Montag, März 15, 2021
fil-lux.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15. März 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgender Internetseite:
www.fil-lux.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.fil-lux.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapierdienstleistungen und darunter ein sogenanntes „Livret FIL“ anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass auf dieser Internetseite sowie im Rahmen der Unterlagen bzgl. des „Livret FIL“, der Name und die Adresse der Wertpapierfirma luxemburgischen Rechts, FIL (Luxembourg) S.A., auf missbräuchliche Art und Weise verwendet werden.
Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor ordnungsgemäß zugelassene Wertpapierfirma FIL (Luxembourg) S.A. in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite bzw. dem sogenannten „Livret FIL“ steht.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Sonntag, März 14, 2021
DIESEL FAHRVERBOT hat nicht nur ideologische Hintergründe.
„Für Fachleute war es von vornherein klar, dass die Behauptung des „Umwelthilfevereins“, der Diesel sei an hohen Schadstoffwerten in den Städten verantwortlich, falsch ist.
Der Lockdown mit extrem reduziertem Verkehrsaufkommen hat es nun bewiesen: Die Schadstoffe stammen überwiegend aus anderen Quellen. Diesel-Fahrverbote müssen aufgehoben werden.“ Dies schreibt der bekannte Motor Journalist Peter Groschupf auf seiner Internetseite.
„Wie ein, auch von reichlich Steuergeld finanzierter Mitgliedsschwacher Verein, dazu beiträgt die Autostadt Stuttgart flächendeckend mit einem Diesel Fahrverbot zu belegen, zeigt überdeutlich was in Deutschland mittlerweile alles möglich geworden ist“, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen Sie hier bei UTR e.V. zu diesem Thema den Beitrag von dem aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas.
Diesel – das Nachrüstungs-Desaster
Für die Dieselfahrer bleiben Schäden in Milliardenhöhe. Ihre teilweise fünf, sechs Jahre neuen Autos waren plötzlich wertlos. Sie konnten nicht mehr mit ihren Autos in die Innenstadt von Stuttgart fahren. Die Autos fahren dafür jetzt in östlichen Ländern. Wesentlich verantwortlich: der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann.
Die Bauernfängerei verfing nicht. Die Diesel-Nachrüstung wurde zum Megaflop.
Kaum ein Dieselfahrer wollte sein Auto nachrüsten lassen, obwohl ein erheblicher politischer Druck von Grünen und dem Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) aufgebaut wurde. Deren Forderung: Die Autoindustrie sollte die Nachrüstung bezahlen. Die Hersteller legten schließlich 3.000 Euro pro Diesel dazu – doch fast niemand wollte die haben. Laut Stuttgarter Zeitung hat Daimler knapp 900, VW knapp 200 mal den Zuschuss bezahlt.
Was bleibt: Milliardenschäden für Tausende von Dieselfahrern und eine grüne Landesregierung von Baden-Württemberg, die in Stuttgart das einzige Diesel-Fahrverbot für eine komplette Region verantwortet. Dort dürfen sogar relativ neue Euro 5 Diesel-Fahrzeuge nicht fahren.
Aber auch Hersteller von Nachrüst-Systemen wurden nicht glücklich, obwohl sie doch so schön Umwelt-NGOs geschmiert und Millionen in die Entwicklung der Nachrüstsätze investiert hatten. Einer der Hersteller, der auf fette Gewinne durch Abgas-Nachrüstsysteme spekulierte, war die Baumot-Group, laut Eigenwerbung »führender Anbieter ganzheitlicher Lösungen im Bereich der Abgasnachbehandlung«. Die hatte Mitte Januar Insolvenzschutz beantragt. Ihre große Hoffnung auf viele Nachrüst-Systeme hat sich nicht erfüllt.
