Wir berichten von der Gläubigerversammlung am 15. Mai 2012 an der auch Vertrauensanwälte des BSZ im Auftrag von Gläubigern teilgenommen haben.
Die Versammlung begann mit einer Verspätung von etwa
eineinhalb Stunden. Dies war dem großen Andrang geschuldet, denn es
erschienenen etwas über 1700 Personen. Der Veranstalter hatte in jeder Hinsicht
Vorsorge getroffen. Ein privater Sicherheitsdienst durchsuchte am Eingang alle
Teilnehmer und zusätzlich waren zahlreiche Polizeibeamte vor Ort und in der
Versammlung anwesend.
Die Versammlung wurde geleitet von einem Rechtspfleger des
Insolvenzgerichts Fürth. Dieser erläuterte zunächst die Tagesordnung. Zunächst
sollte der Insolvenzverwalter seinen Bericht ablegen. Anschließend sollte eine
Abstimmung der Gläubiger darüber stattfinden, ob das neue
Schuldverschreibungsgesetz aus 2009 oder das bisher geltende
Schuldverschreibungsgesetz gelten sollte. Danach war eine Abstimmung
vorgesehen, ob ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihen 4-8 bestellt werden
soll. Anschließend wurde über die Person des gemeinsamen Vertreters
abgestimmt.
Da für die Abstimmung über die Geltung des alten oder des
neuen Schuldverschreibungsgesetzes, eine qualifizierte Mehrheit erforderlich
war, kam es zu dieser Abstimmung schon gar nicht, denn für die erforderlichen
Mehrheiten war nicht die erforderliche Mindestzahl von stimmberechtigten
Gläubigern anwesend. Deshalb bleibt das alte Schulverschreibungsgesetz
anwendbar. Dies hat für die Gläubiger zur Folge, dass neben dem gemeinsamen
Vertreter auch der einzelne Gläubiger seine Rechte gesondert geltend machen
kann. Diese Folge bewertet der BSZ als positiv.
Bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters ging es hoch her, da
sich die beiden Kandidaten teils etwas persönlich angriffen. Es standen zwei
Kandidaten zur Auswahl, Herr Rechtsanwalt Nieding aus Frankfurt und Herr
Rechtsanwalt Wagner aus München. Herr Rechtsanwalt Nieding wurde zum gemeinsamen
Vertreter bezüglich der Anleihen 4-7 gewählt. Bezüglich der Anleihe Nummer 8
wurde Rechtsanwalt Wagner zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Auffallend war,
dass nach der Vorstellung der beiden Kandidaten mehrere Anwesende anhand von
mitgebrachten Zeitungsartikeln die Seriosität des Kandidaten Dr. Wagner
anzuzweifeln versuchten.
Trotz der mehrfachen und ausdrücklichen Aufforderung des
Rechtspflegers des Insolvenzgerichts an die beiden Kandidaten, das
Anwaltshonorar für die Vertretung der Gläubiger zu beziffern, wichen beide
Kandidaten dahingehend aus, dass sie eine in "günstige Pauschale"
beziehungsweise eine Bezahlung auf Stundenbasis vorschlugen. Auch auf Nachfrage
konnte oder wollte keiner der Kandidaten eine abschließende Summe benennen da
man den Arbeitsaufwand nicht abschätzen könne.
Die für alle betroffenen Gläubiger entscheidende Information
des Insolvenzverwalters ist, dass insgesamt
ungesicherte Passiva von etwa 468.000.000 Euro bestehen. Die freie Masse
beträgt voraussichtlich Euro 25.391.445,--. Die positive Überraschung ist nun,
dass nach der festen Überzeugung des Insolvenzverwalters und in Abhängigkeit
von den Erfolgen bei den Verkaufsbemühungen bezüglich verschiedener
Beteiligungen der Solar Millennium AG, eine Quote für die Gläubiger erreicht
werden könne. Diese schätzt der Insolvenzverwalter auf etwa 5-10 % der
Einlagesummen. Die Realisierung dieser Quote kann jedoch viele Jahre, bis zu
fünf Jahren, dauern.
Neben dieser positiven Nachricht bleibt für die Gläubiger
als entscheidende Botschaft dieses Tages, dass der gemeinsame Vertreter alle
Gläubiger nicht die jeweiligen Einzelinteressen von geschädigten Gläubigern,
zum Beispiel durch die Inanspruchnahme von zum Schadenersatz verpflichteten
Beratern oder sonstigen Dritten, vertritt. Der am 15. Mai gewählte Vertreter
trifft vielmehr nur die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger im
Insolvenzverfahren zu bündeln und zu vertreten. Der Insolvenzverwalter wies
selbst ausdrücklich darauf hin, dass eventuelle Ansprüche einzelner, die nicht
das Insolvenzverfahren betreffen, individuell und gegebenenfalls anwaltlich
verfolgt werden müssten.
Für den Monat Juni stellte der Insolvenzverwalter einen
ausführlichen Bericht in Aussicht. Dieser würde dann zum Download zur Verfügung
gestellt.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anzuschließen.
Bildquelle: © Thorsten Freyer / PIXELIO www.pixelio.de
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Mai 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.