Mittwoch, Juni 16, 2021
Handelsplattformen fantex.co, luxinvestment.co und unionstock.co: BaFinermittelt gegen die Felicity Group LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Felicity Group LTD, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Felicity Group LTD betriebenen Webseiten fantex.co, luxinvestment.co und unionstock.co sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
marketspots.co: BaFin ermittelt gegen die Marketspots Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Marketspots Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Marketspots Ltd. betriebenen Webseite www.marketspots.co rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Dienstag, Juni 15, 2021
Pecunia non olet - Geld stinkt nicht. Für Steuerpflichtige mit verheimlichten Konten in der Türkei aber doch!
Dieses Zitat wird Kaiser Vespasian (9 – 79 n. Chr.) zugeschrieben, der eine neue Steuer auf öffentliche Bedürfnisanstalten einführte. Zum Himmel stinkt aber auch die Steuerhinterziehung, besonders wenn diesem Treiben nun die Entdeckung droht!
Bisher galt die Türkei bei Menschen, die es mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau nahmen, als sicherer Hafen (save haven). Das gilt jetzt nicht mehr. Was bereits für mehr als 100 Staaten gilt, ist nun auch für die Türkei Wirklichkeit geworden. Hinter dem Kürzel AIA verbirgt sich der „Automatischer Informationsaustausch“. Die entsprechende Verordnung hat jetzt auch der türkische Staatspräsident Erdogan unterzeichnet.
Wer Konten in der Türkei hat, wird jetzt automatisch den deutschen Finanzämtern gemeldet. Umgekehrt melden auch deutsche Banken die Konten türkischer Steuerbürger an die Türkei. Wenn sich dann beim Datenabgleich zeigt, dass Inhaber türkischer Konten Geldzuflüsse nicht angegeben haben, könnte dies als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Also kurz gesagt: Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und dem Finanzamt unversteuerte Einkünfte auf einem Konto in der Türkei verschwiegen hat, wird jetzt wahrscheinlich entdeckt und strafrechtlich belangt.
Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Geldvernichtung melden sich nun täglich verunsicherte steuerpflichtige Bürger. Insbesondere wird eine Nachricht in der deutschen Ausgabe von Hurriyet hinterfragt. Dort hatte ein Abgeordneter der Regierungspartei AKP seinen türkischen Landsleuten den Rat gegeben, sich bei diesbezüglichen Fragen an ihr Finanzamt zu wenden.
Die mit dem ESK kooperierenden Fachanwälte für Steuerrecht halten das für keine gute Idee.
Man kann davon ausgehen, dass es nicht nur um vermögende Personen geht, sondern auch um Empfänger staatlicher Leistungen welche Konten in der Türkei unterhalten. Jeder potentiell Betroffene sollte sich gut überlegen, ob er nicht doch den Weg in die Steuerehrlichkeit sucht. Leider wurden die Rahmenbedingungen für eine Selbstanzeige immer mehr verschärft, was die Entscheidung nicht leichter macht, aber eine solche dennoch in Betracht gezogen werden sollte.
Grundsätzlich besteht immer noch die Möglichkeit, zu versuchen, Straffreiheit zu erlangen und man sollte dies, unabhängig von der eigenen Einschätzung einer drohenden Entdeckung, ernsthaft überlegen. Ob Betroffene die Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen, um im günstigsten Falle Straffreiheit zu erlangen, kann hier nicht pauschal beantwortet werden, zumal dabei im Einzelfall mitunter hohe Hürden zu bewältigen sind.
Sollte man sich zu einer Selbstanzeige/Nacherklärung entscheiden ist eine sachgerechte Beratung unerlässlich, da die Durchführung der Selbstanzeige, bzw. die zu beachtenden Hinder¬nisse, nicht gering sind. Will man sich diesen Vorteil nicht verscherzen, müssen die Spielregeln eingehalten werden. Gerade die abgestufte Selbstanzeige, oder besser gesagt die Nacherklärung, bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert ein ESK Fachanwalt für Steuerrecht, gerne in einem ausführlichen Be¬ratungs¬gespräch. Der erfahrene Steuerexperte steht Betroffenen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite.
