Dienstag, August 04, 2020
Bing ProFX auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 04.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Bing ProFX
Collingham Place, South Kensington, London, SW5
Email:support@bingprofx.com
Telefonnummer:+44 7451 211 284
Webseite: https://www.bingprofx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Samstag, August 01, 2020
dunhillwealthadvisory.com: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 01. August 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
https://dunhillwealthadvisory.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://dunhillwealthadvisory.com, auf der ein Unternehmen, das behauptet, am 19-21 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, gegründet zu sein, unter dem Namen Wertpapierdienstleistungen anbietet Dunhill Wealth Advisory.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Dunhill Wealth Advisory präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Freitag, Juli 31, 2020
FX-leader Limited/fx-leader.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat gegenüber der FX-leader Limited, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 8. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft FX-leader Limited ist Betreiberin der Handelsplattform www.fx-leader.com u.a. für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Armes Afrika? Die Wohltätigkeitsindustrie vermittelt uns von Afrika ein vollkommen falsches Bild.
In Wirklichkeit ist Afrika ein reiches Land was über Generationen von Kolonialherren, Umweltschützern und Entwicklungshelfern arm geredet wird, gleichzeitig aber auch skrupellos ausgebeutet wird. Multinationale Unternehmen zeichnen auch heute noch für illegale Finanzströme, die das Land verlassen verantwortlich. In den Finanzmetropolen der Welt landen ein erheblicher Teil der Gewinne die aus Afrika stammen.
„So manche NGOs die angeblich Natur- oder Umweltschutz in Afrika betreiben führen sich wie die Kolonialherren aus längst vergangener Zeit auf“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas.
NATURSCHUTZGEBIETE FÜR ULTRAREICHE. Naturschutz ist der neue Kolonialismus«
Der Universitätsdozent und Autor Dr. Mordechai Ogada hat 18 Jahre lang als Biologe in Diensten von NGOs gearbeitet und kennt die sogenannten »Umweltschützer« und deren Vorgehen in Afrika aus der Innenperspektive
Piraten« und »Prostituierte« – sehr deutlich sind die Worte, die der kenianische Biologe Mordecai Ogada wählt. Damit bezeichnet er NGOs und Wissenschaftler, die Naturschutz in Afrika betreiben würden. Motto: »Haltet schwarze Menschen fern von der Natur, damit weiße Menschen sie genießen können.« Umweltschutz in Afrika – ein verlogenes Machtinstrument. Wie Kolonialisten führten sich vorgebliche Umweltschützer auf: »Ich habe in Kenia gesehen, wie NGOs in eine Gemeinschaft kommen, und alles gerät durcheinander. Sie bringen Geld mit, sie kaufen sich Zustimmung, sie verteilen Posten. Dann gehören einige dazu und andere nicht. Und plötzlich ist jemand tot.«
In einem eindrucksvollen Gespräch mit der Zeitschrift Geo erklärte er, dass sich der Naturschutz »bei seinen Spendern im Westen als friedlich und linksliberal« präsentiere. Im Süden aber trage er grüne Uniformen, sei elitär, gewalttätig und oft rassistisch. Ogada: »Eine rechte Agenda, die mit Geldern von Linken durchgesetzt wird: Das ist die größte Lüge.«
Der Universitätsdozent und Autor Dr. Mordechai Ogada hat 18 Jahre lang als Biologe in Diensten von NGOs gearbeitet und kennt die sogenannten »Umweltschützer« und deren Vorgehen in Afrika aus der Innenperspektive. Die meisten »Umweltschützer« seien weiß und würden meist Führungspositionen einnehmen und bestimmen. Zwar würden in Kenia Schwarze Banken, Wirtschaft und Bildung kontrollieren, doch in Sachen Naturschutz herrschten die Weißen.
