Samstag, Mai 29, 2021
IFS International Limited auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 29.05.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
IFS International Limited
Room 1406, LeJi Centre, No.161- 171, Wanchai Road,
Hong Kong
http://www.fx-ifs.com/en/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
bexstock.com: Nachfolge der unerlaubt tätigen investexp.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unter bexstock.com von der BS ASIA PTE. LTD., Singapur, betriebene Online-Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte auf Aktien, Rohstoffe, Indizes, Kryptowerte und andere Finanzinstrumente keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Entgegen den Behauptungen der Betreiber besteht auch kein Zusammenhang mit dem von der BaFinbeaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut CMC Markets Deutschland GmbH.
Vielmehr handelt es sich um die Nachfolge der ebenfalls unerlaubt tätigen Handelsplattform investexp.de, der die BaFin ihre Tätigkeit untersagt hat. Die Betreiber versuchten danach, ihre Kunden mit einem gefälschten Schreiben der BaFin von ihrer Seriosität zu überzeugen.
Zuvor war die Handelsplattform unter der Domain beexp.de aufgetreten und hatte ebenfalls wahrheitswidrig behauptet, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstituts zu sein.
Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.
Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Freitag, Mai 28, 2021
Wie Opfer von Anlagebetrug von professionellen Betrügern ein zweites Mal abkassiert werden.
Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online wird das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos zum Beispiel bei Online-Handelsplattformen geschärft. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
Weltweit verlieren Anleger durch betrügerische Online-Handelsplattformen jedes Jahr viele Milliarden Euro.
Bei den Betrügern handelt es sich in der Regel um Profis die mit komplexer Software die Anleger um ihr Vermögen bringen. Betrug, Geldwäsche und oft die Verbindung zum organisierten Verbrechen machen diese Betrüger extrem gefährlich.
Opfer von Anlagebetrug laufen Gefahr von diesen professionellen Betrügern ein zweites Mal betrogen zu werden. Sogenannte Asset-Recovery-Firmen nehmen Kontakt mit Opfern von Finanzbetrug auf und versprechen, verlorenes Geld zurückzuholen. Alles klingt gut, bis auf ein Problem: es werden hohe Beträge vorab verlangt. Getan wird aber wenig bis gar nichts und oft sind die „Helfer“ mit der kassierten „Gebühr“ plötzlich nicht mehr zu erreichen.
Die Betrüger verkaufen häufig Listen mit Namen und Kontaktdaten von Personen, die bereits Opfer geworden sind.
Diese früheren Opfer werden dann kalt angerufen und es wird ihnen die Rückführung ihrer Investition versprochen. In der Folge schaffen es die Betrüger der Wiederherstellung von Vermögenswerten nie, Vermögenswerte zurückzugewinnen. Wenn die Opfer versuchen nachzufassen, können sie meist niemanden mehr erreichen.
Mitunter erhalten die Opfer von Anlagebetrug auch Briefe von Anwaltskanzleien die mit gut klingenden Konjunktiv-Phrasen ihre Hilfe anbieten. Die Empfänger solcher Post, sollten den Absender zunächst einmal um Auskunft bitten, woher er denn die Information über ihre gescheiterte Anlage hat.
Wer auf solche Angebote eingeht, darf sich nicht wundern, wenn nach der Zahlung der Anwaltsgebühr für die „Analyse“ des Vermögensverlustes, das Ergebnis lautet, dass man nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass man leider nicht raten könne, weitere Schritte zu unternehmen.
Mitunter wird eine solche Kanzlei ein paar „Leistungen“ zur Wiederherstellung von Vermögenswerten erbringen. Aber oft sind das Dinge, die der Anleger selbst kostenlos tun kann, wie zum Beispiel Strafanzeige bei der Polizei oder eine Beschwerde bei der zuständigen Finanzaufsicht.
Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind viele Anleger nicht vorbereitet.
Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum,
entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht.
Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren. Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist.
Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:
• Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
• Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
• Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
• Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
• Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
• Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
• Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
• Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
• Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
• Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
• Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Viele betroffene Anleger geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust.
Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
Der ESK unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Die ESK Anlegerschutzanwälte haben bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Online Handelsplattformen gemacht. Betroffene Anleger die dadurch Verluste erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
Kreditkartenzahlungen stoppen
Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Team zur Verfügung.
Der ESK arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich dem ESK anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch den ESK hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Der ESK organisiert über seine Webseiten die Fälle von geschädigten Kapitalanlegern. Er bietet auch die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eventuell Sammelverfahren möglich sind und sinnvoll erscheinen.
Durch den Beitritt zum ESK erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
• Kostenlose Orientierungsberatung
• Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
• Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
• Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
• Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
• Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
• Durch einen Beitritt zum ESK sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK im Sinne der Anleger.