Er hat über Jahrzehnte hinweg im Hinblick auf eine Vielzahl an bearbeiteten Fälle wegen hinterzogener Steuern Erfahrungen mit den Behörden sammeln können und die absolute Vertraulichkeit aller Informationen steht für ihn an oberster Stelle. Dieser Fachanwalt für Steuerrecht ist u.a. auf dem Gebiet der Selbstanzeigen schon seit Jahrzehnten tätig und hat in vielen Fällen der Nichterklärung von Kapitalerträgen Nacherklärungen für die betroffenen Steuerpflichtigen erfolgreich gefertigt und wirksame, sowie daher strafbefreiende, Selbstanzeigen für die Mandanten bei den Finanzämtern eingereicht. Für nahezu alle Fälle konnte von der strafrechtlichen Seite her eine Einstellung der Verfahren bei den Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) erreicht werden.
Betroffene Steuerpflichtige die ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch ESK Fachanwälte für Steuerrecht prüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, können der ESK Fördergemeinschaft „Steuerehrlichkeit“ beitreten.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Altrice Investment Co. Limited auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.06. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Altrice Investment Co. Limited
Level 8 Nexxus Building, 41 Connaught Road Central,
HONG KONG
Telephone: +8 5258082211, +8 5258031618
Email: info@altricepcd.com,
admin@altricepcd.com
Website: https://altricepcd.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 27. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wandte sich die UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Anschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de/)
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Montag, Juni 14, 2021
Vermögenswerte vor dem Fiskus im Emirat Dubai versteckt? Steuer-CD bringt es nun ans Licht! - Der Weg in die Steuerehrlichkeit!
Wie der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung aus aktueller Berichterstattung aus unterschiedlichsten Quellen feststellt, hat Finanzminister Scholz eine sogenannte Steuer-CD gekauft. Es soll sich dabei um steuerlich relevante Daten aus dem Emirat Dubai handeln, für die Scholz 2 Millionen Euro gezahlt haben soll.
Die Daten werden nun von den Ländern auf mögliche Steuerstraftaten untersucht. Wahrscheinlich ist, dass hier massenhafter Steuerbetrug aufgedeckt werden kann, da nun umfassende Informationen über Vermögenswerte in Dubai zugänglich wurden. Tausende Deutsche Steuerpflichtige dürften nun ernsthafte Probleme bekommen, denn Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die hart geahndet wird.
Deutschen Steuerzahlern die Vermögen vor dem Fiskus in Dubai versteckt haben stehen nun unruhige Wochen bevor. Es ist auch durchaus mit dem Besuch der Steuerfahnder zu rechnen.
In (un)-guter Erinnerung sind noch die Steuer CD,s welche der damalige nordrhein-westfälische Finanzminister und heutige SPD-Chef Norbert Walter-Borjans gekauft hatte. Damals ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern merkbar in die Höhe geschnellt.
Wenn in der Presse über den Ankauf einer Steuer-CD berichtet wird klingeln bei dem ESK in Dieburg die Telefone. Aufgrund der vielfachen Berichterstattung des ESK zu diesem Thema nehmen Betroffene gerne das Expertennetzwerk des ESK als erste Hilfe Station in Anspruch.
Der ESK ist der Meinung dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese Daten-CD´s wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern. Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor eine Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein.
Der ESK rät Steuersündern dringend zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Aber Achtung! Interessierte Kreise lassen ständig in der Presse verlautbaren, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.
Durch vielfache ausführliche Berichterstattung über Steuerstraftaten gerade auch von Prominenten, ist die Gefahr einer drohenden langjährigen Haftstrafe verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Betroffene sollten aber klaren Kopf behalten und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.
Natürlich haben prominente Fälle, insbesondere wenn sie massiv durch die Presse gezogen werden, für den Fiskus den Vorteil, dass damit erheblich Druck ausgeübt wird, was immer wieder zu neuen Wellen von Selbstanzeigen führt. Es dürfte sogar sein, dass dieser Weg erfolgversprechender ist, als die Auswertung der durch den rechtlich problematischen Ankauf von Steuer CD`s zu erwartende Erfolg.
Sehr ertragreich sind in jedem Fall die Eigenanzeigen der Betroffenen, da in den meisten Fällen von ihnen reiner Tisch gemacht wird und ein eigener Ermittlungsaufwand des Fiskus zu vernachlässigen ist.