Die Jagd in Kenia sei seit mehr als 40 Jahren verboten, dennoch dürften weiße Tourismus-Investoren für teure Restaurants Tiere schießen. Ogada: »Aber es ist doch verrückt, dass jemand es für politisch tragfähig hält, den Touristen Impala-Steak zu servieren, während ein schwarzer Dorfbewohner erschossen wird, wenn er bloß den Nationalpark betritt.«
Seit 2010 würden freilich viele Menschenrechte von der neuen Verfassung garantiert: »Aber wenn jemand verdächtigt wird, ein Wilderer zu sein, erschießt man ihn einfach.« Naturschutz lasse Rechtsbrüche normal werden, beklagt Ogada. Denn: »Naturschutzorganisationen geben Millionen dafür aus, ihre romantische Botschaft an die Leute zu bringen: die Geschichte von weißen Heilsbringern, die die Tierwelt in Afrika retten – und zwar vor den Afrikanern. Diese Erzählung stammt aus dem 19. Jahrhundert.«
Ogada, der übrigens im vergangenen Herbst Deutschland besuchte, sei in Kenia vor kurzem selbst von Wachleuten eines privaten »Schutzgebietes« bedroht worden. Er fuhr nach einem Bericht des Vereins »Survival« auf einer öffentlichen Straße in der Nähe des Mount Kenya, als bewaffnete Wachleute ihn der Wilderei bezichtigten. Das »Schutzgebiet« ist eines von 60 privaten Gebieten und mit Luxusunterkünften sowie eigener Landebahn ausgestattet.
Stephen Corry, Direktor der Organisation »Survival« kennt den Bereich und meint: »Viele so genannte ‘Conservancies’ sind Lehnsgüter für die Ultrareichen, die als Naturschutzgebiete getarnt sind. Sie sind nur die jüngsten Manifestationen eines Ökofaschismus, der seit einem Jahrhundert im Zentrum des kolonialen Naturschutzes in Afrika steht.« Die großen Naturschutz-NGOs würden 30 Prozent der Erde in ‚Schutzgebiete‘ umwandeln wollen, das führe zu einem weiteren Landraub.
Als die vielleicht »erfolgreichste Lüge« bezeichnet Mordecai Ogada, dass sich internationale Terroristen durch Elfenbeinhandel finanzierten. »Es gibt keinen Beweis dafür«, sagt Ogada deutlich. »Aber Naturschützer haben die Regierung der USA davon überzeugt, und das hat die Schleusentore geöffnet.« So fließe Geld aus Anti-Terror-Töpfen in den Naturschutz. Heute würden »Typen, die vorher für das amerikanische Militär im Irak oder in Afghanistan gearbeitet haben« für private Sicherheitsunternehmen nach Afrika kommen, ohne für die Polizeiarbeit ausgebildet zu sein. Ogada: »Alles, was sie können, ist töten. Sie kommen nach Afrika, um Menschen zu töten. Weil es zu viel Geld gibt.«
Tieren komme der Naturschutz nicht zugute. Denn das Geld fließe in die Taschen einiger Leute: »Diese Organisationen zahlen hohe Gehälter. Sie kaufen Waffen, Munition und Helikopter. Sie bauen eine Art Parallelregierung auf, inklusive Sicherheitsorganen. Manche NGOs in Ost- und Zentralafrika unterhalten bewaffnete Milizen, die über Grenzen hinweg operieren. Etwas, was staatliche Behörden nicht dürfen. Und damit haben sie die Großspender in eine Falle gelockt.«
So müssten in den kommenden Jahren diese Milizen weiter bezahlt werden und die Spender weiter Millionen Dollar geben. »Die Spender haben ein Monster erschaffen und müssen es füttern. Wenn man denen einfach das Geld streicht, dann werden einige von ihnen kriminell, werden Räuber, Wilderer, Viehdiebe. Sie haben jetzt Waffen und eine taktische Ausbildung.«
Kein gutes Haar lässt er an Jane Godall, jener berühmt gewordenen britischen Schimpansenliebhaberin, die jahrelang unter den Primaten gelebt hatte und »für den Schutz der Arten« werben wollte, und der »Gorillaversteherin« Dian Fossey, die ermordet aufgefunden wurde: »Als junger Student haben mich diese Leute auch inspiriert. Aber im Laufe der Jahre habe ich erkannt, dass ihr Vermächtnis vor allem eines der Eigenwerbung ist. Dian Fosseys Milizen haben Menschen getötet, die sie als Wilderer verdächtigten. Sie wurde aus Rache ermordet, weil sie die Rechte anderer Menschen verletzt hat. Die Gorillas sind 34 Jahre später übrigens immer noch da.« Und alle Helden in Afrika seien weiß.
