Mittwoch, Mai 12, 2021
UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 10. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wendet sich die UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG derzeit an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Anschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Dienstag, Mai 11, 2021
eurostone-srio.com auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 11. Mai 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Internetseite:
https://bit.ly/2RNgT5t
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.eurostone-srio.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapierdienstleitungen anbietet und vorgibt, in 3a, rue Guillaume Kroll, L-1882 Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich dort als Eurostone SRIO ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und auch nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommanditgesellschaft luxemburgischen Rechts, EUROSTONE SRIO S.C.A., welche bei der CSSF als nicht regulierter und intern verwalteter alternativer Investmentfonds laut Artikel 3(3) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds, registriert ist, in keiner Verbindung zu der oben genannte Internetseite steht.
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Sechs neue Websites auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.05.2021 über seine Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen.
agefx.io
goldstein-invest.com
kapital-partnersonline.de
top-epargne.info
thebestrader.io
cryptosworld.trade
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um Investmentdienstleistungen und/oder Investmentaktivitäten zu erbringen.
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Die Finanzaufsicht in Malta (MFSA) informiert über die unerlaubte Verwendung des Namens - Cryptocurrency Token -
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 11.05.2021 mitgeteilt wurde, informiert die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt über die unerlaubte Verwendung des Namens:
Cryptocurrency Token
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA") möchte die Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass die Malta Gaming Authority ("MGA") kürzlich eine Erklärung in Bezug auf einen Kryptowährungs-Token mit dem Namen "Malta Gaming Authority" veröffentlicht hat. Die Verbraucher werden hiermit darauf hingewiesen, dass dieser Token KEINE Verbindung mit der MGA hat und jede behauptete Verbindung falsch und irreführend ist.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie nicht sichergestellt haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Die Finanzvorschriften verpflichten lizenzierte Unternehmen zur Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften im Interesse der Investoren und der Finanzmärkte.
Die Aktivitäten von nicht lizenzierten Unternehmen sind unreguliert, was Transaktionen mit solchen Unternehmen für Verbraucher riskant macht.
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auris-prevoyance.com auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
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www.auris-prevoyance.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.auris-prevoyance.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapier- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet und dabei vorgibt, in 5 allée Scheffer, L-2520 Luxembourg, bzw. in 5 rue Jean Monnet, Luxembourg, ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich auf dieser Internetseite unter dem Namen Auris präsentiert, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
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Die USA planen Steuererleichterungen für Kernkraftwerke, Deutschland dagegen marschiert weiterhin energiepolitisch auf dem Links-Grünen Holzweg.
Bis Heute können von Seiten der Politik keine belastbaren Gründe für die Stilllegung deutscher Kernkraftwerke angeben werden. Die volkswirtschaftlichen Kosten und Konsequenzen der Vernichtung der deutschen Kerntechnik sind enorm. Ohne Kernenergie ist der Industriestandort Deutschland nicht konkurrenzfähig. Deutschland ist die einzige Industrienation, die ihre sicheren Kernkraftwerke verschrottet.
Ohne Kernenergie kann der wachsende Energiebedarf Deutschlands nicht gedeckt werden.
Die Abschaltung der Kernkraftwerke birgt ein erhebliches Risiko für die Versorgungssicherheit mit Strom und ist sozialschädlich: hohe volkswirtschaftliche Verluste, Wegbrechen eines wichtigen Technologiezweiges, Kernstromimport statt Kernstromexport, Verlust wissenschaftlicher Kompetenz, Strompreiserhöhungen, Auswanderung energieintensiver Industriezweige, Arbeitslosigkeit, zunehmende Armut, zunehmende Staatsverschuldung.
Deutschland ist die einzige Ausnahme des weltweiten Ausbaus der Kernenergienutzung.
Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen kann, macht sich US-Präsident Joe Biden für die Atomkraft stark. „Wir dagegen punkten mit den weltweit höchsten Strompreisen und dem Niedergang ganzer Industriezweige“ sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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BIDEN STÜTZT ATOMENERGIE | USA: Steuererleichterungen für Kernkraftwerke geplant
US-Präsident Joe Biden macht sich für die Atomkraft stark. Die sollte, so plant er, dieselben steuerlichen Bedingungen genießen wie andere klimafreundliche Energiequellen. Anders sei Klimaschutz nicht machbar.
