Die BaFin hat mit Bescheiden vom 26. Juni 2020
gegenüber der JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd aus
London, Großbritannien, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen
Eigenhandels angeordnet.
Die Unternehmen schließen über ihre Plattformen wie
www.31fx.com und www.31fx.co mit deutschen Kunden finanzielle
Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), die auf
Währungen, Edelmetalle und Termingeschäfte laufen.
Damit betreiben die Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel
nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG).
Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen
sie jedoch nicht und handeln daher unerlaubt.
- Geschädigte
Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der
vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie
sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders
vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine
Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von
Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte
oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten
auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische
Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber,
zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die
Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu