Donnerstag, April 01, 2021
Lollygag Partners LTD/Online-Handelsplattform finocapital.io: BaFinuntersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Lollygag Partners LTD, Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform finocapital.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex-Produkten, Futures, Indices, Metallen, Energie und Aktien abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Lollygag Partners LTD bietet die Geschäfte zu selbstgestellten Preisen an und tritt in die Handelsverträge der Kunden als Gegenpartei ein.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Geschäften sind vorgebliche Mitarbeiter der BaFin telefonisch an Kunden herangetreten. Anschließend haben die Kunden vorgebliche E-Mails der BaFin mit dem Absender: support@bbafin.com erhalten. Die BaFin stellt klar, dass sie als reine Finanzmarktaufsichtsbehörde in keinem Fall in die unerlaubten Geschäfte der Lollygag Partners LTD einbezogen ist. Bei der genannten E-Mail-Adresse handelt es sich nicht um eine E-Mail-Adresse der BaFin. E-Mails der BaFin haben ausschließlich das Format xxx@bafin.de.
Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Online-Trading-Plattformen: Betrogene Anleger wenden sich an den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Viele Online-Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf den Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.
Nachstehend einige Erfahrungen bzw. Hilferufe von Anlegern, die Geld bei Online-Trading-Plattformen investiert haben:
Unsere Eltern haben hohe Geldbeträge angeblich als Festgeld und Tagesgeld über die European Investment Systems SL auf ein Konto in Spanien transferiert. Die Firma hat angeblich Sitze in Palma de Mallorca und Frankfurt. Über die angegebenen Telefonnummern ist niemand mehr erreichbar. E-Mails werden nicht beantwortet.
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Ich habe an Global Asset Management einen größeren Betrag überwiesen. Die Überweisung ging zuerst an Advancedcash Ltd., von dort wurde es an Global A.M. überwiesen. Kann ich Hoffnung haben mein Geld wieder zu bekommen?
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Ich kann von der Plattform 4xINCOME mein Kapital nicht mehr zurück bekommen. Die Summe beträgt 30.000.- Euro. Ich habe in der Vergangenheit mehrfach versucht mein Geld zurück zu bekommen. Es wurde komplett ignoriert.
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Hiermit möchte ich Sie über einen Fall der Internetfirma FINAXIS informieren, für mein Verständnis Kundenbetrug. Ich habe mit FINAXIS einen Vertrag zur Gewinnvermehrung meines eingezahlten Geldes 250,00 Euro abgeschlossen. Zunächst sind kleine Gewinne verbucht worden. Dann wollte meine Betreuerin von FINAXIS, Frau Eva Weber, dass ich meine Einlage massiv erhöhe auf 5000.- besser 10 000.- Euro. Meine Ablehnung führte zum Bruch der Beziehung. Meine schriftliche Forderung zur Auszahlung des eingezahlten und erarbeiteten Geldes ca. 500.- Euro führte dann zum Ende des Kontaktes. Später meldete sich ein neuer Mitarbeiter von Finaxis, Michael Schmidt, und wollte versuchen mir mein Geld auzuzahlen. Aber dazu wollte er neue Vertrags- und Auszahlungsbedingungen mit mir vereinbaren. Das habe ich abgelehnt. Jetzt wieder kein Kontakt
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Ich habe bei FINAXIS über 7000.- Euro angelegt und bisher nichts zurückbekommen. Ich versuche schon seit Wochen an mein Geld zu kommen. Meine Mails werden nicht beantwortet. Es ist genau so abgelaufen wie Sie es beschrieben haben. Die haben mich auch erpresst – wenn ich die Rechnung für meine Gewinne nicht bezahle bekomme ich das komplette Geld nicht.
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Eine Bekannte von mir hat der Aspen Holding 40 000.- Euro überwiesen. Sie ist Opfer eines Betruges geworden. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde die Summe nicht überwiesen. Stattdessen wurde sie von einem Berater ganz aufdringlich aufgefordert weitere 20 000.- Euro zu überweisen. Zum Glück hat sie das nicht gemacht.
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Habe bei der World Capital Group Anlagen über 20000.- Euro getätigt. Seit Anfang der Woche ist weder per Telefon noch per E-Mail jemand zu erreichen. Ich habe die Befürchtung, dass ich um mein Geld betrogen wurde. Ansprechpartner war ein Dr. Steinacker in Lissabon.