Unabhängig davon, wie es nun konkret weitergehen wird, sollte jeder Betroffene über die Möglichkeit einer Nacherklärung/Selbstanzeige nachdenken. Bei der Formulierung einer Selbstanzeige/Nacherklärung ist besondere Sorgfalt geboten. Es reicht definitiv nicht aus, unkontrolliert die Unterlagen der Banken sozusagen an das Finanzamt weiterzureichen. Dies gilt umso mehr, wenn nicht nur Zinserträge im Spiel sind, sondern auch sogenannte Spekulationsgewinne, z.B. aus Aktiengeschäften, vorliegen. Hier kann es nach den Erfahrungen des Autors zu Ungenauigkeiten in den Unterlagen aufgrund unsorgfältiger Bearbeitung durch die Banken kommen. Deren Motivation ist erfahrungsgemäß im Falle einer Beendigung der Geschäftsbeziehung stark rückläufig. Da der Steuerpflichtige sich vollständig und richtig zu offenbaren hat, bleibt ein solches Versagen der Bank im Zweifel an ihm hängen, was Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Selbstanzeige haben kann. Hierbei kann ein nicht unbeträchtlicher Prüfungsaufwand im Hinblick auf die Unterlagen entstehen.
Besonders wichtig ist es, bei der Formulierung einer Selbstanzeige/Nacherklärung an das Finanzamt, u.a. wenn die Unterlagen noch nicht vollständig vorhanden sind, eine entsprechend großzügige Schätzung vorzunehmen und diese höher ausfallen zu lassen, damit man auf der sicheren Seite ist.
Damit es richtig verstanden wird, dies soll keine Panikmache sein, es ist lediglich die nüchterne Einschätzung der Rechtsentwicklung, welcher ein Fachanwalt für Steuerrecht und Bearbeiter einer Vielzahl solcher Fälle seit über 15 Jahren gemacht hat.
Anmerkung des ESK
Durch den Ankauf von Steuer-CD´s hat sich offensichtlich ein Markt gebildet. Nachfrage schafft Angebot. Diese Nachfrage ist schlussendlich mit der Auslöser für rechtswidrige Handlungen. Für legal beschaffte Steuer-CD`s würde nur ein Bruchteil dessen bezahlt, was jetzt für durch mit Datenklau erlangte Steuer-CD´s hingeblättert wird. Vorbildfunktion sieht anders aus. Es würde sicher Sinn machen, auch Steuerverschwendung und nicht nur Steuerhinterziehung als Straftatbestand zu brandmarken.
Der ESK weist darauf hin, dass es für betroffene Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der ESK die Fördergemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.
Die ESK Vertragsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft Steuerehrlichkeit anfordern.
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24 STOCK FX MARKET auf der Warnliste der International Financial Services Commission of Belize („IFSC“)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.06. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com,,https://whistleblowertreff.wordpress.com und
https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, warnt die International Financial Services Commission of Belize („IFSC“) https://www.ifsc.gov.bz die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor vor nachstehendem Unternehmen:
24 STOCK FX MARKET
Die Internationale Finanzdienstleistungskommission von Belize ("IFSC") gibt Warnungen vor Geschäften mit namentlich genannten Personen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handelt, um die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor zu warnen, dass, wenn eine solche Person internationale Finanzdienstleistungen gemäß der Definition im Anhang des International Financial Services Commission Act, Kapitel 272 der Substantive Laws of Belize, Revised Edition 2011 (das "IFSC-Gesetz"), von der unten aufgeführten Adresse und dem Standort aus anbietet, möglicherweise gegen gegen das IFSC-Gesetz und andere Gesetze von Belize verstoßen.
Der unten aufgeführte Rechtsträger ist gemäß dem IFSC-Gesetz nicht lizenziert für die Bereitstellung, Durchführung zu erbringen, zu betreiben, zu handeln oder sich selbst als Erbringer, Betreiber oder Händler von der internationalen Finanzdienstleistungen, wie sie im Anhang des IFSC-Gesetzes in Belize oder von Belize aus zu erbringen.
Mitglieder der Öffentlichkeit, die Geschäfte mit diesem Unternehmen tätigen tun dies auf eigenes Risiko.
24 Stock FX Market
15 King St,
Peterborough PE11LT,
Vereinigtes Königreich
Website: www.24stockfxmarket.com
E-Mail: support@24stockfxmarket.com
Die Promotoren und/oder Eigentümer von 24 Stock FX Market werden daher angewiesen, die genannten unlizenzierten Aktivitäten einzustellen und zu unterlassen, die eine Straftat nach den Gesetzen von Belize darstellen.
Alle betroffenen Personen werden gewarnt, zur Kenntnis zu nehmen und äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Quelle: Internationale Finanzdienstleistungskommission von Belize. https://www.ifsc.gov.bz
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
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Handelsplattform 24xforex.com: BaFin ermittelt gegen die PACO World System LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die PACO World System LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von PACO World System LTD betriebenen Webseite 24xforex.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Cash Forex Group auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 14.06.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Cash Forex Group
(auch bekannt als Cash FX; CFX Grp)
Panama City, Panama RBS Tower - Ave. Balboa,
Ramón H. Jurado St, 9th floor, Punta Paitilla, Panama.
https://cashfxgroup.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 27. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wandte sich die UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Anschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de/)
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Sonntag, Juni 13, 2021
UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 27. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wandte sich die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Anschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
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Freitag, Juni 11, 2021
Die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA), warnt vor der Website belgrovefinance.com
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 09.06.2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht von Neuseeland Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz vor der Website:
belgrovefinance.com
Website: www.belgrovefinance.com
Email: support@belgrovefinance.com
Die FMA befürchtet, dass die Betreiber der Websitewww.belgrovefinance.com einen Betrug betreiben.
Die Website behauptet fälschlicherweise, in Neuseeland registriert zu sein. Es wird fälschlicherweise angegeben, dass es mit Belgrove Finance and Investments Limited, einer in Neuseeland gegründeten Gesellschaft, verbunden ist. Wir verstehen, dass die Website die Daten des neuseeländischen Unternehmens ohne Erlaubnis verwendet.
www.belgrovefinance.com ist kein registrierter Finanzdienstleister in Neuseeland oder von der FMA lizenziert. Daher empfehlen wir, im Umgang mit diesem Unternehmen Vorsicht walten zu lassen.
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Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat Schilda Einzug in die deutsche Politik gehalten.
Um ihre närrische Lebensart vorzuzeigen, bauten die Schildbürger ein neues, dreieckiges Rathaus mit einem großen Tor, aber ohne Fenster. Weil es nun im Rathaus stockfinster ist, versuchten die Schildbürger mit der Hilfe von Eimern und Säcken, Kästen und Körben, auch Kannen und Schüsseln, das Sonnenlicht einzufangen und ins Innere zu tragen.
Eine links grüne (Schilda) Politik zerstört eine sichere und vor allem preiswerte Versorgung mit elektrischem Strom – um die uns die Welt bisher beneidet hat.
Nun gibt es nur noch Strom, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Was schlaue Elektroingenieure in fast 130 Jahren aufgebaut haben, wird nun in wenigen Jahren ruiniert. Entscheidende Männer waren zum Beispiel Oskar von Miller, der die damals noch junge Elektrotechnik vorantrieb und übrigens eng mit Rudolf Diesel befreundet war, der mit dem Dieselmotor eine weitere verbesserte Nutzung der Energie entwickelte und wesentlich zur Lösung der Energiefrage beitrug. Maschinenbauingenieure und Unternehmer wie Emil Rathenau, der Gründer der AEG, hatten rasch begriffen, welche entscheidende Rolle eine preiswerte Stromversorgung für ein Industrieland bedeutete.
Heute haben wir Fachleute wie die Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock, für die Kobolde den Strom in den Leitungen speichern oder Robert Habeck und seine Gefolgsleute, die ohne Schaudern Kohle- und Kernkraftwerke vom Netz abschalten. Fremd sind ihnen zum Beispiel Begriffe wie rotierende Massen der Generatoren und Turbinen, die die erheblichen Schwankungen im Netz ausgleichen können. Windräder können das nicht, Photovoltaikanlagen schon gleich gar nicht.
