Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020
gegenüber der Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt)i.G.,
Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft
sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt
auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf
diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die
überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem
Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder
ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto
gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland
hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel geschädigter Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten
Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass
die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu