Dienstag, Juni 18, 2019

Investfinans AB und Secure Trading Financial Services: Nichts unternehmen ist die schlechteste aller Möglichkeiten!

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf Anlagebetrüger herein. Ihnen werden Transport-Container, Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Oft wird ihr Geld nicht wie versprochen, an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.

Der Anlegerschutz soll eigentlich dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.   

Dem durchschnittlichen Anleger ist, im Gegensatz zu dem von so manchen Anlegerschützern gezeichneten Bild des naiven uninformierten Anlegers, durchaus bewusst, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren wissen, dass sie auch bereit sein müssen die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen. Aber mit einem glatten Betrug müssen sie nicht rechnen. Sollte man meinen.

Ein guter Kriminalroman ist oft näher an der Realität als so manches Telefongespräch der Betrüger mit ihren Opfern.

Bei so mancher „Anlageberatung“ wird dem Kunden erzählt das Produkt sei von der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.

Das wiegt den Kunden in Sicherheit, weil er fälschlicher Weise glaubt, dass die BaFin das Produkt geprüft und genehmigt habe. In Wahrheit jedoch bezieht sich die Genehmigung nur auf das Verkaufsprospekt (korrekte Angabe des Emittenten, des Fondsverwalters etc.), nicht aber auf das Produkt selbst. Nach dem Verkaufsprospektgesetz und dem Wertpapierverkaufsprospektgesetz müssen entsprechende Broschüren für den Verkauf von Anlageprodukten von der BaFin genehmigt werden. Allerdings werden dabei nur die formalen Anforderungen an den Prospekt geprüft.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat 2015 das Projekt Finanzmarktwächter und Marktwächter Digitale Welt aus der Taufe gehoben.

Das BMJV teilte damals in einer Pressemeldung mit: „Die Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Das BMJV fördert beide Marktwächter  vorerst bis Ende 2017 mit  insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr.“

Der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sagte damals dazu: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft, schwarze Schafe' auf den Märkten schneller identifizieren."

Was von dieser Prognose zu halten ist, zeigen die letzten großen Anlageskandale wie zum Beispiel Investfinans AB und Secure Trading Financial Services.

Diese Anlageskandale haben gezeigt, dass verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Warum die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster nicht geschützt werden konnten, das ist die offene Frage.

Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.

Investfinans AB hat das Geld bei den Anlegern mit einer frei erfundenen Erfolgsstory und einer  geklonten Identität eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, wurden die historischen Fakten von gestern und morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glaubten die Anleger an die Investfinans AB  Erfolgsgeschichte und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Die Rechtsdurchsetzung für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.

Der ESK hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger für dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für die Anwaltskosten.

Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt vertreten, dass es sich für Anleger, die gegen Anlagebetrüger  vorgehen möchten, erst ab einem Streitwert von 10 000.- Euro lohne. Je höher der Streitwert also sei, umso mehr lohne sich der Prozess für den Anleger. (Man könnte letztes Wort auch ersetzen durch das Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).

Es ist schon schlimm genug, sich von einem betrügerischen Unternehmen täuschen zu lassen.

Aber es ist noch schlimmer, wieder betrogen zu werden - und von jemandem, der verspricht, das verlorene Geld  zurückzuholen.

Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.  Mit den Listen der bereits betrogenen Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet  und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.

  • Im Fall Invest Finans AB  wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte informiert, dass  die Absender des vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen.

Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai, aber auch auf Bankkonten in Deutschland.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmal das Fell über die Ohren ziehen kann.

  • (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Der ESK trägt mit dazu bei, dass die Anlagebetrüger, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des ESK nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

  • Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Soll man  ,,gutes Geld" dem „schlechten Geld“  hinterherwerfen?

Dieser Spruch ist eine Erfindung der Finanzindustrie, damit der geschädigte Anleger die Füße still hält!

Viele Kapitalanleger haben Angst, nach einer gescheiterten Kapitalanlage gerichtliche Hilfe bzw. die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Manche Anleger meinen, man würde auf diese Weise nur gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen.

Ihre Fragen haben wir hier beantwortet:

Frage:

Erleben Sie es häufig, dass Anleger eine gewisse Scheu davor haben, zum Rechtsanwalt zu gehen, weil sie bereits Geld verloren haben?