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Ich habe 250.- Euro bei TRADIXA investiert um das auszuprobieren. Ich habe dort mehrmals angerufen und die Rückzahlung verlangt. Ich habe eigentlich nicht verstanden, was angeblich noch erforderlich sein soll, damit ich es zurück bekomme.
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Ich habe mich kürzlich bei der Seite TRADIXA angemeldet. Ich habe zuerst 250.00 Euro eingezahlt und wirde immer wieder von verschiedenen Personen angerufen und unter Druck gesetzt, dass ich noch mehr einzahlen soll. Darauf hin habe ich nochmals 250.- Euro eingezahlt. Als ich die Auszahlung verlangte, war niemand erreichbar.
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Ich bin leider auf die Seite „Höle der Löwen und Stern TV“ der Firma Grandefex reingefallen. Es handelt sich um zwei mal 250.- Euro. Nach dem ich den Betrugsversuch durchschaut hatte, sperrte ich sofort meine Kreditkarte und erstattete Anzeige bei der Polizei. Grandefex ruft mich seit dem täglich an, reagiert aber nicht auf meine Bitte, das Geld wieder auf meine Kreditkarte zurück zu buchen.
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Ich bin Geschädigter durch die Inter Globe investment. Die Gesamtsumme beträgt ca. 250 000.- Euro. Mein Ansprechpartner bei Inter Globe investment war ein Herr Florian Löder.
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Ich habe bei der KapitalFX Plattform mit mehreren Überweisungen 50.000,- Euro eingezahlt. Seit letztem Jahr habe ich mich bemüht Auszahlungen zu bekommen. Ohne Erfolg. Ich kann die deutsche Internetseite KapitalFX.de und auch die Schweizer Seite KapitalFX.ch nicht mehr erreichen. Mein Account wurde umgewandelt und steht nun bei 0.- Euro.
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Ich habe 10.000.- Euro bei Fibonetix.com in Bitcoin investiert. Als mein Konto bei 38.000.- Euro stand habe ich mehrfach die Auszahlung beantragt. Schließlich wurde mein Konto geschlossen und der Kontakt abgebrochen. Mein Brief an die Firmenadresse in Luxemburg kam mit dem Vermerk „Empfänger nicht zu ermitteln“ zurück. Inzwischen hat sich der ehemalige Broker Anton Topalov wieder per E-Mail gemeldet und mitgeteilt, dass die „Operation Fibonetix“ geschlossen wird und sie jetzt das größte ICO der Welt ins Leben rufen. Ich kann jetzt in „Eurocoin“ investieren.
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Wir haben 100.000.- Euro an die Freemont Capital überwiesen. Für einen Vertrag über Festgeld. Nach Nachforschungen müssen wir nun feststellen, dass wir offensichtlich betrogen wurden.
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Ich bin wohl Opfer von OMC Markets. Es geht um die Höhe von 30.000.- Euro für angebliche Provisionen und Steuern. Das zugrunde liegende Guthaben von 75.000.- Euro wird trotz wiederholten Aufforderungen nicht ausbezahlt. Auf Mails wird nicht geantwortet.
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Ich bin leider auch auf Leveltrades herein gefallen. Man wird von Personen angerufen und immer wieder gebeten, aufgrund der guten Entwicklung der Investition mehr einzuzahlen. Als ich mein Geld wieder zurück haben wollte, hat man mich beschwichtigt, es sei noch fest und erst nach Ablauf könnte ich es haben. Aber dann hat sich keiner mehr gemeldet.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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MIT DER ENERGIEWENDE UND DER STROM-VETTERNWIRTSCHAFT WIRD DIE VERSORGUNGSSICHERHEIT GEFÄHRDET.
Umverteilung treibt den Strompreis – Kunden zahlen den Preis für gierige Politik. Am steigenden Strompreis haben die Erzeugungskosten den geringsten Anteil. Ein immer größerer Anteil der Stromrechnung begleicht die Kosten der Politik: Umverteilung, Subventionierung und Vetternwirtschaft auf höchstem Niveau belasten die Verbraucher.
Obwohl die Energiepolitik für Deutschland als Industrienation von existentieller Bedeutung ist, versucht Deutschland mit „hocus pocus fidibus“ die Klimaziele mit „erneuerbarer“ Energie zu erreichen.
Die Förderung der Industrieproduktion erfordert niedrige Energiekosten. Die Energiepolitik der Bundesregierung zielt jedoch auf eine Erhöhung der Kosten des elektrischen Stromes ab durch die vom Verbraucher zu subventionierende Erzeugung von unwirtschaftlichen Stromerzeugungsmethoden.