Ogadas Bilanz: »Die große Organisationen versuchen, eine permanente Krise herbeizureden, um ihre Arbeit zu rechtfertigen.« Er wundert sich: »Naturschutz ist das einzige Gebiet, auf dem wir Versagen belohnen. Wir verehren die, die sagen: Seit 40 Jahren kämpfe ich für diese Tierart. Wenn Sie als Ingenieurin 40 Jahre lang an einem Problem arbeiten, ohne es zu lösen, dann verlieren Sie Ihren Job. Aber Naturschützer bewundern wir für ihre Ausdauer. Dabei haben sie 40 Jahre lang nichts gemacht oder das Falsche.« – Das kennen wir hierzulande auch.
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Hope Securities auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 31.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Hope Securities
46 Queens Road, Aberdeen, AB15 4YE;
Room 2101, 21/F, China United Centre, 28 Marble Road, North Point, Hong Kong;
Room 315-319, 395, Kings Road, North Point, Hong Kong
Telephone: +441224515302; +447438268344; +852 580 33398
Email: clients@hopesecurities.com; davidgreen@hopesecurities.com; headoffice@hopesecurities.com;trading@hopesecurities.com
Website: http://www.hopesecurities.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Donnerstag, Juli 30, 2020
Stretton Wealth Management auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Stretton Wealth Management
Prime Tower, Hardstrasse 201,
8005 Zurich,
Switzerland
Telephone: +44203 514 1145
Email: info@strettonwealthmanagement.com
Website: www.strettonwealthmanagement.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
merceralternatives.com: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Jul 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
https://merceralternatives.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://merceralternatives.com, auf der ein Unternehmen behauptet, Investment- und Private-Banking-Dienstleistungen unter dem Namen Mercer Alternatives anzubieten.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass diese Website die Verwaltungsgesellschaft Mercer Alternatives (Luxemburg) S.à rl darstellt, die in Luxemburg gemäß Kapitel 16 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in Bezug auf Unternehmen für kollektive Kapitalanlagen ordnungsgemäß zugelassen ist und der Aufsicht von unterliegt die CSSF, und die keine Beziehung zu der in dieser Warnung genannten Website hat.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
7 neue Webseiten auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.07.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
iforex300.com
coinkast.io
globaleverestfx.com
royal-foex.hk
capitaoptions.com
topoption360.com
markets-x.com
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Windkraftanlagen: Der arrogante Fußabdruck einer links-grünen Politik die sich weder um die Gesundheit der Menschen noch um Natur- und Tierschutz schert.
Die vielen Windkraftanlagen, die unsere schöne Landschaft ruinieren sind der arrogante Fußabdruck einer links-grünen Politik die sich weder um die Gesundheit der Menschen noch um Natur- und Tierschutz schert. Diese Herrschaften ignorieren den Willen vieler Wähler und nehmen sich das Recht ihre unsinnigen Projekte auf Kosten der Steuerzahler durchzudrücken.