Antwort:

Dies kommt vor, jedoch ist diese Scheu vollkommen unbegründet. Wer sich beispielsweise dem ESK anschließt, bekommt von einer renommierten Kanzlei, nämlich von den Vertrauensanwälten des ESK eine fachlich fundierte Erstberatung.

Frage:

Wie verhält es sich bezüglich der Kosten, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt?

Antwort:

Die Erstberatung von einem rechtlich versierten Anwalt ist über einen einmaligen Förderbeitrag abgedeckt. Falls die Anwälte feststellen, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, so werden die Rechtsanwälte die Gebühren für das weitere Vorgehen dem Mandanten mitteilen.  Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, so ist es gängige Praxis, vor der Ergreifung weiterer Maßnahmen die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Auf diese Art und Weise ist der Mandant über die anstehenden Kosten bzw. über deren Übernahme durch eine evtl. Rechtsschutzversicherung jederzeit im Bilde.

Frage:

Haben manche Anleger Angst, dass mit der Erteilung des Mandats sie einen ,,Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können?

Antwort:

Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte des ESK so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage einholen.

Frage

Macht es Sinn, zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit zu versuchen?

Antwort:

In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Frage:

Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten. Ist diese Furcht begründet?

Antwort:

Diese Furcht ist größtenteils unbegründet. Die Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es viele Mandanten aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung der Anleger im Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung schildern, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen diesbezüglich auch keine Angst zu haben, da sie die versierten Vertrauensanwälte des ESK vor Gericht vertreten und diesen zur Seite stehen.

Frage:

Was ist, wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht?

Antwort:

Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen die ESK Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit, auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.

Frage:

Was passiert, wenn die Anlage, an der ich mich beteiligt habe, bereits insolvent wurde?

Antwort:

Auch in diesen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt Sie der Anwalt auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Frage:

Was machen Mandanten, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, aber gleichzeitig nicht finanzstark sind?

Antwort:

Auch diese Personen sollten den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Zum Einen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der ESK und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft können Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Frage:

Was ist zu tun, wenn Zweifel an der Anlage aufkommen?

Antwort:

Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind bei den Vertrauensanwälten des ESK bestens aufgehoben und bekommen für einen moderaten einmal Beitrag eine erste fundierte Einschätzung.  Der Mandant muss auch keine Angst haben, dass er von dem Rechtsanwalt in sinnlose Prozesse gezogen wird. Falls die Befürchtungen der Anleger unzutreffend sind, so werden die ESK Anwälte den Anleger hierauf hinweisen, was für diesen dann auch eine Beruhigung bedeutet.

Frage:

Bekanntlich ist auch die Qualität der Bearbeitung durch Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche Empfehlung können Sie hier geben?

Antwort:

Der Mandant muß das Gefühl haben, daß sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob seriöse Arbeit geleistet wird.

Frage:

Ist bei den Anlageprodukten auch die Rechtslage unterschiedlich? Welche Chancen bestehen rechtlich überhaupt, erfolgreich vorzugehen?

Antwort:

Man kann die Ansprüche eines Mandanten grundsätzlich nur dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall ansieht. Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle. Die Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr unterschiedlich zu beurteilen.

Frage:

Ist es denn sinnvoll, sofort eine Klage einzureichen?

Antwort:

Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an. Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, daß man natürlich nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, die wir stets für unsere Mandanten im Auge haben.

„Die Investfinans AB Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein Anlagebetrug nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen Bestandteil von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt.  Leider finden sich immer wieder Banken, die sich wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei einer Kontoeröffnung belasten wollen.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte der Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt.

Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Investfinans AB konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

  • Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.

Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Montag, Juni 17, 2019

Familienurlaub im Odenwald. Bald nur noch für Windkraftfetischisten?

„Verwunschene Ruinen und wehrhafte Burgen laden zur Entdeckung ein - mal ganz versteckt auf einer Waldlichtung, mal stolz auf ihrem Burgberg thronend. In den Wildparks, dem Bergtierpark und der Deutschen Greifenwarte erleben Besucher eine vielfältige Tierwelt.“ So ist es zu lesen auf der Internetseite der Odenwald Tourismus GmbH mit Sitz in 164720 Michelstadt. https://www.tourismus-odenwald.de/de/

Die so beschriebene Region ist jetzt  einer gewaltige Wald- und Naturzerstörung ausgesetzt, die die Grünen im Verbund mit der CDU betreiben. Die Grünen setzen ihr Zerstörungswerk deutscher Landschaft fort. In Taunus, Spessart und Odenwald dürfen jetzt Windkraftanlagen in Wälder und auf Höhenzüge gebaut werden.

