Dienstag, Oktober 06, 2020

Kapitalanleger: Was wäre das Leben ohne Geld, Gesundheit und Glück? …….Trostlos!

Beim Geld anlegen spielt das Glück eine weitaus größere Rolle, als wir es uns selbst zugeben wollen. Genau so wenig wie Sie die Lottozahlen voraussagen können, werden Sie die Entwicklung eines Investments vorhersehen können. Die Karten werden immer wieder neu gemischt. Es nutzt also wenig auf Erfahrung zu bauen, die gewonnenen Kriege von Gestern sind Geschichte und nicht Zukunft. Denken Sie daran wenn Ihnen Ihr Anlageberater die tolle Entwicklung der Anlage in der Vergangenheit präsentiert. Auch er kann nicht in die Zukunft sehen. Kapitalanleger, was wäre das Leben ohne Geld, Gesundheit und Glück? …….Trostlos! GLÜCK UND UNGLÜCK SPIELEN BEI ERFOLGREICHEN ODER NICHT ERFOLGREICHEN KAPITALANLAGEN EINE WICHTIGE ROLLE. Kennen Sie in Ihrem Bekanntenkreis glückliche Menschen? Ist da vielleicht einer jener Menschen darunter welcher die beinahe unheimliche Fähigkeit hat, immer zum richtigen Zeitpunkt am jeweils richtigen Ort zu sein? Profitiert er mehr vom Glück als der Durchschnitt der Ihnen bekannten Personen? Ist er sehr selten oder überhaupt nie krank? Glück und Gesundheit hängen zweifellos zusammen. „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“. Wir konsumieren oft weit über unseren eigentlichen Bedarf hinaus, weil wir uns dadurch besser fühlen. Eigentlich ist dadurch der Spruch „Geld macht nicht glücklich“ widerlegt. Denn wie man sieht, kann man mit Geld auch Glück kaufen. Wenn Sie Ihr Geld in Erlebnisse, wie zum Beispiel in eine Kreuzfahrt investieren, werden Sie im Gegensatz zum Kauf bei Waren auch noch lange im Nachhinein von einem glücklichen Gefühl profitieren. Die rein materiellen Käufe vermitteln kein anhaltendes Glücksgefühl. Sie werden feststellen, die Vorfreude auf den Kauf des neuen Autos ist wesentlich größer als der tatsächliche Besitz es danach hergibt. Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände. Warum tut er das? Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind. Manchen Experten werden Talente bei der Geldanlage zugeschrieben, weil sie vielleicht ab und zu besser liegen als der Rest. Tatsächlich ist es jedoch reines Glück! Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt. Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat. Wenn die Anlagegurus wirklich die Genies wären die aus jeder Anlage mit Profit herausgehen, würden Sie mit diesem Talent nicht bei anderen Anlegern hausieren gehen. Wer im Jahr 2019 auf der Gewinnerliste stand, kann im Jahr 2020 auf der Verliererliste stehen. Es mag für den Anleger zunächst erschreckend klingen, dass die Auswirkungen des „Expertenrats“ auf die Investition tatsächlich so viel weniger Einfluss haben als das reine Glück es hat, aber das macht auch andere Schwerpunkte deutlich, die bei einer Investition zu berücksichtigen sind. Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. In vielen Fällen folgt nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann. • Wenn Sie Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht, zusätzlich bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden, das Finanzamt mit Änderungsbescheiden zuschlägt und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder. Die Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein. Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“ aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen wurden. „Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert“, berichtet Horst Roosen. Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm. „Was man auf keinen Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“! Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen. Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind. Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten. „Nach meiner persönlichen Überzeugung gehören Glück und erfolgreiches Investment zweifellos zusammen“, sagt Roosen. „Die Kraft, die unser Leben bestimmt“ liefert nicht nur wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben – also das, was wir uns „wirklich“ wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen, wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen. Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden. Spinnerei? Auf keinen Fall! „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“. Übrigens……, wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger: „ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“ Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben. Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Roosen. Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken. Glücklich dagegen ist derjenige, dessen Anlage die versprochene Rendite bringt und sich auf eine ehrliche und fachgerechte Beratung fernab jeder Prognose oder Hoffnungstheorie verlassen konnte. • Wer bei seinem Investment kein Glück hatte, sollte das Glück nicht ein zweites Mal herausfordern indem er mit dem falschen Helfer vor Gericht zieht. Sonst droht ein weiteres finanzielles Fiasko. In solchen Gerichtsurteilen ist dann zu lesen: • Die Klage wird abgewiesen. • Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. • Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. • Die Klage ist unbegründet, weil……… • Nach Auffassung des Gerichts wäre näher auszuführen gewesen… • Der behauptete Sachverhalt ist nicht dargetan….. • Es ist nicht ausreichend schlüssig dargestellt………. • Nach alledem ist die Klage abzuweisen……. Diese Auflistung könnte beliebig lange fortgesetzt werden. Wer solche oder ähnliche Formulierungen in der Urteilsbegründung liest, sollte prüfen lassen, ob sich sein Rechtsanwalt ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht hat. Eine vollständige Schadenswiedergutmachung aus einer Anlagepleite ist sicher unter Umständen schwierig und manchmal auch nicht mehr möglich. Es ist aber der absolut falsche Weg, nichts zu unternehmen. Nur mit entsprechenden Maßnahmen kann verhindert werden, dass weitere Personen ihr Geld verlieren. • Selbst wenn Sie denken, dass Sie keinem Betrug aufgesessen sind, sollten Sie einmal überlegen, ob Sie Ihre Anlageentscheidung eventuell auf der Grundlage unzureichender oder falscher Informationen getroffen haben. Auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge! Anleger können mit diesem12 Punkte Fragenkatalog prüfen, ob bei Ihrer Anlageberatung diese Punkte vollständig behandelt wurden: 1. Wurden Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen gefragt? 2. Hat man Sie nach Ihren Anlagezielen gefragt? 3. Hat man Sie gefragt, ob Sie bereits Erfahrung mit Kapitalanlagen haben? 4. Hat man Sie gefragt welches Risiko Sie eingehen möchten? 5. Wurde Ihnen eine hohe Rendite für eine risikoarme Kapitalanlage versprochen? 6. Hatten Sie genügend Zeit, um Ihre Anlageentscheidung zu treffen? 7. Wurden Sie mit (angeblich) vertraulichen Insiderinformationen gelockt? 8. Wurde Ihnen erklärt in was Sie bei der entsprechenden Anlage genau investieren? 9. Wurde Ihnen der Anlageprospekt ausgehändigt und hatten Sie genügend Zeit, diesen auch gründlich zu studieren? 10. Hat man Ihnen gesagt, dass erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden könnten. 11. Hat man Ihnen versichert, dass diese Anlage bestens zur Alterssicherung geeignet sei? 12. Wurden Ihnen Steuervorteile versprochen? Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch! • Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen. Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft. Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis. Was ist jetzt zu tun? Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. der ESK Fördergemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte. Die ESK Anlegerschutzanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten. Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch ESK Vertragsanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die ESK Rechtsanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der ESK empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass „Glück keineswegs nur Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können“, sagt Horst Roosen abschließend. Übrigens: „Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet,“ warnt Roosen- Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen. Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen. Vielleicht haben auch Sie schon einmal unsere Internetseiten besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen. Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot Fördergemeinschaft auf Teil-Erfolgsbasis für Sie das Richtige. Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft „geteiltes Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung auf Teilerfolgsbasis zu realisieren ist. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen

Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen. Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen. Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt. Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren. Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich. Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier: Arveras UG (haftungsbeschränkt) Asterblum GmbH i.G. Atrium Management 1126 GmbH Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt) Besber SL GmbH Brunnlitz GmbH Capital Letter GmbH Centegic GmbH Coman Handel UG (haftungsbeschränkt) Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt) Crowd Capital Technology GmbH i.G. Davis Consulting and more GmbH Digiteck UG Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G. EMATIC GmbH FinTechServices GmbH Global Data Conduct GmbH Global tech Mc GmbH Gudzelak Services GmbH i.G. Hrondotto UG Instantsecure GmbH Intersafety GmbH Lesterchen UG (haftungsbeschränkt) MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G. Mellis Creations GmbH i.G. Mikka Consult GmbH i.G. P & B Modern Management GmbH Perontis GmbH i.Gr. Pesso Consult GmbH Pure GNE Consulting GmbH Queen World GmbH Rasterdesch GmbH Semjo Consult GmbH i.G. Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G. StronIT GmbH Swiss Convene GmbH Tills Web GmbH Tokkata Software GmbH i.G. Trustsecure GmbH Valts Creations GmbH i.G. VINOG Logik Consult GmbH i.G. World-Systems-Consult GmbH Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Montag, Oktober 05, 2020

