Donnerstag, März 26, 2020

Six Line kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Six Line mit angeblichem Sitz in Nevis, Karibik, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet fälschlich, dass sie Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) sei. Dies trifft nicht zu.


Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.


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EXM solution: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.03.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

EXM solution

Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die sich im Namen
der EXM-solution  vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit  Wertpapieren anbieten.

Eine EXM-solution existiert nach den Untersuchungen von FI nicht. Die EXM-solution hat keine
Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten
in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Außerdem wurden
Finansinspektionen  aus einem anderen EWR-Land keine grenzüberschreitenden Aktivitäten für EXM-solution gemeldet . Außerdem ist die EXM-solution nicht berechtigt,
Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durch zu führen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt . 

Die EXM-solution verfügt über eine Website (www.exmsolution.com) und verwendet die
folgenden Kontaktinformationen:

Cnr Old und Church Street, Commonwealth of Dominica
Piccadilly Mayfair, London, W1J 7NW
Emanouil Roidi, Limassol Zypern
Telefon:
+43 720778211
+35 220301949
+44 2080891237
E-Mail: support@exmsolution.com

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Crypto Foxtrades: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 26.03.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

Crypto Foxtrades
http://www.cryptofoxtrades.com

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“ oder „Authority“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen Crypto Foxtrades unter http://www.cryptofoxtrades.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen behauptet, "eine lizenzierte und regulierte Handelsplattform zu sein, die weltweit über 500.000 Kunden bedient".

Crypto Foxtrades gibt außerdem vor, „von der Malta Financial Services Authority als Investmentdienstleister der Kategorie 3 lizenziert und reguliert zu werden“.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Crypto Foxtrades KEIN maltesisch registriertes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert wurde, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen nach maltesischem Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

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Parantoux Trading auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.03.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Parantoux Trading
Two International Finance Centre 8 Finance Street,
Central, Hong Kong

745 Fifth Avenue, Suite 500,
New York, NY 10151;

Level 42, Suntec Tower Three 8 Temasek Boulevard
Singapore 038988;  

12 Tuckey's Lane, Gibraltar GX11 1AA

Email: hk@parantouxtrading.com; ny@parantouxtrading.com; sg@parantouxtrading.com;sales@parantouxtrading.com
 www.parantouxtrading.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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COINMALEX: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 26.03.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:


COINMALEX
https://coinmalex.com

Die Malta Financial Services Authority „MFSA“ hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen COINMALEX firmiert und unter / über eine Internetpräsenz verfügt. Obwohl dieses Unternehmen vorgibt, von einer Adresse in Malta aus zu operieren, glaubt die MFSA nicht, dass dies der Fall ist. Das Unternehmen behauptet, dass „Coinmalex ein Trust Assets Management von höchster Qualität auf der Grundlage eines profitablen CryptoCurrency-Handels über Crypto-Börsen bietet“.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass COINMALEX NICHT lizenziert oder von der MFSA autorisiert ist, die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass es sich bei COINMALEX wahrscheinlich um ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko für Geldverluste handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.

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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Mittwoch, März 25, 2020

WALNUTS.GE LLC: BaFin untersagt das öffentliche Angebot des Direktinvestments in eine Walnuss-Plantage in Georgien in Deutschland

Die BaFin hat am 17. Februar 2020 das öffentliche Angebot des Direktinvestments der WALNUTS.GE LLC in die Walnuss-Plantage in Georgien wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Deutschland untersagt.

Daher darf die WALNUTS.GE LLC, nach eigenen Angaben mit Sitz in Shartava St 67b, 0160 Tbilisi, Georgien, das Direktinvestments in die Walnuss-Plantage in Georgien nicht zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Die Untersagung erfolgte, weil die WALNUTS.GE LLC keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFinzuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft dieBaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Internetseite www.eps-gestion.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  25. März  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.eps-gestion.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite ww.eps-gestion.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, unter der Bezeichnung Essential oder Essential Portfolio Selection Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als ein spezialisiertes Vermögensverwaltungsunternehmen („cabinet de gestion patrimoniale spécialisé“) ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit ferner, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts Essential Portfolio Selection, welcher über eine Genehmigung verfügt und den Vorschriften des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt, in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.