Zur Erinnerung: Nachrüstung – das war eines jener großen Themen im Gefolge des Dieselskandals. Diesel-Motoren sollten viele 100.000 »vorzeitige Tote« verursachen, wie in Simulationsmodellen ausgerechnet wurde. Über die EU wurden sinnlose, absurd niedrige Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide festgelegt. Die lieferten die Begründung, dass Dieselfahrzeuge nicht mehr in viele Innenstädte fahren durften, und legten die Grundlage für eine regelrechte Flut an Klagen der DUH vor Verwaltungsgerichten, damit Städte Fahrverbote verhängen sollten.
Die angepriesene Lösung: Nachrüstsätze sollten scheinbar einfach in den Diesel-Abgasstrang eingebaut werden, und Dieselfahrzeuge damit wieder in verbotene Innenstädte fahren dürfen.
»Seien Sie einer der ersten, dessen Auto nicht von Fahrverboten betroffen sein wird.« Der Werbespruch kam von einer »Aktion Hardwarenachrüstung«. Die wiederum war eine Initiative des Aktionsbündnisses »Gerechtigkeit im VW-Abgasskandal«.
Seinerzeit mit bei den Gerechtigkeitsfanatikern: Mitbegründer Axel Friedrich, Hartmut Bäumer von Bündnis 90/die Grünen, ehemaliger Richter und Landtagsabgeordneter, und einer der Hersteller der SCR-Nachrüstsysteme, die Baumot Group AG, die den Autofahrern da so nett Gerechtigkeit widerfahren lassen wollten.
Der Chemiker und Aktivist Axel Friedrich ist eine ominöse Figur, die mal Abteilungsleiter des Umweltbundesamts war, dann die internationale NGO international Council on clean Transportation (ITCC) mit begründete – die hatte den VW-Skandal ausgelöst – und der schließlich mit seinem Institut … dem Abmahnverein DUH zuarbeitet.
Er, der um die von langer Hand vorbereiteten schrittweisen Herabsetzungen der Grenzwerte für Abgase bis in technisch nicht erreichbare Bereich genau Bescheid wusste, warnte seinerzeit das Bundesumweltministerium mit dem SPD-Mann Siegmar Gabriel an der Spitze vor einem drohenden Desaster.
Unter den Akteuren weiterhin: Reinhard Kolke, Leiter Test und Technik des ADAC. Der brachte die frühere Interessensvertretung der Autofahrer auf dunkelgrünen Kurs. Kolke arbeitete vorher als Ingenieur bei einem Hersteller der Nachrüstsysteme. Er wirkte zudem, bevor er beim ADAC diese Lösung eifrig verfocht, beim Umweltbundesamt – unter wiederum jenem Axel Friedrich. Dann war Kolke noch bei – HJS.
HJS wiederum ist ein Hersteller von Partikelfilter in Menden im Sauerland. Der war einer der Lieferanten der Test-Katalysatoren, die in Baden-Württemberg der ADAC im Augenblick in einem Langzeittest unter die Lupe nahm. HJS ist jener Filterhersteller, der sich schon früh gegenüber der (DUH) erkenntlich gezeigt hat und diesen Verein mit Spenden bedachte.
Fachleuten war bereits damals klar, dass eine solche Nachrüstung teurer absoluter Unsinn ist. Zu tiefgreifend mussten die Eingriffe in Technik des Abgasstrangs und Motorensteuerung sein. Auch der Effekt war vernachlässigbar, um willkürlich festgelegte Grenzwerte ohne Sinn nahe an der natürlichen Grenze noch ein wenig herunterzudrücken. Verwaltungsrichter winkten jedoch praktisch im Fließbandverfahren sämtliche Klagen der Deutschen Umwelthilfe durch.