BLOCKCHAIN-FORENSIK und KRYPTO-UNTERSUCHUNGEN
Cyber-Trading-Betrüger bedienen sich seit geraumer Zeit Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), um die Zahlungstransaktionen zu verschleiern. Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), in der Regel über Mithilfe der Trading-Betrüger über AnyDesk oder TeamViewer, eröffnet. Anschliessend haben die Geschädigten ihre Gelder auf die Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert.
Die Dienste von Kryptowährungsbörsen, wie BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, COINBASE, KRAKEN werden somit regelrecht missbraucht.
Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äusserst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen. Aus diesem Grund bieten wir nunmehr unter Zuhilfenahme externer Partner auch Nachforschungen bei Kryptowährungstransaktionen an.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen mehrere Betrugsunternehmen vor den Amtsgerichten und vor den Landgerichten. Auch gegen Empfängerbanken sind Verfahren anhängig.
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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft,
wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Mit exzellenter Erfahrung in der Person des Kanzleiinhabers ist die renommierte Kanzlei gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel der ESK-Rechtsanwaltskanzlei ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Einwilligungserklärung:
Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
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FXTime auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 28. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
FXTime
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
FXTime
Mit angeblichem Sitz in
1010 Wien
http://fxtime.io
support@fxtime.io
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 28.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
alphaonecm.com auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 28. Mai 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Internetseite:
www.alphaonecm.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.alphaonecm.com, auf der ein Unternehmen Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, von der CSSF reguliert zu sein und seinen Sitz in 44, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, L-1330 Luxemburg zu haben.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als Alpha One Capital Management präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
• Die CSSF weist darauf hin, dass die Gesellschaft AlphaOne Capital Management S.à r.l., die bei der CSSF als Verwalter alternativer Investmentfonds gemäß Artikel 3(3) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds registriert ist, in keinem Zusammenhang mit der in dieser Warnung genannten Website steht.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Donnerstag, Mai 27, 2021
ES-Growth Pte Ltd auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 27.05.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
https://bit.ly/3hYB37B
ES-Growth Pte Ltd
138 Market Street, #24-04A,
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Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Die Finanzaufsicht in Malta (MFSA) warnt vor dem nicht lizenzierten Unternehmen Pinegroup Limited
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 27.05.2021 mitgeteilt wurde, informiert die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt über das nicht lizenzierten Unternehmen:
https://bit.ly/2ROp8Pg
Pinegroup Limited
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Pinegroup Limited operiert und eine Internetpräsenz unter https://pinegroupltd.com/ hat.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://pinegroupltd.com/ KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind oder glauben, dass Sie es mit einem nicht zugelassenen Unternehmen oder einer anderen Art von Finanzbetrug zu tun haben könnten, stoppen Sie zunächst alle Transaktionen mit dem Unternehmen.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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Mittwoch, Mai 26, 2021
Clifton Consulting Group LLC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.05. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Clifton Consulting Group LLC
100 Broadway, New York, NY,
UNITED STATES OF AMERICA, 10005
Telephone: +1 6469803184
Fax: +1 6468103085
Email: info@cliftonconsultinggroupllc.com
Website: www.cliftonconsultinggroupllc.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Die Finanzaufsicht HKMA in Hong Kong warnt vor betrügerischer Website im Zusammenhang mit The Bank of East Asia, Limited
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.05.2020 über über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com , https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Hong Kong Monetary Authority
(https://www.hkma.gov.hk/eng ) folgende Warnung veröffentlicht:
Website-Warnung - Betrügerische Website
im Zusammenhang mit The Bank of East Asia, Limited
Die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) möchte die Öffentlichkeit auf eine Pressemitteilung der Bank of East Asia Limited zu einer betrügerischen Website aufmerksam machen, die der HKMA gemeldet wurde. Ein Hyperlink zur Pressemitteilung ist auf der HKMA-Website verfügbar.
Jeder, der seine persönlichen Daten übermittelt oder Finanztransaktionen über oder als Antwort auf die betreffende Website durchgeführt hat, sollte sich unter Verwendung der in der Pressemitteilung angegebenen Kontaktinformationen an die Bank wenden und die Angelegenheit der Polizei durch Kontaktaufnahme melden das Cyber Security and Technology Crime Bureau der Hong Kong Police Force unter 2860 5012.