Die Bundesregierung fördert durch zwangswirtschaftliche Maßnahmen unwirtschaftliche Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie. Per Gesetz müssen die Stromversorger Strom zu überhöhten Preisen abnehmen. Der Preisaufschlag wird den Stromkunden über die Stromrechnung abgenommen. Das betrifft vor allen Dingen Windstrom, Solarstrom und Biomassestrom.
Warum wehren sich die Bürger nicht gegen diesen energiepolitischen hocus pocus?
Lesen Sie hier bei UTR e.V. zum Thema den Beitrag von dem aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas.
ENERGIEWENDE GEFÄHRDET VERSORGUNGSSICHERHEIT Bundesrechnungshof kritisiert: zu wenig Strom, zu teuer, zu wenig Speicher
Die Preise für Strom seien viel zu hoch, moniert der Rechnungshof. Als Treiber hat der Rechnungshof die staatlich geregelten Preisbestandteile des Stromes ausgemacht, insbesondere die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Das ist eine ordentliche Klatsche, die der Bundesrechnungshof der Energiewende und vor allem dem Bundeswirtschaftsministerium verpasst hat. Die Preise für Strom seien viel zu hoch, moniert der Rechnungshof. Sie liegen nach seinen Angaben 43 Prozent über dem EU-Durchschnitt, für Gewerbe- und Industriekunden liegen die deutschen Strompreise teilweise an der Spitze. Ein Ende ist nicht in Sicht. In den Jahren von 2020 bis 2025 sei sogar die gigantische Summe von zusätzlich 525 Milliarden Euro für die Stromversorgung und den Ausbau der Netze zu bezahlen. Das könne sogar den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden.
Als Treiber hat der Rechnungshof die staatlich geregelten Preisbestandteile des Stromes ausgemacht, insbesondere die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Der Kohleausstieg hinterlässt nach Angaben des Bundesrechnungshofes eine Kapazitätslücke von bis zu 4,5 GW, der Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken. Die ist in Wirklichkeit allerdings noch viel höher, denn der Bundesrechnungshof stützt sich nur auf die Zahlen eines Gutachtens Versorgungssicherheit 2019. Darin wiederum werden die installierten Leistungen der Windräder und Fotovoltaikanlagen hinzu gezählt, ohne allerdings zu berücksichtigen, dass die häufig nicht zur Verfügung stehen. Ohne Kohle und Kernkraft wäre es gerade in diesem Winter häufig dunkel geworden in Deutschland.
Die Rechnungsprüfer stellten jetzt alarmiert fest, dass mittlerweile auch die Versorgungssicherheit gefährdet sei.
»Eine zuverlässige und preisgünstige Versorgung von privaten Haushalten und Wirtschaft mit Strom ist zunehmend fraglich.« Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes: »Die sichere Versorgung unterliegt Risiken, die die Bundesregierung nicht vollständig im Blick hat. Denn: bei der Versorgungssicherheit ist das Monitoring lückenhaft; die Bundesregierung hat die Bezahlbarkeit noch immer nicht messbar bestimmt. Das gefährdet die an sich notwendige Energiewende, ihre Akzeptanz und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.«
Schon mehrfach hatte sich der Bundesrechnungshof mit der Energiewende befasst und sie als »unzureichend koordiniert und mangelhaft« gesteuert bezeichnet. Der enorme Aufwand und die großen Belastungen für Bürger und Wirtschaft stünden in einem Missverhältnis bis zu dem dürftigen Ertrag.
»Als Energieministerium hat das BMWi die Aufgabe, die Energiewende zu gestalten«, hauen die obersten Rechnungsprüfer dem Wirtschaftsministerium genüsslich um die Ohren. »Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es dabei, die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit miteinander in Einklang zu bringen.«
Doch sie sagen nicht, dass dies der Quadratur des Kreises gleichkäme, sondern kritisieren lediglich mangelnde Lenkung: »Die Bundesregierung steuert den Transformationsprozess Energiewende weiterhin unzureichend.«
Es fehle weiterhin ein »Monitoring der sicheren Versorgung mit Strom«. Es fehlt nach Auffassung des Bundesrechnungshofes auch ein Worst-Case-Szenario: Was passiert, wenn mehrere jetzt schon absehbare Faktoren zusammentreffen, die sich nachteilig auf die Versorgungssicherheit auswirken können? Das Bundeswirtschaftsministerium weiß es nicht, hat es nicht untersucht.