Betrügerische Online-Trading-Plattformen: Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Tag für Tag berichten Anrufer dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wie sie von betrügerischen Online-Handelsplattformen über den Tisch gezogen wurden. Viele betrügerische Plattformen bieten Investitionen in binäre Optionen, Forex-Produkte, CFDs oder Kryptowährungen an. Sie locken ihre Opfer über gefälschte Werbung in sozialen Medien herein. In den Anzeigen werden häufig Bilder von Prominenten ohne deren Wissen verwendet. Die Anlagebetrüger arbeiten hochprofessionell und unterscheiden sich in vielen Fällen durch nichts von den Managern deutscher Konzerne oder Führungskräften der großen Geschäftsbanken. Dazu kommt, dass es dieser Clique immer gelingt ihre falschen Pressemitteilungen über internationale Business Ventures, bevorstehende Beteiligungen oder Börsengänge, auch in seriösen Wirtschaftspublikationen unterzubringen. Zusätzlich verbreitet man seine falschen Informationen über die bekannten großen Social Media Webseiten. Man kann es eigentlich kaum glauben, aber auch mit E-Mail-Spamming werden Anleger geködert. Es werden Millionen von Mails mit den bekannten Jubelinhalten über bevorstehende explodierende Kurse verschickt. “Machen Sie jetzt ein Vermögen durch diese Insiderinformation“! Dass dieses E-Mail - Spamming nicht tot zu kriegen ist, liegt daran, dass es sich für die Betrüger lohnt! In manchen Fällen werden sogar extra Ratingagenturen gegründet, die meist an ersten Adressen, wie zum Beispiel der Bahnhofstraße in Zürich residieren. Oft ist das aber nur eine Briefkastenadresse. Also reine Staffage! Aber es reicht in der Regel um die Papiere gut bewertet und seriös aussehen zu lassen. Wer auf eine in den sozialen Medien veröffentlichte Anzeige klickt und seine Daten eingibt, erhält wahrscheinlich bald einen Anruf von den Betrügern, um ein bestimmtes Investitionsangebot zu unterbreiten. Diese Plattformen verwenden oft sehr aggressive Methoden, um ihre Opfer davon zu überzeugen, immer größere Summen zu investieren. Sie versuchen auch, Sie davon zu überzeugen, dass sie die Kontrolle über Ihren Computer aus der Ferne übernehmen, um bestimmte Zahlungen ausführen zu können. Die Betrüger verschieben das erbeutete Geld über meist nicht mehr nachvollziehbare Transaktionen in das Ausland und die Investoren sitzen auf ihren wertlosen Kontoauszügen. Nicht selten beginnt dann der zweite Teil des Betrugs: Man macht sich die Tatsache zu Nutze dass, die betrogenen Kunden nun stinke sauer sind und darüber nachdenken wie Sie ihr in den Sand gesetztes Kapital wieder zurückerhalten können. Was liegt also näher die betrogenen Investoren weiszumachen, dass es tatsächlich eine Möglichkeit gibt, das angebliche Guthaben doch noch ausbezahlt zu bekommen. Da gibt es viele Variationen, aber in allen Fällen werden wieder Einzahlungen fällig. Die Glaubwürdigkeit und die Seriosität der Angebote wird durch das Auftreten (nicht vorhandener) erfolgreicher Großunternehmen, Makler, Anwaltskanzleien, weltweit verteilter Business Companies (Briefkastenfirmen) und Fake Banken, sichergestellt. Bei vielen solcher Aktionen sind nicht selten auch Rechtsanwälte beteiligt. Meist sind das große scheinbar renommierte Wirtschaftskanzleien mit extrem hohen Stundenhonoraren. Die haben dafür zu sorgen dass bei allen Aktionen rechtliche Probleme weitestgehend vermieden werden. Das erklärt auch, warum die Hintermänner solcher Betrügereien kaum einen Gerichtssaal von innen kennen lernen. Sollte das in Ausnahmefällen doch einmal passieren, ist ja genügend Geld vorhanden um sich mit erstklassigen Strafverteidigern aus der Affäre zu ziehen. Für die rechtliche Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit und für die Bewerbung des Angebots werden teure Medienanwälte eingekauft. Die sorgen dann dafür dass die bestehenden Regeln und Gesetze, die für die Veröffentlichung von Informationen über öffentliche Medien und das Internet nicht zum Hindernis werden. Betrogene Anleger die sich wehren wollen, haben es dann oft mit einem hoch organisierten Netzwerk von Kriminellen zu tun, die mit entsprechender Drohkulisse, den Anleger zum Aufgeben bewegen. Insider sprechen davon dass mit einem straff organisierten kriminellen Netzwerk ein Schaden ungeahnten Ausmaßes angerichtet wird. Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter. Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten und fernab jeglicher Spekulation treffen. Es sollten sich nur Anleger die bereit sind 100 Prozent ihrer Investition auch verlieren zu können, mit einem solch riskanten Markt beschäftigen. Vielleicht gibt es einige Leute die in diesem Markt reich geworden sind. Aber für die paar Wunder gibt es Tausende Verlierer. Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört, macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter. Der ESK rät betrogenen Anlegern auf jeden Fall Strafanzeige zu erstatten. Damit haben die Anleger zwar nicht ihr verlorenes Geld zurück, aber Sie bringen zumindest einen Stein ins rollen, der andere Anleger vor Verlusten schützen kann. Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Haftung der Empfängerbanken In vielen Fällen gehen die ESK Rechtsanwälte gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen. NEWS: Aktuelle Verfahren in Deutschland Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Cyberbetrüger in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Summen überschritten haben. Die ESK Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten betrügerischer Online-Handelsplattformen mehrere Zivilverfahren gegen die betreffenden Empfängerbanken. Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen. Vielleicht haben auch Sie schon einmal unsere Internetseiten besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen. Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot Fördergemeinschaft auf Teil-Erfolgsbasis für Sie das Richtige. Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft „geteiltes Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung auf Teilerfolgsbasis zu realisieren ist. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg# ESK-Schutzbund@email.de http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Sonntag, Oktober 04, 2020