Geniale Ingenieure konstruierten Wasser- ebenso wie Kohlekraftwerke, bauten in Deutschland ein Stromnetz auf. Rund 50 Jahre dauerte es, bis auch das letzte Dorf in Deutschland an das Wechselstromnetz angeschlossen war. Große Kraftwerke entstanden in der Nähe der Ballungsräume, versorgten sie mit elektrischer Energie. Gelegentliche Ausfälle konnten aufgrund der Struktur mit Ringleitungen und Ausweisstrecken schnell behoben werden.
Unbedarft jubeln Medien, Windräder und Sonnenzellen lieferten längst deutlich mehr Strom, als Deutschland benötige. Doch sie vergessen dazu zu sagen, zu welchen Zeiten. Meist dann nicht, wenn er benötigt wird. Oft muss er verschenkt werden.
Die Geschichte des EEG ist auch eine der leeren Versprechen, von denen die Kugel Eis des einstigen Chefideologen Jürgen Trittin nur die bekannteste ist.
So viel sollten die Mehrkosten betragen, die die Stromkunden für die sogenannten »Erneuerbaren« zu tragen hätten. Trittin ist aus dem Rampenlicht verschwunden, die exorbitant gestiegenen Kosten und vermehrte Stromausfälle haben Verbraucher und Unternehmen zu tragen.
Strompreise, die mehr als doppelt so teuer als zu Beginn des EEGs sind und eine immer kritischer werdende Sicherheit in der Stromversorgung – effektiver kann man ein Industrieland nicht ruinieren. Doch wie sagte Angela Merkel einst: »Mit der Zeit wird es so viele Profiteure der Windkraft geben, dass man keine Mehrheiten mehr finden wird, das zu begrenzen.«
• Fassungslos starren heute Fachleute darauf, wie ein Land aus freien Stücken ohne Grund, ohne Not eine preiswerte, funktionierende Energieversorgung zugrunde richtet, die einst zu den führenden der Welt gehörte, und deren Startschuss vor 130 Jahren gelegt wurde.
Die Bundesregierung fördert durch zwangswirtschaftliche Maßnahmen unwirtschaftliche Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie.
Per Gesetz müssen die Stromversorger Strom zu überhöhten Preisen abnehmen. Der Preisaufschlag wird den Stromkunden über die Stromrechnung abgenommen. Das betrifft vor allen Dingen Windstrom, Solarstrom und Biomassestrom.
Das »Erneuerbare-Energien-Gesetz« sollte also unregelmäßigen und teuren Strom dem gleichmäßigen und preiswerten Strom vorziehen. Es garantiert Erzeugern von sogenanntem »Ökostrom« Erlöse weit über dem Marktpreis für den bisher normal erzeugten Strom. Denn kein Mensch, der einigermaßen bei Verstand ist, stellt freiwillig Windräder in die Landschaft oder baut sich massenweise Solarzellen auf das Dach. Sie lohnen nur mit milliardenschweren Förderungen.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat Schilda Einzug in die deutsche Politik gehalten.
Der Wohlstand und die Sicherheit Deutschlands wurden nicht zuletzt durch eine hohe Versorgungssicherheit mit Strom gewährleistet. Die Versorgungssicherheit in Deutschland war bisher durch unseren hohen effizienten und robusten technologischen Standard nie gefährdet. Nun gibt es nur noch Strom, wenn der Wind weht und die Sonne scheint.
„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Nutzung der „Erneuerbaren Energien“ unter dem Siegel der „nationalen Sicherheit“ vorantreiben will“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wind und Sonne richten sich nicht nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint.
Das neue Gesetz für erneuerbare Energien birgt ein erhebliches Risiko für die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie und ist unmittelbar mit der Hoffnung auf Bereitstellung ausländischen Stroms verbunden. Energiesicherheit ist für das Funktionieren der deutschen Wirtschaft aber unverzichtbar. Wind und Sonne können ein Industrieland nicht zuverlässig mit preiswerter Energie versorgen.
„Und Energiemangel bedeutet immer Not, Armut und Hunger“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen kann, wird Strom in Deutschland zum Luxusgut.
