Montag, Mai 17, 2021
alphainvesting.de: BaFin ermittelt gegen die Alpha Investment House GmbH, Neu-Isenburg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Alpha Investment House GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Einlagen bei dem Unternehmen sind weder durch die gesetzliche Einlagensicherung noch durch die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken und der öffentlichen Banken abgesichert.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Die Inhalte der Webseite www.alphainvesting.de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Das „Klimaschutz- Urteil“ ist ein direkter Angriff auf unser freiheitliches, selbstbestimmtes Leben.
„Vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass die Bundesregierung unter der Regie von Frau Merkel die "Große Transformation" anstrebt, ein gesellschaftspolitisches Konzept ihres wissenschaftlichen Beirates. Dieses Konzept ist identisch mit dem "Great Reset" (GR) des Weltwirtschaftsforums, für das sich auch die Kandidatin Annalena Baerbock einsetzt“, schreibt der Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner aus Linkenheim-Hochstetten in einem Beitrag.
Das Karlsruher „Klimaschutz“-Urteil zeigt wie weit fortgeschritten die GT bereits ist. „Dieses Urteil ist ein direkter Angriff auf unser freiheitliches, selbstbestimmtes Leben“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.
Jetzt will die Bundesregierung die Bürger mit drastisch verschärfter Klimapolitik weiter zur Kasse bitten.
Das Kabinett hat sein Klimagesetz überarbeitet und verschärft. Nicht um 55 Prozent, sondern um 65 Prozent sollen die »Treibhausgase« im Vergleich zu 1990 vermindert werden. Die Regierung schreibt uns vor, was wir zu tun und zu lassen haben, ob und wenn überhaupt wir noch welches Auto fahren dürfen. Urlaubsziele mit dem Flugzeug für den Normalbürger, das sieht die von den Fridays-for-Future-Aktivisten gefeierte neue Klima-Bibel als schwere Sünde.
Der Klimaschutz wir gespeist von Angst.
Angst ist immer gut für das Geschäft. Der moderne Ablasshandel findet heute per Zertifikat statt. Ein schönes Beispiel liefert hier der auf dem Portal http://automotive-opinion.com lesenswerte Beitrag „Schöner Schein bei Tesla“. http://automotive-opinion.com/2021/05/14/schoener-schein-bei-tesla
„Die Bürger sollten sich bei der kommenden Bundestagswahl genau überlegen, wem sie ihre Stimme geben, ansonsten kann es passieren, dass sie sich schneller im Klima-Lockdown wiederfinden und vorgeschrieben bekommen, was sie noch dürfen und was nicht“ ,warnt UTR Vorstand Horst Roosen.
Die Demokratie ist schon am Virus erkrankt, das Klimavirus kann ihr den Todesstoß versetzen.
Heute hat unsere „Elite“ offensichtlich nicht mehr das Grundgesetz unter dem Arm?
Seit der Corona-Krise, die gezielt durch Politik und Medien mit einer perfiden Angst-und Panikkampagne befeuert wird, scheint die Verfassung außer Kraft gesetzt zu sein. Offensichtlich scheinen unsere Volksvertreter bzw. der Bundestag dies ohne Widerspruch hinzunehmen. Man fragt sich ob das oberste Grundprinzip unserer Verfassung dort überhaupt noch bekannt ist?
Artikel 1. (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Es ist nicht das Leben, sondern die Würde des Menschen die an erster Stelle steht. Die politische Aussage „Wo es um den Schutz des Lebens geht, verbietet sich jede Abwägung“ ist falsch und irreführend.
• Heute gehörte der Verstoß gegen die Verfassung offensichtlich zum politischen Tagesgeschäft.
1963 in der noch jungen Demokratie sah sich der damalige CSU Bundesminister des Innern, Hermann Höcherl, massiver Kritik bis hin zu Rücktrittsforderungen ausgesetzt, weil er sich während der „Abhöraffäre“ dazu äußerte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Verstoß gegen das Telefongeheimnis des Grundgesetzes Telefonabhörmaßnahmen durch alliierte Dienststellen hatte vornehmen lassen: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“
Heute hat keiner mehr das Grundgesetz unter dem Arm.
