Freitag, November 15, 2019

Alles „Giga“ oder was? Tesla-Giga-Factory in Nachbarschaft vom Giga-Pannen- Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“.

Die Verleihung des Goldenen Lenkrads erfreut jedes Jahr die Manager der Autohersteller selbst dann, wenn sie ohne Preis nach Hause gehen. Denn die Veranstaltung zelebriert immer noch jene Freude der Automobilität, die unbeschwert daher kommt und von so genannten Umwelthelfern nicht gestört wird.

In der Gruppe Mittelklasse (Audi A4, BMW 3er, Tesla Model 3) hat der Tesla gewonnen. Das war aber nicht die Sensation bei der Verleihungsfeier, sondern die Absichtserklärung  von  Tesla-Boss Elon Musk eine europäische Tesla-Giga-Factory in der Umgebung von Berlin zu errichtet. Rund 10 000 Arbeitsplätze sollen entstehen.«

Die Bauarbeiten sollen bereits in wenigen Monaten starten, die ersten Autos im Jahre 2021 aus der Fabrik rollen.

Skeptisch stimmt, dass dies Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach mit Freude verkündet. Der ist von der SPD, und eine solche Aussage aus der Ecke kann nur lautes Lachen auslösen. Zumal er davon spricht, Unterlagen müssten mit Rekordgeschwindigkeit eingereicht werden. Mag das Einreichen noch angehen – aber das zügige Bearbeiten in der Verwaltung gehört schließlich auch dazu. Steinbach hat nach eigener Aussage eine »Absichtserklärung« mit Elon Musk unterschrieben.

VW-Chef Diess dankte Elon Musk „for pushing us“, man teile in Sachen Elektromobilität eine Vision und Tesla habe das Thema E-Mobilität vorangetrieben. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geriet angesichts der Ankündigung von Tesla ganz aus dem Häuschen und bezeichnete allein die Ankündigung »als Aufwertung des Standortes Deutschland«. Dies sei ein »Meilenstein« für den Ausbau der Elektromobilität.

Brandenburg kann auf eine ganze Reihe solcher „Meilensteine“ verweisen:

Cargolifter, Lausitzring, Chipfabrik bei Frankfurt an der Oder  und natürlich den BER Flughafen Berlin Brandenburg.

Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (IATA: BER, ICAO: EDDB; englisch Berlin-Brandenburg International) ist ein seit 2006 in Bau befindlicher, an der südlichen Stadtgrenze Berlins im brandenburgischen Schönefeld gelegener internationaler Verkehrsflughafen. Er trägt den Beinamen Willy Brandt und soll durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), an der die Länder Berlin und Brandenburg zu je 37 Prozent und der Bund zu 26 Prozent beteiligt sind, mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren pro Jahr betrieben werden. Er soll die derzeitigen Flughäfen Schönefeld (dessen Gelände er teilweise umfasst) und Tegel ersetzen. Der erste Spatenstich für diese momentan größte Flughafenbaustelle Europas und eines der größten in Bau befindlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte Deutschlands erfolgte am 5. September 2006.

Beobachter sehen zahlreiche schwerwiegende Fehler bei Planung und Bau.

Die Baukosten wurden ursprünglich auf eine Milliarde Euro veranschlagt. Im Juli 2015 näherten sich die Prognosen der Marke von sechs Milliarden Euro. Der Flugbetrieb sollte planmäßig im Oktober 2011 starten – der Termin wurde jedoch mehrfach verschoben.

Beim Spatenstich am 5. September 2006 sagte Herr Wowereit

„Wir werden beweisen, dass drei öffentliche Eigentümer so ein Projekt bauen können“.

Heute wissen wir:  Für einen Alleingang fehlt dem Personal der Flughafen-Gesellschaft der Sachverstand.

Das Land Brandenburg besitzt einen reichen Schatz an Bau- und Gartendenkmalen, die von holländischer, italienischer und französischer Baukunst beeinflusst wurden. Bedeutende Architekten und Baumeister wie Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, Karl Friedrich Schinkel, Erich Mendelsohn, Bruno Taut oder die Gartenkünstler Peter Josef Lenné und Fürst Pückler haben die Bau- und Gartenkultur Brandenburgs europaweit bekannt gemacht.

