinweise, worauf sie beim Immobilienerwerb achten müssen, wie somit die Spreu vom Weizen getrennt werden kann und so der Erwerb einer Schrottimmobilie vermieden werden kann. Ergänzt wird dies durch Checklisten, worauf beim Erwerb von Immobilien und Immobilienfonds geachtet werden sollte.

Das Buch bietet eine ausführliche Darstellung der Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der Schrottimmobilien seit dem Jahr 2004 unter Nennung und Besprechung wichtiger aktueller Urteile, An Anleger wie Fachleute gleichermaßen richtet sich das umfangreiche Kapitel, in dem der Frage nachgegangen wird, ob die Anleger die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Staatshaftung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können. Checklisten, ein umfangreiches Rechtsprechungsverzeichnis sowie viele Leitsätze zu den wichtigsten Urteilen runden das Werk ab.

Das Buch von Dr. Walter Späth, Schrottimmobilien, 1. Auflage, 2008 ISBN 978-3-9812175-0-6, SKVS Verlag, Berlin kann zum Preis von € 39,90 bezogen werden bei:


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 A

D-64807 Dieburg

Telefon 06071- 823780

Telefax 06071- 23295



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