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Traktoren die gegen die „Agrarwende“ rollten, haben bei der Merkel Regierung in Zeiten der Corona-Pandemie offensichtlich Angst und Schrecken verbreitet.

Bisher gab es für die „alternativlose“ Klimapolitik der Merkel-Regierung viel zu wenig Protest und Widerstand. Eine Ausnahme bilden da die Landwirte.  Die haben es satt sich als „Klimasünder“, „Tierverbrecher“ oder „Brunnenvergifter“ beschimpfen zu lassen. 

Die Landwirte zeigen sich frustriert, weil sie für eine Reihe von Umweltproblemen verantwortlich gemacht werden, von Tierschutzproblemen und Nitraten im Grundwasser bis hin zum Klimawandel.


Deshalb rollten Traktoren in vielen Städten durch die Straßen. Im Berliner Regierungsviertel kreuzten fast tausend Traktoren auf. In Dresden blockierten sie die Innenstadt. In Rheinhessen hatten 800 Traktoren eine 40 Kilometer lange Strecke um Mainz gebildet.

Es sind die langfristigen Auswirkungen der Merkel Regierung auf die deutsche Politik und ihre offensichtliche Unfähigkeit mit Landwirten, Politikern und Gesellschaft gemeinsam  Lösungen zu finden, um den Natur- und Artenschutz weiter zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Die Landwirtschaft in Deutschland braucht Unterstützung und eine Perspektive für die Zukunft ohne Überregulierung und Verbotspolitik.

Jetzt aus scheinbar heiterem Himmel gehört die Land- und Ernährungswirtschaft plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur.

Da haben die leeren Regale in den deutschen Supermärkten bei unseren „Eliten“ offensichtlich die Erkenntnis wachsen lassen, dass Supermärkte und Landwirtschaft doch irgendwie  zusammen hängen. Allerdings, Klopapier wächst bis jetzt noch nicht auf dem deutschen Acker.  

„Diese Entwicklung ist nicht nur reine Freude, wenn man berücksichtigt, dass unsere Demokratie und die Marktwirtschaft unter dem Vorwand der Pandemie Bekämpfung immer mehr außer Kraft gesetzt wird“, warnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die Bauern sollten demnächst wachsam sein, an wen sie Ihre Produkte verkaufen. Denn wenn man Medienberichten trauen kann, soll der Paragraph 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches so geändert werden, dass Schuldner künftig ihre Zahlungen mit Verweis auf das Virus einfach verweigern und einstellen können.

Für Verbraucher und Klopapier-Hamsterer steht demnächst nicht mehr die Beutejagd im Supermarkt auf dem Tagesprogramm, sondern Hamsterfahrten in ländliche Regionen. Das kennen viele Deutsche noch aus den Hungerjahren nach dem zweiten Weltkrieg. Die Bauern werden sich wieder Hofhunde zulegen müssen.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas

»CORONA-PAKET« Bundesregierung gibt den Bauern schlagartig Vorrang

Die Land- und Ernährungswirtschaft gehört jetzt plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur. Der geprügelte Bauer rückt zu einer der tragenden Säulen des Landes auf.

Bricht jetzt nackte Angst und Panik in der Berliner Politik aus Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellte gestern in einer Presseerklärung das »Corona-Paket« der Bundesregierung vor. »Wichtige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft« seien damit erreicht worden, wirbt sie für ihre Pläne.

Genauer besehen bedeutet das Corona-Paket, dass sämtliche Einschränkungen und Hürden, welche die Staatsbürokratie den Bauern in den vergangenen Jahren in den Weg gelegt hat, über Bord geworfen werden. Von außen betrachtet, klingen die beschlossenen Punkte nüchtern und eher harmlos. Dahinter jedoch wurden all die Vorschriften gelockert und gekippt, die die Politik zuvor unter dem Einfluss der Natur- und Umweltschutzverbände aufgebaut hatte.

Die Land- und Ernährungswirtschaft gehört jetzt plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur. Der geprügelte Bauer rückt zu einer der tragenden Säulen des Landes auf.