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Dienstag, Mai 25, 2021
Finvesting auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.05. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Finvesting
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro, MARSHALLS ISLAND, 96960
Telephone: +4 1224246000
Email: support@finvestings.com
Website: www.finvestings.com
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke
Elcurrency Global Limited / Hello Technology Ltd auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 25. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Elcurrency Global Limited / Hello Technology Ltd
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Elcurrency Global Limited / Hello Technology Ltd
mit angeblichem Sitz in
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro,
Marshall Islands MH96960
Web: www.elcurrency.com
E-Mail: support@elcurrency.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 25.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Montag, Mai 24, 2021
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 24. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgende Warnung herausgegeben:
AmeriMark Group AG (ISIN: CH0454224574) FMA rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien
Nach Informationen der FMA werden derzeit die Aktien der AmeriMark Group AG (ISIN : CH0454224574, Kürzel: CARS) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen. Kursgewinne von über 400 % werden kolportiert.
Die FMA rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.
Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Österreich an der Wiener Börse AG, im Vienna MTF, im Marktsegment direct market einbezogen.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Statt 8 Zylinder und 400 PS demnächst nur noch 8-Gang Fahrrad und eine MS.
Das erste Opfer der grünen Krieger war die Atomkraft. In der Rückschau eine taktische Meisterleistung. Immerhin musste die Bundeskanzlerin – die ja bekanntlich eine große Verfechterin der Atomkraft war – auf grünen Kurs gebracht werden.
Ein weiteres beklagenswertes Opfer des grünen Feldzugs ist der Diesel. Eine zweite Front kämpft gegen die Kohle.
Die grünen Siege kommen uns alle teuer zu stehen.
Das Aus für die Atomkraft brachte den verstärkten Einsatz der Kohle zur Stromerzeugung. Wenn die Kohle besiegt ist, kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, gehen entweder in Deutschland die Lichter aus, oder es kommt die Kohle unserer europäischen Nachbarn zum Einsatz.
Die deutschen Steuerzahler müssen für den grünen Kreuzzug den Planeten zu retten tief in die Tasche greifen.
Außerdem sind die Arbeitsplätze gefährdet, denn die Autoindustrie steht bereits vor dem Absturz. Dazu das politische Statement: „Wenn nicht wir – wer sonst“? Da ist es natürlich auch notwendig im Namen der EU-Solidarität den Exportweltmeister in Rente zu schicken.
Die Landschaft wird mit Windrädern zerstört und die Menschen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Die Bürger mit Verboten und Enteignungsphantasien konfrontiert, Grüne mit Steuergeld gefütterte Vereine setzen alles daran, Deutschland in das vorindustrielle Zeitalter zurück zu versetzen.
Da war der 1944 vom damaligen US-amerikanischen Finanzminister Henry Morgenthau ausgearbeitete Plan, Deutschland in einen Agrarstaat zu verwandeln im Vergleich zu den grünen Plänen noch relativ moderat, denn die Grünen haben die Landwirtschaft bekanntlich als Umweltschmutzfink entlarvt.
Der Morgenthauplan sollte verhindern, dass Deutschland je wieder einen Angriffskrieg führen könne. „Die Grünen Pläne sollen verhindern, dass es in Deutschland jemals wieder ein Wirtschaftswunder geben könnte und die Menschen eventuell sogar Freude an deutschen Autos, wie zum Beispiel einem SUV der Spitzenklasse haben könnten. Im Gegensatz zu den grünen E-Autos ist so ein Wagen Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. Die Freude am Fahren ist bereits der grünen Klimareligion zum Opfer gefallen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wer in den 50-er oder 60-er Jahren im Winter mit einem Käfer unterwegs war, erzählt noch heute von der „Klimaanlage“ dieses Autos.
Da wurde nämlich der Gasfuß gegrillt und die Frontscheibe vereiste von innen und außen. Also Fenster runtergekurbelt, langen Arm gemacht und gekratzt. Reichweiteprobleme gab es trotz fehlender Tankanzeige nicht. Haube auf, Tankverschluss aufdrehen, gucken was noch drin ist. War es zu wenig, Kanister raus und reingekippt. Fertig! Und was heute noch Kult ist: er läuft… und läuft… und läuft….
Die hohen Deutschen Strompreise und die fehlende Ladeinfrastruktur werden die Lust am Elektroauto noch lange bremsen. Bei den Empfehlungen warum man ein E-Auto kaufen sollte schwankt man zwischen Satire und Bevormundung, auf keinen Fall als ernst gemeintem Ratschlag.
Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen auf https://automotive-opinion.com erschienenen Beitrag zu diesem Thema hier bei uns lesen.
Die Autoindustrie hält sich mit lautem Protest gegen autofeindliche Politik zurück – VDA fordert mehr E-Infrastruktur – China darf bis 2030 CO2-Ausstoß sogar noch steigern
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu strengeren und konkreteren Regeln zum „Klimaschutz“ nach 2030 überschlagen sich die Parteien mit Vorschlägen, die in vorauseilendem Gehorsam noch schärfer abgefasst sind als die Pariser Vereinbarung. Vor allem die Bundesregierung übertrifft selbst manche Forderung der Grünen. Nicht um des so genannten „Klimaschutzes“ willen, sondern um den Grünen im Bundestagswahlkampf sämtliche Pfeile aus dem Köcher autofeindlicher Argumentation zu nehmen.
Dies ist noch nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist es, dass die deutschen Autohersteller sich mit Kritik an den autofeindlichen Plänen der Regierenden so „lautstark“ zurückhalten. Die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagt in vornehmer Zurückhaltung: „Neue Klimaziele – jetzt muss Deutschland auch Spitzenreiter bei Infrastruktur und Investitionen werden.“ Das ist begrüßenswert, aber längst nicht ausreichend.
Wird die Autoindustrie für die „Klimarettung“ geopfert?
Wenn nun alle Welt auf das Pariser Klimaschutzabkommen verweist, redet kein Mensch von den Details. Wie die grüne Fridays-for-future-Ikone Luisa Neubauer immer wieder behauptet, dass nämlich Deutschland mehr Verpflichtungen hätte, ist das blanke Verdrehung der Tatsachen. Verschwiegen wird dabei von allen, dass zum Beispiel der größte CO2– Emittent China laut Pariser Abkommen bis zum Jahr 2030 beim CO2 noch zulegen darf! Dass dort aktuell etwa 1100 Kohlekraftwerke in Planung bzw. im Bau sind, wird überhaupt nicht thematisiert. Und wir wundern uns in wenigen Jahren heuchlerisch, wenn China die führende Industrienation geworden ist, während unsere Industrie auf dem Altar der „Klimarettung“ geopfert wurde. Grüne Politik ist ganz offensichtlich engstirnig auf Deutschland beschränkt, ja nicht einmal EU-Länder werden dermaßen hart wie Deutschland kritisiert, die Atomstrom haben und weiter Kohlestrom erzeugen.
VDA-Präsidentin nennt neues Gesetzgebungs-Verfahren „überstürzt“
Der VDA traut sich aus politischer Rücksichtnahme nicht, solche harten Fakten zu artikulieren. Hier wird wieder einmal die schwierige Rolle des VDA deutlich, der Autohersteller mit unterschiedlichen Strategien und Zulieferer gleichzeitig zu vertreten hat und auch die Regierung nicht verärgern will. Von den Autoherstellern ist nur wenig Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu hören, dessen Präsident und Vorsitzender des 1. Senats bis 2018 stellvertretender Fraktionsvorsitzender des CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stets in ideologischer Rufweite der Kanzlerin war, die schon seit langem in tiefgrünen Gewässern fischt. Die VDA-Präsidenten wird allerdings an einer Stelle deutlich: „Das Klimaschutzgesetz wird sich spürbar auf alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft auswirken – auch auf die Beschäftigten und die Verbraucher. Für die sozialen Konsequenzen gibt es durch den Gesetzgeber in diesem überstürztem Gesetzgebungsverfahren keine ausreichende Folgeabschätzung. Klimaschutz ist eine zentrale Herausforderung, auch für die Industrie. Wir unterstützen die Pariser Klimaschutzziele ausdrücklich und treiben daher den Klimaschutz engagiert voran, mit erheblichen Innovationen und Investitionen. Wir haben Verantwortung für das Klima, aber auch für die Beschäftigten und ihre Familien. Wirkliche Nachhaltigkeit berücksichtigt die verschiedenen Belange. Die Transformation muss daher auch sozial gestaltet werden.“
Deutschland sei „Europameister bei Elektromobilität“, aber die VDA-Präsidentin sagt auch: „Aber schon jetzt baut Deutschland viel zu wenige neue Ladesäulen und fossil-freier Strom im Ladenetz ist noch nicht absehbar.“ Hildegard Müller fordert nicht nur mehr Lademöglichkeiten, sondern die „schnellere Nutzung von Wasserstoff und E-Fuels“. Das wird VW-Chef Diess nicht gerne hören, der mögliche Treibstoffalternativen neben Batteriestrom für unrealistisch hält und allein auf den Elektroantrieb mit Batterie setzt und diese Einseitigkeit auch von der Bundesregierung erwartet. Technologie-Offenheit scheint sich aus Vernunftsgründen durchgesetzt zu haben, wenn auch die Grünen weiterhin in ihrer Technologie-Ignoranz neben Batterieautos nichts anderes zu dulden bereit sind.
Selbst Klimawandel-Warner Prof. Lesch hält nichts vom E-Auto
Wenn verschiedene Studien bereits nachgewiesen haben, dass es allein aus Sonne und Wind kein elektrisch fahrendes Deutschland geben kann, hört man von den Autoherstellern und dem VDA leider kein Wort dazu, dass der Strom dann nicht nur knapp werden wird, sondern Blackouts programmiert sind.
Ausgerechnet Prof. Harald Lesch, der keine Talkshow auslässt, um vor dem Klimawandel zu warnen, hält von Elektroautos nichts und wettert geradezu auf die E-Mobilität. Siehe auch hier: youtube.com/watch?v=t9FuDh0w8UY Wie auch immer: Die Autohersteller und damit auch der VDA müssten viel deutlicher sagen, dass Elektromobilität nicht in der Breite funktionieren kann und die blauäugigen Forderungen der linksgrünen Klima-Apologeten nur ein Ziel haben: die individuelle Mobilität drastisch zu beschränken. Ob Euro 7 oder Diesel-Bashing, die Autohersteller halten still, freuen sich aber gleichzeitig, dass ihre Verbrenner in aller Welt so begehrt sind und Geld in die Kassen spülen. Der mit Plug-in-Hybriden begangene Mittelweg spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle, ist aber auch Ausdruck einer von der EU- und Bundespolitik gedeckten Mogelei. Die angegebenen Verbrauchswerte sind dermaßen neben der Realität, dass im Vergleich der VW-Abgasbetrug zur Lächerlichkeit schrumpft.
Ist der E-Boom schon wieder am Abklingen?
Wenn ein 400-PS-SUV als Plug-in hoch offiziell mit zwei Litern Verbrauch angegeben werden kann, wird das überdeutlich. Dass die Mehrheit der Plug-in-Besitzer kaum oder selten ihre Batterien laden, ist kein Geheimnis. Dass ihre Fahrzeuge dank Rekuperation trotzdem sparsam sind, ist physikalisch logisch. Als Toyota 1997 den Prius als Hybrid auf den Markt brachte, wurde er von deutschen Automanagern lautstark belächelt. Heute lächelt niemand mehr. Aber jeder weiß, dass Verbrenner – fossil oder synthetisch betrieben – uns noch lange vorwärts bringen werden. In jeder Beziehung. Nur traut sich kaum jemand, das wirklich laut zu sagen.
Getrieben von VW-Chef Herbert Diess, scheint die ganze Industrie nun auf E-Mobilität mit Batterie zu setzen. Der Marketingmann eines Premium-Herstellers aus dem Süden gibt sich skeptisch: „Wir geben uns alle Mühe, E-Fahrzeuge zu verkaufen. Der Trend geht zum Plug-in, der Boom fürs Batterie-Auto ist am Abklingen und Verbrenner scheinen wieder beliebt zu sein wie zuvor. Das E-Auto wird noch lange kein Massenprodukt werden, solange die Kunden nicht zwangsverpflichtet werden, was mit einer grünen Kanzlerin nicht abwegig ist.“
***
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Sonntag, Mai 23, 2021
Energiewende: Gute Nacht Deutschland!
Dass man in Deutschland immer die Wahl hat und dann auch genau das bekommt was man gewählt hat, daran hat eigentlich noch nie jemand ernsthaft geglaubt. Allerdings sollte man sich schon genau überlegen, wem man seine Stimme gibt, sonst kann es passieren, dass es mit der deutschen Wirtschaft rasant bergab geht. Die derzeitige Bundesregierungen betreibt schon eine ruinöse Energiepolitik, die nicht ausschließlich durch rationale Überlegungen und wissenschaftlich-technische Erkenntnisse begründet ist. Wenn aber nach der Wahl die Energiepolitik durchgrüne Phantasien bestimmt wird, dann Gute Nacht Deutschland!
Die Grundvoraussetzung für Wohlstand und Lebensqualität eines Landes ist eine ausreichende Kaufkraft aller Bevölkerungsschichten. Dieses Ziel lässt sich nicht durch eine aus dem Ruder gelaufene Energiewende die in Deutschland für die höchsten Strompreise in Europa verantwortlich ist erreichen. Diese Energiepolitik trifft den Industriestandort Deutschland an seiner empfindlichsten Stelle, den Stromkosten. Sie schwächt die deutsche Wirtschaft nachhaltig, vernichtet Arbeitsplätze und treibt die Menschen in die Arbeitslosigkeit.
Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen kann, sind die Folgen eines Stromausfalls erheblich. „Der Stromausfall in München hat zwar absolut nichts mit der Energiewende zu tun, aber die Auswirkungen sind prinzipiell vergleichbar, und genau das, macht den Beitrag so lesenswert“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
NACH KABELBRAND: Vorbereitung auf die Eenergiewende: Stromausfall in München
Bewohner von München haben heute erlebt, was auch in anderen Teilen Deutschlands in der Energiewende-Zukunft öfter drohen könnte: kein Strom aus der Steckdose. Das Netz wird durch die extrem wackelige und unsichere Stromproduktion strapaziert.