Im Gegenteil, es wird die Corona-Angst der Bevölkerung geschürt um die vertragswidrige europäische Schuldenunion durchzusetzen? Das hat Dr. Schäuble ausgeplaudert. (HAZ vom 21.08.2020).Die Aufrufe zur Denunziation von Mitbürgern und eine permanente Diffamierung und Kriminalisierung von Oppositionellen und Kritikern, als Covidioten, Rechtsextreme oder Verschwörungstheoretiker sind mittlerweile ein gängiges Machtinstrument der Bundesregierung und ihrer regierungskonformen Medien geworden.
„Ich bin in einer Zeit aufgewachsen in der Deutschland unter den Folgen eines „alternativlosen“ Machtanspruchs „……. Befiehl, wir folgen Dir“ zu leiden hatte. Auch hier waren die Anfänge Panikmache, manipulierte Daten und scheinbar harmlose Begrifflichkeiten,“ berichtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Gesellschaft sieht sich mit einer Welle von teilweise widersprüchlichen Maßnahmen und Vorschriften konfrontiert.
Dadurch verbreitet sich in der Bevölkerung die Unsicherheit stärker als das Virus. Vergeblich warten die Menschen in dieser Situation auf staatliche Führung auf der Grundlage unseres Grundgesetzes.
Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt. (Leitziel des UTR e.V.)
Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen kann, lässt sich mittlerweile fast jeder Unsinn im Namen des Klimaschutzes rechtfertigen.
NACH DEM KARLSRUHER KLIMASCHUTZURTEIL
Im Verbotswettbewerb rasen SPD, Grüne und Union um die Wette
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt sich fast jeder Unsinn im Namen des Klimaschutzes rechtfertigen. Das nutzt Berlin maximal aus. Der Verbotswettbewerb zwischen SPD, Grünen und CDU wird für den Verbraucher immer teurer.
Zu verlockend ist offensichtlich die Steilvorlage des jüngsten Bescheides des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Klimapolitik. Das sieht bekanntlich die Freiheitsrechte künftiger Generationen nicht mehr gewahrt, weil Kinder und Jugendliche von heute sich nach dem Jahr 2030 zu stark einschränken müssten, um Deutschland bis 2050 »klimaneutral« zu machen.
Jetzt will die Bundesregierung die Bürger mit drastisch verschärfter Klimapolitik weiter zur Kasse bitten. Das Kabinett hat sein Klimagesetz überarbeitet und verschärft. Nicht um 55 Prozent, sondern um 65 Prozent sollen die »Treibhausgase« im Vergleich zu 1990 vermindert werden. Immerhin blieb das Zieljahr noch gleich: bis 2030, bis zu dem das Limit erreicht werden soll, nicht etwa bis übermorgen. Danach soll Deutschland nicht erst 2050, wie ursprünglich geplant, sondern bereits 2045 »klimaneutral« sein. Es soll schnell zugehen: Zwar hat das BVG eine Reform bis Ende 2022 verlangt, aber die amtierende Bundesregierung will es unbedingt noch vor der Bundestagswahl durchpeitschen.
Was alles konkret getan werden soll, hat die Bundesregierung noch nicht verlautbaren lassen. Schon gleich gar nicht, was das alles die Bürger konkret kostet. Die Energieversorgung vor allem steht in der Schusslinie. Wahrscheinlich werden Kohlekraftwerke viel früher als zum geplanten Datum von 2038 abgeschaltet werden. Vermutlich wird noch vor den Bundestagswahlen die CO2-Steuer erhöht werden. Sofort und schnell lautet die neue Terminologie, statt durchdacht wie früher. Aber jetzt beginnt der Wahlkampf und damit der Überbietungswettbewerb. Von bis zu acht weiteren Milliarden, die für ein »Sofortprogramm« ausgegeben werden, ist die Rede.