Unregulierte Online-Handelsplattformen: Seien Sie vorsichtig, Ihr Geld kann ganz schnell weg sein.

Betrügerische Online-Handelsplattformen unternehmen große Anstrengungen, um Investoren zu rekrutieren. Social-Media-Beiträge, Anzeigen oder Online-Videos, die für Kapitalanlagen bei nicht registrierte Handelsplattformen werben. Potenzielle Investoren werden oft aus Call-Centern angerufen, wo Hochdruckverkäufer über Telefondatenbanken so viele Anrufe wie möglich tätigen, um ihre einmaligen Gelegenheiten anzupreisen. Ein großer Teil dieses Marktes wird von Kriminellen außerhalb Deutschlands, Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz über nicht regulierte betrügerische Websites betrieben. Die Täter hinter vielen dieser unregulierten Websites sind hauptsächlich Kriminelle mit Sitz im Ausland, die nur an einer Sache interessiert sind, das Geld der Anleger zu rauben. Investoren sollten sich nicht durch professionell aussehende Websites, die legitimen Handelsplattformen ähneln, täuschen lassen. Oft ist hier die Handelssoftware gefälscht und täuscht dem Anleger erzielte Gewinne vor. Schon mit kleinen Summen kann man ein Konto zum Ausprobieren eröffnen. Sobald ein scheinbarer Gewinn angezeigt wird oder der Anleger versucht Geld abzuheben, beginnt der eigentliche Betrug. Mit einer ausgebufften Salamitaktik, werden die ahnungslosen Kunden zu immer weiteren Investitionen aufgefordert. Die Betrüger versuchen ihrem Opfer ein „Double Down“ zu verkaufen. Es wird dem Investor versprochen, dass er gegen eine Gebühr „alles zurückbekommen“ könne. Da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen hier leider viele Anleger ein weiteres Mal Geld in den Sand. Die Anleger stellen sich dann die Frage: „Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt? Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“ Nein, das Geld der geprellten Anleger ist zuerst in den Geldwaschmaschinen der Initiatoren der Anlage und dann in den Auslandstresoren der Betrüger gelandet. Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. In dem weltumspannenden Netzwerk der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Hier verliert sich dann oft die Spur des Geldes. Ein Teil des verlorenen Vermögens der geprellten Anleger haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Online-Handels-Plattformen erhalten, die Banken und Anwälte. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Die betrogenen Anleger haben in der Regel zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert. Die Errichtung von „International Business Companies (IBC)“ - auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder. Für die professionelle Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage, mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten wollen. Das Geld um welches man die Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblowertreff.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen betrügerische Anlagemodelle anzubieten. • Die Vielzahl der Kontaktaufnahmen, die beim ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Tag für Tag eingehen, sprechen eine deutliche Sprache und lassen das Ausmaß des Betrugs mit vielen Opfern auf der ganzen Welt erahnen. Investoren sind gut beraten, wenn sie vor einer Geldanlage einen Blick auf die genannten Seiten werfen. Eine Anlage sollte immer nur dann erfolgen, wenn der Anbieter über die dafür erforderliche Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Angeboten unautorisierter Firmen: Finger weg! Anleger berichten dem ESK von Verweigerung der Gutschriften und der Erstattung von Geldern. Konten wurden eingefroren. Telefonanrufe und E-Mails wurden ignoriert. Einige Anleger wurden sogar selbst des Betrugs beschuldigt. Einige dieser Internet-Handelsplattformen manipulieren die Handelssoftware, um absichtlich Verluste zu generieren. Wird dem Anleger klar, dass sein Geld weg ist, laufen seine Anfragen jetzt ins Leere. Der Zugriff auf das eigene Konto ist nicht mehr möglich, der „persönliche Betreuer“ ist nicht mehr erreichbar. Es herrscht Funkstille. In aller Regel sind die unregulierten Online-Trading-Plattformen ein „Fake“. Das investierte Geld füllt nur die Taschen der Betrüger! So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder. Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger, weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter. Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des ESK nicht zuletzt in der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten. Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung aller relevanten Informationen ist. Der ESK praktiziert dies mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblowertreff.24.eu in vorbildlicher Weise. Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Haftung der Empfängerbanken • In vielen Fällen gehen die ESK Rechtsanwälte gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen. NEWS: Aktuelle Verfahren in Deutschland Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Cyberbetrüger in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Summen überschritten haben. • Die ESK Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten betrügerischer Online-Handelsplattformen mehrere Zivilverfahren gegen die betreffenden Empfängerbanken. Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer! Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen. • Vielleicht haben auch Sie schon einmal unsere Internetseiten besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen. Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot Fördergemeinschaft auf Teil-Erfolgsbasis für Sie das Richtige. Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft „geteiltes Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung auf Teilerfolgsbasis zu realisieren ist. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Samstag, Oktober 03, 2020

Cash FX Group.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Norwegen

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 03.10.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet (ttp://www.finanstilsynet.no) olgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Cash FX Group www.forex-eu.cashfxgroup.com Finanstilsynet, die Finanzaufsichtsbehörde Norwegens, warnt vor Investitionsangeboten, die von der Cash FX Group gefördert werden. Finanstilsynet wurde darüber informiert, dass Cash FX Group sich an norwegische Investoren gewandt hat, die Investitionsdienstleistungen anbieten. Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen auch über eine Website www.forex-eu.cashfxgroup.com an. Finanstilsynet möchte klarstellen, dass Cash FX Group nicht befugt ist, Investitionsdienstleistungen in Norwegen anzubieten, und daher nicht über die nach norwegischem Recht erforderliche Lizenz verfügt. Das Unternehmen unterliegt daher weder der Aufsicht von Finanstilsynet, noch hat Finanstilsynet die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen genehmigt. Finanstilsynet empfiehlt Investoren daher, keine Vereinbarungen mit der Cash FX Group einzugehen oder Vermögenswerte an die Cash FX Group zu übertragen. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de http://whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