In den USA gewinnt die Debatte um die Nutzung der Kernkraft weiterhin an Fahrt. US-Präsident Joe Biden will jetzt Steuererleichterungen für Atomkraftwerke durchsetzen. Die seien gegenüber den stark subventionierten »Erneuerbaren« benachteiligt. Denn nur mit Kernkraft liessen sich die Klimaziele erreichen; Biden redet von einer klimaneutralen Energieproduktion bis zum Jahr 2035 und kündigte bereits in seinem Wahlkampf an, die Forschung an neuen Kernkraftwerken zu unterstützen.
Auch die neue US-Energieministerin Jennifer Granholm pflichtete ihm bei: »Wir werden unsere Klimaziele nicht erreichen können, wenn Kernkraftwerke abgeschaltet werden«. Sie fügte hinzu: »Wir müssen Wege finden, sie in Betrieb zu halten.«
Der ehemalige »Held der Umwelt« Michael Shellenberger sieht nach dem Schritt Bidens die Pro-Atomkraft-Bewegung »An der Schwelle zu ihrem bisher größten Sieg«. Der amerikanische Autor und einst führende Klimaaktivist entschuldigte sich im vergangenen Jahr für seine »Klimapanikmache« und rechnete in seinem Buch »Apocalypse never« mit der Umweltbewegung gnadenlos ab, verteidigt jetzt die Kernkraft – und fiel in Ungnade.
Er weist auf die Unterstützung der Atomkraft durch den eigentlich »kohlefreundlichen« Demokraten aus West Virginia, Senator Joe Manchin, hin. Der schrieb Biden: »Als emissionsfreie Grundlast-Brennstoffquelle glaube ich, dass die Aufrechterhaltung unserer Flotte und die Verhinderung der Schließung bestehender Kernkraftwerke entscheidend für das Erreichen der Emissionsreduktionsziele und die Sicherstellung eines zuverlässigen Netzes ist. Ich fordere Sie dringend auf, Maßnahmen zu ergreifen, um unsere bestehende Kernkraftwerksflotte zu erhalten und weitere Schließungen zu verhindern.«
Manchin lud Shellenberger übrigens am 11. März diesen Jahres zu einem Hearing zu den jüngsten Stromausfällen in Kalifornien ein. Shellenberger: »Ich erklärte, warum die Kernenergie während des texanischen Kälteeinbruchs Leben rettete und wie der Ausfall eines Kernkraftwerks in Kalifornien zu den Stromausfällen im vergangenen August beitrug.«
Allerdings betreiben nach Shellenbergers Worten mächtige Interessengruppen innerhalb der Demokratischen Partei Lobbyarbeit im Weißen Haus gegen die Kernkraftpläne. Die einflussreichste Umweltgruppe unter den Demokraten, der natural Resources Defense Council (NRDC), habe über BlackRock, deren ehemaliger Geschäftsführer Brian Deese Bidens oberster Wirtschaftsberater ist, direkt in Solarpaneele aus China und Erdgasaktien investiert. Shellenberger weist auf die Entwicklung in Kalifornien hin: »In Kalifornien sind die Strompreise in den letzten zehn Jahren erstaunlicherweise siebenmal so stark gestiegen wie im Rest der USA, was die Behauptung entlarvt, erneuerbare Energien seien billig.«
»In den letzten Jahren und in „Apocalypse Never“ habe ich das Argument vorgebracht, dass nur die Kernenergie alle Menschen aus der Armut befreien und gleichzeitig den negativen Fußabdruck der Menschheit reduzieren kann«, schreibt Shellenberger und warnt: »Es ist keineswegs sicher, dass die Klima-Infrastruktur-Gesetzgebung der Demokraten das Vehikel sein wird, das letztlich die bestehenden Kernkraftwerke rettet, aber es ist ein Zeichen dafür, dass sich die nationale und sogar internationale Diskussion über Kernenergie entscheidend verändert hat, und zwar zum Besseren.«
Auch weltweit ist die Kernenergie auf dem Vormarsch. Zahlreiche Staaten haben den Bau neuer Kernkraftwerke verkündet, in China allein sollen 26 neue KKWs gebaut werden. Der Anteil der Kernenergie an der weltweiten Stromproduktion beträgt derzeit rund zehn Prozent. In insgesamt 33 Ländern arbeiten Kernkraftwerke, die meisten Länder investieren in neue Reaktoren. Auch in Japan sind Anfang des Jahres neun von den 33 Kernkraftwerken wieder am Netz.
