Montag, Oktober 30, 2006

VIP Medienfonds - Finanzbehörden planen Aberkennung von Steuervorteilen in Höhe von 80%

Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 27.10.2006 will das für die VIP-Medienfonds VIP 3 und VIP 4 zuständige Finanzamt München den Feststellungsbescheid ändern, in dem geregelt ist, wie die Fonds steuerlich zu behandeln sind.

Nur noch gut 20% jener Mittel, die VIP offiziell in Filme investiert hat, sollen als von der Steuer abzugsfähig anerkannt werden. Dies hätte für rund 12000 Anleger zur Folge, dass 80%der bisher geltend gemachten Steuervorteile wieder zurückbezahlt werden müssen. Nach Schätzung der Finanzbehörden drohen den Anlegern nun Rückforderungsansprüche in Höhe von rund € 275.000.000,00. Anleger sollten daher unbedingt prüfen lassen, welche rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten bestehen, die nun drohenden Ansprüche abzuwehren, oder im Wege des Schadenersatzes gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die sich im August 2006 durch den Steuerrechtsexperten Rechtsanwalt Ralf Biebl verstärkt haben, vertreten derzeit bereits knapp 100 geschädigte Anleger der VIP-Fonds 3 und 4. Nach Auffassung des Herrn Rechtsanwalt Alexander Kainz, von der Kanzlei CLLB bestehen sowohl gegenüber den finanzierenden Banken, als auch gegenüber den Prospektverantwortlichen Schadenersatzansprüche. Zudem kommen Beratungshaftungsansprüche gegen Anlageberater in Betracht, wenn diese über die Risiken einer Beteiligung an einem Medienfonds im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen späteren steuerlichen Aberkennung im Besonderen, nicht hingewiesen haben.

CLLB Rechtsanwälte reichen nächste Woche für eine Vielzahl von Geschädigten Klage gegen die Prospektverantwortlichen ein.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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