Mittwoch, August 05, 2020

ROMCO Group Ltd. auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 05.08.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: ROMCO Group Ltd. 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ Marina Studios, Hafenhof , Chelsea, London, SW10 0XD Telefon: 020 3637 7195, 020 3475 9496 info@romcometals.com , invest@romcometals.com https://fixedratebond.romcometals.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Starlingfe LTD Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 05. August 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Starlingfe LTD Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass: Starlingfe LTD mit angeblichen Sitz in 60 Queen Victoria St, London EC4N 4TR, Vereinigtes Königreich Tel.: +41 225181640 +44 2035144588 Web: https://starlingfe.com/ E-Mail: support@Starlingfe.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Foopu auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 05.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Foopu Unit G25 Waterfront Studios, 1 Dock Road, London United Kingdom, E16, 1AH Email: support@foopu.online Phone Number: +44 7451273377 Website: www.foopu.online Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Tradixa Ltd. Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 05. August 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Tradixa Ltd Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass die: Tradixa Ltd St. Vincent and the Grenadines +4477896164, +390289734905 www.tradixa.com, www.tradixa.co, way2finance.com support@tradixa.com, support@tradixa.co, trading.b@tradixa.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Dienstag, August 04, 2020

Mobe Coin Plc ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Unternehmen

Das Unternehmen Mobe Coin Plc behauptet unter Verwendung eines gefälschten Zertifikats wahrheitswidrig, bei der BaFin als ausländisches Finanzunternehmen registriert zu sein, um Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen zu dürfen. Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Mobe Coin Plc keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Betrügerische Online-Handelsplattform richten immensen Schaden an.

Es vergeht kein Tag an dem sich keine von nicht autorisierten Online-Handels-Plattform betrogene Anleger bei dem ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung melden und um Hilfe bitten. Anleger sollten beim Umgang mit nicht regulierten Online-Handelsplattformen Vorsicht walten lassen. Die meisten nicht regulierten Online-Handelsplattformen befinden sich außerhalb von Deutschland, was eine Überprüfung schwierig macht. Bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen ausländische Anbieter stehen die Anleger vor echten Herausforderungen. Betrügerische Online-Handelsplattformen sehen echt aus und sind gut gestaltet. Die handelnden Personen klingen sehr überzeugend und treten meist äußerst höflich auf. Die genannten Namen und Titel sind in der Regel jedoch falsch und genau so Fantasieprodukte wie die angebliche berufliche Qualifikation. Alles ist nur schöner Schein, nichts ist Echt. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Oft tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern. Mit diesen innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht. Öffentlichkeit herstellen Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen. Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet. Binäre Optionen sind eine risikoreiche, unvorhersehbare Investition, die eigentlich nur ein Glücksspiel ist. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen. Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails. Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt. Es kann aber noch ärger kommen. Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden. Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen sind vor allem kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen. Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://whistleblowertreff.24.eu und express-inkasso.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren." Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen? Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen! Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer. Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern. • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision. • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen! Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen Fazit: Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 ESK-Schutzbund@email.de http://express-inkasso.24.eu Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Bing ProFX auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 04.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Bing ProFX Collingham Place, South Kensington, London, SW5 Email:support@bingprofx.com Telefonnummer:+44 7451 211 284 Webseite: https://www.bingprofx.com Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Samstag, August 01, 2020

dunhillwealthadvisory.com: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 01. August 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt: https://dunhillwealthadvisory.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://dunhillwealthadvisory.com, auf der ein Unternehmen, das behauptet, am 19-21 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, gegründet zu sein, unter dem Namen Wertpapierdienstleistungen anbietet Dunhill Wealth Advisory. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Dunhill Wealth Advisory präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Freitag, Juli 31, 2020

FX-leader Limited/fx-leader.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat gegenüber der FX-leader Limited, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 8. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Gesellschaft FX-leader Limited ist Betreiberin der Handelsplattform www.fx-leader.com u.a. für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Armes Afrika? Die Wohltätigkeitsindustrie vermittelt uns von Afrika ein vollkommen falsches Bild.

