Samstag, Mai 01, 2021
Das Urteil
„Sie wollen das Wetter schützen, weil "Klima" nichts anderes ist als der Wetterdurchschnitt. Es gibt verschiedene Klimazonen. Wollen Sie das Wetter der Sahara schützen nach dem dortigen Schnee im Januar und dem kältesten April seit 40 Jahren?“
Diese Frage stellt der Dipl.-Chem. Herr Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten in einem offenen Brief an Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.
Dr. Penner fährt fort: Es wäre zu begrüßen, wenn Sie nicht das Wetter, sondern die Menschen schützen wollten. Die rational nicht begründbare Klimapolitik hat zur Folge, dass Deutschland die höchsten Strompreise der Welt hat. Etwa 350.000 Haushalten wurde der Strom gesperrt, weil sie ihn nicht mehr bezahlen können. Wichtig sind die Kosten des zu erwartenden nächsten großflächigen Stromausfalles. Wichtig ist die Frage, woher künftig der Strom bei Windstille kommen soll. Wichtig sind die menschlichen Tragödien durch den Lithium-Abbau.
„Die Verbreitung unbewiesener „Untergangsschicksale durch den Klimawandel“ sind brandgefährlich“, warnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier jedoch twittert: »Das @BVerfG hat heute ein großes & bedeutendes Urteil erlassen. Es ist epochal für Klimaschutz & Rechte der jungen Menschen. Und sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.«
Wenn ein Wirtschaftsminister der den massiven Rückgang der deutschen Wirtschaft und die Auferlegung einer rigiden sozialistischen Planung für Deutschland als Erfolg feiert, stellt sich doch die Frage was wir da gerade erleben, einen Umweltskandal, einen Wirtschaftskrimi? Wer zieht die Fäden? Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?
Lesen Sie hier bei UTR e.V. zum Urteil aus Karlsruhe den Beitrag von dem aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas.
"KLIMAGERECHTIGKEIT" Ein verheerendes Urteil aus Karlsruhe
Freuen können sich über das Urteil der Verfassungsrichter zur Klimapolitik vor allem Solar- und Windindustrie. Für andere Wirtschaftszweige und vor allem normale Steuerzahler ist heute ein schlechter Tag.
Zum ersten Mal sagt das Bundesverfassungsgericht, dass Klimaschutz Verfassungsrang habe. Damit kann man künftig viel Unsinn begründen.
Dasselbe Bundesverfassungsgericht, das gerade einen Eilantrag abwies und dadurch den Weg für weitere 750 Milliarden Euro ausgerechnet für die »NextgenerationEU« freigemacht, also Schulden in exorbitanter Höhe erlaubt hat, sorgt jetzt angeblich für »Klimagerechtigkeit«. Es sagt tatsächlich, dass sich die Klimakinder zu Recht ungerecht behandelt fühlen, weil sie später mehr Treibhausgase einsparen müssten und dadurch ihre Freiheit eingeschränkt würde.
Luisa Neubauer & Co finden es offenbar nicht ungerecht, wenn ihnen horrende gigantische Schulden und Eingriffe in ihr Eigentum aufgebürdet werden.
Sie beklagen sich nicht über ungedeckte Renten und Pensionen sowie alle möglichen Zahlungsversprechen, die ihnen jede Handlungsfreiheit nehmen werden. Gut, bei Luisa Neubauer persönlich muss das nicht wundern, sie ist schließlich durch das Geld des Tabakkonzerns Reemtsma üppig versorgt. Und die Umwelt-NGOs sind vollgestopft mit Geldern, teilweise aus Spenden und zum anderen aus Steuertöpfen. Sie können sich einen zwei Jahre langen Prozess vor dem BVG leisten. Sie treffen hohe Preise nicht, können sich alles leisten und genießen ihre Freizügigkeit, dorthin fliegen zu können, wohin sie wollen. Das kann das »Fußvolk« der Steuerzahler, das die Kosten tragen muss, nicht.
Gehts noch absurder?
