Freitag, Januar 11, 2008

Neues Ungemach für alle Anleger des VIP Medienfonds 4. Das Konzept dieses Fonds sah vor, dass die Anleger rund 45% der gezeichneten Summe zwangsweise durch ein Darlehen der HypoVereinsbank finanzieren mussten. Dieses Darlehen nebst Zinsen sollte am Ende der Fondslaufzeit im Jahre 2014 durch die Ausschüttung der Fondsgesellschaft getilgt werden.

Nachdem die Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4 Anfang Dezember 2007 beschlossen hatte, im Jahr 2007 keine Austauschproduktionen noch in diesem Jahr für die abgebrochene Filmprojekte „Grimply Brothers“, „Informer“ und „Black Water Transit“ vorzunehmen, hat die HypoVereinsbank nunmehr anteilig die Darlehen der Gesellschafter in Höhe der auf die nicht verwirklichten Filmprojekte entfallenden Beträge gekündigt.

Nach der vertraglichen Konstruktion dieses Filmfonds ist die HypoVereinsbank nun aber gleichzeitig verpflichtet, vorzeitig die Gelder aus der von ihr übernommenen Schuldübernahme an die Fondsgesellschaft auszuzahlen, die für die abgebrochenen Projekte bei ihr eingezahlt worden sind. So teilt es auch die HypoVereinsbank in ihrem Schreiben vom 8. Januar 2008 den einzelnen Anlegern mit.

Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass genau die Zahlungsströme zwischen den einzelnen Beteiligten Gegenstand des Strafverfahrens gegen Herrn Andreas Schmid und der steuerrechtlichen Beurteilung der Fondsgesellschaft gewesen sind.

Nach Darstellung der Fondsinitiatoren sollen die Gelder für die Schuldübernahme der HypoVereinsbank von dem jeweiligen Lizenznehmer eingezahlt worden sein. Bei einem Abbruch dieser Filmprojekte wäre damit nun eine Zahlung der HypoVereinsbank zurück an den Lizenznehmer zu erwarten, von dem angeblich diese Gelder eingezahlt worden sind. Die HypoVereinsbank schreibt aber selbst: „Nach der uns von der Fondsgesellschaft gemäß der vertraglichen Regelung übermittelten Erklärung sind wir im Rahmen der Schuldübernahmeverträge verpflichtet, die im Hinblick auf diese drei Projekte fällig werdenden Zahlungen an die Fondsgesellschaft auszuzahlen.“

Für den Anleger ist dies in der jetzigen Situation sogar von Vorteil: Darlehensrückzahlungspflichten des Anlegers gegenüber der HypoVereinsbank und Auszahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger könnten miteinander verrechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich so im Ergebnis keine Zahlungspflicht des Anlegers.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Gieschen: “Stellt man Einzahlungen des Anlegers und Auszahlungen des Fonds gegenüber, so ergibt sich hier isoliert sogar ein Zinsvorteil des Anlegers von rund 3.400€ bei einer Beteiligung von 100.000€. Dem Anleger würden unter dem Strich nun rund 39.000€ zufliessen statt rund 35.500€ bei prospektgemäßer Laufzeit bis 2014.“

Allerdings gibt es auch ein erhebliches Risiko für den Anleger. Eine jetzige „Ausschüttung“ der Fondsgesellschaft um den Teilbetrag der Darlehenskündigung damit zu verrechnen würde bedeuten, dass die Beteiligungssumme des Anlegers nicht mehr voll eingezahlt ist. Ihn trifft dann eine Nachschusspflicht in gleicher Höhe.

Gieschen weiter: „Wir prüfen zur Zeit, ob die Vorschriften zur Kündigung in dem Darlehensvertrag mit der HypoVereinsbank einer AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten. Hieran haben wir erhebliche Zweifel. Allerdings verwirklicht sich hier jetzt auch ein weiteres Risiko der Anlage, auf das bei der Vermittlung u.a. durch die Commerzbank die Anleger nicht hingewiesen worden sind. Dieses ‚Sonderkündigungsrecht’ der HypoVereinsbank mit seinen weitreichenden gesellschaftsrechtlichen Folgen für die Kommanditisten ist in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung durch die Commerzbank gewesen.“

Besondere Aufmerksamkeit widmet Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen dem Schreiben vom 8. Januar 2008 im Hinblick auf die Begründung der Teilkündigung: Die HypoVereinsbank erklärt, die Fondsgesellschaft habe sie darüber informiert, die Filmprojekte „Grimply Brothers“, „Informer“ und „Black Water Transit“ nicht mehr zu verwirklichen. Kurzfristig könnten auch keine Austauschproduktionen vorgenommen werden .

Hiervon kann allerdings nach der Beschlusslage der Gesellschafterversammlungen keine Rede sein. Die Gesellschafterversammlung hatte lediglich darüber zu befinden, ob Gelder in bestimmte, von der Fondsgeschäftsführung auf der Gesellschafterversammlung vorgestellte Filmprojekte investiert werden sollte. Diese Investition war nach dem Willen der Gesellschafterversammlung von der Zustimmung des neugewählten Anlegerbeirates abhängig gemacht worden. Der Anlegerbeirat hatte dieser Investition keine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Es besteht damit aber nach wie vor die Möglichkeit, diese Gelder in andere Filmprojekte zu investieren. Die Fondsgeschäftsführung hatte auf der Gesellschafterversammlung noch versucht, die Anleger damit unter Druck zu setzen, dass

1. angeblich eine Investition der Gelder noch in 2007 erfolgen müsse und
2. bei der Nichtinvestition ein weiterer Schaden von 9 – 18 Millionen Euro durch Forderung der HypoVereinsbank auf die Anleger zukommen werde.

Von beiden Punkten ist in dem Schreiben der HypoVereinsbank vom 8. Januar 2008 keine Rede mehr.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: „Das Schreiben der HypoVereinsbank vom 8. Januar 2008 beweist, dass die Geschäftsführung auf den Gesellschafterversammlungen mit unredlichen Mitteln versucht hat, die Entscheidung der Anleger gegen eine Investition unter Zeitdruck noch im Jahr 2007 zu beeinflussen. Tatsächlich wäre eine Investition in Austauschprojekte auch im Jahre 2008 möglich, von angeblichen weiteren Schadenersatzforderungen der HypoVereinsbank in Höhe von 9 – 18 Millionen Euro, wie von der Geschäftsführung noch im Dezember 2007 behauptet, ist in dem Schreiben keine Rede mehr.“

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anmelden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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