In Wirklichkeit ist Afrika ein reiches Land was über Generationen von Kolonialherren, Umweltschützern und Entwicklungshelfern arm geredet wird, gleichzeitig aber auch skrupellos ausgebeutet wird. Multinationale Unternehmen zeichnen auch heute noch für illegale Finanzströme, die das Land verlassen verantwortlich. In den Finanzmetropolen der Welt landen ein erheblicher Teil der Gewinne die aus Afrika stammen. „So manche NGOs die angeblich Natur- oder Umweltschutz in Afrika betreiben führen sich wie die Kolonialherren aus längst vergangener Zeit auf“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas. NATURSCHUTZGEBIETE FÜR ULTRAREICHE. Naturschutz ist der neue Kolonialismus« Der Universitätsdozent und Autor Dr. Mordechai Ogada hat 18 Jahre lang als Biologe in Diensten von NGOs gearbeitet und kennt die sogenannten »Umweltschützer« und deren Vorgehen in Afrika aus der Innenperspektive Piraten« und »Prostituierte« – sehr deutlich sind die Worte, die der kenianische Biologe Mordecai Ogada wählt. Damit bezeichnet er NGOs und Wissenschaftler, die Naturschutz in Afrika betreiben würden. Motto: »Haltet schwarze Menschen fern von der Natur, damit weiße Menschen sie genießen können.« Umweltschutz in Afrika – ein verlogenes Machtinstrument. Wie Kolonialisten führten sich vorgebliche Umweltschützer auf: »Ich habe in Kenia gesehen, wie NGOs in eine Gemeinschaft kommen, und alles gerät durcheinander. Sie bringen Geld mit, sie kaufen sich Zustimmung, sie verteilen Posten. Dann gehören einige dazu und andere nicht. Und plötzlich ist jemand tot.« In einem eindrucksvollen Gespräch mit der Zeitschrift Geo erklärte er, dass sich der Naturschutz »bei seinen Spendern im Westen als friedlich und linksliberal« präsentiere. Im Süden aber trage er grüne Uniformen, sei elitär, gewalttätig und oft rassistisch. Ogada: »Eine rechte Agenda, die mit Geldern von Linken durchgesetzt wird: Das ist die größte Lüge.« Der Universitätsdozent und Autor Dr. Mordechai Ogada hat 18 Jahre lang als Biologe in Diensten von NGOs gearbeitet und kennt die sogenannten »Umweltschützer« und deren Vorgehen in Afrika aus der Innenperspektive. Die meisten »Umweltschützer« seien weiß und würden meist Führungspositionen einnehmen und bestimmen. Zwar würden in Kenia Schwarze Banken, Wirtschaft und Bildung kontrollieren, doch in Sachen Naturschutz herrschten die Weißen. Die Jagd in Kenia sei seit mehr als 40 Jahren verboten, dennoch dürften weiße Tourismus-Investoren für teure Restaurants Tiere schießen. Ogada: »Aber es ist doch verrückt, dass jemand es für politisch tragfähig hält, den Touristen Impala-Steak zu servieren, während ein schwarzer Dorfbewohner erschossen wird, wenn er bloß den Nationalpark betritt.« Seit 2010 würden freilich viele Menschenrechte von der neuen Verfassung garantiert: »Aber wenn jemand verdächtigt wird, ein Wilderer zu sein, erschießt man ihn einfach.« Naturschutz lasse Rechtsbrüche normal werden, beklagt Ogada. Denn: »Naturschutzorganisationen geben Millionen dafür aus, ihre romantische Botschaft an die Leute zu bringen: die Geschichte von weißen Heilsbringern, die die Tierwelt in Afrika retten – und zwar vor den Afrikanern. Diese Erzählung stammt aus dem 19. Jahrhundert.« Ogada, der übrigens im vergangenen Herbst Deutschland besuchte, sei in Kenia vor kurzem selbst von Wachleuten eines privaten »Schutzgebietes« bedroht worden. Er fuhr nach einem Bericht des Vereins »Survival« auf einer öffentlichen Straße in der Nähe des Mount Kenya, als bewaffnete Wachleute ihn der Wilderei bezichtigten. Das »Schutzgebiet« ist eines von 60 privaten Gebieten und mit Luxusunterkünften sowie eigener Landebahn ausgestattet. Stephen Corry, Direktor der Organisation »Survival« kennt den Bereich und meint: »Viele so genannte ‘Conservancies’ sind Lehnsgüter für die Ultrareichen, die als Naturschutzgebiete getarnt sind. Sie sind nur die jüngsten Manifestationen eines Ökofaschismus, der seit einem Jahrhundert im Zentrum des kolonialen Naturschutzes in Afrika steht.« Die großen Naturschutz-NGOs würden 30 Prozent der Erde in ‚Schutzgebiete‘ umwandeln wollen, das führe zu einem weiteren Landraub. Als die vielleicht »erfolgreichste Lüge« bezeichnet Mordecai Ogada, dass sich internationale Terroristen durch Elfenbeinhandel finanzierten. »Es gibt keinen Beweis dafür«, sagt Ogada deutlich. »Aber Naturschützer haben die Regierung der USA davon überzeugt, und das hat die Schleusentore geöffnet.« So fließe Geld aus Anti-Terror-Töpfen in den Naturschutz. Heute würden »Typen, die vorher für das amerikanische Militär im Irak oder in Afghanistan gearbeitet haben« für private Sicherheitsunternehmen nach Afrika kommen, ohne für die Polizeiarbeit ausgebildet zu sein. Ogada: »Alles, was sie können, ist töten. Sie kommen nach Afrika, um Menschen zu töten. Weil es zu viel Geld gibt.« Tieren komme der Naturschutz nicht zugute. Denn das Geld fließe in die Taschen einiger Leute: »Diese Organisationen zahlen hohe Gehälter. Sie kaufen Waffen, Munition und Helikopter. Sie bauen eine Art Parallelregierung auf, inklusive Sicherheitsorganen. Manche NGOs in Ost- und Zentralafrika unterhalten bewaffnete Milizen, die über Grenzen hinweg operieren. Etwas, was staatliche Behörden nicht dürfen. Und damit haben sie die Großspender in eine Falle gelockt.« So müssten in den kommenden Jahren diese Milizen weiter bezahlt werden und die Spender weiter Millionen Dollar geben. »Die Spender haben ein Monster erschaffen und müssen es füttern. Wenn man denen einfach das Geld streicht, dann werden einige von ihnen kriminell, werden Räuber, Wilderer, Viehdiebe. Sie haben jetzt Waffen und eine taktische Ausbildung.« Kein gutes Haar lässt er an Jane Godall, jener berühmt gewordenen britischen Schimpansenliebhaberin, die jahrelang unter den Primaten gelebt hatte und »für den Schutz der Arten« werben wollte, und der »Gorillaversteherin« Dian Fossey, die ermordet aufgefunden wurde: »Als junger Student haben mich diese Leute auch inspiriert. Aber im Laufe der Jahre habe ich erkannt, dass ihr Vermächtnis vor allem eines der Eigenwerbung ist. Dian Fosseys Milizen haben Menschen getötet, die sie als Wilderer verdächtigten. Sie wurde aus Rache ermordet, weil sie die Rechte anderer Menschen verletzt hat. Die Gorillas sind 34 Jahre später übrigens immer noch da.« Und alle Helden in Afrika seien weiß. Ogadas Bilanz: »Die große Organisationen versuchen, eine permanente Krise herbeizureden, um ihre Arbeit zu rechtfertigen.« Er wundert sich: »Naturschutz ist das einzige Gebiet, auf dem wir Versagen belohnen. Wir verehren die, die sagen: Seit 40 Jahren kämpfe ich für diese Tierart. Wenn Sie als Ingenieurin 40 Jahre lang an einem Problem arbeiten, ohne es zu lösen, dann verlieren Sie Ihren Job. Aber Naturschützer bewundern wir für ihre Ausdauer. Dabei haben sie 40 Jahre lang nichts gemacht oder das Falsche.« – Das kennen wir hierzulande auch. *** Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen. Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll: „Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“ Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht. Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com