Völlig verblüfft hörten die Abgeordneten im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, dass es technisch enorm komplex ist, in das sorgfältig ausgetüftelte und getestete Abgassystem eines Autos nachträglich eine neue Technologie einzubauen. FDP und Linke hatten eine Anhörung von Experten beantragt. Der Stuttgarter AfD-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperten Dirk Spaniel: »Nachrüstung ist Unsinn. Es ist nicht damit getan, SCR-Kats, AdBlue-Tanks, Leitungen, Pumpen für AdBlue, Gasgenerator für die Harnstoff-Hydrolyse, Steuerelektronik einzubauen. Das Ganze muss im Sommer und Winter getestet werden ebenso mit Crashtest. Man will ja auch wissen, ob sich die Katanlage im Falle eines Crashs in den Passagierraum bohrt.«
Er sah »überhaupt keinen Handlungsbedarf«, die Diskussion um Stickoxide sei reine Panikmache, die von dubiosen Umweltverbänden gesteuert werde. Außer dem ehemaligen Daimler-Automobilingenieur hat vermutlich noch kein Abgeordneter einen Motor von innen gesehen.
Eine gespenstische Debatte setzte ein, bei der Fakten keine Rolle mehr spielten. Auch externe Fachleute wie der Maschinenbau-Professor Dr. Koch vom Karlsruher Institut für Technologie KIT wiesen auf die enormen Kosten und den geringen Nutzen und die hohen Risiken einer Nachrüstung hin.
Demgegenüber forderten Deutsche Umwelthilfe e.V. und BUND lautstark Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller. Der ADAC hatte es eilig: »Um Fahrverbote für Euro-5-Dieselfahrzeuge zu vermeiden und die Luft in besonders belasteten Städten wie Stuttgart rasch zu verbessern, müssen so schnell wie möglich Nachrüstsätze für volumenstarke Modelle anderer Hersteller auf den Markt kommen.«
Doch jetzt stellt sich das gesamte Nachrüst-Unterfangen als millionenteures Desaster heraus.
Ein Sprecher von VW zur Stuttgarter Zeitung: »Das Konzept der Hardware Nachrüstung darf als gescheitert angesehen werden. Die Kunden fragen die Lösung so gut wie nicht nach.«
Für die Dieselfahrer bleiben Schäden in Milliardenhöhe. Ihre teilweise fünf, sechs Jahre neuen Autos waren plötzlich wertlos. Sie konnten nicht mehr mit ihren Autos in die Innenstadt von Stuttgart fahren. Die Autos fahren dafür jetzt in östlichen Ländern.
Wesentlich verantwortlich für das Dieseldesaster in Baden-Württemberg: der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann. In dessen Ministerium wirkt Uwe Lahl, ebenfalls ein ehemaliger Mitarbeiter des Umweltbundesamtes. In seiner Zeit in diesem Amt wurden Autokäufer mit Steuervergünstigungen zum Kauf »sauberer« Euro-5 Diesel geködert. Lahl wusste schon damals, dass mit diesen Diesel-Fahrzeugen die Luftgrenzwerte bis 2020 nicht eingehalten werden konnten.
Verkehrsminister Hermann lehnt übrigens eine Aufhebung des Diesel-Fahrverbotes im Großraum Stuttgart standhaft ab. Euro 5 Diesel dürfen nicht fahren in der Stadt, in der einst das Automobil erfunden wurde.
***
Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
• Darf man noch Diesel Fahren?
• Warum will niemand ein Elektro-Auto?
• Wo kommt der Strom für E-Autos her?
• Darf man noch Pommes frites essen?
• Darf man noch Fleisch essen?
• Darf man Plastiktüten benutzen?
• Alles nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann
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Freitag, März 12, 2021
FINEXRO auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 12.03. 2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
FINEXRO
Operated by Strongex Ltd
Fylaxeos street, Anna Court, 3082
Limassol Cyprus
Telephone: 44 7476730134; 02038076932; 02080893035; 02038078058
Email: lauren.d@finexro.com
support@finexro.com
Website: https://www.finexro.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG(zuvor auch Red Rock Wealth Concept GmbH): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft
Die BaFin hat im Rahmen einer Vor-Ort-Maßnahme am 10. März 2021 gegenüber der Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG, Langenhagen, die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Das Unternehmen führt die Geschäfte der mit ihr verschmolzenen Red Rock Wealth Concept GmbH weiter, die britischen Anlegern sogenannte „Loan Notes“ anbot und die Erlöse angeblich in Immobilien investieren wollte.
Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt die Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Wichtiger Hinweis!
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Telephone: 0208 1942767 , 02045428238, 441708983605; 07570 945596; 01304796646; 02039874688; 02045428024; 0204 542 3180; +442078891530; 02078801621; +61240035874
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Website: https://www.mayfair.exchange/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Bridgefund/Online-Handelsplattform bridgefund.io: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt betriebenen Eigenhandel!
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Februar 2021 gegenüber der Bridgefund die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bridgefund.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Waren und Rohstoffen (commodities), Indizes, Aktien und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber mittels einer Fernwartungssoftware selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Aus den auf der Webseite veröffentlichten Geschäftsbedingungen geht zudem hervor, dass Bridgefund den Verkauf von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen anbietet.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Bridgefund nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der o. g. Internetseite nicht vorhanden. Anderweitige Hinweise auf den Geschäftssitz von Bridgefund sind der Internetpräsenz ebenfalls nicht zu entnehmen. In Unterlagen, die der BaFin vorliegen, werden für die Gesellschaft Geschäftsadressen in St. Vincent und die Grenadinen sowie in London benannt.
Im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsabwicklung mit Bridgefund haben Kunden falsche Steuerforderungen erhalten. Die gefälschten Schreiben sollen angeblich von einer Handelsplattform zum Erwerb von Kryptowährungen stammen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Sechs neue Websites auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.03.2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen.
otpfx.com
AllFXtradings.com
en-n.com
bhc.international
bbgroupfx.com
acronisfx.com
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten zu erbringen.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Freewallet auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 11.03.2021 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Freewallet
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Freewallet operiert und eine Internetpräsenz unter https://freewallet.org/ hat.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://freewallet.org/ KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investmentdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die Freewallet nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein muss.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter http://www.mfsa.com.mt/pages/licenceholders.aspx eingesehen werden.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
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Mittwoch, März 10, 2021
"International Invest Group"auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 10. März 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgendem Unternehmen:
"International Invest Group"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft mit dem Namen "International Invest Group", die auf der Website www.int-ig.com Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 19 Avenue Emile Reuter, L-2420 Luxemburg, ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die Gesellschaft mit dem Namen "International Invest Group" ihr nicht bekannt ist und dass sie keine Zulassung für die Erbringung von Anlage- oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Rockfort International Limited auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 10.03.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Rockfort International Limited (Auch bekannt unter Rockfort Global FX)
Suite 23, 1st Floor, Eden Plaza,
Eden Island, Mahe,
Republic of Seychelles
info@rfmfx.com
https://www.rfmfx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
AlpenFX.com: BaFin ermittelt gegen die AlpenFX Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AlpenFX Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Entgegen eigener Behauptung unterliegt das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte der Webseite alpenfx.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten Kreditinstitut AlpenBank AG, Innsbruck, und der Handelsplattform alpenfx.com besteht. Die Behauptung, es handele sich bei dieser Handelsplattform um die Onlineplattform der AlpenBank AG, ist nicht zutreffend.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Betrügerische Online-Handelsplattformen: Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien (FSMA) hat ihre Liste der verdächtigen Seiten aktualisiert.
Betrügerische Online-Handelsplattformen: Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien (FSMA) hat ihre Liste der verdächtigen Seiten aktualisiert.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.03.2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) ihre Liste der verdächtigen Online-Handelspalttformen aktualisiert.
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie betrügerische Anzeigen in sozialen Medien schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt oft eine bekannte Person, wie man schnell reich werden kann. Handelsplattformen nutzen auch mobile Anwendungen, um Opfer zu ködern. Diese gefälschten Anzeigen oder mobilen Anwendungen sind oft Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Trainingskurses. Nachdem die Opfer auf die Anzeige geklickt oder die mobile App heruntergeladen und ihre Kontaktdaten angegeben haben, werden sie in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die ein konkretes Investitionsangebot (in Aktien, alternative Anlageprodukte, virtuelle Währungen usw.) unterbreiten.