Die unübersehbare Dominanz dieser Windkraftanlagen in herrlichen Landschaften, wie Schwarzwald, Odenwald oder Taunus ist der traurige Beweis zu was diese links-grüne Politik fähig ist. „Der Wind schickt keine Rechnung“, mit dieser Lügenparole wurden die Bürger getäuscht und Widerstand klein gehalten. Statt den Bürgern billige Energie zu liefern, sind die jetzt mit den höchsten Strompreisen in Europa konfrontiert. Ganz Wenige verdienen mit diesen Anlagen sehr viel Geld und der Steuerzahler ist der Zahlmeister.
Wer im Einzugsbereich von Windkraftanlagen lebt, wird nicht selten in seiner Gesundheit massiv beeinträchtigt und muss auch noch den Anblick vieler toter Vögel ertragen, die zerschmettert am Fuß eines solchen Windradmonster liegen.
„Die Auswirkungen dieser Industriemaschinen, die immer höher und höher werden und Tag und Nacht sichtbar sind, werden für viele bis jetzt noch unberührte Gebiete katastrophale Auswirkungen haben. Wenn im Schwarzwald, Odenwald oder Taunus nicht mehr Land und Himmel den Horizont bilden, sondern Windkraftanlagen, dann ist eine Kulturlandschaft zum Industriegebiet, von dem nur die Windradbetreiber profitieren, verkommen.
„Wem nicht egal ist, dass unersetzliche Erholungs- und Urlaubsregionen wie Schwarzwald, Odenwald und Taunus mit Windparks zugepflastert werden, kann den weiteren Ausbau nur verhindern, wenn er bei Wahlen sein Kreuz an der richtigen Stelle macht“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas.
TIERSCHUTZ UND TRINKWASSER ZÄHLEN NICHT. Taunus zu Windrädern verurteilt
Als nächste Instanz wird sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit dem Urteil befassen müssen, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat aufgrund »der Bedeutung der Sache« die Berufung zugelassen.
Eine der schönsten Höhenzüge des Taunus darf mit Windindustrieanlagen zugebaut werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass zehn Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm oberhalb von Wiesbaden gebaut werden dürfen ( Aktenzeichen 4 K 2962/16.WI ). Das Land Hessen muss den Bau der Windräder erlauben, so die Richter.
Keine Rolle spielt der Tierschutz.
Die Verwaltungsrichter erlaubten das Töten von Wanderfalken. Auf einem Funkturm auf der Hohen Wurzel, einer der höchsten Erhebung des Taunuskamms, sind immer wieder Wanderfalken beobachtet worden, eine geschützte Vogelart, die durch die Windindustrieanlagen besonders gefährdet sind. Die Verwaltungsrichter sahen zwar diese Gefahr, die Windenergieanlagen würden jedoch zur Versorgungssicherheit beitragen und deshalb könne eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemacht werden.
In der Umgebung steht zudem eine Reihe von Denkmälern, die nach Auffassung des Gerichtes zwar durch den Windpark belastet würden, dies jedoch nicht in einem Maße, dass der Denkmalschutz der Windindustrie entgegenstünde.
Den Windpark bauen will seit langem die ESWE Taunuswind GmbH, die der ESWE gehört, den ehemaligen Stadtwerke Wiesbaden. Die ESWE gehört als kommunale Gesellschaft knapp zur Hälfte der Thüga AG, der ehemaligen Thüringer Gas AG und heute größtem Zusammenschluss kommunalen Versorger, und zur anderen Hälfte der Stadt Wiesbaden. Doch die Stadtverordnetenversammlung hat bei der städtischen GmbH nicht viel zu melden.
Das eigentliche Sagen hatten der ehemalige Oberbürgermeister in Verbindung mit dem ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Lorenz sowie Christoph Manjura (SPD) und Christiane Hinninger (Grüne). Zumindest solange, bis Lokalgrößen »bühnenreif im Korruptionssumpf« (taz) versanken. Sie gehören oder besser gehörten dem Aufsichtsrat an und galten als die treibenden Kräfte der Windkraftindustrie auf dem idyllischen Taunuskamm.