Oder, so muss man ergänzen, zumindest nicht veröffentlicht. Denn klar ist: Es würde katastrophal aussehen. Mit einem solchen desaströsen Ergebnis könnte sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier nicht an die Öffentlichkeit wagen.
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Mittwoch, März 31, 2021
Fin Toward Ltd./Online-Handelsplattform fin-toward.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. März 2021 gegenüber der Fin Toward Ltd. die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform fin-toward.com Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Indices, Rohstoffen, Aktien, ETFs und Anleihen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Zudem wird Kunden der Abschluss von Verträgen angeboten, die vollständig versichert seien und bei denen der Verlust des eingesetzten Kapitals ausgeschlossen sei. Auf ihrer Webseite bietet Fin Toward Ltd. darüber hinaus eine vollumfängliche Kundenberatung an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt die Anlageberatung nach § 1a Satz 2 Nr. 1a KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Über ein Impressum verfügt die Webseite fin-toward.com nicht. Nach den vorliegenden Unterlagen verfügt die Fin Toward Ltd. über einen Geschäftssitz in Großbritannien.
Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Trading App Bitcoin Code: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseite future-investor.live/de/code/?
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Trading AppBitcoin Code, angeboten über die Webseite future-investor.live/de/code/?, keine Erlaubnis nach demKWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung warnt vor Online-Anlagebetrug
Auf Grund der COVID-19-Pandemie sind mehr Menschen online, als dies zu normalen Zeiten üblich ist. Damit ist auch die Gefahr Opfer von Online-Anlagebetrug zu werden erheblich gestiegen.
Mit E-Mails wie der folgenden, werden viele Menschen geködert und schlussendlich um ihr Geld gebracht:
„Löwen" System macht Deutsche Bürger reich! Sendung darf nicht ausgestrahlt werden, der Sender
ist stinksauer. BILD untersucht die Wahrheit über das geheime System zum Geld verdienen. LIMITIERTES ANGEBOT VERFÜGBAR.“
Mit ihren "schnell reich werden"-Programmen, verstärkt auch in sozialen Medien, locken skrupellose Anlagebetrüger die Menschen auf ihre betrügerischen Online-Handelsplattformen. Bei dem ESK verzeichnet man einen steilen Anstieg von Betrugsopfern, die den hohen Renditeversprechen vertraut haben. Um Anleger auf die Gefahren betrügerischer Angebote aufmerksam zu machen, veröffentlicht derESK auf seinen Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online regelmäßig Warnungen nationaler und internationaler Finanzaufsichtsbehörden.
Die Onlinebetrüger verwenden auf ihren professionell gestalteten Internetseiten hochautomatisierte und ausgefeilte Prozesse, einschließlich automatisierter Software, die mit den Anlegern interagiert und hohe Gewinne vortäuscht. Alles sieht seriös und sehr kundenfreundlich aus, sodass kaum jemand auf den Gedanken kommt, dass hier Betrüger am Werk sein könnten. So kommt es in nicht wenigen Fällen dazu, dass Anleger welche an die angeblich erzielten Gewinne glauben, in ihrem sozialen Umfeld Empfehlungen aussprechen und damit unbewusst den Betrügern neue Opfer zuführen.
Die Anlagebetrüger beeindrucken ihre potenziellen Opfer mit erfundenen Titeln, frei erfundenen Lebensläufen und angeblich international erworbenem Fachwissen. Alles ist gelogen, auch der Name des persönlichen Beraters ist nur ein Ganoven-Alias. Selbst die Anschrift des Unternehmens ist meist falsch.
Die Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen vermehrt sich wie eine gefährliche Seuche.
Millionen von Kapitalanlegern werden um ihr Geld betrogen. Sie machen die Menschen glauben, dass sie es mit ihrer Hilfe, jetzt tatsächlich selbst in der Hand hätten, den Jackpot zu knacken.
Die Online-Anlagebetrugs-Branche ist ein milliardenschweres riesiges Netzwerk von Online-Handelsplattformen für die Tausende von Menschen tätig sind. Der Großteil davon im Vertrieb. Mit gefälschten Nachrichten, gefälschten Testimonials und riesigen Mailing-Kampagnen werden Interessenten geködert. Aus Call-Centern auf der ganzen Welt werden die generierten Adressen anschließend meist über das Telefon beackert. Man kann diese Vorgehensweise durchaus als den größten jemals durchgeführten Massenmarketing-Betrug bezeichnen.
Die betreffenden Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die den Kunden dabei helfen wollen, höchste Renditen bei geringstem Risiko zu erzielen. Viele Interessenten lassen sich davon beeindrucken.