So sind zum Beispiel alle engen Einschränkungen im Arbeitsrecht und in der Sozialgesetzgebung aufgehoben. So ist zum Beispiel die 70-Tage-Regelung, wonach nur kurzfristig in der Landwirtschaft Beschäftigte sozialversicherungsfrei gestellt waren, ausgeweitet worden auf 115 Tage. Saisonarbeitskräfte können so länger hier arbeiten. Die sehr umstrittenen und strengen Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung sind im Prinzip ebenfalls gekippt. Die haben immer wieder auch zu exorbitanten Einsätzen von Zollbeamten mit Maschinenpistolen im Anschlag auf den Höfen der fleischverarbeitenden Industrie und zeitaufwendigen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Einkommen aus Nebentätigkeiten für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden nicht mehr angerechnet. Damit sollen Saisonarbeitskräfte angelockt werden.

Die vollständige Aufhebung der Begrenzung der Zuverdienstmögichkeiten für Vorruheständler heißt also: Jetzt sollen auch die Alten auf den Acker gelockt werden.

Klöckner hat sich in ihrem Statement auch ausdrücklich bei SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil bedankt. Denn die große Sorge der Politik ist, dass in diesem Jahr Zehntausende von Arbeitskräften für Aussaat und Ernte fehlen werden. Im Augenblick müssten 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte, im Mai sogar 85.000 auf den Feldern arbeiten. Dies sogar bis zur Weinlese im Herbst. Doch viele polnische Arbeitskräfte kommen nicht, Rumänien hat eine Ausgangssperre verhängt. Dies gefährdet erheblich die landwirtschaftliche Produktion.

Oberstes Ziel: Bauern sollen weiter erzeugen. Jetzt ist es an der Zeit, die Felder zu bestellen. Recht spät in diesem Jahr, weil die Äcker lange nicht befahrbar waren. Grund: Die reichlichen Regenfälle, die bereits jetzt das Grundwasser wieder ansteigen lassen und die Dürre im vergangenen Jahr wieder zum Teil ausgleichen. (Werden jetzt die vielen Neumitglieder von Umweltverbänden wie BUND und NABU, die im vergangenen trockenen Jahr mit dramatischer Dürre-Katastrophenpanik angeworben wurden, wieder austreten?)

Nun fehlt eigentlich nur noch als bauernfreundliche Maßnahme, dass die horrenden Dokumentationspflichten vermindert oder aufgehoben werden.

Allein vor das Düngen hat der Staat das Ausfüllen von rund 250 Seiten Dokumentationen gestellt, die jeder Landwirt zu Hause im Büro bewältigen muss, bevor er sich auf seinen Traktor setzen und arbeiten kann. Davon hat Klöckner noch nichts gesagt.

Auch die bei den Bauern so verhasste Düngeverordnung könnte der neuen »Systemrelevanz« bei der geplanten Abstimmung am kommenden Freitag geopfert werden. Denn die sorgt für geringere Erntemengen, weil die Pflanzen nicht mehr den bisherigen Ertrag liefern. Daher kritisieren die Landwirte, dass die Politik sie so einschränkt, dass sie nicht mehr produzieren können.

Die Berliner Politik weiß: Sollte die nächste Ernte mit drastischen Einbußen einhergehen oder gar komplett ausfallen, wäre angesichts der ohnehin erwartbaren Einkommensverluste vieler Menschen im Corona-Jahr wohl Schluss mit dem inneren Frieden in Deutschland. Bisher konnte der freie Weltmarkt regionale Missernten problemlos ausgleichen. Das dürfte nach Einschätzung von Landwirten nicht mehr funktionieren, weil USA und China zum Beispiel keine Landwirtschaftsprodukte mehr liefern dürften. Etwa 60 Tage reichen die Vorräte in Deutschland. Das würde bedeuten, dass spätestens Aschermittwoch kommenden Jahres Lebensmittel knapp geworden sind. Statt Afterwork-Party würden sich dann womöglich Schlangen vor Lidl und Aldi bilden. Dann würde auch dem von Kampfbegriffen wie Überdüngung, Nitratgefahr und Insektensterben umwölkten Städter wohl wieder deutlich werden, dass Lebensmittel im Supermarkt und landwirtschaftliche Produktion doch zusammenhängen.
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