Die Bauherren des BER haben die deutsche Ingenieurskunst mit dem BER nicht nur europaweit sondern weltweit bekannt gemacht.

Der BER sollte unter Denkmalschutz gestellt werden.

Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands der nachfolgenden Generationen dokumentiert wohin falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch,  Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen.

Nicht berichtet wird bis jetzt über die Höhe der Subventionen die an Tesla fließen werden.

Aber warum zieht es Tesla nach Deutschland? Die hohen Strompreise der Deutschen können es nicht gewesen sein. Es könnten aber durchaus die rosigen Aussichten, am CO2-Ablasshandel kräftig mitzuverdienen, Teslas Lust auf Europa beflügelt haben.  Wo auf der Welt gibt es sonst noch solche hirnrissig regierten Länder, in denen sich auf diese Weise Geld verdienen lässt? Teslas Finanzvorstand Zachary Kirkhorn sagte einmal laut Bloomberg bei einem Investorengespräch, Zertifikatsverkäufe würden künftig »einen bedeutenderen Teil des Tesla-Geschäfts« darstellen.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: „Der Steuerzahler ist wieder gefragt“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas i
ist Autor des folgenden Beitrags

Tesla-Fabrik für E-Autos in Brandenburg: Skepsis bleibt angebracht. Woher soll der viele Strom kommen?

Brandenburger und Berliner Politiker jubeln über die Absicht von Elon Musk, ein Tesla-Werk in Brandenburg zu errichten. Doch zwei Probleme will man weiter ignorieren: Wo soll der Strom herkommen, um sie abends aufzuladen? Und: Will sie überhaupt jemand kaufen?

Bild ist begeistert: »Was für eine Sensation! Die europäische Tesla-Giga-Factory wird in der Umgebung von Berlin errichtet. Das verkündete Tesla-Boss Elon Musk bei der Preisverleihung zum Goldenen Lenkrad von BILD am Sonntag und AUTO BILD in Berlin. Rund 10 000 Arbeitsplätze sollen entstehen.«

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geriet angesichts der Ankündigung von Tesla ganz aus dem Häuschen und bezeichnete allein die Ankündigung »als Aufwertung des Standortes Deutschland«. Dies sei ein »Meilenstein« für den Ausbau der Elektromobilität. Er fragte nicht nach der Bilanz von Tesla und zum Beispiel des jüngsten Tesla Produktes, des neuen Model 3. Das sollte für 35 000 Dollar das »Elektroauto für jedermann« werden, ist aber auch in den Augen der Wirtschaftswoche mangels Nachfrage »tot«.

Dessen Reichweite ist künstlich begrenzt, lässt sich jedoch für eine Handvoll Dollar für längere Strecken freischalten. Oder wenn es die PR-Abteilung für geboten hält – etwa, wenn ein Hurrikan kommt, der Tesla noch am Supercharger hängt und die E-Autofahrer mangels Strom nicht mehr aus dem Gefahrengebiet fliehen können.

Die Fabrik soll in der Nähe des neuen Flughafens BER in Brandenburg entstehen und soll eine Fläche von etwa 300 ha umfassen. 3000 Arbeitsplätze sollen in einer ersten Stufe entstehen. Die Investitionen betragen mehrere Milliarden Euro.

Die Bauarbeiten sollen bereits in wenigen Monaten starten, die ersten Autos im Jahre 2021 aus der Fabrik rollen. Skeptisch stimmt, dass dies Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach mit Freude verkündet. Der ist von der SPD, und eine solche Aussage aus der Ecke kann nur lautes Lachen auslösen. Zumal er davon spricht, Unterlagen müssten mit Rekordgeschwindigkeit eingereicht werden. Mag das Einreichen noch angehen – aber das zügige Bearbeiten in der Verwaltung gehört schließlich auch dazu. Steinbach hat nach eigener Aussage eine »Absichtserklärung« mit Elon Musk unterschrieben.

Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, habe die geplante Fabrik Signalwirkung für Europa. »Das erste Mal gelingt es, hier bei uns in Brandenburg zu zeigen, dass Klimaschutz und Schaffung von Wohlstand und Arbeitslätzen Hand in Hand gehen können.« Drunter macht er’s wohl nicht, und das lässt zugleich aufhorchen. Je lauter die Sprüche desto weniger kommt erfahrungsgemäß am Ende heraus.