Künftig sollen auch Vermieter die Hälfte der CO2-Kosten von Haushalten tragen, wie aus einem weiteren Beschluss des Kabinetts hervorgeht. Grüne und SPD wollten eine Entlastung der Mieter, die CDU versuchte zu argumentieren, dass Vermieter nicht für den Strom und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien. Das allerdings die Mieter letztlich auch den »Vermieteranteil« über die Miete mitbezahlen müssen, wird dazu nicht erwähnt.
SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz möchte innereuropäische Flüge teurer machen. Denn die seien noch ziemlich günstig im Vergleich zu dem, was die Flüge früher gekostet hätten, als nur Reiche fliegen konnten. Das kann für den Sozialdemokraten Scholz (»Als reich würde ich mich nicht empfinden«) nicht mehr angehen, dass nun jeder »kleine Mann« auch fliegen kann, wann er will. Der kann stattdessen in den nächstgelegenen Vorort fahren, denn der Nahverkehr soll ausgebaut werden, sagte Scholz zuletzt in »ProSieben Spezial Live«. Also Mosel statt Malle.
Die weite Welt soll offenbar Grünen und FFF-Aktivisten vorbehalten sein, die bei Auffinden ihrer auf Instagram so gerne geteilten Bilder weltweiter Reiseziele oftmals eilig löschen müssen. Scholz betonte in der Sendung auch: »Wer das mit dem Klimaschutz ernst nimmt, der muss auch mal Windräder genehmigen und Leitungen bauen!«
In Brüssel wird derweil gerade der nächste KO-Schlag für Verbrennerautos ausgehandelt. Dort droht das endgültige Aus, denn die Normen zur kommenden Euro-7 werden gerade festgelegt. Und wieder spielen zweifelhafte NGOs mit. Es läuft dieselbe Darbietung wie bei den vergangenen Normrunden ab: Über Normen lässt sich jede Technik zerstören – oder forcieren. Erfundene Grenzwerte werden im Namen der Gesundheit und Natur weiter gegen null heruntergesetzt.
Nur: Ein moderner Diesel-Motor stößt unter normalen Bedingungen kaum noch schädliche Abgase aus, kann unter bestimmten Betriebsbedingungen sogar sauberere Luft aus dem Auspuff stoßen, als in der Innenstadt angezogen wird. Sauberer als sauber geht kaum noch. Doch es gibt noch einige Ränder, an denen das nicht funktioniert: wenn der Motor nach dem Start noch kalt ist. Unter dem Wagenboden ist mittlerweile eine regelrechte teure Chemiefabrik eingebaut. Doch die funktioniert erst richtig bei Betriebstemperaturen. Vor allem bei Kaltstarts im Winter dauert es darum ein paar Augenblicke, bis die Abgase gereinigt werden können. Das ist schwerlich zu ändern – außer mit teuren und wiederum kraftstoffzehrenden Vorheizsystemen.
Um diese Zeitspanne geht es im Wesentlichen bei den Verhandlungen zur neuen Euro-7 Norm ebenso wie um Fahrten mit Anhänger, einer anderen Belastung, bei der der Motor praktisch nichts mehr ausstoßen dürfen soll. Mit einem Elektroauto ist ein solcher Betrieb nicht möglich, der schafft den Anhänger nicht.
Immerhin sprach Hildegard Müller, Präsidentin des Autobranchenverbandes VDA im Dezember 2020 einen ungewohnten Klartext. Die anvisierten Grenzwerte seien technisch unmöglich – »und das wissen auch alle«. Ein VW-Manager wird mit den deutlichen Worten zitiert: »Für Geringerverdiener gibt es bald keine Autos mehr!«
Der Trend geht dann womöglich zum Auto nur noch für Wohlhabende. Schon treiben die steigenden Energiepreise die Inflation an. Wie das Statistische Bundesamt ausrechnet hat, liegen die Verbraucherpreise im April bereits um 2,0 Prozent über dem Vorjahresmonat. Seit Anfang des Jahres wird für Diesel, Benzin und Heizöl sowie Erdgas eine CO2-Steuer in Höhe von 25 Euro pro Tonne erhoben, die bis 2025 auf 55 Euro ansteigen sollen, aber nach Vorstellungen der Grünen auf 60 Euro angehoben werden soll. Insgesamt kostet allein die CO2-Steuer eine vierköpfige Familie rund 2.600 Euro im Jahr. Für 400 Teile des Spurengases CO2 unter einer Million Teile Luft.