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Die Betrüger versuchen sogar, die Opfer zu überreden, ihnen die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu überlassen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer zu überzeugen, immer höhere Geldbeträge zu investieren.
In letzter Zeit haben sich diese Plattformen sogar in Benutzerprofile auf sozialen Medien gehackt, um die oben genannten gefälschten Anzeigen weiter zu verbreiten.
Opfer, die sich darauf einlassen, klagen vor allem darüber:
dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen oder
einfach nichts mehr von der Plattform zu hören, bei der sie ihr Geld investiert haben.
Hierbei handelt es sich höchstwahrscheinlich um Fälle von Anlagebetrug.
Der FSMA sind folgende neue Fake-Anzeigen und Webseiten bekannt, die auf nachfolgende Projekte und Schulungen verweisen:
Bitcoin Loophole (www.bitcoin-loophole.io)
Idées Placement
Yuan Pay App (Gruppe)
Darüber hinaus sind in den letzten Wochen verschiedene neue Handelsplattformen im Internet aufgetaucht.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen einzugehen:
4TFX (www.4tfx.io)
Binvesting (www.binvesting.com)
BitStarMarkets (www.bitstarmarkets.com)
BTC Brokerz (www.btcbrokerz.com)
Capitalfx (www.capitalfx.co)
Finexics (www.finexics.com und www.finexics.io)
Globale Allianz (www.glballiance.com)
Mynetcoin (www.mynetcoin.net)
Quantbitex (www.quantbitex.com)
STR Capital (www.str-capital.com)
Tradezmarket (www.tradezmarket.com)
UnixBroker (www.unixbroker.com)
XTRgate (www.xtrgate.com)
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA folgende Empfehlungen an die Anleger:
Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, eingetragener Firmensitz, etc.) des Unternehmens. Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte man ihm nicht trauen.
Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt. Dazu genügt eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde. Wichtig! Hüten Sie sich immer vor "geklonten Firmen": Firmen, die sich als andere, legale Firmen ausgeben, obwohl sie mit diesen in keiner Verbindung stehen. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Firmen kann hilfreich sein, um diese Art von Betrug zu erkennen und zu verhindern.
Mehr denn je ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall und bevor Sie (weitere) Zahlungen leisten, zögern Sie nicht, die FSMA über das Verbraucherkontaktformular zu kontaktieren. Bitte melden Sie ihr auch jeden Kontakt mit einem verdächtigen Unternehmen, das noch nicht von der FSMA abgemahnt wurde.
Sollte es Betrügern darüber hinaus gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu erlangen, empfiehlt die FSMA, dass Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und ggf. Ihre Passwörter ändern.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Dienstag, März 09, 2021
bitonfx.com und fdifunds.com: BaFinermittelt gegen die fiting Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die fiting Ltd., Herausgeberin („editor“) der Webseiten bitonfx.com und fdifunds.com, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auch ist das Unternehmen nicht als vertraglich verbundener Vermittler („Tied Agent“) eines lizenzierten Instituts tätig. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Auf der Webseite bitonfx.com wird wahrheitswidrig behauptet, „BitOnFx“ sei unter der Registrierungsnummer HRB 160749B bei der BaFin als gebundener Agent der „BitOnFx“ in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Dies trifft nicht zu. Die genannte Registrierungsnummer existiert nicht und wird missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
***
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Venza Research auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 09.03.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Venza Research
info@venza.sg
Phone Number: 6531581402, 6531581501
www.venza.sg
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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BETRÜGERISCHE NUTZUNG DES NAMENS UND DES LOGOS DER belgischen Finanzaufsichtsbehörde (FSMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.03.2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, informiertt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit über die BETRÜGERISCHE NUTZUNG DES NAMENS UND DES LOGOS DER FSMA.
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor der betrügerischen Verwendung des Namens und des Logos der FSMA mit der Absicht, Verbraucher in die Irre zu führen.