Die ersten "Investitionen" werden oft manipuliert, um schöne Papiergewinne auf dem Konto des Kunden zu erzielen. Dies dient lediglich dazu, das Vertrauen des Kunden zu gewinnen um ihn zu weiteren und größeren Investitionen zu drängen.
Wenn der Investor schließlich seine gesamte Investition verloren hat, glaubt er, sich verspekuliert zu haben. Dass er betrogen wurde, das dämmert vielen Investoren oft erst viel später.
Viele Menschen, die Geld über solche Plattformen investiert haben melden sich bei dem ESK. und berichten darüber, dass:
• sie ihr Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht ausbezahlt bekommen,
• ungenehmigt auf Konten zugegriffen wurde,
• extrem überhöhte Gebühren gefordert werden,
• angeblich fällig gewordene Steuern bezahlt werden sollen,
• das Konto einfach gesperrt wurde,
• das Konto auf null gestellt wurde,
• keine Mails mehr beantwortet werden,
• mit einer Strafanzeige bedroht werden.
Wenn Sie glauben, Opfer von Investitionsbetrug geworden zu sein, sollten Sie auf alle Fälle Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Die AMF warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die atypische Anlagen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 31.03.2020 über die Internetseiten
https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die atypische Anlagen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Die Autorité des Marchés Financiers aktualisiert regelmäßig ihre schwarzen Listen mit neuen Websites und Unternehmen, die Anlegern in Frankreich atypische Anlagen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Hier ist die Liste der neuen Websites, die kürzlich in der Kategorie atypische Investitionen identifiziert wurden:
gwp-conseil.com
itmehpad.com
lamaisonlivreo.com
petrus-conseil.com
placementsfaciles.fr/container
rubis-patrimoine.biz
st-conseils.com
74invest.com
Diese Websites können sich sehr schnell ändern, und diese in alphabetischer oder thematischer Reihenfolge dargestellten Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Jedes Angebot zur Anlage in sonstige Vermögenswerte muss bei der AMF registriert werden, um vermarktet werden zu können. Die weiße Liste der registrierten Angebote in sonstigen Vermögenswerten ist auf der Website der AMF verfügbar.
Über die AMF
Die AMF ist eine unabhängige öffentliche Behörde, die dafür verantwortlich ist, dass in Finanzprodukte investierte Ersparnisse geschützt werden und dass Anleger angemessene Informationen erhalten. Die AMF beaufsichtigt außerdem den ordnungsgemäßen Betrieb der Märkte.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Dienstag, März 30, 2021
Golden Fex auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.03. 2021 über die Internetseite https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Golden Fex
Suite 305, Griffith Corporate Center P.O. Box 1510,
Beachmont Kingstown St.Vincent and the Grenadines
Telefon:79122; +447520660838; +442045424301; +441182040036
Email: sarah.d@goldenfex.com; david.b@goldenfex.com; nick.c@goldenfex.com;
support@goldenfex.com
Website: https://goldenfex.com/
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silberstein-investments.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Plattform
Die BaFin informiert die Öffentlichkeit gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), dass die Betreiber der Internetadresse silberstein-investments.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der genannten Webseiten sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
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Montag, März 29, 2021
Kriminelle machen immer mehr Beute in Deutschland und treffen dabei auf wenig Gegenwehr.
„Deutschland ist ein sicheres Land, in dem wir gut und gerne leben“, sagt die Bundeskanzlerin. Das man hier gut, sicher und ohne nennenswerte Störung Beute machen kann, das haben viele Kriminelle auch verstanden. Viele Bürger bei denen eingebrochen wurde auch!
Wie sicher Deutschland wirklich ist, haben uns Diebe in Dresden mit ihrem Einbruch in das Grüne Gewölbe demonstriert. Sie haben in der Schatzkammer, die gesichert sein soll „ wie Fort Knox“, Diamantenschmuck aus der Sammlung von Kurfürst August dem Starken geklaut und sich damit ungehindert aus dem Staub gemacht. Die Sachsen haben sich ihren Staatsschatz von unschätzbarem kulturellem Wert ohne Gegenwehr einfach klauen lassen.
In Deutschland werden aber nicht nur Schätze geklaut sondern auch Geld.
Der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik ist unter dem Begriff Cum-Ex-Geschäfte bekannt. Bei diesen Geschäften lassen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach zurückerstatten. Dadurch wurde der Staat um viele Milliarden Euro Steuergeld betrogen.