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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
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Core Pay Solution Ltd auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 17. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
https://bit.ly/3yfzubk
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Core Pay Solution Ltd
mit angeblichem Sitz in
Commonwealth of Dominica
Web: www.sealimited.io
E-Mail: support@sealimited.io
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 15.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Freitag, Mai 14, 2021
Razer Markets auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.05. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Razer Markets
Trust Company Complex, Ajelatake Road,
Majuro, MARSHALLS ISLAND
Telephone: 01174090724, +1 434 566 295-84, 07474696298, 07375848767, 07546593681, 07999577196
support@razermarkets.com
https://www.razermarkets.com/
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Widestep GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Widestep GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Widestep GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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WebMaster Solutions GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. April 2021 gegenüber der WebMaster Solutions GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die WebMaster Solutions GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Blumanstock Limited auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 14. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Blumanstock Limited
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Blumanstock Limited
mit angeblichem Sitz in
Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro,
Marshall Islands MH96960
www.blumanstock.com
support@blumanstock.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 14.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Donnerstag, Mai 13, 2021
Advance Stox auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.05. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Advance Stox
8 Copthall, Roseau Valley,
Saint Vincent and the Grenadines, 00152
Griffith Beachmont Corporate Center,
Kingstown, Saint Vincent and the Grenadines, .
Telephone: 02 030979216 02030979210 02030979208, +3 90694808672 +74951331762
Email: support@advancestox.com
Website: www.advancestox.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
***
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Mittwoch, Mai 12, 2021
Unregulierte Tradingplattformen werden von organisierten Kriminellen aus allen Ecken dieser Welt betrieben um Anleger auszurauben.
Wirtschaftskriminelle machen sich die Leichtgläubigkeit vieler Anleger zu Nutze, zumal für sie die Risiken gering erscheinen und die Renditen sehr hoch sind. Viele dieser unregulierten Tradingplattformen werden von organisierten Kriminellen aus allen Ecken dieser Welt betrieben.
Es handelt sich dabei um schwerwiegende kriminelle Aktivitäten, deren Bedeutung nicht verharmlost werden sollte, da sie über ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen hinaus häufig mit Geldwäsche und mitunter auch mit Terrorismus verbunden sind. Diese kriminellen Banden agieren international, um einer Entdeckung zu entgehen, und gestohlene Gelder überschreiten viele physische und virtuelle Grenzen, bevor sie ihr endgültiges Ziel erreichen.
Durch die wachsende Beliebtheit von Kryptowährungen verbunden mit dem raschen Fortschritt der digitalen Technologie hat die Finanzkriminalität eine völlig neue Dimension erreicht.
Das hat dazu geführt, dass heute fast jeder durch Finanzkriminalität gefährdet ist. Die Auswirkungen auf die Opfer sind oft verheerend. Leider zögern Opfer von Online-Betrug, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie feststellen, dass sie betrogen wurden, sie schämen sich oder gehen davon aus, dass es bereits zu spät ist, ihr Geld zurückzubekommen. Dabei sagt auch INTERPOL, dass schnelles Handeln Gelder abfangen kann, die durch Online-Finanzbetrug verloren gegangen sind.
Bei Anlagebetrug sollten die betroffenen Anleger stets Strafanzeige erstatten, da sie mit ihren Informationen andere Anleger vor Verlusten schützen können, die Bekämpfung der Geldwäsche unterstützen und schlussendlich die Betrüger festgenommen werden können.
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Mitunter kann es für Geschädigte schwierig werden, sich aus eventuell beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere nachdem sich diese Fälle oft außerhalb Europas abspielen.
In nicht wenigen Fällen betrifft dies Länder die Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sind. Demzufolge sollen die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig zurückzugeben werden, damit die Opfer der Straftat entschädigen oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden können.
• Bei solchen Betrügereien kooperiert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt.
Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Kanzlei unterhält auch Kontakte in China, die es ihr ermöglicht, Geschädigte auch in solchen Fällen bestmöglich zu unterstützen.
BLOCKCHAIN-FORENSIK und KRYPTO-UNTERSUCHUNGEN
Cyber-Trading-Betrüger bedienen sich seit geraumer Zeit Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), um die Zahlungstransaktionen zu verschleiern. Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), in der Regel über Mithilfe der Trading-Betrüger über AnyDesk oder TeamViewer, eröffnet. Anschliessend haben die Geschädigten ihre Gelder auf die Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert.
Die Dienste von Kryptowährungsbörsen,
wie BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, COINBASE, KRAKEN werden somit regelrecht missbraucht.
Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äußerst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen. Aus diesem Grund bieten wir nunmehr unter Zuhilfenahme externer Partner auch Nachforschungen bei Kryptowährungstransaktionen an.
Es ist von Vorteil, wenn sich möglichst viele Geschädigte an den ESK Sammelverfahren beteiligen, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen in den jeweiligen Ländern geprüft und umgesetzt werden kann.
Der ESK erhält ständig Informationen, Hinweise und Berichte über Betrug und Betrugsversuche. Mit seinen Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online schafft der ESK Öffentlichkeit und trägt zur Aufdeckung, Identifizierung und Verhinderung von Betrug bei.
Der ESK untersucht und analysiert die von betroffenen Anlegern und Whistleblowern gelieferten Informationen die der Aufklärung dienen, um verlorenes Geld wieder zurückzuholen und um auch strafrechtliche Ermittlungen tatkräftig zu unterstützen.
Der vom ESK geförderte Informationsaustausch dient der Aufdeckung, Verhütung und Verfolgung von organisierter Kriminalität, Geldwäsche und anderen Finanzverbrechen.
Die Anleger vertrauten den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzsaufsichtsbehörde waren.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.
In den meisten Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit dieser Kunden hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass eine Gesellschaft über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.
• Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als gut bezeichnen.
Wir sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Betrügern direkt geholt werden können, bei den Empfängerbanken einzutreiben.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.
• Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.
• Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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IG GmbH ist kein nach § 10 ZAGzugelassenes Institut
Die BaFin stellt gemäß § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die IG GmbH keine Erlaubnis nach § 10 ZAG zum Betreiben von Zahlungsdiensten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die IG GmbH bietet an, gegen die Zahlung von Gebühren sichergestellte Gelder von Anlegerkonten bei der Firma X-Markets auszuzahlen. In diesem Zusammenhang behauptet die IG GmbH unter der Nummer 148759 bei der BaFin registriert zu sein. Diese Nummer wird jedoch missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen. Unter der betreffenden Nummer ist tatsächlich die IG Europe GmbH registriert.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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ESK-Schutzbund@email.de
Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Tradesto auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 12.05. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Tradesto
Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510
Beachmont, Kingstown, ST. VINCENT AND THE GRENADINES
Telephone: +1 8552467284
Email: support@tradesto.com
Website: www.tradesto.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Fazit
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Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 10. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wendet sich die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG derzeit an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Anschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 10. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
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Dienstag, Mai 11, 2021
eurostone-srio.com auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 11. Mai 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Internetseite:
https://bit.ly/2RNgT5t
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.eurostone-srio.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapierdienstleitungen anbietet und vorgibt, in 3a, rue Guillaume Kroll, L-1882 Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich dort als Eurostone SRIO ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und auch nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommanditgesellschaft luxemburgischen Rechts, EUROSTONE SRIO S.C.A., welche bei der CSSF als nicht regulierter und intern verwalteter alternativer Investmentfonds laut Artikel 3(3) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds, registriert ist, in keiner Verbindung zu der oben genannte Internetseite steht.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Sechs neue Websites auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.05.2021 über seine Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen.
agefx.io
goldstein-invest.com
kapital-partnersonline.de
top-epargne.info
thebestrader.io
cryptosworld.trade
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um Investmentdienstleistungen und/oder Investmentaktivitäten zu erbringen.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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