Die Betreiber dürfen ihre Reaktoren erst nach einem verschärften Wiederinbetriebnahme-Verfahren anfahren. Nicht nur Japan hat aus Fukushima gelernt, auch die EU und viele anderen Länder hatten übrigens alle Kernkraftwerke einem »Stresstest« unterzogen und überprüft.
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Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.
Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.
Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:
„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“
Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.
Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.
Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
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Montag, Mai 10, 2021
indexfx1.com: BaFin ermittelt gegen die Index Capital Limited
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Index Capital Limited mit Geschäftssitzen in Berlin, Hongkong, Singapur, auf den Britischen Jungferninseln und auf Vanuatu keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Auf ihrer Internetpräsenz behauptet die Gesellschaft wahrheitswidrig, von der BaFin lizenziert und reguliert zu sein. Dies trifft nicht zu. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Die auf der Internetseite angegebene Registrierungsnummer ist falsch.
Die Inhalte der von Index Capital Limited betriebenen Webseite indexfx1.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Auf ihrer Homepage tritt die Gesellschaft teilweise auch unter der Bezeichnung Index FX auf.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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ESK-Schutzbund@email.de
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https://expressinkasso.wordpress.com
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
secure.octogone-europe-sa.com auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 10. Mai 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Internetseite:
https://bit.ly/3tzglxt
Die Commission de Surveillance su Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.secure.octogone-europe-sa.com und vor E-Mails, die von einer oder mehreren Personen über das Adressformat "firstname.surname@octogone-europe-sa.com" versendet werden, um unter missbräuchlicher Verwendung des Namens der Luxemburger Wertpapierfirma Octogone Europe S.A. Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Die CSSF weist darauf hin, dass die Wertpapierfirma Octogone Europe S.A., die in Luxemburg ordnungsgemäß gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor zugelassen ist und der Aufsicht der CSSF unterliegt, weder mit der oben genannten Website noch mit der/den Person(en), die das in dieser Warnung genannte E-Mail-Adressformat verwenden, in Verbindung steht.
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Handelsplattform bankdefx.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Handelsplattform bankdefx.com die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex, Waren und Rohstoffen (commodities), Aktien, Indizes und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort anderweitig Angaben zum Geschäftssitz gemacht. Der Anbieter macht im Internet durch Werbung in deutschsprachigen Medien auf sich aufmerksam.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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VT Group LTD auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 10. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
VT Group LTD
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
VT Group LTD
mit angeblichen Sitz in
40B Geriou Ave 3051, Nikosia, Zypern
www.finotive.net
support@finotive.net
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 08.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Samstag, Mai 08, 2021
UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin hat Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet
Die BaFin hat der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 18. Februar 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Betroffene Anleger können sich von den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Teil-Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil- Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Teil-Erfolgsbasis betrieben werden.
• Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Freitag, Mai 07, 2021
„Klimaneutral“ - das waren wir schon einmal.
Deutschland lag 1945 in Schutt und Asche. Die Menschen hungerten und froren in ungeheizten kaputten Wohnungen. Es wurde viel, jung und unbemerkt gestorben. Damals war Deutschland „Klimaneutral“.
Nun soll das grüne Deutschland wieder „Klimaneutral“ werden. Die Deutschen Grünen-Wähler, verschließen tapfer die Augen vor der größten freiwilligen Demontage im Energiesektor seit Beginn des Industriezeitalters – und beklatschen weiter den Kohle- und Atomausstieg, für den sie schon heute tief in die Tasche greifen müssen.
Erlebt der Bezugsschein wegen Strommangel bald seine Renaissance?
Bezugsscheine werden in der Regel in Notzeiten vom Staat an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Lebensmitteln und anderen Konsumgütern besser verwalten zu können. So wurde in Deutschland im Ersten Weltkrieg zunächst, mit der Einführung der Brotkarte, Brot rationiert. Dieser Rationierung folgte später Milch Fett, Eier und andere Nahrungsmittel.