ELG Capital Partners auf der Warnliste der Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 03.10.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. ELG Capital Partners www.elgcapitalpartners.fr Der AMF macht die Öffentlichkeit auf die Aktivitäten von ELG Capital Partners aufmerksam, einem Unternehmen, das den Namen und das Logo der Aufsichtsbehörde auf seiner Website www.elgcapitalpartners.fr nicht ordnungsgemäß verwendet, um Sparern die Möglichkeit zu geben, in verschiedene Anlageinstrumente zu investieren, deren zugrunde liegende Vermögenswerte Sportwetten und Sportwetten sind Prognosen. ELG Capital Partners bietet über seine Plattform www.elgcapitalpartners.fr an, über Investmentvehikel in Sportprognosen und Wetten zu investieren. Durch die Verwendung des Namens und des Logos des AMF und anderer französischer Regulierungsbehörden in seiner Mitteilung kann dieses Unternehmen den Eindruck erwecken, dass die Plattform vom AMF und den anderen Regulierungsbehörden gebilligt wurde, was nicht der Fall ist. Der AMF betont, dass die Reproduktion seines Logos streng eingeschränkt ist und dass seine Verwendung nicht mehrdeutig sein oder Verwechslungsgefahr darstellen darf. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier. Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Freitag, Oktober 02, 2020

Livia Options auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 02.10.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt folgende Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Livia Options Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde "MFSA" hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Livia Options oder LvO Ltd firmiert und eine Internetpräsenz unter https://liviaoptions.com/ hat. Livia Options fördert die Dienstleistung des Devisenhandels und behauptet, eine Lizenz für Investitionsdienstleistungen der Kategorie 3 zu besitzen. Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Livia Options oder LvO Ltd. KEINE in Malta registrierte Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Livia Options oder LvO Ltd wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen zu tätigen. Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier ESK-Schutzbund@email.de http://express-inkasso.24.eu

leveltrades.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 02. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt: https://leveltrades.com Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://leveltrades.com, auf der ein Unternehmen, das sich am 57 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg, niederlassen will, unter dem Namen Leveltrades Anlage- und Handelsdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen Leveltrades ihr unbekannt ist und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Elite Traders Trading Services LTD / Prime Technologies LTD auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 02. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Elite Traders Trading Services LTD / Prime Technologies LTD Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass Elite Traders Trading Services LTD / Prime Technologies LTD www.elite-traders.com/ info@elite-traders.com payments@elite-traders.com Tel. Nr.: +447418328074 nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Compare Property Bonds UK auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 02.10.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Compare Property Bonds UK 24 Aston Court London E11 2AR Telephone: 0207 7581789 info@ComparePropertyBondsUK #www.compareukpropertybonds.com/ Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Skala Global Handels UG(haftungsbeschränkt) i.G.,Essen: BaFinordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Skala Global Handels UG(haftungsbeschränkt) i.G., Essen, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Die Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Der Bescheid ist bestandskräftig Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Royal Gates LTD (FxPrime) auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 02. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt: Royal Gates LTD (FxPrime) Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass Royal Gates LTD (FxPrime) www.fxprime.io support@fxprime.io|info@fxprime.io| support@FXprime.com support@FX.co|klein.l@fxprime.io|natalie.g@fxprime.io +442037692938 +442038071143 nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) sowie die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Donnerstag, Oktober 01, 2020

Den Steuerzahler kommt es meist teuer zu stehen, wenn die Bestenauslese der Parteipolitik zum Opfer fällt. Darf man jetzt straflos mit dem Handy am Steuer telefonieren?