Verfassungsrichter bestätigen jetzt, dass ein Spurengas der Luft weg muss. Was werden die Bäume sagen, die Sträucher und Blätter? Für die ist das DER Baustein, aus dem sie ihre Blattmasse produzieren. Ohne CO2 kein Wachstum mehr. Auch die Bäume müssten mehr Gerechtigkeit fordern. Der BUND hat sich zwar als »Anwalt der Natur« aufgespielt, schweigt jedoch hierzu.
Deutschland soll nach Vorstellung des BVG ein »Null-Emissionsland« werden.
2050 soll es soweit sein. Das sind 30 Jahre. Noch nie ist es jemandem gelungen, einen solch langen Zeitraum zu überblicken. Schon die kommunistischen Länder scheiterten, als sie fünf Jahre voraus blicken und planen wollten. Was also wirklich passiert, steht noch in den Sternen.
Jubeln kann wieder die Solarindustrie. Die Forderungen nach mehr Windrädern und Photozellen, die angeblich CO2 frei sein sollen, werden erfüllt. So können auch die letzten Wälder, in denen ab und zu mal ein laues Lüftlein weht, mit nutzlosen Windrädern zugepflastert werden. Bisher löhnt dafür noch der Stromverbraucher, demnächst der Steuerzahler, der die astronomischen Kosten ausgleichen soll. Auf 1000 Dächern baden-württembergischer Häuser droht jetzt schon die nächste Ladung Sondermüll in Form von Photovoltaikanlagen, die die neue grün-schwarze Regierung aufpappen lassen will.
In jedem Fall hat das Urteil etwas Gutes:
Voraussichtlich die Grünen müssen die drastischen wirtschaftlichen Folgen erklären. Wir werden sehen, welche Bedeutung Klimagerechtigkeit und CO2-frei-Vorschriften nach ein paar handfesten Blackouts mit desaströsen Folgen sowie der deutlichen Verteuerung von Lebensmitteln für die Leidtragenden noch haben werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier lässt nichts unversucht, sich bei den Klimakiddies anzudienen und twittert: »Das @BVerfG hat heute ein großes & bedeutendes Urteil erlassen. Es ist epochal für Klimaschutz & Rechte der jungen Menschen. Und sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.«
Der letzte Satz dürfte zutreffend sein. Die Wirtschaft weiss jetzt, dass sie schnellstens in andere Länder umziehen muss, wie das die Autoindustrie bereits macht.
Jetzt fehlt nach dem närrischen Karlsruher Urteil nur noch ein Schritt: Nach dem Corona-Lockdown folgt der Klimalockdown. Dann herrscht »Gerechtigkeit«.
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Freitag, April 30, 2021
Share Oracle Ltd., Dominica/Online-Handelsplattform bit-capitals.com: BaFinuntersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2021 gegenüber der Share Oracle Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bit-capitals.com, zuvor navagates.com, Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Kryptowährungen, Forex-Produkten, Aktien, Indizes, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Share OracleLtd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Bereits mit Meldung vom 23. Februar 2021 hat die BaFin darüber informiert, dass sie Ermittlungen gegen die Gesellschaft aufgenommen hat. Bei dieser Gelegenheit erfolgte zudem der Hinweis, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten und von der BaFin beaufsichtigen Finanzdienstleistungsinstitut BIT Capital GmbH, Berlin, und der Share Oracle Ltd. bzw. der Handelsplattform bit-capitals.com besteht. Vielmehr bedient sich die Share Oracle Ltd. bei ihrer Geschäftsabwicklung der Bezeichnung Bit Capitals bzw. Bit Capital LLC sowie der Geschäftsadresse der BIT Capital GmbH jeweils ohne deren Zustimmung. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass Share Oracle Ltd. für das lizenzierte Institut handelt.
Gegenüber Kunden hat Share Oracle Ltd. erklärt, von der BaFin lizenziert zu sein und unter der laufenden Aufsicht durch die BaFin zu stehen. Dies trifft nicht zu.