SPITZENREITER – BEI DEN STROMPREISEN
Energieversorgung Deutschland: Die höchsten Strompreise, doch bald kaum Strom mehr
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat gerade mitgeteilt, dass der Freistaat in großem Umfang Strom importieren muss. Mit 12,8 Terawattstunden oder immerhin 12,5 Prozent des Gesamtverbrauchers fehlten im Jahre 2018, 10,8 Terawattstunden waren es 2019 oder fast 15 Prozent.
Deutschland ist tatsächlich Spitzenreiter – bei den Strompreisen. Im vergangenen Jahr sind die Preise für Strom nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch einmal deutlich angestiegen. Durchschnittlich kostete die Kilowattstunde für einen Haushalt 34,3 Cent gegenüber 33,4 Cent im Vorjahr. Einfamilienhäuser mit einem Verbrauch von 3500 kWh Zahlen bezahlen ebenfalls mehr: 30,4 Cent gegenüber 29,8 Cent im Jahr 2019.
Damit überholt Deutschland Dänemark, das bisher die höchsten Strompreise hatte. Im europäischen Vergleich sinken die Strompreise sogar. Denn ebenfalls nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sanken die Preise im Euroraum leicht um einen halben Cent auf 22,4 Prozent pro Kilowattstunde.
Strom wird damit in Deutschland zum Luxusgut.
Mittlerweile wurden fast 350.000 Haushalten im Land der Strom abgeschaltet, weil die Stromrechnung zu teuer wurde.
»Strom und Energie dürfen nicht zum Luxusgut werden«, fordert der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch. Die hatte eine entsprechende Anfrage nach den Strompreisen im Bundestag gestellt. Für Privathaushalte müsse laut Bartsch die Stromsteuer abgeschafft und die EEG-Umlage reformiert werden.
Er äußert sich allerdings nicht dazu, dass bereits die Strompreise mit vielen Steuermilliarden von einer endgültigen Explosion abgehalten werden. Wirtschaftsminister Altmaier will die EEG-Umlage sogar vollständig abschaffen, die so hässlich die Optik stört. Die exorbitanten Kosten von Wind- und Sonnenenergieanlagen sollen mit Steuergeldern übertüncht werden. Denn nur so lässt sich die Illusion einer Energiewende aufrecht erhalten.
Währenddessen bricht sich im Bundesland Bayern langsam etwas Realität Bahn.
Von dort kommen drastische Horrormeldungen. Das Bundesland hat nicht mehr genügend Strom und muss immer mehr Strom importieren. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat gerade mitgeteilt, dass der Freistaat in großem Umfang Strom importieren muss. Mit 12,8 Terawattstunden oder immerhin 12,5 Prozent des Gesamtverbrauchers fehlten im Jahre 2018, 10,8 Terawattstunden waren es 2019 oder fast 15 Prozent.
Ende 2021 soll das Kernkraftwerk Gundremmingen abgeschaltet werden, Ende des nächsten Jahres dann Isar II in der Nähe von Landshut. Dann wird fast ein Viertel des Stromes fehlen, den das Bundesland Bayern verbraucht. Woher diese erheblichen Mengen an Energie kommen sollen, weiß im Kabinett von Ministerpräsident Söder niemand. Das Rezept, möglichst viele Landesteile mit Photovoltaik-Anlagen zuzukleistern, funktioniert nachts und im Winter in eher bescheidenem Maße bis gar nicht. Die Grünen wollen mehr Windräder, doch die liefern ebenfalls zu wenig und stehen häufig still, Bayern ist nicht als das Land mit dem höchsten Windaufkommen bekannt.
Söders Prinzip: Hoffnung, dass die Nachbarländer Strom liefern können. Sonst wird’s dunkel in Bayern.