Die FSMA wurde kürzlich darüber informiert, dass Verbraucher per E-Mail oder Telefon von Personen kontaktiert werden, die behaupten, Mitarbeiter der FSMA zu sein und Personen, die bereits Opfer eines Betrugs geworden sind, bei der Wiedererlangung der entstandenen Verluste helfen zu können. Diese Personen berichten auch, dass sie Vertragsunterlagen erhalten haben, die das Logo und den Namen der FSMA tragen. Hierbei handelt es sich um Fälle von "Recovery Room"-Betrug.
Zu diesem Zweck haben die Betrüger E-Mail-Adressen verwendet, die mit "@fsmabelgium.com" enden. E-Mails, die von solchen E-Mail-Adressen eingehen, stammen nicht von der FSMA und sollten als betrügerisch betrachtet werden.
In jedem Fall handelt es sich um Fälle von Identitätsdiebstahl, bei denen die Betrüger versuchen, Geld und/oder Informationen von ihren Opfern zu erpressen. Informationen, die die FSMA erhalten hat, wurden daher an die Justizbehörden weitergeleitet.
Die FSMA empfiehlt Verbrauchern, bei unaufgeforderten Kontakten äußerste Vorsicht walten zu lassen und warnt davor, auf Zahlungsaufforderungen für angeblich von der FSMA angebotene Finanzdienstleistungen und/oder Produkte einzugehen. Die FSMA ist kein Finanzinstitut und bietet keine Finanzdienstleistungen oder -produkte für Verbraucher an. Darüber hinaus sind Aufsichtsbehörden wie die FSMA nicht für die Wiedererlangung verlorener Gelder zuständig und werden sich daher niemals zu diesem Zweck an Opfer von Anlagebetrug wenden. Schließlich weist die FSMA darauf hin, dass sie Verbraucher niemals auffordert, persönliche Finanzdaten preiszugeben oder für bestimmte Dienstleistungen zu bezahlen.
Quelle: https://www.fsma.be
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Viele neue Websites auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.03.2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
instantcryptoforextrades.com
upshotfinance.biz
global-vesco.ltd
raphaelfxinvestment.com
intlmc.com
cointradefxpro.com
coinstradingbit.com
rfmcorp.co
leadwayfinance.ltd
wficorp.co
maximumfinancetrade.com
forex-earners.org
ifmcorp.co
alphabitfx.org
fasttrade.ltd
expert-earners.com
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren dass die aufgeführten Internetseiten nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von
Anlagetätigkeiten erhalten hat, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen.
Auf den oben genannten Websites sind der Name und die Lizenznummer der zypriotischen Investmentfirma BrokerCreditService (Cyprus) Limited (Lizenz Nr. 048/04), verwendet illegal und ohne deren Genehmigung verwendet.
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie
bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Montag, März 08, 2021
coinfxhub.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 08. März 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor folgender Internetseite:
www.coinfxhub.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.coinfxhub.com, auf welcher sich eine Gesellschaft als eine in Luxemburg ansässige Handels-/ und Investitionsplattform präsentiert und Wertpapier-/ und Tradingdienstleistungen anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens CoinFxHub nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Freitag, März 05, 2021
BTCUSDT Investment auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 05.03. 2021 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
BTCUSDT Investment
Room 1502-3, Connaught, Commercial Building, 185 Wan Chai Road,
Wan Chai, Hong Kong;
46 East Coast Road #10-01, Eastgate Building,
Singapore 428766;
Level 15, 171 Featherston Street, Wellington, 6011, New Zealand;
264 George Street, Sydney;
67 Burnside Ave, East Hartford, CT 06108 USA
Telephone: +852 25930122; +65 63487115; +64 48946500
Email: support@aibtcusdt.com
Website: https://www.btcusdtbank.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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de.geldgeheimnis.com bzw.meingeldgeheimnis.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Plattform
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattformen de.geldgeheimnis.com bzw. meingeldgeheimnis.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der genannten Webseiten sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um möglichem Betrug vorzubeugen.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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