München übt schon einmal Energiewende, wenn auch unfreiwillig. Weite Teile des Münchner Ostens blieben seit heute Morgen ohne Strom. Ein lauter Knall gefolgt von einem veritablen Kabelbrand am Münchner Ostbahnhof sorgte für den massiven Stromausfall. Wie die Feuerwehr mitteilte, hätten Passanten im Bereich des Ostbahnhofes gegen 3:50 Uhr ein seltsames Knistern gefolgt von einem lauten Knall bemerkt. Als die Feuerwehr eintraf, loderten bereits Flammen aus einer Baugrube in der Grafinger Straße. Die konnten zwar schnell gelöscht werden, was blieb, war die Unterbrechung der Stromleitungen. Spezialisten der Kriminalpolizei untersuchen die Brandursache. Die Polizei schließt auch Brandstiftung nicht mehr aus, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung heißt, und sucht Zeugen.
Rund 20.000 Haushalte sollen betroffen sein, bei ihnen ging nichts mehr. Kein Strom, kein Herd, keine Kaffeemaschine, kein Aufzug, tauende Kühlschränke und Tiefkühltruhen. Ebenso ging auch in vielen Betrieben nichts mehr, Büros blieben im Dunklen und Straßenbahnen stehen, Ampeln fielen aus.
Am späten Vormittag meldete der Münchner Verkehrsverbund MVG, dass sich der Betrieb der Straßenbahnen wieder einigermaßen normalisiert hätte. Der informiert zwar auf seinen Seiten über Maskenpflicht und das reduzierte Angebot an Bussen und Bahnen, nicht aber aktuell über die erheblichen Ausfälle und Verspätungen. Die Stadtwerke betonten, dass noch nicht sicher sei, dass alle betroffenen Kunden im Laufe des Tages wieder mit Strom versorgt werden könnten. Eine Reihe von Haushalten könnte noch bis Samstag ohne Stromversorgung bleiben.
Betroffene berichteten von dem merkwürdigen Gefühl, das entsteht, wenn nichts, wirklich nichts mehr funktioniert. Denn ohne Elektrizität geht nicht mehr viel in einer modernen Industriegesellschaft. Computer fallen schlagartig aus, glücklich die, bei denen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung noch das gezielte Herunterfahren der Rechner erlaubt und Datenverluste in Grenzen hält.
Über die Ursachen des Kabelbrandes gibt es noch keine Informationen. Fachleuten bereitet indes immer mehr Sorge, dass das in über 100 Jahren gewachsene Elektrizitätssystem nicht für extrem wackelige und unsichere Stromproduktion konstruiert wurde. Vor allem beanspruchen die häufigen Lastwechsel immer stärker Leitungen, Schaltanlagen und Transformatoren. Kein Wunder, dass sie häufiger ausfallen. Die Netzausrüster jedenfalls können sich über ein kräftig wachsendes Geschäft freuen.
Die Energieversorgung eines Industrielandes ist zu einem Experimentierfeld verkommen, über das Experten, Ethiker und Ökonomen reden und entscheiden wollen. Nur sie können davon ausgehen, dass sie die Regeln der Elektrizitätsversorgung schnell über den Haufen werfen und ein kompliziertes Stromnetz mal eben – zack, zack – umbauen können. Eine sichere und preiswerte Energieversorgung darf in einem verantwortungsbewussten Staat kein Spekulationsobjekt sein. Aber den setzt eine verantwortungslose Politik außer Kraft. Wie kritisch das werden kann, zeigen solche massiven Ausfälle wie jetzt in München.
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Samstag, Mai 22, 2021
Klimaschutz: Bürger vernichten per Bürgerentscheid ihre Heimat. Statt mehr Bäume, gibt es nun mehr Windräder.
Der Klimaalarmismus zeigt seine hässliche Fratze. Deutschland schützt das Weltklima und überholt dabei mit großem Vorsprung Absurdistan, konstatiert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Bei einem Bürgerentscheid stimmte eine knappe Mehrheit von 52,7 Prozent der 111 000 stimmberechtigten Bewohner des Landkreises Ebersberg für die Zerstörung eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Süddeutschlands. Der Freibrief für die Waldrodungen in dem 9000ha großen Forst, der die grüne Lunge im Osten von München bildet. Die Beteiligung an dem Bürgerentscheid, der als reine Briefwahl ablief, lag bei 61,89 Prozent.
Zunächst sollen laut Bauantrag nur fünf riesige Windkraftanlagen in den westlichen Bereich des Ebersberger Forstes gebaut werden. Dazu muss der Ebersberger Forst in eine Großbaustelle verwandelt werden, autobahnbreite Zufahrtswege für die Schwerlaster planiert und 180 t Stahl, 1500 m³ Beton allein für die Fundamente herangekarrt werden. Bäume müssen fallen für die Bauplätze, auf denen Schwerlastkräne die Elemente für die knapp 250m hohen Türme, Maschinenhaus mit Generatoren und schließlich die überlangen Rotoren emporheben können.
Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet, in dem allerdings der Landschaftsschutz nicht mehr viel zählt. Für die Rodungen in dem Wald traten unter anderem die Grünen und der „Bund Naturschutz in Bayern“ ein. Eine Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst (Aufgabe: »Verhinderung jeglicher Bebauung im Ebersberger Forst«) befürchtet dagegen, dass es nicht bei den fünf Windindustrieanlagen bleiben wird, sondern dass die veränderte Landschaftsschutzverordnung immer weiter durchlöchert wird. Sie erklärt, dass sie als anerkannte Naturschutzvereinigung ihr Klagerecht wahrnehmen werde.
»Windräder in wertvolle und alte Laubmischwälder zu bauen, schadet diesem Waldökosystem eindeutig«, sagt der Waldgutachter und Forstwirt Rainer Kant in einem Interview mit der SZ und weist auf den Wald als CO2-Verbraucher und Sauerstoffspender hin. »Außerdem erzeugt der Wald selber Klimaschutz. Diesen Effekt kann man erhöhen, wenn die Förster die Anzahl der Bäume erhöhen oder die Stämme dicker werden lassen. Durch diesen natürlichen Weg der CO2-Reduktion würden Windkraftanlagen quasi überflüssig, da der Wald selbst sein Klimaschutzpotenzial erhöht.«
Mehr als 7.000 Landkreisbewohner formulierten bereits früher in einer Petition »Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst«: »Unsere heutige Politikergeneration ist leider nicht willens, dieses Naturjuwel in seiner Gänze für nachkommende Generationen zu bewahren. Sie werben zwar in Landkreisbroschüren gerade mit der Einmaligkeit und zusammenhängenden Größe des Forstes. Mutwillig wird wider besseres Wissen dagegen verstoßen. Oder sind es alles nur Lippenbekenntnisse, und der Forst bedeutet den Politikern in Wirklichkeit nichts. Sie sägen an dem Ast, auf dem wir und – viel schlimmer – unsere Kinder und Enkel sitzen.«
Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen können sollen Windradmonster ninmehr zur Deutschen Kulturlandschaft gehören.
WINDRÄDER IN NIEDERSACHSEN | Windkraft gehört zu unserer Kulturlandschaft!«
Mit aller Gewalt sollen auch in Niedersachsen mehr Windräder durchgedrückt werden, obwohl das Land vor allem in den Küstenregionen mit Windrädern zugepflastert wurde.
Windkraft gehört zu unserer Kulturlandschaft!« Diese noch recht ungewohnte Ansicht vertrat der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies (SPD). »Das haben wir so übrigens auch in den Erlass geschrieben. Das ist zwar zunächst vor allem eine politische Botschaft, ohne tatsächliche rechtsbindende Wirkung. Es ist aber ein klares Bekenntnis zum Ausbau der Windkraft in Niedersachsen«, meinte der Minister in einem Interview mit der NWZ.
Mit aller Gewalt sollen auch in Niedersachsen mehr Windräder durchgedrückt werden, obwohl das Land vor allem in den Küstenregionen mit Windrädern zugepflastert wurde. Doch das reicht Lies nicht: »Unser Ziel ist es, spätestens ab 2030 genau 2,1 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.« Die niedersächsische Landesregierung hat bekanntlich einen Windenergieerlass beschlossen, nach dem Anlagen der Windindustrie im Raumordnungsprogramm eine Vorrangstellung bekommen sollen.
Der Schutz des Landschaftsbildes zählt nichts mehr, wenn Windräder den Blick auf jahrhundertealte Bauten verstellt.
Lies verweist darauf, dass es klar definierte Abstandsgrenzen gebe, aber: »Natürlich lässt es sich dann nicht vermeiden, dass Windräder am Horizont zu sehen sind. Aber sie gehören dazu, wenn wir Klimaschutz in Realität umsetzen.«
Jedes Jahr müssten fast 500 Anlagen neu gebaut werden, denn Lies träumt davon, 2040 den Strom komplett aus sogenannten »erneuerbaren« Energien zu bekommen. Er hätte gerne 65 GW Leistung aus Fotovoltaikanlagen und 30 GW aus Windanlagen. Erstaunliche Zahlen, stehen bisher in Niedersachsen Ende 2020 insgesamt 6352 Windräder, die 11.325 Megawatt an Leistung liefern könnten, wenn, ja wenn der Wind weht. Wenn nicht, versinkt das Land im Dunkeln, wenn aus dem Ausland kein Strom importiert werden kann. Dabei wirken bereits jetzt weite Landstriche aufgrund der gigantischen Windindustrieanlagen unbewohnbar.