Wird es in Deutschland demnächst Strom-Bezugsscheine geben? Für die Erteilung eines Bezugsscheins müsste dann ein besonderer Anlass vorliegen oder ein Antrag bei einer deutschen Behörde gestellt werden.
Das grüne Deutschland ist jedoch (immer noch) stolz auf seine Wirtschaft schädliche Energiewende und der damit verbundenen Sonderrolle in der Welt.
Da ohne Strom heute nix mehr funktioniert, haben sich einige Vorausschauende auf flächendeckende Stromausfälle bereits mit Notstromaggregaten vorbereitet. Die laufen mit Dieselkraftstoff, der von einer Tankstelle kommt die für ihre Pumpen natürlich auch Strom braucht. Clever!
„Immer öfter fällt der Strom aus, das Netz wird durch viele Quellen instabil. Doch immer mehr Infrastruktur kommt ohne Elektrizität nicht mehr aus. Sind wir gut genug vorbereitet auf einen flächendeckenden, lang andauernden Stromausfall?“
Fast auf der ganzen Welt sind Kernkraftwerke Bestandteil der Strategie weil dort eine ökologisch-ökonomische Gesamtbetrachtung vorgenommen wird. Damit ist das Grüne Deutschland offensichtlich überfordert. Effizienter Umweltschutz und die Sicherheit der Energieversorgung kann sicher nur durch eine kluge technologische Diversifizierung der Energiequellen und nicht durch Grüne politische Tricks gewährleistet werden.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland war bisher durch unseren hohen effizienten und robusten technologischen Standard nie gefährdet.
Nun gibt es nur noch Strom, wenn der Wind weht und die Sonne scheint.
„Es ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Nutzung der „Erneuerbaren Energien“ unter dem Siegel der „nationalen Sicherheit“ vorantreibt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wind und Sonne richten sich nicht nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz, sondern wehen, wann sie wollen. Das bedeutet, Strom gibt es nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint und vielleicht auch nur dann, wenn man im Besitz eines Strom-Bezug-Scheines ist
Wie der geneigte Leser im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas entnehmen kann,d rohen uns noch mehr Windräder in den Wäldern, mehr Photozellen auf Dächern und sogar an den Fassaden von Altbauten. Damit punkten wir auch weiterhin mit den weltweit höchsten Strompreisen und dem Niedergang ganzer Industriezweige.
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DER WALD VERLIERT | Grüne Koalitionen im Südwesten: Viele tausend neue Windräder …
Gleichgültig, ob Grüne und CDU in Stuttgart oder SPD, Grüne und FDP wie in Mainz die Regierung bilden – es kommt dasselbe heraus: Mehr Windräder in den Wäldern, mehr Photozellen auf Dächern und sogar an den Fassaden von Altbauten.
Autos weg, Windräder her, Photovoltaikanlagen auf Dächer und Äcker. Die Koalitionsverträge der neuen alten Regierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz liegen jetzt auf dem Tisch und zeigen ein Ziel: Beide Bundesländer sollen »klimaneutral« werden – und das so schnell wie möglich.
Dazu ist mittlerweile offenbar fast jedes Mittel recht. Sowohl bei der Koalition von Grünen und CDU in Stuttgart als auch bei der von SPD, Grüne und FDP in Mainz kommt als zentrales Politikziel dasselbe heraus: Mehr Wald abholzen, um Windräder aufzustellen, und Photozellen auf die Dächer und an die Fassaden.
»Klimaneutral« ist das neue Lieblingswort der Koalitionäre in Stuttgart.
49 mal kommen Wörter mit »klimaneutral« in ihrem »Erneuerungsvertrag« für Baden-Württemberg mit dem rumpelnden Titel »Jetzt für Morgen« vor. In Baden-Württemberg, dem Geburtsland des Automobils, soll der Verbrenner so schnell wie möglich abgeschafft werden. Zwei Millionen Ladepunkte für Elektroautos sollen installiert werden; woher der Strom dafür kommen soll, steht nicht im Koalitionsvertrag.
Auf Kommunal- und Landstraßen soll eine Mautpflicht für LKW über 7,5 Tonnen eingeführt werden, Transportkosten werden damit noch weiter verteuert. Bisher werden Lastwagen auf Autobahnen und seit 2018 auch auf Bundesstraßen abkassiert. Das Abkassiermodell hat sich offenkundig bewährt.