Dieser Diebstahl von Steuergeld geht nicht auf das Konto von Berufseinbrechern, sondern von „honorigen“ Steuerkanzleien und Banken. Die Steueranwälte, man will es nicht glauben, sollen es für rechtens gehalten haben, dass man einmal gezahlte Steuern sich mehrmals vom Finanzamt zurückholen kann. Selbst, wenn es eine „Steuerlücke“ gegeben haben sollte, nutzen auch keine juristischen oder steuerrechtlichen Klimmzüge, daraus ein legales Geschäftsmodell konstruieren zu wollen. Der Tatvorwurf der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung in vielen Fällen wird Bestand haben.
Diese Steuerdiebe haben ihr Unwesen nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa getrieben. Dabei soll Deutschland die Partnerländer viel zu spät gewarnt haben, so dass ein Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstanden sein soll.
Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar.
Das weckt auch bei Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.
Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten.
Es hat schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage.
Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“ unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50% vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist!
Gigantische Anlegerverluste durch betrügerische Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden.
Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.
Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.
Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.
Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.
Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen! Zahlreiche Anleger wurden und werden mit „Binären Optionen“ um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser Betrügereien ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Jedoch gibt es nun einen Hoffnungsschimmer!
Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben.
Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
• Banküberweisungen stoppen
• Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
• Kreditkartenzahlungen stoppen.
• Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
• Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
• Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
• Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Meldung verbreitet über: https://www.ad-infinitum.online
KLDC Technical Systems (CAPWELT, Tradecenter.fm) auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseite https://www.ad-infinitum.online am 29. 03. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
KLDC Technical Systems (CAPWELT, Tradecenter.fm)
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
KLDC Technical Systems (CAPWELT, Tradecenter.fm)
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
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Marshall Islands MH 96960
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Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegenahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall Bankwesengesetz) sowie der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 27.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
***
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Fazit
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Clifton Consulting Group LLC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Jersey
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.03.2021 über die Internetseite https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist.
Clifton Consulting Group LLC
http://cliftonconsultinggroupllc.com
Die Jersey Financial Services Commission (JFSC) gibt diese öffentliche Erklärung gemäß Artikel 25(d) des FS(J)L heraus.
Diese Erklärung wird abgegeben, um Investoren und andere Personen vor Geschäften mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern zu warnen. Das Betrugsunternehmen hat sich nicht für die Ausübung von Finanzdienstleistungsgeschäften im Sinne des FS(J)L registrieren lassen.
Die JFSC möchte, dass Folgendes bekannt wird:
Der betrügerische Rechtsträger wurde nie gemäß dem FS(J)L registriert und hat auch keinen Antrag auf Registrierung gestellt. Daher verstößt jegliches Finanzdienstleistungsgeschäft, wie es in Artikel 2 des FS(J)L definiert ist und von dem Betrugsunternehmen betrieben wird, gegen Artikel 7 des FS(J)L.
Aus den Informationen und/oder Unterlagen, die der JFSC vorliegen, geht hervor, dass die Scam Entity und die Website Warnzeichen aufweisen, dass sie zu einem betrügerischen Zweck gegründet wurden.
Alle regulierten Unternehmen in Jersey sind auf der Website der JFSC aufgeführt.
***
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Freitag, März 26, 2021
„Können Sie mir das bei einer Online Trading Plattform verlorene Geld wieder zurückholen?“
Diese Frage stellen viele von betrügerischen Online-Handelsplattformen über den Tisch gezogene Anleger ihrem Anwalt. Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen stehen, sein verlorenes Geld wieder zu bekommen und wie die Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind.
Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.
Bei jedem Rechtstreit werden die Karten aber neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene – Schlachten zählen nicht mehr. Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt.
Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.
Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet.
Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.
Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis, der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken.
Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der entsprechende Rechtsanwalt Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. sich einer von dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten ESK Fördergemeinschaft anzuschließen. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Der ESK rät betrogenen Anlegern auf jeden Fall Strafanzeige zu erstatten.
Damit haben die Anleger zwar nicht ihr verlorenes Geld zurück, aber Sie bringen zumindest einen Stein ins Rollen, der andere Anleger vor Verlusten schützen kann.
Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Haftung der Empfängerbanken
In vielen Fällen gehen die Vertrauensrechtsanwälte gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die Vertrauensrechtsanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Finance-21 auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseite https://www.ad-infinitum.online am 26. 03. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Finance-21
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit: Finance-21
Web: www.finance-21.com
office@finance-21.com
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Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 26.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Meldung verbreitet über: https://www.ad-infinitum.online
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