Samstag, April 08, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG: Erste Sammelklagen durch BSZ®-Vertrauensanwälte

Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG hat viele Anleger der bereits am 01.12.2005 sowie der am 10.01.2006 fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen zum Teil erst mit erheblicher Verspätung ausbezahlt, und zwar mit dem Argument, EDV-Probleme zu haben.

Zwar konnten die BSZ®-Vertrauensanwälte bisher immer die Auszahlung der bereits fälligen Anleihen erwirken, Sorgen machen sich jedoch auch etliche Anleger der noch nicht fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen, die teilweise noch bis in die Jahre 2008, 2009 oder sogar 2015 laufen.

Viele von Ihnen haben das Vertrauen in die Wohnungsbaugesellschaft durch die Auszahlungsprobleme verloren, stellen sich daher die Frage, ob in einigen Jahren, zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Inhaberteilschuldverschreibungen, die Wohnungsbaugesellschaft nicht vielleicht schon insolvent ist und sie somit das von Ihnen angelegte Geld nicht zurückerhalten werden.

Das Ganze gleicht einem Spiel mit unsicherem Ausgang, weshalb viele Anleger nach Möglichkeiten suchen, die Beteiligung vorzeitig aufzulösen, da sie das Risiko als sehr hoch empfinden.

Für diese Anleger bietet sich die Möglichkeit der kompletten Rückabwicklung der Beteiligung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit § 44 Börsengesetz. Hiernach kann der Erwerber von Wertpapieren von denjenigen, die die Verantwortung für den Prospekt übernommen haben, die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangen, wenn für die Beurteilung wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind.

Dies würde bedeuten, dass der Anleger von der Wohnungsbaugesellschaft die volle Rückabwicklung der Beteiligung verlangen könnte, wenn Prospektfehler nachgewiesen werden könnten.

Dafür, dass Prospektfehler gefunden werden können, die eine Rückabwicklung der Beteiligung zulassen, sind die BSZ®-Vertrauensanwälte zuversichtlich:

„Das Gesamtbild der jeweiligen Verkaufsprospekte suggeriert dem Anleger, dass er sich an einer sicheren, soliden Anlage beteiligt, die hauptsächlich durch Immobilien abgesichert ist. In Wirklichkeit beteiligt sich die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG in großem Umfang an anderen Unternehmensbeteiligungen, über deren wirtschaftliche Situation der Anleger jedoch nur in sehr geringem Umfang aufgeklärt wird,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt. „Auch die Risikoaufklärung des Prospektes ist mehr als dürftig“, so RA Späth weiter.

Die Eigenkapitalquote der Wohnungsbaugesellschaft liegt jedoch bei unter 5 %, ein Wert, der zumindestens bedenklich stimmen sollte. Nach der Bilanzanalyse des BSZ® e.V. beruht die Aufrechterhaltung der Liquidität daher im Wesentlichen auf der Generierung von Kapital durch die Ausgabe weiterer Anleihen in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen, in den jeweiligen Prospekten wird dementsprechend unter Ziffer 7 auch teilweise ausdrücklich die Verwendung des Anleiheerlöses zur „Ablösung bisher ausgegebener Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ angezeigt, was unter Umständen sogar auf ein Schneeballsystem hindeuten könnte.

Die BSZ®-Vertrauensanwälte bereiten daher gerade für eine Vielzahl von Anlegern Prospekthaftungsklagen vor, um die volle Rückabwicklung der Beteiligung zu erzielen.

„Diese Klagen werden wir im Wege der Klagenhäufung, laienhaft auch Sammelklagen genannt, durchführen, um die Kosten für den einzelnen Anleger möglichst gering zu halten“, so Rechtsanwalt Späth.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:


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