Der ab April 2020 eigentlich geltende neue Bußgeldkatalog kann wegen eines Formfehlers nicht angewendet werden weil das Ministerium von Andreas Scheuer die Rechtsgrundlagen unvollständig zitiert hatte. Das Zitiergebot des Grundgesetzes besagt nämlich, dass eine Verordnung die Ermächtigungsgrundlagen benennen muss, also die gesetzlichen Bestimmungen, auf die sie sich bezieht. Aus Justizkreisen ist zu hören, dass auch alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 aufgrund eines Zitierfehlers möglicherweise unwirksam waren. Damit wäre eigentlich die Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 16.11.1970 anwendbar und somit auch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer nicht verboten. Verkehrssünder die einen Bußgeldbescheid erhalten oder gar mit einem Fahrverbot belegt werden, welche sich auf Regelungen stützen, die ab 2009 eingeführt wurden, könnten nun reihenweise Einspruch einlegen. Auf jeden Fall ist durch die fehlerhafte Arbeit des Verkehrsministers nicht nur erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden, sondern es könnte auch eine Prozesslawine auf die Gerichte zurollen. Die sogenannte Bestenauslese soll das fachliche Niveau und die rechtliche Integrität des Beamtentums bzw. des öffentlichen Dienstes sicherstellen. Der Beamte soll von seinem Dienstherrn allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Für Politiker gilt dieses Leistungsprinzip ganz offensichtlich leider nicht. Obwohl doch eine Bestenauslese für Menschen die nach den Hebeln der Macht streben eine wünschenswerter Qualifikationsnachweis wäre. Den Steuerzahler kommt es meist teuer zu stehen, wenn die Bestenauslese der Parteipolitik zum Opfer fällt. Hunderte Millionen kann den Steuerzahler zum Beispiel die Aktion PKW-Maut des Ministers Andreas Scheuer kosten. Menschen die für ihr Amt sich nicht der Bestenauslese unterwerfen mussten, halten sich trotz vieler Fehler im Amt. Da können die Baustellen zum Totalschaden werden, an Rücktritt denken diese Menschen nicht. Amtsträger die ihren Weg über die Bestenauslese gemacht haben, sind da schon aus geringeren Anlässen zurückgetreten. „Was ist zum Beispiel von einem Politiker zu halten, der eine Kaufprämie für Autos mit Verbrennermotor fordert und vier Wochen später Benziner und Dieselautos ab 2035 verbieten will“? fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Lesen sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas ANKÜNDIGUNGEN, ANKÜNDIGUNGEN ... Söder: Ab 2035 sollen Benziner und Dieselautos Geschichte sein. Bayerns Ministerpräsident will dem herkömmlichen Automobil den Garaus machen. Die Grünen applaudieren. Vor wenigen Wochen hatte Söder allerdings noch auf einer Kaufprämie bestanden - für Autos mit Verbrennermotoren. Der Ministerpräsident ein Bayern, Markus Söder (CSU) möchte Autos mit Verbrennungsmotoren verbieten. Ab 2035 sollen, wenn es nach ihm geht, Benziner und Dieselautos Geschichte sein. »Wir brauchen beim Auto ein Enddatum für fossile Verbrenner.« Am Samstag rief er auf dem virtuellen Parteitag seiner Partei aus: »Ich bin sehr dafür, dass wir uns ein Enddatum setzen, ab dem Zeitpunkt, an dem fossile Verbrenner mit fossilen Kraftstoffen nicht mehr neu zugelassen werden können.« Er verwies auf das Beispiel Kaliforniens. Dessen Gouverneur Gavin Newsom hat erklärt, dass ab 2035 in dem US-Bundesstaat nur noch Neuwagen erlaubt werden, die keinerlei Emissionen mehr rauspusten. Benziner und Diesel sollen aus Kalifornien verschwinden. Der Klimaschutz werde uns noch lange Zeit beschäftigen, rief Söder aus. Es ist nicht neu, dass sich der Politiker aus Bayern gegen das Auto ausspricht. Bereits vor 13 Jahren forderte er konkret: »Ab dem Jahr 2020 dürfen nur noch Autos zugelassen werden, die über einen umweltfreundlichen Antrieb verfügen.« Damals war er noch CSU-Generalsekretär, wollte angesichts der Wahlerfolge der Grünen in den Städten der CSU auch ein grünes Mäntelchen verpassen und verkündete: »Grüne Motoren schaffen neue Arbeitsplätze.« Die deutsche Autoindustrie, so behauptete er damals, lege beim Thema Umweltschutz aber nicht genügend Erfindergeist an den Tag, durch ein klares Ultimatum müsse daher der notwendige Innovationsdruck erzeugt werden. Nun hat die deutsche Autoindustrie schon verschiedenste Antriebe entwickelt. Auf Presseterminen hat sie Autos mit Brennstoffzellenantrieb, Wasserstoffantrieb, Erdgasantrieb und Elektroantrieb vor fröhlichen Politikergesichtern gezeigt. Ungezählt auch die Auftritte Markus Söders bei solchen Terminen. Er dürfte es also besser wissen. Das Bundesland Bayern ist stark von der Autoindustrie abhängig. BMW und Audi sind große Arbeitgeber, in vielen Regionen spielen Zulieferfirmen eine bedeutende Rolle als Arbeitgeber und Zahler von Gewerbesteuern. Hier brechen im Augenblick komplette Wirtschaftszweige zusammen, Autohersteller und Zulieferer entlassen Zehntausende von Mitarbeitern mit dramatischen Folgen für Regionen. Söder führte nicht aus, wie er sich die wirtschaftliche Zukunft seines Bundeslandes vorstellt. Grünen-Bundestagsfraktionsvize Oliver Krischer äußerte sich zustimmend zu Söders Vorschlag: »Wir begrüßen den erfreulichen Sinneswandel Markus Söders zum Ende des Verbrennungsmotors. Das ist ein Erkenntnisgewinn, den wir kaum mehr erwartet hätten. Hoffentlich ist das nicht nur eine seiner Shownummern, denn es ist absurd, das Ende des Verbrennungsmotors, aber gleichzeitig noch Kaufprämien für neue zu fordern.« Die FDP schlägt synthetische Kraftstoffe vor, um Verbrenner »klimaneutral« zu machen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Partei, Marco Buschmann, twitterte: »Erst bei Autoherstellern mit Kaufprämien für Verbrennungsmotoren punkten wollen, aber dann ein Produktionsverbot verlangen. Typisch Söder!« Damit schließt sich die FDP dem Konzept der AfD an. Die hat schon vor langem synthetische Kraftstoffe vorgeschlagen, die »klimaneutral« hergestellt werden sollten. Vor einem Monat übrigens hatte Söder noch seine Forderung nach einer Kaufprämie für Autos erneuert – mit Verbrennermotor. *** Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen. Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll: „Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“ Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht. Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter. Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei. Sie können gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen: Bank: Volksbank Heidelberg Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29 oder klicken Sie auf den Pay Pal Button Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen. Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen. Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.. sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied! „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“ Übrigens….. Verkehrsteilnehmer die einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder gar mit einem Fahrverbot belegt wurden, können über den UTR e.V. eine kostenlose Erstberatung anfordern. UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon 06071- 9816811 Telefax 06071- 9816829 e-mail: dokudrom@email.de Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com