***
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
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Onlinetrading-Software Gewinn codeSystem
BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten vipde.gewinncode.vastcost.world/vip/DE/3792 und vipde.gewinncodesystem.stafflevel.link/vip/DE/3792
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der Onlinetrading-Software Gewinn code System, angeboten über die anonym registrierten Webseiten
vipde.gewinncode.vastcost.world/vip/DE/3792
und vipde.gewinncodesystem.stafflevel.link/vip/DE/3792,
keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Ergänzung und Richtigstellung zu dem Beitrag „Anleger der Greensill Fonds und Kunden der Greensill Bank können sich einer Sammelklage anschließen.“
Am 09. Juni 2021 hat der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Sammelklagen bezüglich der Greensill Bank berichtet. https://www.firmenpresse.de/pressinfo1908858/anleger-der-greensill-fonds-und-kunden-der-greensill-bank-koennen-sich-einer-sammelklage-anschliessen.html
G|A|M Investments teilt dem ESK zu dem Beitrag über unsere Sammelklagen im Zusammenhang mit der Greensill Bank mit:
• Wir möchten betonen, dass das Thema Haftung für GAM bzw. jeweils deren Vorstände und Aufsichtsräte / Verwaltungsräte nicht besteht, da die Investitionen in den „GAM Greensill Supply Chain Finance Fund SCSp“ in geordneter Weise zurückgezahlt werden.
• Bis jetzt haben die Investoren 76,5% ihres verwalteten Vermögens zum 05.03.2021 zurückerhalten; die noch ausstehenden Zahlungen erfolgen fortlaufend, sobald die zugrunde liegenden Schuldverschreibungen in den nächsten sieben Monaten fällig werden. Der Fonds hat sich durch eine reine Investment-Grade-Strategie mit Zahlungsverpflichtungen von weltweit anerkannten multinationalen Unternehmen ausgezeichnet. Der Fonds hat weiterhin alle fälligen Zahlungen aus den Schuldverschreibungen erhalten, in denen er investiert ist.
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Donnerstag, Juni 10, 2021
Wwealth LLC auf der Warnliste der Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.06.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Wwealth LLC
Die St. Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (die Behörde) weist darauf hin, dass eine Gesellschaft namens Wwealth LLC in St. Vincent und die Grenadinen nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet worden ist.
Von diesem Unternehmen bereitgestellte Dokumente, aus denen hervorgeht, dass es in St. Vincent und die Grenadinen registriert, eingetragen, lizenziert oder in irgendeiner Weise mit der Behörde verbunden ist, sind falsche und gefälschte Dokumente.
Die auf der Website https://www.wealthy-oversea.com/index1.html veröffentlichte Bescheinigung über die Befreiung von direkten Steuern mit dem Namen „Wwealth LLC“ ist ein betrügerisches Dokument.
Die Behörde rät dringend davon ab, mit diesem Unternehmen Geschäfte zu tätigen, da sie Betrugsfällen ausgesetzt sein könnten. Die Behörde sagt auch, dass Forex / Broker Lizenzen nicht von dieser Zuständigkeit erteilt wurden, wie auf der Wwealth LLC Webseite behauptet wird.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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focustrades.de: BaFin ermittelt gegen die Focustrades Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Focustrades Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Focustrades Ltd. betriebenen Webseite focustrades.de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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WTI Limited auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 10.06.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
WTI Limited
23010cta Tower, 8 Lam Chak Street,
Kowloon Bay, Hong Kong
https://en.wti-hk.com/home
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Mittwoch, Juni 09, 2021
Anleger der Greensill Fonds und Kunden der Greensill Bank können sich einer Sammelklage anschließen.
Betroffen vom Greensill Fall sind die Greensill Bank in Deutschland, die Investmentfirma Greensill Capital in Australien und ihr Tochterunternehmen in Großbritannien sowie von der Credit Suisse und dem Fondshaus GAM gemanagte „Greensill Fonds“.
Greensill Capital wurde 2011 vom ehemaligen Banker Lex Greensill in Australien gegründet. Das Geschäftsmodell von Greensill waren sogenannte Lieferkettenfinanzierungen (Supply-Chain-Finance, „SCF“). Mit diesem Instrument können Unternehmen Liquidität in der Lieferkette freisetzen, in dem ihre Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten von dritter Seite zwischenfinanziert werden. Gegenständlich kaufte Greensill diese Verbindlichkeiten, bündelte sie und brachte sie als Anlageprodukt unter die Investoren.
Für reiche Kunden und institutionelle Investoren setzte die Credit Suisse Fonds mit einem Volumen von 10 Milliarden US-Dollar auf. Die Fonds investierten in die Anlageprodukte von Greensill. Nebst Renditeversprechen wurde auch mit Versicherungsschutz geworben. Als Versicherer der Greensill Capital agierte zuletzt das japanische Versicherungsunternehmen Tokio Marine bzw sein Tochterunternehmen BCC, das im April 2019 mitsamt dem Greensill-Versicherungsexposure der Insurance Australia (IAG) abgekauft wurde.