Grün-schwarz will den Kohleausstieg bis 2030, fügt aber immerhin einschränkend »unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit« hinzu.
Das Kernkraftwerk Philippsburg hat die Landesregierung bereits in die Luft gesprengt, das letzte in Neckarwestheim soll Ende 2022 abgeschaltet werden. Dann wird’s eng mit der Stromversorgung des Noch-Industrielandes.
Der Landesentwicklungsplan sieht vor, mindestens zwei Prozent der Flächen des Landes mit Windindustrieanlagen und Photovoltaikanlagen zuzubauen. Nichts findet sich darin zur Frage, woher der Strom bei Flaute und Dunkelheit kommen soll. Dann fehlen gewaltige Mengen an Strom. Stuttgart hofft wohl, dass das Ausland liefern kann.
Denn Baden-Württemberg selbst soll »Klimaschutzland« Nummer eins »in Deutschland und Europa« werden. Das Land soll »weltweit« die erste Region mit einer »klimaneutralen« Produktion werden. Für alle neuen Gebäude soll eine Solarpflicht festgeschrieben werden. Auch freie Flächen sollen mit Photovoltaikanlagen zugebaut werden.
Die Koalitionäre schreiben nicht dazu, wie dieser Sondermüll auf den Zehntausenden von Dächern jemals wieder entsorgt werden soll. Ebensowenig sind die Umweltauswirkungen dieser mit Blechgestellen und Photovoltaikplatten verbauten großen Flächen klar. Wie diese Trümmerlandschaften später aussehen, zeigt der amerikanische Dokumentarfilmer Michael Moore in seiner Dokumentation über die Hinterlassenschaften angeblich sauberer Umweltenergieanlagen am Beispiel ausgedienter und verfallener Freiflächenanlagen in Amerika.
Bei öffentlichen Bauaufträgen soll ein »CO2-Schattenpreis« von mindestens 180 Euro pro Tonne eingeplant werden.
Das wird die Baukosten in ungeahnte Höhen treiben und setzt neue Maßstäbe bei der »Bepreisung« des Spurengases in der Luft. Auch Eigentümer denkmalgeschützter Häuser müssen zur Rettung des Weltklimas beitragen und sich Photovoltaikflächen an den Fassaden und Dächern gefallen lassen.
In beiden Bundesländern geschieht dasselbe: Mehr Windräder auch noch auf den letzten Flecken. Auf die Hälfte der Flächen der Staatswälder sollen Windräder gebaut werden, heißt es in Baden-Württemberg. Es sollen sogar die Abstände zu den Funkanlagen der Flugsicherung verknappt werden, das schafft noch einmal ein wenig Platz für ein paar weitere Windräder. Was spielt ein aufgrund von gestörten Funksignalen abgestürztes Flugzeug schon für eine Rolle, wenn Baden-Württemberg das Weltklima rettet? Koste es, was es wolle. »Keine Schuldenbremse der Welt«, so die neue Grüne Landesvorsitzende Sandra Detzer, »hält uns davon ab, Baden-Württemberg klimaneutral zu machen.«
Im Wettrennen um die meisten Windräder hat Rheinland-Pfalz schon einen beeindruckenden Vorsprung gegenüber Baden-Württemberg. Das lange rot-grün dominierte Land hat schon viel früher begonnen, Eifel und Hunsrück mit Windrädern zu spicken.
Demnächst soll der idyllische Pfälzerwald dran sein, noch das größte zusammenhängende Waldgebiet Europas.
Das ist noch weitgehend unberührt, dort können noch viele Bäume für Windräder fallen. Dass dieser Wald UNESCO-Welterbe ist, stört die rot-grün-gelbe Regierung in Mainz nicht weiter, die »Kernzonen« sollen zwar von der Bebauung ausgenommen werden, die sollen von den Rändern ausgehend mit Windrädern zugebaut werden. Ebenso sollen Windräder näher an das malerische Mittelrheintal rücken, obwohl auch dieses UNESCO-Welterbe ist. Eine vorhandene »Sichtachsenstudie« soll daraufhin überprüft werden, was noch weiter geht.