Wie schon im Reinhardswald im Norden Hessens spielt keine Rolle, dass mit diesen Vogelschredderanlagen auch vielen Arten die Ausrottung droht. Immerhin gilt Deutschland noch als Refugium für den Roten Milan.

Aber auch die Gesundheit der Menschen wird dem Windkraftwahn geopfert.

Odenwälder Hausärzte können sich schon einmal auf einen Ansturm von Patienten vorbereiten die demnächst unter den negativen Auswirkungen von Windrädern zu leiden haben. Menschen die bereits in Gebieten mit Windrädern leben, berichten von verminderte Lebensqualität, Lärmbelästigung, Stress, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Angstzuständen, Depressionen. Je näher die Betroffenen an solch einem Standort leben umso niedriger ist die Lebensqualität.

Befürworter der Windenergie bestreiten gesundheitliche Beeinträchtigungen der Menschen und berufen sich darauf, dass keine entsprechenden nachgewiesenen biologischen Grundlagen bekannt seien. Allerdings gibt es für die Menschen welche im Bereich von Windenergieanlagen leben keinen Zweifel daran, dass sie in ihrer Gesundheit und ihrer Lebensweise erheblich geschädigt sind.

Windkraftbefürworter, die man nur über einen kurzen Zeitraum an einem Windkraftstandort wohnen lässt, werden innerhalb kürzester Zeit zu Windkraftgegnern.

Dazu beigetragen haben dann,   Windkraftanlagengeräusche, Infraschall, Schattenflackern, niederfrequentes Brummen, Bassgeräusche, Vibrationen und massive gesundheitliche Probleme.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Die Grünen bei der Entgrünung. Windräder dürfen jetzt auch den Odenwald zerstören

Eine gewaltige Wald- und Naturzerstörung, die die Grünen im Verbund mit der CDU betreiben.
 Die Grünen setzen ihr Zerstörungswerk deutscher Landschaft fort. In Taunus, Spessart und Odenwald dürfen jetzt Windkraftanlagen in Wälder und auf Höhenzüge gebaut werden. Nach den jüngsten Beschlüssen hat die Regionalversammlung Südhessen im Frankfurter Römer am vergangenen Freitag 121 Vorrangflächen für Windanlagen im Regierungsbezirk Darmstadt beschlossen.

Sie gehören zum Teilplan der sogenannten »erneuerbare Energien«. Verschämt schieben die Naturzerstörer in den Meldungen hinterher, dass »nur« 1,4 Prozent der Landesfläche in Südhessen bebaut werden dürfen, dagegen rund 97,8 Prozent der Landesfläche als sogenannter Ausschlussraum ausgewiesen seien, in dem keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Kunststück, im Rhein-Main-Gebiet oder in Frankfurt Windräder aufzubauen ist bisher sogar den Grünen nicht in den Sinn gekommen. Sollen sich die Rotoren in den Schwachwindgebieten Südhessens auch noch drehen, sind nur Standorte auf meist bewaldeten Höhenzügen möglich. Dort sorgen sie für maximale Naturzerstörung, wenn riesige Waldflächen für die Baustellen und autobahnbreite stark befestigte Zufahrtswege gerodet werden müssen.

Der Plan sollte bereits im vergangenen Jahr verabschiedet werden, verzögerte sich aber aufgrund des heftigen Widerstandes der Bewohner. Immerhin fast 25.000 Unterschriften wurden gesammelt und der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Darmstadt Brigitte Lindscheid übergeben. Die stramme grüne Parteisoldatin setzt zielstrebig den von CDU und Grünen gewollten Windkraftausbau ohne Rücksicht auf Natur und Tierwelt durch und bekam vor rund einem Jahr schon einmal etwas von Windkraftgegnern überreicht: den »1. Goldenen Schwachwindbeutel« der Bürgerinitiativen Gegenwind Siedelsbrunn und Ulfenbachtal. Neben ihr übrigens die Vorstandsvorsitzende der ENTEGA AG, Marie-Luise Wolff. »Lindscheid und Wolff erhalten stellvertretend für alle windigen Politiker und Geschäftemacher das Prädikat Gold für die frevelhaftige und nachhaltige Natur- und Landschaftszerstörung im schönen Hessenland«, sagt damals BI-Sprecher Udo Bergfeld.