Das Land Niedersachsen geht immer brutaler gegen Bürger vor, die sich gegen diese monumentalen Industrieanlagen wehren wollen.
Auch der Landesverband der Bürgerinitiativen in Hannover ist auf Linie gebracht und setzt gegenüber lokalen Initiativen den politischen Willen der Landesregierung durch. Zum Beispiel gegen die Windkraftgegner »Keine Windräder im Emmerthal« in der Nähe des Kernkraftwerks Grohnde.
Die lokale Gruppe und der Landesverband hatten gegen den Windpark Grohnde-Kirchohsen geklagt und Natur- und Umweltschutzgründe angeführt. Dem mochte die erste Instanz nicht folgen. Anlass für den Landesverband der Bürgerinitiativen, nicht weiter fortzufahren, obwohl ein Rechtsgutachten gute Erfolgsaussichten für eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht sah. Die lokale Bürgerinitiative »Keine Windräder im Emmerthal« sieht den Verband weiterhin als in der Pflicht, die Klage fortzusetzen. Immerhin existieren entsprechende Vereinbarungen. Doch der LBU lehnt ab, damit nicht die Ziele des LBU zum Atomausstieg und zur Nutzung erneuerbarer Energien »torpediert« würden.
Freuen können sich allerdings Rechtsanwälte und Steuerberater.
Denn die Zahl der Auseinandersetzungen um die mangelnden Erträge der Windanlagen nimmt zu. Immer mehr Bürger, die ihre Spargroschen in die angeblichen »Bürgerwindparks« investiert haben, stellen nach ein paar Jahren mit langen Gesichtern fest, wie wenig Ertrag die Windräder erbracht haben.
»Sehr geehrte Damen und Herren«, so heißt es in einem wütenden Brief von Windbürgern, der TE vorliegt, »nach bislang drei weniger erfolgreichen Ertragsjahren Jahr 2020: 6.917.284 kWh (88,4% der Prognose), Jahr 2019: 6.765.468 kWh (86,5% der Prognose), Jahr 2018: 6.206.743 kWh (79,3% der Prognose) produziert die Anlage im Jahr 2021 (Januar-April) 24,8% der Prognose bislang noch weniger Strom als im gleichen Zeitraum 2020 mit 43,7% der Prognose.« Sie glauben: »Das wird die Genossenschaftsmitglieder mit Sicherheit nicht erfreuen.«
»Die Frage stellt sich erneut auch im vierten Betriebsjahr der Windkraftanlage, hat der Vorstand die Anleger mit falschen Prognosen getäuscht?« Das schreibt die Energiegenossenschaft Weserbergland, die das erste »Bürger-Windrades« Hamelns betreibt. Erst wurde von einer langfristigen, »enkeltauglichen Geldanlage« gesprochen, doch heute stellen sie mit langen Gesichtern fest: »Haben Oma und Opa sich von falschen Versprechungen blenden lassen, weil sie es nicht besser wussten?«
Oma und Opa hätten es besser wissen können, denn die Spatzen pfeifen es von allen Dächern, dass die Windräder nur den Landverpächtern und den Projektierern nutzen.
Die seifen wie Wolldeckenverkäufer auf Kaffeefahrt die potentiellen Anleger ein und versprechen als Rendite das Blaue vom Himmel. Doch das Blaue trügt genauso wie die windigen Ertragsprognosen.
Nichtsdestotrotz sieht die Windindustrie nach dem Skandalurteil des Bundesverfassungsgerichtes Aufwind und fordert noch viel mehr Windräder, allen voran Claudia Kemfert, die von 100.000 Windrädern in Deutschland träumt. Doch das auch 100.000 mal null immer noch null ist, es bei Flaute also keinen Strom gibt, hat ihr offenbar noch niemand gesagt. Ihre Antwort an Kritiker: Sie würden immer ein Extremszenario machen, was es einmal im Jahr für 10 Tage gebe, die restlichen Tage hätten wir erneuerbare Energie im Überschuss.
Allerdings bringen Windräder durchschnittlich maximal nur rund 2.000 sogenannte Volllaststunden pro Jahr, das insgesamt 8.760 Stunden hat. Die restlichen 6.760 Stunden stehen die Dinger still, weil kein Wind weht.
Abgesehen davon, dass es deutlich mehr Tage ohne ausreichendes Windangebot als jene von Kemfert benannten 10 gibt, ist die Botschaft klar: Habt euch doch nicht so, was braucht ihr auch jeden Tag Strom?
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„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“
Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.
Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.
Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie hier auf den Spendenbutton https://www.ad-infinitum.online
Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
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