Der „Renditefonds Alster-Center 2000“ in Hamburg steht offensichtlich vor ähnlichen Problemen wie das Frankfurter Turmcenter. Beide Immobilienfonds wurden nach ersten Erkenntnissen von dem Initiator Philipp Kreuzer, der inzwischen verstorben ist, initiiert und Anleger nach einem ähnlichen Muster angeworben.
Wie der BSZ® e. V. bereits für das Frankfurter Turmcenter ermittelt hat, dass in diesem Fall mit deutlich erhöhten Mietsteigerungen und Verkehrswerten kalkuliert wurde, so ist ebenfalls beim „Renditefonds Alster-Center 2000“ davon auszugehen, dass hier dasselbe Spiel gespielt wurde und die Anleger mit deutlich überzogenen Mietkalkulationen und Verkehrswerten der Immobilien in den Fonds eingeworben wurden.
Auch in diesem Fall ist daher davon auszugehen, dass hier erhebliche Prospektfehler vorliegen dürften, die die Anleger zum Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen berechtigen würden.
Schadensersatzansprüche bestehen vor allem gegen die Prospektverantwortlichen bzw. die Erben, die Prospektprüfer sowie auch gegen die Vermittler der Kapitalanlage. Diese schulden auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Alster-Center“ beraten lassen.
Wie der BSZ® e. V. bereits für das Frankfurter Turmcenter ermittelt hat, dass in diesem Fall mit deutlich erhöhten Mietsteigerungen und Verkehrswerten kalkuliert wurde, so ist ebenfalls beim „Renditefonds Alster-Center 2000“ davon auszugehen, dass hier dasselbe Spiel gespielt wurde und die Anleger mit deutlich überzogenen Mietkalkulationen und Verkehrswerten der Immobilien in den Fonds eingeworben wurden.
Auch in diesem Fall ist daher davon auszugehen, dass hier erhebliche Prospektfehler vorliegen dürften, die die Anleger zum Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen berechtigen würden.
Schadensersatzansprüche bestehen vor allem gegen die Prospektverantwortlichen bzw. die Erben, die Prospektprüfer sowie auch gegen die Vermittler der Kapitalanlage. Diese schulden auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Alster-Center“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Telefon: 06071-823780
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