Das Regierungspräsidium Darmstadt muss den Teilplan der hessischen Landesregierung und grünen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir zur Genehmigung vorlegen. Der hat gleich am Freitag die Entscheidung begrüßt: »Sie bringt Klima- und Naturschutz miteinander in Einklang und lenkt den Windkraftausbau auch in Südhessen in feste Bahnen«.

Der Widerstand der Bürgerinitiativen, Gemeinden und Umweltverbände dürfte damit aber nicht enden. Der Gründauer Verein Windjammer und weitere Bürgerinitiativen haben bereits Klagen gegen die geplanten Vorrangflächen angekündigt.

Allein in Wald-Michelbach sollen neun Windräder gebaut werden. Auch der idyllische Überwald soll in ein Windkraft-Industriegebiet umgewandelt werden. Über 250 Meter hohe Riesentürme dürften die Landschaft zerstören. Dort entsteht gerade wieder so etwas wie ein kleiner Tourismus; als ein erfolgreicher Anziehungsmagnet erweist sich eine Draisinenbahn auf stillgelegten Nebenbahngleisen, die an idyllischen Höhenzügen vorbeistrebt. Demnächst im Schlagschatten der Windräder?

Es ist wieder eine gewaltige Wald- und Naturzerstörung, die die Grünen im Verbund mit der CDU betreiben. Wie schon im Reinhardswald im Norden Hessens spielt keine Rolle, dass mit diesen Vogelschredderanlagen auch vielen Arten die Ausrottung droht. Immerhin gilt Deutschland noch als Refugium für den Roten Milan.

Mit diesem Regionalplan dürften alle Voraussetzungen für weitere Genehmigungen von Windanlagen geschaffen sein. Er dürfte auch kaum noch anfechtbar sein; als Nächstes werden konkrete Einzelgenehmigungen für die Industrieanlagen in den Wäldern kommen. Der Regionalplan hat auch zur Folge, dass den Projekten keine öffentlichen Belange mehr entgegengehalten werden können. Denn die wurden bereits im Regionalplan abgewogen – und abgelehnt.

Nur öffentliche Interessen könnten noch eine Rolle spielen, die bei Regionalplanerstellung nicht berücksichtigt wurden. Betroffene Bürger oder Gemeinden könnten versuchen, die Verletzung ihrer Rechte durch das konkrete Projekt geltend zu machen.

»Dank« der Privilegierungen der Windindustrie im Umweltrecht findet auf Einzelprojektebene keine neutrale Umweltverträglichkeitsprüfung mehr statt, auch kein vollumfängliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Da der Odenwald außerdem bisher als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet geschützt war, wurden dort geschützte Tier- und Pflanzenarten nicht dokumentiert.

Daher müssten die Bürgerinitiativen auf eigene Kosten Bestandsnachweise führen. Das wäre ansonsten Aufgabe der öffentlichen Hand oder der Projektierer im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. In diesen Gutachten werden die Windanlagen naturgemäß schöngeredet. Doch die reichen Behörden und Gerichten oft, einen weiteren Aufklärungsbedarf zu verneinen. Zudem sind die Genehmigungsbehörden weisungsgebunden und machen das »von oben Geforderte«.

Die Odenwälder können aus rechtlicher Sicht jetzt, wenn überhaupt, noch auf Gerichte hoffen – allerdings bei schwer erfüllbaren Nachweishürden. Offen stehen andere Formen des Widerstandes.

Die Gegend ist uraltes Siedlungsgebiet. Karl der Große schenkte den Verwaltungsbezirk „Mark Heppenheim“, in dessen Gebiet auch Weiher liegt, dem ehemals bedeutenden Reichskloster Lorsch. Das erlebte seine Blütezeit übrigens während der mittelalterlichen Wärmeperiode, in der auch die Ernteerträge anstiegen. 1369 wurde der Ort erstmal in einer Urkunde erwähnt, die – wozu natürlich? – der Abgabeordnung diente, nach der der Pfalzgraf 2/3 des Zehnten erhielt.

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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.



CROWDINVESTING: Chance und Risiko.

Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht.

Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  14.06.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.



tectomove ist 9 Monate nach dem Crowdfunding schon Pleite. Tausend Kapilendo-Anleger verlieren Geld

Im Herbst 2018 war die Welt noch in Ordnung. Kapilendo sammelte innerhalb von wenigen Stunden 400.000 Euro für die tectomove GmbH in Form von Kreditforderungen ein. Weitere 600.000 Euro kamen innerhalb von zwei Wochen durch Nachrangdarlehen hinzu. Verkauft wurden die Geldanlagen im September 2018 unter dem Slogan „Individuelle Automationstechnik für die Industrie 4.0“. Doch statt einer langjährigen Expertise und zusätzlichen Synergieeffekten durch die Muttergesellschaft müssen die Anleger schon nach wenigen Monaten um ihr Geld fürchten: Im Juni 2019 hat das Amtsgericht Stuttgart ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Funding.

Kapilendo als Crowd-Plattform stellte für die zukünftigen Kreditforderungen eine Verzinsung von sieben Prozent in Aussicht. Als Abwickler für den Unternehmenskredit fungierte die Fidor Bank AG. Die Laufzeit für die gesuchten 400.000 Euro sollte drei Jahre betragen. Tectomove wollte mit dem Geld die Serienfertigung eines Anlagenkonzepts für die Sondermaschinen voranbringen. Bei den Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt wollte die Emittentin sogar neun Prozent Festzins bezahlen. Auch hier betrug die Laufzeit drei Jahre. Die Fundingsumme war auf 600.000 Euro begrenzt. Dieses Geld war für den Ausbau des Vertriebes in Deutschland, China und den USA gedacht. Über den Emittenten berichtete Kapilendo viel Gutes. Eine langjährige Expertise und das Know-how der Mitarbeiter wurden gelobt. Eine Diversifikation der Geldanlage durch zwei Finanzierungsarten sollte gegeben sein. Die Unabhängigkeit von Schwankungen einzelner Wirtschaftszweige sah Kapilendo durch Kunden aus verschiedenen Branchen gegeben. Und nicht zu vergessen die Synergieeffekte als 100-prozentige Tochter der unittem GmbH.

Insolvenz.

Am 7. Juni 2019 hat das Amtsgericht Stuttgart zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der tectomove GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 11 IN 247/19). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Dietmar Haffa aus Stuttgart bestellt. Vertreten wird die tectomove aktuell noch von Geschäftsführer Michael Ellermann. Der während des Fundings noch als zweiter Geschäftsführer bestellte Andreas Rümmelin ist seit Januar 2019 als solcher abberufen.

Stellungnahme.

Auf Nachfrage erklärte Kapilendo, dass ihnen zu den Ursachen des Insolvenzantrages noch nichts bekannt sei: „Aufgrund der Aktualität liegen uns keine Hintergründe für die Insolvenzantragstellung vor.“ Zu den Auswirkungen auf die Anlegergelder kann Kapilendo ebenfalls noch nichts sagen: „Dies ist derzeit nicht absehbar und hängt vom Abschluss des Insolvenzverfahrens ab. Im Fall der KF-Finanzierung hängt diese zudem auch vom Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen gegen den Bürgen ab.“ Michael Ellermann von tectomove hat auf eine Nachfrage nicht geantwortet.

Loipfinger’s Meinung.

Eine Pleite nach wenigen Monaten ist schon ungewöhnlich. Was hat Kapilendo im Herbst 2018 eigentlich geprüft, um ihren Anlegern diese Investments empfehlen zu können? Offenbar ist Kapilendo von dem Insolvenzantrag auch überrascht worden. Verpflichtet die Crowd-Plattform ihre Emittenten nicht zur Übersendung regelmäßiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen, wie es für jede Bank selbstverständlich ist? Aus Investorensicht ist das alles sehr bedenklich. Richtig hart werden vernünftige Kriterien offenbar nicht umgesetzt. Bei dem aktuellen Funding für Perücken24.de steht beispielsweise zum letzten Jahresabschluss im VIB, dass dies der im Bundesanzeiger offen gelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ist. Und das bei einem VIB vom 23. Mai 2019.



NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



Sonntag, Juni 16, 2019

1,2 Milliarden Euro haben Anleger bei der Firma Investfinans AB abgeliefert - und es ist noch nicht zu Ende.

Die Menschen, die hinter diesem Betrug stecken feiern sich wahrscheinlich selbst als die „Größten“ – bis sie erwischt werden.