Hope Securities auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 31.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Hope Securities 46 Queens Road, Aberdeen, AB15 4YE; Room 2101, 21/F, China United Centre, 28 Marble Road, North Point, Hong Kong; Room 315-319, 395, Kings Road, North Point, Hong Kong Telephone: +441224515302; +447438268344; +852 580 33398 Email: clients@hopesecurities.com; davidgreen@hopesecurities.com; headoffice@hopesecurities.com;trading@hopesecurities.com Website: http://www.hopesecurities.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Donnerstag, Juli 30, 2020

Stretton Wealth Management auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Stretton Wealth Management Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zurich, Switzerland Telephone: +44203 514 1145 Email: info@strettonwealthmanagement.com Website: www.strettonwealthmanagement.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

merceralternatives.com: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Jul 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt: https://merceralternatives.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://merceralternatives.com, auf der ein Unternehmen behauptet, Investment- und Private-Banking-Dienstleistungen unter dem Namen Mercer Alternatives anzubieten. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass diese Website die Verwaltungsgesellschaft Mercer Alternatives (Luxemburg) S.à rl darstellt, die in Luxemburg gemäß Kapitel 16 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in Bezug auf Unternehmen für kollektive Kapitalanlagen ordnungsgemäß zugelassen ist und der Aufsicht von unterliegt die CSSF, und die keine Beziehung zu der in dieser Warnung genannten Website hat. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

7 neue Webseiten auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.07.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt. Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017. iforex300.com coinkast.io globaleverestfx.com royal-foex.hk capitaoptions.com topoption360.com markets-x.com CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind . *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Windkraftanlagen: Der arrogante Fußabdruck einer links-grünen Politik die sich weder um die Gesundheit der Menschen noch um Natur- und Tierschutz schert.