Inzwischen liegen Informationen vor, wonach die Share Oracle Ltd. nunmehr mit ihrer Plattform nava-gates.com an den deutschen Markt herantritt. Die BaFin stellt klar, dass sich der o.g. Bescheid auf sämtliche Handelsplattformen erstreckt, mit denen die Gesellschaft in Deutschland unerlaubt tätig wird.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) 17.03.2021, geändert am 30.04.2021
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
baerental24.de: BaFin ermittelt gegen die Baerental24 Group, Luzern, Schweiz
Die BaFin stellt entgegen der falschen Behauptung des Unternehmens klar, dass sie der Baerental24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
Die Baerental24 Group bietet unter „baerental24.de“ ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Die Inhalte der Webseite rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen im Inland betreibt bzw. erbringt.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Adlerstein365.de: BaFin ermittelt gegen die Adlerstein365 Group, Zürich, Schweiz
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Ortega Invest Group auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 30. 04. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Ortega Invest Group
Mit angeblichem Sitz in
Rue des Vollande, 1207 Genf, Schweiz
www.ortega-ig.com
contact@ortega-ig.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Vermittlung von Kreditgeschäften gem § 1 Abs 1 Z 18 lit b iVm Z 3 BWG nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 29.04.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Seabreeze Partners Ltd./Online-Handelsplattform profiassist.io: BaFinuntersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplattform profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt werden. Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner bei den Handelsaufträgen, die ihre Kunden über die Handelskonten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbstgestellte Preise an.
Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Donnerstag, April 29, 2021
Wolberg-Cohen & Associates LLC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.04. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Wolberg-Cohen & Associates LLC
875 3rd Ave., New York, UNITED STATES OF AMERICA, NY 10022
Telephone: +1 917 724 2637
Fax: +1 917 924 3553
Email: info@wolbergcohenassoc.com
Website: www.wolbergcohenassoc.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein warnt vor Klonfirma
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 29.04.2021 mitgeteilt wurde, warnt die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li vor Klonfirma.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass zwischen der Internetseite LCXAirdrop(dot)com und der LCX AG, Herrengasse 6, 9490 Vaduz, (Registernummer: FL-0002.580.678-2) keine Verbindung besteht.
Der Betreiber der Internetseite LCXAirdrop(dot)com bedient sich in unrechtmässiger Weise des Namens und der Identität der genannten liechtensteinischen Gesellschaft, bei der es sich um einen registrierten VT-Dienstleister handelt.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website LCXAirdrop(dot)com zu tätigen, respektive auf Angebote auf dieser Website oder auf eine Kontaktaufnahme durch ihre Betreiber zu reagieren. Ebenso wird davon abgeraten auf Konten oder Wallet-Adressen, die auf der Website genannt werden, Gelder oder Token zu überweisen. Durch die Annahme der Identität einer real existierenden Gesellschaft wird versucht, Vermögenswerte entgegenzunehmen, wobei für die Investoren ein Totalverlust ihrer vermeintlichen Investition eintreten kann.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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EZ2GO Ltd./Online-Handelsplattform capitalfx.co: BaFin untersagt unerlaubt betriebenes Einlagen- und Depotgeschäft, unerlaubt erbrachte Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der EZ2GO Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Depotgeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform capitalfx.co Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Rohstoffen („commodities“), Indizes, Aktien sowie Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang schließt die Gesellschaft Verträge mit ihren Kunden ab, in denen Verluste ausgeschlossen werden. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“; AGB) geht hervor, dass die von den Kunden angeschafften Finanzinstrumente von der EZ2GO Ltd. verwahrt und verwaltet werden. Den AGB ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Gesellschaft Handelsaufträge als Vertreter („agent“) des Kunden abschließt. Zudem trifft das Unternehmen ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Handelskonten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG und erbringt die Abschlussvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die EZ2GO Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Der BaFin vorliegenden Unterlagen zufolge verfügt das Unternehmen auch über einen Geschäftssitz im Vereinigten Königreich. Bereits am 8. Februar 2021 hat die BaFin auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, dass Dokumente mit dem Logo der BaFin, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMAund der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA, die von der Handelsplattform capitalfx.co verwendet werden, Fälschungen sind.