So meinte er tatsächlich, Tesla käme wegen der Ökoenergie nach Brandenburg. »Wir haben den Rohstoff der Zukunft, wir haben erneuerbare Energien in Brandenburg.« Er bezieht das hoffentlich nicht auf die Windräder, die derzeit aufgrund der Flaute praktisch keinen Strom liefern. Die Gigafactory müsste deshalb ihre Produktion einstellen.

Seit fünf bis sechs Monaten habe Brandenburg mit dem Tesla-Chef verhandelt. Das Entscheidende ist allerdings noch offen: »Wir sind bei 95 Prozent der Fragen durch, aber es werden auch noch weitere Fragen geklärt werden müssen,« sagte Woidke. Er fügte nicht hinzu, dass es sich dabei um die Frage der Höhe der Subventionen handelte. Es seien, heißt es, lediglich Zusagen für übliche Subventionen im Rahmen des EU-Beihilferechts gemacht worden.

Kaum einen Dollar selbst verdient

Tesla selbst hat bisher kaum einen eigenen Dollar verdient und lebt auch von jenen CO2-Zertifikaten, die die Erbauer von Benzinern und Dieselfahrzeugen abdrücken. General Motors und Fiat Chrysler zum Beispiel kaufen Tesla »Verschmutzungsrechte« ab, um ihre Verbrennungsmotoren weiter produzieren zu können. Die können dann Teslas Elektroautos in die CO2-Bilanz ihrer Fahrzeugflotten hinzurechnen. Das nutzt auch anderen Autobauern wieder bei künftigen EU-Abgasvorschriften.

Die rosigen Aussichten, am CO2-Ablasshandel kräftig mitzuverdienen, könnten durchaus Teslas Lust auf Europa beflügelt haben.

Wo auf der Welt gibt es sonst noch solche hirnrissig regierten Länder, in denen sich auf diese Weise Geld verdienen läßt? Teslas Finanzvorstand Zachary Kirkhorn sagte einmal laut Bloomberg bei einem Investorengespräch, Zertifikatsverkäufe würden künftig »einen bedeutenderen Teil des Tesla-Geschäfts« darstellen. Mehr Schwindel, den letztlich der Käufer eines Benziners oder Diesel bezahlt, ist schlecht vorstellbar.

Bernhard Mattes, Noch-Chef des Verbands der Automobilindustrie (VDA) dagegen: »Die Ankündigung von Elon Musk zeigt, wie wichtig der Automobilstandort Deutschland für den Hochlauf der Elektromobilität in Europa ist. Sollten die Pläne in einigen Jahren umgesetzt werden, bedeutet dies einen weiteren Schub für die Elektromobilität. Eine Ansiedlung von Tesla in Deutschland stärkt den Automobilstandort Deutschland, der VDA begrüßt daher diese Entscheidung.«

Es fehlen nur noch die Kunden, die erst vom Kauf eines teuren Elektroautos überzeugt werden müssen, das die halbe Leistung eines Benziners bietet. Und es fehlt mindestens auch der Strom.

Denn die Stromanbieter wollen Stromtanken an Ladesäulen beschränken. So haben die Stromnetzbetreiber in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien angekündigt, die Stromabgabe an Ladesäulen für Elektroautos in Spitzenzeiten zu begrenzen.

Wenn also am Abend Besitzer vieler Elektroautos ihr Fahrzeug an das Netz anschließen und die Batterien wieder laden wollen, entstehen hohe Leistungsspitzen. Für die ist das Stromnetz nicht ausgelegt, es gibt auch keine entsprechenden Stromerzeugungskapazitäten. Daher müssen diese Spitzen »abgefedert« werden, wie die Stromanbieter den Mangel feinsinnig formulieren. Die hielten in dieser Woche ihren Elektromobilitätskongress in Mannheim ab. Der Grund für den heftigen, aber unter Fachleuten noch als zaghaft angesehenen Vorstoß: »Wir müssen das Netz vor einem Blackout schützen.«