Viele Investoren die bei Investfinans AB Geld angelegt haben, waren erfahrene Anleger, die sich jetzt überrascht zeigen, dass sie einem Betrug aufgesessen sind.  Wie konnte das passieren?  Den Strippenziehern von Investfinans AB ist es offensichtlich gelungen den synthetischen Identitätsbetrug auf ein völlig neues Niveau zu heben und damit hat kein Anleger gerechnet. Auch die Alarmglocken der Märkte haben das viel zu spät erkannt. Manche bis heut noch nicht. 

Die Betrüger haben komplett neue Identitäten geschaffen, indem Sie wie bei einem Puzzle gefälschte Informationen, falsche Namen, echte Daten, reale Unternehmen und vieles mehr zusammensetzten, bis sich ein neues glaubwürdiges Bild ergab. „Synthetischer Identitätsdiebstahl“ nennt sich das. Synthetische Identitäten  wirken nach außen wie echte Unternehmen mit guten Kredit-Scores und guter Historie, werden jedoch von Betrügern für ihre Betrügereien frei erfunden,

Solche synthetischen Identitäten dienen natürlich auch dazu Bankkonten zu eröffnen um mit Anlagebetrug dort das Geld der Anleger einzusammeln.

Zum Schutz der Anleger ist es wichtig, dass Banken solch einen Kontoeröffnungsbetrug rechtzeitig erkennen und ein Konto gar nicht erst eröffnen. Vielen Banken scheint es zu mühsam zu sein auf entsprechende Datenquellen sowie maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz zurückgreifen, um effektiv festzustellen wer ihre Kunden sind und wie sie Risiken angemessen identifizieren und mindern können - oder wie sie den Betrügern einen Schritt voraus sein können.

  • Wie der Anlagebetrug von Investfinans AB zeigt, werden deutsche Anleger  kaum geschützt. Wenn Betrüger über einen längeren Zeitraum bei Anlegern so viel Geld abkassieren können, zeigt das doch deutlich, wie schlecht es tatsächlich um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt ist.

Bei den Anlageskandalen,  wie zum Beispiel S & K Immobiliengruppe oder die Prokon AG waren Ross und Reiter noch bekannt. Trotzdem haben die Anlegerschützer nicht frühzeitig genug eingegriffen. Ob bessere und mehr Informationen  sowie die Prospektpflicht für alle Anlageprodukte den Anlegern zu vernünftigen  Investitionsentscheidungen helfen können, darf zumindest bei den von Anfang an auf Betrug angelegten Angeboten, bezweifelt werden.

Es ist schon schlimm genug, sich von einem betrügerischen Unternehmen täuschen zu lassen.

Aber es ist noch schlimmer, wieder betrogen zu werden - und von jemandem, der verspricht, das verlorene Geld  zurückzuholen.

Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.  Mit den Listen der bereits betrogenen Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet  und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.

  • Im Fall Invest Finans AB  wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte informiert, dass  die Absender des vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen.

Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai, aber auch auf Bankkonten in Deutschland.

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen.

Im Fall Investfinans AB wurde Anlegern durch viele positive Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt.

In der Regel sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung. Anleger wurden sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten.

Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei nicht, es handelte sich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen. Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus  besitzt Investfinans AB keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen. Die am Telefon versprochenen Garantien sind reine Erfindungen. 

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird dann durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an  den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

„Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“,

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein Anlagebetrug nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen Bestandteil von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt.  Leider finden sich immer wieder Banken, die sich wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei einer Kontoeröffnung belasten wollen.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte der Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt.

Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Investfinans AB konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln. Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

  • Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.

Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Freitag, Juni 14, 2019

Investfinans AB, Secure Trading: Vorsicht vor Nachfolgebetrug!

Opfer von Anlagebetrug werden immer öfter ein zweites Mal abkassiert. Aus heiterem Himmel meldet sich plötzlich ein Unternehmen und bietet die Rückzahlung oder Rückgewinnung des schon verloren gegebenen Geldes an.

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen.

Im Fall Invest Finans AB  wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte mehrmals informiert, dass  der Absender des vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Trotz aller Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai, aber auch auf Bankkonten in Deutschland.