In beiden Ländern soll der Widerstand von Bürgern und Kommunen weitgehend unterbunden werden. Dazu sollen in Baden-Württemberg die rechtlichen Voraussetzungen geändert, die Flächennutzungsplanung vereinfacht und Einspruchsrechte von betroffenen Bürgern beschnitten werden. »Wir treten einer vielfach aufkommenden, rein an persönlichen Interessen orientierten Haltung („not in my backyard“) entgegen«, drohen die Koalitionäre.
In Rheinland-Pfalz werden die Zuständigkeiten für die Genehmigungen von Windindustrieanlagen vereinfacht und auf obere Instanzen verlagert. Die von der »Windenergie betroffenen Kommunen« sollen zu »Beteiligten« gemacht werden, also letztlich mit Geld geködert werden. Damit »die Menschen vor Ort noch mehr von regionaler Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien« profitieren, heißt es im Koalitionsvertrag.
Allerdings tragen Anlagen der Windindustrie nicht zur »Wertschöpfung« bei, sondern existieren nur aufgrund der EEG-Subventionen; ansonsten würde sich keine Anlage rechnen.
Die Bürger der Kommunen dürfen also dankbar ein wenig von dem entgegennehmen, was sie zuvor selbst mit ihren Steuern bezahlt haben. Am 8. Mai sollen in Baden-Württemberg die Parteimitglieder den Koalitionsvertrag abnicken – auf einem »digitalen Parteitag«, da wird weniger Widerspruch von den über den Ruin ihrer einst bedeutenden Partei verdrossenen Mitgliedern laut.
Im Vertrag steht auch, wie sich Baden-Württemberg im Bundesrat verhalten soll, nämlich weniger enthalten und eher Rechtsänderungen unterstützen, die dem »Geist des Koalitionsvertrages« entsprechen. Thomas Strobl, krachender Wahlverlierer, sichtlich froh, dass er weiterhin unter Ministerpräsident Kretschmann als Stellvertreter am Tisch sitzen darf, nickte fleißig diese grüne Forderung ab. Die CDU hat also noch weniger als zuvor mitzureden.
In Rheinland-Pfalz stimmen am kommenden Donnerstag die Parteien über den Vertrag ab.
»Unseren Kindern und zukünftigen Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen«, wird in beiden Verträgen gebetsmühlenhaft wiederholt. Die allerdings dürften sich erst einmal mit einer ruinierten Energieversorgung und mit Blech- und Glaswüsten sowie Windrädern zugestellten Landschaften herumplagen, die keine Energien liefern, mit denen ein Industrieland kontinuierlich und preiswert versorgt werden könnte. Beim Wandern über mehrere tausend Tonnen schwere Stahlbetonfundamente in Wald- und Ackerböden können sie sich dann bei ihren Vorfahren bedanken.
Auch immer mehr Vögel werden den Zehntausenden von Windrädern zum Opfer fallen, wie dieser Adler, der gegen die Rotoren der Windräder keine Chance hatte.
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Trail Blast auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 07.05. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Unauthorised firm
Trail Blast
Agia Zoni 50, 3090 Limassol, CYPRUS
Telephone: 02 03 097 8626
Mobile: +3 5725262808
Email: support@trailblast.com
Website: www.trailblast.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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KBS Capital Markets Ltd/Handelsplattform imctrades.com/imctrades.io: BaFinuntersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Gesellschaft KBS Capital Markets Ltd, Marshallinseln, als Betreiberin der Handelsplattform imctrades.io die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex, Rohstoffen und Edelmetallen (commodities), Aktien, Indizes, Kryptowährungen und Futures abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die KBS Capital Markets Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
In der Vergangenheit ist die KBS Capital Markets Ltd mit der Webseite imctrades.com in Erscheinung getreten. Inzwischen werden Internetnutzer von dort unmittelbar auf die Seite imctrades.io weitergeleitet.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Goldfields Group auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 07. 05. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Goldfields Group
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Goldfields Group
Mit angeblichem Sitz in
Minato City, Tokyo 105-6390, Japan
info@goldfieldsgroup.com
www.goldfieldsgroup.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018 und erfolgte am 07.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Advanced Software SolutionsLtd./Handelsplattform invcenter.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. April 2021 gegenüber der Gesellschaft Advanced Software SolutionsLtd., St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform invcenter.com die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform invcenter.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference –CFDs) angeboten, die auf Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die AdvancedSoftware Solutions Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
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