Die ersten besorgten Anleger einer am 20. bzw. am 21. April 2006 fälligen Inhaberteilschuldverschreibung der WBG Leipzig-West AG geben bekannt, dass bis zum Dienstag, dem 25.04.2006, eine Auszahlung der Anlegergelder noch nicht erfolgt sei.
Sollen die Anleger hier wieder mit irgendwelchen nicht plausiblen Argumenten vertröstet werden? Werden sich die Liquiditätsprobleme der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG wiederholen oder gar verstärken?
Wie der BSZ® e.V. berichtete, zahlte die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG die Anleger der am 01.12.2005 sowie der am 10.01.2006 fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen teilweise erst mit erheblicher Verzögerung aus, mit dem Argument, unter EDV-Problemen zu leiden.
Im März will die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG dann ihre „EDV-Probleme“ in den Griff bekommen haben und nach Angabe von Anlegern wurde von Seiten der WBG mitgeteilt, dass bis einschließlich Ende März 2006 alle Anleger der bereits fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen ausbezahlt worden seien.
Die gute Nachricht dabei: Diese Aussage stimmt – zum Teil.
So konnte von den BSZ®-Vertrauensanwälten, die für zahlreiche Geschädigte die volle Auszahlung der Beträge erreichen konnten, festgestellt werden, dass die Zahlungen seitens der WBG Leipzig-West ab Mitte März 2006 zum Großteil auf Mahnung hin sehr schnell erfolgten, oftmals binnen drei bis vier Werktagen.
„Es dürfte zu vermuten sein, dass die teilweise von Mitarbeitern der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG gemachten Angaben, wonach in diesem Zeitraum größere Immobilienverkäufe abgeschlossen worden sein sollen, und somit die Liquidität der WBG erhöht werden konnte, stimmten,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt. „Es ist auch richtig, dass der größte Teil der Inhaber der bereits fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen ausbezahlt wurde“, so Späth.
Die schlechte Nachricht dabei:
Nicht 100 % der Anleger der fälligen Anleihen wurden ausbezahlt. So konnten die BSZ®-Vertrauensanwälte feststellen, dass bis einschließlich den 23. April 2006 vereinzelt noch Anleger Rat und Hilfe suchten, deren Inhaberteilschuldverschreibungen bereits im Dezember 05 sowie Januar 06 fällig waren und die noch nicht ausbezahlt wurden.
Auch nicht gerade vertrauensfördernd: „Es konnte beobachtet werden, dass sich der Zeitraum zwischen Mahnung sowie Auszahlung inzwischen wieder erhöht hat, und zwar umso mehr, je näher der Auszahlungstermin für die Inhaberteilschuldverschreibung am 21. April 2006 gerückt ist,“ so Späth weiter.
Dauerte es teilweise im Februar bis zu 2 Wochen, seit die Leipzig-West AG auf eine Mahnung hin die Gelder ausbezahlte, und zahlte die WBG im März 06 die Gelder sehr „flott“ binnen 3-4 Werktagen aus, so ist seit Anfang April 2006 zu beobachten, dass die Zeit zwischen Mahnung und Zahlung sich teilweise auf wieder 14 Tage erhöht hat.
Betroffene sollten hier sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn in den nächsten Tagen die Zahlungen weiter ausbleiben sollten und keine wertvolle Zeit verstreichen lassen.
Auch nicht gerade vertrauensfördernd: „Es konnte beobachtet werden, dass sich der Zeitraum zwischen Mahnung sowie Auszahlung inzwischen wieder erhöht hat, und zwar umso mehr, je näher der Auszahlungstermin für die Inhaberteilschuldverschreibung am 21. April 2006 gerückt ist,“ so Späth weiter.
Dauerte es teilweise im Februar bis zu 2 Wochen, seit die Leipzig-West AG auf eine Mahnung hin die Gelder ausbezahlte, und zahlte die WBG im März 06 die Gelder sehr „flott“ binnen 3-4 Werktagen aus, so ist seit Anfang April 2006 zu beobachten, dass die Zeit zwischen Mahnung und Zahlung sich teilweise auf wieder 14 Tage erhöht hat.
Betroffene sollten hier sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn in den nächsten Tagen die Zahlungen weiter ausbleiben sollten und keine wertvolle Zeit verstreichen lassen.
Wenn die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG in den nächsten Tagen die Zahlungen nicht durchführt, befindet sich diese wieder in Verzug, so dass sie sämtliche Kosten wie Anwaltskosten übernehmen muss.
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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