Die Betrüger, fordern ihre Opfer die Zweifel am Angebot haben auf, doch ihre Website zu besuchen. Dort wird dann mit detaillierten Informationen und Büroadressen in mehreren Städten Europas beeindruckt. Selbst erstellte Referenzen und die Versicherung im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde zu sein, runden das positive Erscheinungsbild ab. Das ist zwar alles gelogen, es merkt aber keiner.

Dass die wohlklingenden Namen der Betrüger, oft auch mit einem Dr.-Titel garniert alle frei erfunden sind merkt niemand. Dass es sich bei den angegebenen Standorten meist um virtuelle Büros mit weitergeleiteten E-Mail-Adressen und umgeleiteten Telefon-  und Faxnummern handelt, fällt auch nicht auf. Unabhängig davon, wie die Betrüger mit ihren Angeboten „helfen“ wollen, es gibt es immer einen Haken. Es kostet wieder Geld. Oft auch mehrmals bzw. so lange bis es den Betrügern ratsam erscheint, von der Bildfläche zu verschwinden.

Oft werden Betrugsopfer in eine sogenannte “Saugerliste“ aufgenommen. Diese Listen werden dann von den Betrügern an andere Betrüger weiterverkauft. Die Liste wird dann abtelefoniert und den geprellten Anlegern versprochen das investierte Geld wiederzubeschaffen bzw. zurück zu zahlen, oder wertlose Aktien umzutauschen.

Der freundliche und kompetent wirkende Anrufer versetzt den geprellten Anleger mit frei erfundenen Versprechungen in freudige Erwartung auf die Lösung seines Problems. Es wird dann Druck für eine schnelle Entscheidung aufgebaut, so dass dem Anleger keine Zeit bleibt nüchtern über das Angebot nachzudenken.

Mitunter behaupten die Betrüger sogar, dass sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und ihnen helfen können sicher gestelltes Geld bevorzugt ausbezahlt zu bekommen. Da die Betrüger aus der „Saugerliste“ alle Details einschließlich des angelegten Betrages aus dem vorausgegangenen Betrug kennen, lässt sie über die Situation des Opfers gut informiert erscheinen und verleiht ihnen Glaubwürdigkeit. Wer sonst hätte diese Art von Informationen außer den Strafverfolgungsbehörden?

Auch bei dem Handel mit Pennystocks (Billig Aktien) werden die Anleger oft zweimal abgezockt. Diese Billigaktien werden in Deutschland zu meist völlig überhöhten Preisen angeboten. Sobald die Betrüger genügend Aktien verkauft haben, bricht der Kurs in der Regel dramatisch ein und die Anleger sitzen auf hohen Verlusten. Die Aktienverkäufer sind dann auch meist mit unbekanntem Ziel verschwunden.

Auch hier nimmt der Betrug für die Aktienkäufer eine überraschende Wendung. Es meldet sich eine Firma, die dem Anleger anbietet die wertlosen Aktien gegen etablierte Wertpapiere einzutauschen, oder die Aktien direkt zu kaufen. Natürlich ist das nicht kostenlos. Der Anleger wird so lange mit frei erfundenen Versprechen bei Laune gehalten, so lange er immer wieder neuen Zahlungsaufforderungen nachkommt.

Betrogene Anleger denen die Wiederbeschaffung ihres Geldes unaufgefordert angeboten wird, sollten Vorsicht walten lassen. Auch wenn die Taktik des schnellen Handelns angewandt wird, sollten bei den Anlegern die Alarmglocken läuten.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
http://express-inkasso.24.eu
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Donnerstag, Juni 13, 2019

Inviniti AG Freiburg kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Inviniti AG Freiburg, Freiburg im Breisgau, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inviniti AG Freiburg bezeichnet sich auf ihrer Facebook-Seite unzutreffenderweise als Investmentbank.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Infinity Capital Markets : Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA) Großbritannien

Die FCA nimmt an, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien ohne ihre Genehmigung erbracht hat. Die FCA  empfiehlt zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der von ihr nicht autorisierten Firma.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von der FCA autorisiert werden. Einige Firmen handeln

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund von Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Infinity Capital Markets / Infinity Capital Markets-Gruppe / Infinity Capital Markets Limited
Adresse:  39 Kensington High Street London W8 6SN
Telefon:  0207 1013494
E-Mail:  info@infinitycapitalpartnersltd.com
Website:  http://www.infinitycm.co.uk; infinitycapitalmarketsgroup.com; 
infinitycapitalmarketslimited.com

Quelle: https://www.fca.org.uk

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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