Der OB hieß bis vor einem Jahr Sven Gerich, trat vorsichtshalber zur Wiederwahl 2019 nicht an, wurde gerade wegen Vorteilsnahme verurteilt und gilt damit als vorbestraft. Gegen Lorenz ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Nötigung beziehungsweise Untreue.
Ursprünglich waren einmal 30 große Rotoren im Gespräch, die die Höhenzüge des idyllischen Taunuskamms überragen sollen; jetzt sind noch zehn Anlagen mit Rotoren in 200 Meter Höhe geplant.
Doch bald geriet dieses Windkraftgroßprojekt in die heftige Diskussion.
Immer mehr Bürgerinitiativen bildeten sich, Protest wurde laut. Umliegende Gemeinden wie Taunusstein und Niedernhausen, die anfangs das Projekt unterstützten, wandten sich bald ab. Die Taunussteiner Koalition aus CDU und Freien Wählern kämpfte nun mit allen Mitteln heftig gegen die Windräder. Bürgerliste, FDP und die Initiative »Rettet den Taunuskamm« hatten mehr als 8.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt.
Im Dezember 2015 hatte das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt die geplanten Bauten abgelehnt, die wichtige Grundwasservorkommen gefährden. Die Grünen in Hessen hatten zwar mit Brigitte Lindscheid eine grüne Juristin als Regierungspräsidentin »im regionalen Kompetenzzentrum der hessischen Landesverwaltung« in Darmstadt eingesetzt, doch der kam es offenbar mehr auf juristisch einwandfreie Bescheide an, sie sorgte jedenfalls nicht für ein Durchwinken der Anträge. Ihre Behörden wiesen im Gegenteil ausdrücklich daraufhin, dass durch die Bauarbeiten und die tiefen gigantischen Betonsockel, die in den Erdboden eingegossen werden, die schützenden Erdschichten abgetragen werden und Schadstoffe ungehindert durch das poröse Taunusquarzit in das Grundwasser eindringen können. Bemerkenswert auch die kritischen Einwände Wiesbadener Behörden wie des Gesundheitsamts, die auf Verbote im Bereich der Trinkwassergewinnung hinwiesen. Für den Bau der riesigen Windkraftanlagen müssen breite Straßen durch die Wälder geschlagen und Leitungen verlegt werden. Dadurch sei das Grundwasser sehr gefährdet. Hydrogeologische Gutachten, die von verschiedenen Bürgerinitiativen in Auftrag gegeben wurden, unterstützen diese Auffassung.
Den Taunuskamm durchzieht ein verzweigtes Stollensystem – Grundlage der Wasserversorgung Wiesbadens.
Nicht umsonst wurden Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnungsanlagen ausgewiesen. In die sollen die Windkraftanlagen gebaut werden. Die Experten des Regierungspräsidiums Darmstadt sehen die Gefahr, dass bei der Errichtung der Windindustrieanlagen aufgrund der löchrigen Felsstruktur des Taunusquarzits Schadstoffe in das Grundwasser eindringen können.
Der Vorsitzende des Wiesbadener Umweltausschusses, Ronny Maritzen (Grüne) sagte dazu sinngemäß, wer jedes Risiko ausschließen wolle, bleibe am besten im Bett.
In Sorge um ihre gesicherte Trinkwasserversorgung sind auch umliegende Gemeinden. Die Taunusstollen liefern immerhin rund 30 Prozent des Trinkwassers der gesamten Region, alternative Grundwasservorkommen in dieser Größenordnung gebe es im gesamten Rhein-Main-Gebiet schlichtweg nicht, betont der Bürgermeister von Taunusstein, Sandro Zehner: »Wir haben in Taunusstein die Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Unsere, mit dem Vorgang beauftragte Kanzlei Wolter Hoppenberg, wird, sobald uns die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, zunächst das Urteil auswerten. Danach werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen.« Die geplanten zehn Windräder lieferten nur einen vergleichsweise geringen Anteil am Gesamtstromverbrauch der Region, wenn der Wind weht.