Reinhard Nenning, Leiter des Arbeitskreises Verteilernetze beim Verband Österreichs Energie in Wien im Klartext: »Die Reserven in den Niederspannungsnetzen sind nicht so hoch, wie oft angenommen.« Und weiter: »Wir haben das Problem, dass wir nicht zu jedem Zeitpunkt jede Leistung zur Verfügung stellen können. Unsere Netze kommen ins Schwitzen, wenn gleich mehrere Elektroautos in einem Wohngebiet mit 11 oder gar 22 kW laden.«

Die Stromnetze seien zwar an den wachsenden Bedarf angepasst worden, allerdings seien die Reserven für eine stark wachsende Stromnachfrage durch die Elektromobilität zu gering. »Der Netzausbau läuft langsamer als die Montagebänder der E-Autoindustrie.« Allerdings: nach den Kaufinteressen der potentiellen Kunden haben auch die Stromversorger nicht gefragt.
Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Apollos Capital: Auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 15. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Apollos Capital
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Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Das Unternehmen behauptet, in der 20 rue Michel Rodange, Luxemburg, niedergelassen zu sein und bietet Vermögensverwaltung und Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen AC Investissement an.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als AC Investissement darstellt, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung für die Erbringung von Anlage- oder sonstigen Finanzdienstleistungen an oder von von Luxemburg hat.

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Semjo Consult GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. Oktober 2019 gegenüber der Semjo Consult GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Semjo Consult GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.kontofx.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Donnerstag, November 14, 2019

assetcapitalinvest.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 14. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.assetcapitalinvest.com

auf welcher eine Gesellschaft mit angeblichem Sitz in 5 Heienhaff, 1736 Sennengerbierg, Luxemburg Wertpapierdienstleistungen anbietet. die behauptet hier niedergelassen zu sein,

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Asset Capital Invest darstellt, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen von oder nach aus Luxemburg hat.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

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Für Informanten:

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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helvea-ltd.com,: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)in Belgien,

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 14. November 2019 mitgeteilt wurde warnt die Services and Markets Authority (FSMA) die Öffentlichkeit vor der Website


www.helvea-ltd.com

die Sparpläne und Wertpapierdienstleistungen ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetze anbietet.

Die Personen, die die Website mit dem Namen www.helvea-ltd.com betreiben, sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.

Darüber hinaus weist das über diese Website abgegebene Angebot zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheint den betrügerischen Vermögensverwaltungs- oder Sparplanangeboten zu ähneln, die die FSMA in ihrer am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigt hat.

Schließlich usurpieren diese Personen den Namen der britischen Investmentfirma Helvea Ltd. Die FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen auf dieser Website zu reagieren und Geld auf eine von ihr angegebene Kontonummer zu überweisen.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Wantage One AB: Auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 14. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
  
Wantage One AB
RIDDARGATAN 23, 3TR
114 57 STOCKHOLM
SWEDEN
info@wantageone.com
support@wantageone.com

Da Unternehmen ist nicht berechtigt konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de


PIM Gold: Mandantenakquise wirft Fragen auf.

Wenn es bei einer gescheiterten Kapitalanlage viele geschädigte Anleger gibt, so gibt es automatisch auch viele „Helfer“ für die Betroffenen. Auf den einschlägigen Foren sind dann die üblichen Sprüche zu lesen: „Eile ist geboten…“, „Anleger müssen handeln…“ „Wir beraten Anleger und nehmen Vermittler in Haftung…“ Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät: „Augen auf bei der Helferwahl“!

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  12.11.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.
***

Unseriöser Zeitdruck: Zweifelhafte Mandantenakquise von geschädigten PIM-Gold-Anlegern

12.11.2019 • In Sachen PIM-Gold arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte mit Hochdruck an den Gutachten zur Insolvenzeröffnung. Diese dürften Ende November fertig sein, so dass Anfang Dezember mit einer offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht zu rechnen ist. Bis dahin können Anleger erst einmal nichts tun, auch wenn ehemalige Vermittler nun zeitlichen Druck ausüben, wonach angeblich dringend Handlungsbedarf bestehen würde.

Fakten.

Auf Anfrage teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit, dass die Verfahrenseröffnung bei der PIM Gold GmbH voraussichtlich Anfang Dezember erfolgen wird. Bis dahin haben Anleger keinen dringenden Handlungsbedarf. Ob es die von manchen ehemaligen Vermittlern in den Raum gestellte Fristen per Ende November gibt, antwortete der Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters offiziell: „Nein, zumindest existiert keine solche insolvenzspezifische Ausschlussfirst. Die Gläubiger können im Augenblick auch noch gar keine Forderungen anmelden. Die ist erst nach Eröffnung des Verfahrens möglich.“

Keine Aus- oder Absonderungsrechte.