Im Juli 2020 entzog Tokio Marine der Fondsgesellschaft Greensill Capital den Versicherungsschutz, nachdem offenbar massiv Risikolimiten überschritten wurden. Die Credit Suisse konnte daraufhin in keine der von Greensill ausgegebenen Anlageprodukte mehr investieren, wodurch alle Greensill Fonds zwischenzeitlich geschlossen werden mussten.
In weiterer Folge führte das zur Schließung der Greensill Bank in Deutschland, die Greensill-Geschäfte absichern und refinanzieren sollte. Mit der Bank in Deutschland nahm die Greensill Capital zudem mehrere Milliarden bei deutschen Investoren und institutionellen Anlegern ein. Das Wachstum der Bank war in den vergangenen Jahren exponentiell, zumal die Bank mit kleinen Zinsen in einem Nullzinsumfeld lockte. Auch deutsche Gemeinden waren Kunden der Greensill Bank.
Die Credit Suisse hat den Anlegern laut Berichten zu Folge mittlerweile 4,8 Milliarden US-Dollar zurückerstattet.
Weitere Rückzahlungen sind an der Fälligkeit der verbriefen Firmenfinanzierungen gebunden. Das Geld kann erst zurückbezahlt werden, wenn Firmen die Schulden beglichen haben.
Es ist zu vermuten, dass die Credit Suisse mit den Rückzahlungen die Anleger beschwichtigen will. Dies vor dem brisanten Hintergrund, dass die Credit Suisse bereits seit 2019 – unbestätigten Berichten zu Folge – von den Risiken gewusst hatte. Das Credit Suisse Risk Management Team in Großbritannien soll offenbar bereits damals vor den Risiken gewarnt haben und wollte die Fonds nicht mehr weiterführen, jedoch wurden sie von der Credit Suisse Chief Risk Officer Lara Warner augenscheinlich überstimmt, die nunmehr selbst den Hut nehmen musste. Jedoch will Credit Suisse sicherlich nicht nur die professionellen Anleger beschwichtigen, sondern auch mögliche Sammelklagen verhindern. Inwieweit Versicherungen den Schaden nämlich übernehmen werden, ist höchst ungewiss.
Aktuell kann noch nicht abschließend beurteilt werden, wer für die gesamte Misere verantwortlich gemacht werden kann. Üblicherweise können gegenständlich mehrere Beteiligte in Anspruch genommen werden, wie etwa Greensill Bank, Greensill Fonds, Greensill Capital, Credit Suisse, Fondshaus GAM bzw jeweils deren Vorstände und Aufsichtsräte, die Wirtschaftsprüfer sowie allenfalls auch die Aufsichtsbehörden FINMA und BaFin. Die Adressaten für Schadenersatzansprüche sollten sich spätestens im Laufe der anhängigen Strafverfahren herauskristallisieren.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Nachdem die Anspruchsadressaten derzeit noch nicht endgültig feststehen, sollte aktuell auf den Ausgang der finanzaufsichtsbehördlichen Verfahren und der strafrechtlichen Ermittlungen zugewartet werden. Das heißt jedoch nicht, dass Geschädigte untätig bleiben sollen und im Hinblick auf die Verjährungsproblematik auch nicht sein dürfen.
Geschädigte können sich an einem Sammelverfahren beteiligen.
Das Sammelverfahren wird von einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt geführt. Der Kanzleiinhaber besitzt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Fund Investment Structurer über umfassende Kenntnisse im Fonds-Business. Aufgrund des Kanzleisitzes im Fürstentum Liechtenstein steht diese Kanzlei bereits räumlich betrachtet in keinem Naheverhältnis mit den möglichen deutschen und schweizerischen Anspruchsadressaten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Antragsformular und weitere Informationen für eine Teilnahme am Sammelverfahren anfordern.
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Einwilligungserklärung:
Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Trade360.io auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.06. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Trade360.io
Telephone: 01823589702, 01134710609, 02045489869, 02045483492
Mobile: 07904161585
Email: compliance@trading-investment.com,
support@trading-invest-capital.com
Website: www.trade360.io
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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