Die vielen Windkraftanlagen, die unsere schöne Landschaft ruinieren sind der arrogante Fußabdruck einer links-grünen Politik die sich weder um die Gesundheit der Menschen noch um Natur- und Tierschutz schert. Diese Herrschaften ignorieren den Willen vieler Wähler und nehmen sich das Recht ihre unsinnigen Projekte auf Kosten der Steuerzahler durchzudrücken. Die unübersehbare Dominanz dieser Windkraftanlagen in herrlichen Landschaften, wie Schwarzwald, Odenwald oder Taunus ist der traurige Beweis zu was diese links-grüne Politik fähig ist. „Der Wind schickt keine Rechnung“, mit dieser Lügenparole wurden die Bürger getäuscht und Widerstand klein gehalten. Statt den Bürgern billige Energie zu liefern, sind die jetzt mit den höchsten Strompreisen in Europa konfrontiert. Ganz Wenige verdienen mit diesen Anlagen sehr viel Geld und der Steuerzahler ist der Zahlmeister. Wer im Einzugsbereich von Windkraftanlagen lebt, wird nicht selten in seiner Gesundheit massiv beeinträchtigt und muss auch noch den Anblick vieler toter Vögel ertragen, die zerschmettert am Fuß eines solchen Windradmonster liegen. „Die Auswirkungen dieser Industriemaschinen, die immer höher und höher werden und Tag und Nacht sichtbar sind, werden für viele bis jetzt noch unberührte Gebiete katastrophale Auswirkungen haben. Wenn im Schwarzwald, Odenwald oder Taunus nicht mehr Land und Himmel den Horizont bilden, sondern Windkraftanlagen, dann ist eine Kulturlandschaft zum Industriegebiet, von dem nur die Windradbetreiber profitieren, verkommen. „Wem nicht egal ist, dass unersetzliche Erholungs- und Urlaubsregionen wie Schwarzwald, Odenwald und Taunus mit Windparks zugepflastert werden, kann den weiteren Ausbau nur verhindern, wenn er bei Wahlen sein Kreuz an der richtigen Stelle macht“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas. TIERSCHUTZ UND TRINKWASSER ZÄHLEN NICHT. Taunus zu Windrädern verurteilt Als nächste Instanz wird sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit dem Urteil befassen müssen, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat aufgrund »der Bedeutung der Sache« die Berufung zugelassen. Eine der schönsten Höhenzüge des Taunus darf mit Windindustrieanlagen zugebaut werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass zehn Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm oberhalb von Wiesbaden gebaut werden dürfen ( Aktenzeichen 4 K 2962/16.WI ). Das Land Hessen muss den Bau der Windräder erlauben, so die Richter. Keine Rolle spielt der Tierschutz. Die Verwaltungsrichter erlaubten das Töten von Wanderfalken. Auf einem Funkturm auf der Hohen Wurzel, einer der höchsten Erhebung des Taunuskamms, sind immer wieder Wanderfalken beobachtet worden, eine geschützte Vogelart, die durch die Windindustrieanlagen besonders gefährdet sind. Die Verwaltungsrichter sahen zwar diese Gefahr, die Windenergieanlagen würden jedoch zur Versorgungssicherheit beitragen und deshalb könne eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemacht werden. In der Umgebung steht zudem eine Reihe von Denkmälern, die nach Auffassung des Gerichtes zwar durch den Windpark belastet würden, dies jedoch nicht in einem Maße, dass der Denkmalschutz der Windindustrie entgegenstünde. Den Windpark bauen will seit langem die ESWE Taunuswind GmbH, die der ESWE gehört, den ehemaligen Stadtwerke Wiesbaden. Die ESWE gehört als kommunale Gesellschaft knapp zur Hälfte der Thüga AG, der ehemaligen Thüringer Gas AG und heute größtem Zusammenschluss kommunalen Versorger, und zur anderen Hälfte der Stadt Wiesbaden. Doch die Stadtverordnetenversammlung hat bei der städtischen GmbH nicht viel zu melden. Das eigentliche Sagen hatten der ehemalige Oberbürgermeister in Verbindung mit dem ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Lorenz sowie Christoph Manjura (SPD) und Christiane Hinninger (Grüne). Zumindest solange, bis Lokalgrößen »bühnenreif im Korruptionssumpf« (taz) versanken. Sie gehören oder besser gehörten dem Aufsichtsrat an und galten als die treibenden Kräfte der Windkraftindustrie auf dem idyllischen Taunuskamm. Der OB hieß bis vor einem Jahr Sven Gerich, trat vorsichtshalber zur Wiederwahl 2019 nicht an, wurde gerade wegen Vorteilsnahme verurteilt und gilt damit als vorbestraft. Gegen Lorenz ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Nötigung beziehungsweise Untreue. Ursprünglich waren einmal 30 große Rotoren im Gespräch, die die Höhenzüge des idyllischen Taunuskamms überragen sollen; jetzt sind noch zehn Anlagen mit Rotoren in 200 Meter Höhe geplant. Doch bald geriet dieses Windkraftgroßprojekt in die heftige Diskussion. Immer mehr Bürgerinitiativen bildeten sich, Protest wurde laut. Umliegende Gemeinden wie Taunusstein und Niedernhausen, die anfangs das Projekt unterstützten, wandten sich bald ab. Die Taunussteiner Koalition aus CDU und Freien Wählern kämpfte nun mit allen Mitteln heftig gegen die Windräder. Bürgerliste, FDP und die Initiative »Rettet den Taunuskamm« hatten mehr als 8.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Im Dezember 2015 hatte das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt die geplanten Bauten abgelehnt, die wichtige Grundwasservorkommen gefährden. Die Grünen in Hessen hatten zwar mit Brigitte Lindscheid eine grüne Juristin als Regierungspräsidentin »im regionalen Kompetenzzentrum der hessischen Landesverwaltung« in Darmstadt eingesetzt, doch der kam es offenbar mehr auf juristisch einwandfreie Bescheide an, sie sorgte jedenfalls nicht für ein Durchwinken der Anträge. Ihre Behörden wiesen im Gegenteil ausdrücklich daraufhin, dass durch die Bauarbeiten und die tiefen gigantischen Betonsockel, die in den Erdboden eingegossen werden, die schützenden Erdschichten abgetragen werden und Schadstoffe ungehindert durch das poröse Taunusquarzit in das Grundwasser eindringen können. Bemerkenswert auch die kritischen Einwände Wiesbadener Behörden wie des Gesundheitsamts, die auf Verbote im Bereich der Trinkwassergewinnung hinwiesen. Für den Bau der riesigen Windkraftanlagen müssen breite Straßen durch die Wälder geschlagen und Leitungen verlegt werden. Dadurch sei das Grundwasser sehr gefährdet. Hydrogeologische Gutachten, die von verschiedenen Bürgerinitiativen in Auftrag gegeben wurden, unterstützen diese Auffassung. Den Taunuskamm durchzieht ein verzweigtes Stollensystem – Grundlage der Wasserversorgung Wiesbadens. Nicht umsonst wurden Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnungsanlagen ausgewiesen. In die sollen die Windkraftanlagen gebaut werden. Die Experten des Regierungspräsidiums Darmstadt sehen die Gefahr, dass bei der Errichtung der Windindustrieanlagen aufgrund der löchrigen Felsstruktur des Taunusquarzits Schadstoffe in das Grundwasser eindringen können. Der Vorsitzende des Wiesbadener Umweltausschusses, Ronny Maritzen (Grüne) sagte dazu sinngemäß, wer jedes Risiko ausschließen wolle, bleibe am besten im Bett. In Sorge um ihre gesicherte Trinkwasserversorgung sind auch umliegende Gemeinden. Die Taunusstollen liefern immerhin rund 30 Prozent des Trinkwassers der gesamten Region, alternative Grundwasservorkommen in dieser Größenordnung gebe es im gesamten Rhein-Main-Gebiet schlichtweg nicht, betont der Bürgermeister von Taunusstein, Sandro Zehner: »Wir haben in Taunusstein die Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Unsere, mit dem Vorgang beauftragte Kanzlei Wolter Hoppenberg, wird, sobald uns die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, zunächst das Urteil auswerten. Danach werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen.« Die geplanten zehn Windräder lieferten nur einen vergleichsweise geringen Anteil am Gesamtstromverbrauch der Region, wenn der Wind weht. »Sogar die grüne Regierungspräsidentin in Darmstadt kann den rechtlichen Rahmen nicht so weit verdrehen, dass eine Genehmigung der anlagen möglich wäre«, erklärte bereits 2016 der Vorsitzende der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Florian Rentsch. »Mit üblen Tricks versuchen Windkraftinvestoren ihre Projekte schnell durchzupeitschen, um noch die hohe EEG-Vergütung kassieren zu können. Das sehen wir in Lorch, wo das Welterbe gefährdet wird, weil das Genehmigungsverfahren an der UNESCO vorbei betrieben wird, und wir erleben es beim Taunuskamm, wo der Wirtschaftsminister sogar zur Rechtsbeugung aufgefordert wird. Dieses Verhalten legt die wahren Interessen der Branche offen. Es geht darum, möglichst hohe Subventionen auf Kosten der Stromverbraucher abzukassieren. Aussagen zur Energiewende und zum Klimaschutz sind reine Staffage.« Die ESWE Taunuswind hatte schließlich vor dem Verwaltungsgericht geklagt, nachdem der Aufsichtsrat der ESWE 2017 beschlossen hatte, auch mit einer Klage die Windräder gewaltsam durchzusetzen. Die ESWE Taunuswind habe jedoch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ein Sicherheitskonzept vorgelegt, um das Risiko für die Trinkwassergewinnung der Landeshauptstadt zu minimieren. Ein Nullrisiko könne hingegen nicht gefordert werden, sagten jetzt die Richter. Für sie ist die Sicherheit der Trinkwassergewinnung nicht so wichtig. Die ESWE Versorgung nach dem jüngsten Urteil: »Das heutige Urteil versetzt uns in die Lage, die Energiewende und damit den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Dabei bleibt die Wertschöpfung in unserer Stadt und landet nicht bei einem fernen Privatunternehmen. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.« Für Oberbürgermeister Gert Uwe-Mende sei die Entscheidung ein Gewinn für Wiesbaden: »Mit dem Bau des Windparks Taunuskamm kommen wir unseren erklärten Klimaschutzzielen einen großen Schritt näher.« Dem Versorgungsunternehmen ESWE ist allerdings nicht klar, woher der Strom kommen soll, wenn kein Wind weht. Jedenfalls gibt es keine Erklärungen dazu. Als nächste Instanz wird sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit dem Urteil befassen müssen, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat aufgrund »der Bedeutung der Sache« die Berufung zugelassen. *** Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen. Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll: „Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“ Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht. Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com