In dem vom früheren PIM-Vertrieb verschickten Anschreiben an geschädigte Anleger ist zu lesen: „Wie wir Ende lt. Woche von der der Rechtsanwaltskanzlei Pforr der IG PIM GOLD erfahren haben besteht Handlungsbedarf zu der vom Anwalt herausgearbeiteten Sachlage, um die bestmögliche Sicherung Ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.“ Hierbei geht es offenbar um Aus- beziehungsweise Absonderungsrechte, die Anleger eventuell geltend machen können. Dr. Thomas Pforr hat auf Anfrage dazu nicht geantwortet. Metoja hat die Möglichkeit zwar eingeräumt, aber ganz stark eingeschränkt. Danach könnte das der Fall sein, wenn „ein konkretes, d.h. individualisierbares Stück Gold eingelagert werden sollte. Hinzukommen muss allerdings, dass PIM Gold dies auch vereinbarungsgemäß getan hat, der Gegenstand noch vorhanden ist und dem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden kann.“ Damit dürfte für fast alle Anleger keine Chance auf Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Denn die bei Loomis eingelagerten Goldbestände wurden nicht nach Kundennamen oder Kundenummern separiert, sondern einfach nur nach der Stückelung sortiert und gestapelt. Eine eindeutige Zuordnung scheidet hier aus.

IG PIM-Gold.

In dem Vermittleranschreiben wird einleitend festgestellt: „bislang haben wir noch keinen Eingang Ihrer Unterlagen mit dem Beitritt zu IG PIM GOLD feststellen können.“ Deshalb wollte investmentcheck von Rechtsanwalt Thomas Pforr wissen, woher dies ein Vermittler wissen kann. Wird hier der Datenschutz mit Füssen getreten? Oder liegt es an den Mitvorständen bei der IG PIM-Gold, die neben Pforr aus dem früheren Vermittlerumfeld stammen sollen? Auf Anfrage antwortete Pforr dazu nicht. Er wollte auch nicht sagen, wer neben ihm noch bestellte Vorstände bei der IG PIM-Gold sind.

Türkei.

Eine der ersten Aktionen der IG PIM-Gold war, mit einer Detektei in der Türkei nach Gold suchen zu lassen. Grundsätzlich könnte dies durchaus sinnvoll sein, da dort angeblich ein Teil der nicht mehr auffindbaren Bestände liegt. Aber offiziell ist der Insolvenzverwalter für die Einziehung sämtlicher Vermögenswerte zuständig. Dessen Aufgabe ist es, möglichst viel des Vermögens zum Wohle aller Gläubiger einzusammeln und dann über die sich daraus ableitende Insolvenzquote später auszuschütten. Seit der letzten Meldung, über die investmentcheck exklusiv vorab berichtete (Mehr Gold vorhanden), gibt nach aktueller Auskunft des Insolvenzverwalters keine neuen Erkenntnisse. Bezüglich der angekündigten Nachforschungen von Pforr hat der Insolvenzverwalter nichts gehört.

Loipfinger’s Meinung.
Die Akquise von Mandanten ist völlig legitim und verständlich. Dies gilt auch für die Gründung einer Interessensgemeinschaft. Zweifelhaft wird es aber dann, wenn die Vorstände der Interessensgemeinschaft nicht bekannt gemacht werden. Wer ist dies und welche Rolle haben diese bei dem Anlageskandal gespielt? Ein unseriöser Zeitdruck steigert die Bedenken ebenso wie die Vermittlung einer unseriösen Hoffnung auf Aus- oder Absonderungsrechte. Wird der Datenschutz missachtet, um die Mitglieder- und Mandantenakquise zu unterstützen? Klar, die Informationen kommen durch ehemalige Vermittler von PIM-Gold und nicht von der Interessensgemeinschaft selbst. Da sich Rechtsanwalt Pforr allerdings nicht davon distanziert, ist er dafür mitverantwortlich.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefax: 06071-9816829


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