»Sogar die grüne Regierungspräsidentin in Darmstadt kann den rechtlichen Rahmen nicht so weit verdrehen, dass eine Genehmigung der anlagen möglich wäre«, erklärte bereits 2016 der Vorsitzende der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Florian Rentsch. »Mit üblen Tricks versuchen Windkraftinvestoren ihre Projekte schnell durchzupeitschen, um noch die hohe EEG-Vergütung kassieren zu können. Das sehen wir in Lorch, wo das Welterbe gefährdet wird, weil das Genehmigungsverfahren an der UNESCO vorbei betrieben wird, und wir erleben es beim Taunuskamm, wo der Wirtschaftsminister sogar zur Rechtsbeugung aufgefordert wird. Dieses Verhalten legt die wahren Interessen der Branche offen.
Es geht darum, möglichst hohe Subventionen auf Kosten der Stromverbraucher abzukassieren.
Aussagen zur Energiewende und zum Klimaschutz sind reine Staffage.«
Die ESWE Taunuswind hatte schließlich vor dem Verwaltungsgericht geklagt, nachdem der Aufsichtsrat der ESWE 2017 beschlossen hatte, auch mit einer Klage die Windräder gewaltsam durchzusetzen. Die ESWE Taunuswind habe jedoch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ein Sicherheitskonzept vorgelegt, um das Risiko für die Trinkwassergewinnung der Landeshauptstadt zu minimieren. Ein Nullrisiko könne hingegen nicht gefordert werden, sagten jetzt die Richter. Für sie ist die Sicherheit der Trinkwassergewinnung nicht so wichtig.
Die ESWE Versorgung nach dem jüngsten Urteil: »Das heutige Urteil versetzt uns in die Lage, die Energiewende und damit den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Dabei bleibt die Wertschöpfung in unserer Stadt und landet nicht bei einem fernen Privatunternehmen. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.« Für Oberbürgermeister Gert Uwe-Mende sei die Entscheidung ein Gewinn für Wiesbaden: »Mit dem Bau des Windparks Taunuskamm kommen wir unseren erklärten Klimaschutzzielen einen großen Schritt näher.«
Dem Versorgungsunternehmen ESWE ist allerdings nicht klar, woher der Strom kommen soll, wenn kein Wind weht. Jedenfalls gibt es keine Erklärungen dazu.
Als nächste Instanz wird sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit dem Urteil befassen müssen, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat aufgrund »der Bedeutung der Sache« die Berufung zugelassen.
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Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Premium Systems / Trendingraphs
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Ajeltake Island, Majuro, Republic of Marshall Islands MH 96960
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Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Mittwoch, Juli 29, 2020
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trendingraphs.net: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Jul 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.trendingraphs.net
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.trendingraphs.net, auf der ein Unternehmen, das behauptet, einige Dokumente in 46A, Boulevard John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, zu errichten, Anlage- und Handelsdienstleistungen im Rahmen des Name Trendingraphs Ltd.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dieses Unternehmen ihr unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
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www.advanzia-credit.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.advanzia-credit.com, auf der ein Unternehmen Kredit- und Private-Banking-Dienstleistungen unter dem Namen Advanzia Credit anbietet und behauptet, in der Rue de Hollerich 12, ansässig zu sein -1741 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens Advanzia Credit ihr nicht bekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Bank- oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat
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Dienstag, Juli 28, 2020
Cortez Capital Asset Management auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.07.2020 über seine
Internetseite whistleblowertreff.24.eu
mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct
Authority in
Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre
Warnliste gesetzt:
Cortez Capital Asset
Management
21/F, 8 Wyndham Street, Central,
Hong Kong, Regency Court;
Glategny Esplanade, St Peter Port,
Guernsey, GY1 1WW;
10 St Andrew Street, Edinburgh, EH2
2AZ and Room 315-319, 395,
Kings Road, North Point, Hong Kong
Telephone: 0800 802 1486, +852
580 34147 and 0131 510 0734
Email: headoffice@cortezcap-hk.com, globaltrading@cortezcap-hk.com, trading@cortezcap-hk.com,clients@cortezcap-hk.com
Website: www.cortezcap-hk.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet
sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es
sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich
ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen
und Personen hinzugefügt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob
das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in
Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland
hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
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Offener Brief an: Herrn Andre Stinka (SPD), Landtag NR Betr.: Wasserstofftechnologie
von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat.
Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Kopien an Multiplikatoren
Sehr geehrter Herr Stinka,
in Ihrem Schreiben vom 26.07.2020 unterstellen Sie mir,
"keine Ahnung von Fortschritt und gesellschaftlichen Entwicklungen"
zu haben. Die von Ihnen propagierte ist kein "Fortschritt" sondern
ein längst bekanntes Verfahren, das sich wegen seiner Unwirtschaftlichkeit
nicht durchgesetzt hat.
Kein Industriestaat kann auf Kernenergie verzichten, auch
Deutschland nicht, wenn es ein solcher bleiben will. Die gesellschaftliche
Entwicklung unter der Regierung Merkel, an der Sie eine Mitschuld tragen, sehe
ich sehr wohl:
-
Wie
hat sich die Staatsverschuldung einschließlich der verlorenen Kredite unter
Merkel entwickelt?
-
Wieviele
Messerstechereien gab es bei Merkels Regierungsantritt und wieviele gibt es
jetzt?
-
Die
Bundeswehr war damals eine Bundeswehr, jetzt ist sie ein Sportverein.
-
Unter
Merkel hat sich der irrsinnige Klimakult durchgesetzt ohne irgendeine
wissenschaftlich solide Begründung.
-
Der
Strompreis hat sich mehr als verdoppelt und steigt unablässig weiter.
-
Jetzt
wurde über 300.000 Haushalten der Strom abgeschaltet, weil sie ihn nicht mehr
bezahlen können.
-
Damals
war die Stromversorgung sicher, heute wächst ständig die Wahrscheinlichkeit
großflächiger Stromausfälle.
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Was
kostet die sinnlose Vernichtung der Kernkraftwerke?
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Was
kostet die sinnlose Vernichtung der Kohlekraftwerke?
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Was
kostet die sinnlose "Energiewende"?
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Wie
hat sich unter Merkel die Abwanderung von Industriezweigen und Fachkräften
entwickelt?
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Wie
hat sich unter Merkel das Bildungsniveau entwickelt?
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Wie
hat sich unter Merkel die Armut entwickelt?
Das sind Fragen, welche die Bundesregierung nicht
interessieren, weil sie am Wohl der deutschen Bevölkerung nicht interessiert
ist. Die Regierung Merkel wurde möglich, weil ein großer Teil der Bevölkerung
durch die Medien debilisiert ist: "Wir leben in einem Zeitalter der ...
medialen Massenverblödung" (Peter Scholl-Latour).
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penne
UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
***
Der UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für
Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.
Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen
zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds
der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches
Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und
verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.
Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst
dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch
immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche
Ansichten geprüft hat.
Der Verein ist zur
Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Der UTR e.V. dient dem
Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche
Privileg der „Gemeinnützigkeit“.
- Dadurch
muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der
Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind
alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik
und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen
mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden
fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit
des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
„gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben“
Montag, Juli 27, 2020
10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über
seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 27.
Juli 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde
(FMA)https://www.fma.gv.at folgendes
Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
10CryptoMarket /
10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann
gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet,
Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung
im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich
genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter
Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung vom 25.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
10CryptoMarket /
10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited
Web: www.10cryptomarket.com/
E-Mail: support@10CryptoMarket
compliance@10CryptoMarket
erich.k@10cryptomarket.com
linda.m@10cryptomarket.com
Tel. Nr.: 0043 720 828349
0043 7208 28408
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in
Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder
fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807
Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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