Premium Systems / Trendingraphs auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Premium Systems / Trendingraphs Trust Company Complex, Ajeltake Road Ajeltake Island, Majuro, Republic of Marshall Islands MH 96960 Telephone: 02080028730, 02037695285, 0208 089 3987 Email: support@trendingraphs.com Website: www.trendingraphs.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Mittwoch, Juli 29, 2020

Grand Capital Holdings auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Grand Capital Holdings 1 Northumberland Avenue, Trafalgar Square, London WC2N 5BW Telephone: 02072052033 Website: www.grandcapitalholdingsltd.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

trendingraphs.net: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Jul 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt: www.trendingraphs.net Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.trendingraphs.net, auf der ein Unternehmen, das behauptet, einige Dokumente in 46A, Boulevard John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, zu errichten, Anlage- und Handelsdienstleistungen im Rahmen des Name Trendingraphs Ltd. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dieses Unternehmen ihr unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

advanzia-credit.com: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Jul 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt: www.advanzia-credit.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.advanzia-credit.com, auf der ein Unternehmen Kredit- und Private-Banking-Dienstleistungen unter dem Namen Advanzia Credit anbietet und behauptet, in der Rue de Hollerich 12, ansässig zu sein -1741 Luxemburg. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens Advanzia Credit ihr nicht bekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Bank- oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Dienstag, Juli 28, 2020

Cortez Capital Asset Management auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Cortez Capital Asset Management
21/F, 8 Wyndham Street, Central, Hong Kong, Regency Court; 
Glategny Esplanade, St Peter Port, Guernsey, GY1 1WW; 
10 St Andrew Street, Edinburgh, EH2 2AZ and Room 315-319, 395,
Kings Road, North Point, Hong Kong
Telephone: 0800 802 1486, +852 580 34147 and 0131 510 0734
Email: headoffice@cortezcap-hk.com, globaltrading@cortezcap-hk.com, trading@cortezcap-hk.com,clients@cortezcap-hk.com
Website: www.cortezcap-hk.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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