Global tech Mc GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Global tech Mc GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Die Global tech Mc GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Der Bescheid ist bestandskräftig Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Tradebase24 auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 01.10.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt: Tradebase24 Victoria St, Westminster, London, SW1E 6QW Telephone: 02037698137, 02038078074 Support@tradebase24.com www.tradebase24.com Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. *** Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de whistleblowertreff.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Asterblum GmbH i.G. Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 07. Juli 2020 gegenüber der Asterblum GmbH i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Asterblum GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform GiroFX Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Mittwoch, September 30, 2020

Global Investment Bank & Capital Trust; AFF Multi Finance Group auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 30.09.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Global Investment Bank & Capital Trust; AFF Multi Finance Group Australia Square Tower 264, George Street Sydney www.global-investmentbank.com Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. *** Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Für Informanten: Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu. Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen. Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt. Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert. Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke! ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://whistleblowertreff.wordpress.com Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Betroffene Anleger finden Hilfe hier

Brunnlitz GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. Juni 2020 gegenüber der Brunnlitz GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Die Brunnlitz GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

BoerseFx ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen BoerseFx mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland und Zypern keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „BoerseFx – BaFin – Vereinbarung. Über Risikofreies Investment“, die mit dem Logo der BaFin sowie der zypriotischen Aufsicht CySEC versehen sind. Mit diesen präparierten Unterlagen erweckt das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu. Ferner versendet das Unternehmen Rechnungen an Verbraucher, die mit dem Logo der UBS Group AG, Zürich, Schweiz, versehen sind. Es wird klargestellt, dass „BoerseFx“ in keiner Verbindung zu dem schweizerischen Unternehmen steht und dass es sich hier um einen Identitätsmissbrauch handelt Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Dienstag, September 29, 2020

Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt)i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Die Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de express-inkasso.24.eu Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu Kontakt Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten. Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird. Wichtiger Hinweis! Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.