Der BaFin liegen nunmehr darüber hinaus ein gefälschtes Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern und ein gefälschtes Steuerformular vor, das u. a. erneut das Logo der ESMA aufweist. Aus weiteren Unterlagen geht hervor, dass die Verantwortlichen der Handelsplattform capitalfx.co gegenüber Anlegern teilweise unter der Firma Aegion Group LTD aufgetreten sind. Derzeit verfügt die BaFin über keine Hinweise, dass tatsächlich eine Verbindung zu dem US-amerikanischen Unternehmen Aegion Corporation vorliegt.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
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Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Mittwoch, April 28, 2021
Grey Matter Enterprise Ltd.: BaFin ordnet Einstellung des Eigenhandels an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. März 2021, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 7. April 2021 gegenüber der Grey Matter Enterprise Ltd., aktuelle Anschrift unbekannt, die sofortige Einstellung des Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet auf auch in deutscher Sprache abrufbaren Internetseiten, insbesondere auf der Seite www.solidinvest.co finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD) an, die auf Grundwerte wie Forex, Indizes und Rohstoffe laufen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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EnFoid Pte. Ltd. auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 28.04.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
EnFoid Pte. Ltd.
23 New Industrial Road, #04-08 Solstice Business Center, Singapore 536209
23 New Industrial Road, #07-04 Solstice Business Center, Singapore 536209
Phone Number: +65 3159 0589
Website: https://www.enfoid.com https://www.swingfish.trade
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
***
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen machen ihre Schadensersatzansprüche über den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung geltend.
Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online wird das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos zum Beispiel bei Websites für binäre Optionen geschärft. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht.
Der Finanzbetrug im Internet hat den letzten drei Jahren stetig zugenommen. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle.
Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behautet, dass dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind viele Anleger nicht vorbereitet.
Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum,
entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren. Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
• Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:
• Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
• Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
• Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
• Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
• Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
• Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
• Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
• Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
• Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
• Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
• Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Viele betroffene Anleger geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust.
Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
• Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
Der ESK unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Die ESK Anlegerschutzanwälte haben bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Online Handelsplattformen gemacht. Betroffene Anleger die dadurch Verluste erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
• Banküberweisungen stoppen
• Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
• Kreditkartenzahlungen stoppen
• Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
• Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
• Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Team zur Verfügung.
Der ESK arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich dem ESK anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch den ESK hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Der ESK organisiert über seine Webseiten die Fälle von geschädigten Kapitalanlegern. Er bietet auch die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eventuell Sammelverfahren möglich sind und sinnvoll erscheinen.
Durch den Beitritt zum ESK erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
• Kostenlose Orientierungsberatung
• Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
• Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
• Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
• Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
• Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Durch einen Beitritt zum ESK sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK im Sinne der Anleger.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Dienstag, April 27, 2021
„TRADE7fx“ auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 27. April 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens:
„TRADE7fx“
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft namens „TRADE7fx“, welche auf der Internetseite www.trade7fx.com Wertpapierdienstleistungen anbietet und dabei vorgibt, in 46, avenue J.-F. Kennedy, L-1855 Luxembourg ansässig zu sein und von der CSSF reguliert zu werden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens „TRADE7fx“ unbekannt ist , nicht von der CSSF reguliert wird und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
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Fazit
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Identitätsmissbrauch: MMG Finance Group
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der MMG Finance Group mit dem angeblichen Sitz in Großbritannien keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland als Bank zu firmieren.
Die MMG Finance Group agiert unter den Namen „MMG Generali Group“, „MMG Group“ sowie „MMG Bank Corporation“. Zudem bezeichnet sie sich als Unternehmen der JP Morgan Chase & Co. sowie der Generali Group bzw. „Morgan & Morgan“ und MMG Bank. Damit entsteht der Eindruck, dass die MMG Finance Group in einem Zusammenhang mit lizensierten Instituten steht bzw. selbst ein zugelassenes Institut ist. Das trifft aber nicht zu.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) 27.06.2019, geändert am 27.04.2021
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Montag, April 26, 2021
ctxprime.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft RMD DEVELOPMENTS LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft RMD DEVELOPMENTS LTD, Roseua, Dominica, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht derBaFin.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite ctxprime.com ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Gesellschaft RMD DEVELOPMENTS LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, bis sie von der BaFin gestoppt werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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„OFXB LTD“ auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 26. April 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens:
„OFXB LTD“
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft namens „OFXB LTD“, welche Wertpapierdienstleistungen anbietet und dabei vorgibt, von der CSSF reguliert zu werden und in 4, rue Robert Stümper, L-2557 Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens „OFXB LTD“ unbekannt ist, dass diese nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
***
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