Mittwoch, Mai 20, 2020

www.everfx.uk: auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.05.2020 über seine Internetseite  http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC) folgende  Website auf ihre Warnliste gesetzt.

www.everfx.uk

Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) informiert die Anleger, dass die genannten Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder zur Erbringung von Investitionstätigkeit gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017 erteilt wurde.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Trado Tek: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am   20.05.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Trado Tek

37th Floor
One Canada Square
Canary Wharf
London, E14 5AB
Telephone:
+44 2034556710
Email: support@tradotek.com
Website: https://www.tradotek.com

Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Trado Tek zu vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten.

FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Trado Tek ein fortbestehendes Unternehmen ist. Trado Tek ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu tätigen, noch unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Benachrichtigung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Trado Tek ist auch nicht berechtigt, Finanzdienstleistungen gemäß der Aufsichtsbehörde des Landes zu erbringen, in dem das Unternehmen seinen Wohnsitz beansprucht.

FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Unternehmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

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P & B Modern Management GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 2. März 2020 gegenüber der P & B Modern Management GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die P & B Modern Management GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.bfxinternational.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Prime24Options (P24O LTD) auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 20.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

Prime24Options (P24O LTD)

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen Prime24Options (P24O Ltd) unter https://prime24options.com/index.php im Internet präsent ist.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass https://prime24options.com/index.php KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist, die von der MFSA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen lizenziert oder anderweitig autorisiert ist nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein.

Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.

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Dienstag, Mai 19, 2020

Bit-Holdings auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Bit-Holdings

6 London Street
London EC3R 7LP
und
Seedammstrasse 3
8808 Pfaeffikon SZ,
Zürich, Switzerland

Telephone: 02080893085
Email: support@Bit-Holdings.com
Website: www.bit-holdings.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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FXLinked LTD/ www.fxlinked.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. April 2020 gegenüber der FXLinked LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.fxlinked.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren und Termingeschäfte laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt FXLinked LTD. jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FCA (Financial Conduct Authority) in Großbritannien lizensiert zu sein. Die FCA hat eine entsprechende Warnung publiziert.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Windkraft: Nachhaltige Rendite mit anfälliger Technik. Kann das sein?

Wenn es gilt, die Welt und das Klima durch Windkraft zu retten, müssen mal eben die Ehrlichkeit, der Gesundheitsschutz und der Naturschutz in den Hintergrund treten.

Die Projekte der noch relativ jungen Windindustrie werden zumeist mit Krediten und mit Anlegergeld finanziert. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.

Im Anlageprospekt werden umweltbewussten Personen motiviert sich an der Energiewende zu beteiligen und damit auch noch Geld zu verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften aber viele Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen dann die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.

Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“  Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes ihre Ersparnisse versenkt haben! „Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun“.

„Kaum ein Anleger macht sich Gedanken über die Sicherheit von Windrädern, oder über die Entsorgung giftiger Abfälle wie ausgedienter oder beschädigter Rotorblätter. Das alles kostet aber viel Geld und nagt an einer eventuell möglichen Rendite“ mahnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

ROTOREN ZERSPLITTERN. Anfällige Technik: Wenn Windräder zur Gefahr werden.

Nagelneue Anlagen eines Windindustrieparks müssen stillstehen und nach nicht einmal einem Jahr aufwendig repariert werden. Das wirft die generelle Frage nach der Sicherheit der Windkraftanlagen auf.

Eigentlich sollen sie umweltfreundlich und harmlos die Energie des Windes in Strom umwandeln und die Menschheit vor einer Klimakatastrophe schützen. Doch immer mehr erweist sich, dass die riesigen Anlagen der Windindustrie keineswegs unschädlich sind. Vielmehr zeigen sich oft recht bald erhebliche Schäden mit beachtlichen Gefahren für die Anwohner.

Beispiel: Windpark Emmerthal im Weserbergland. Dort stehen seit Jahresbeginn neue Anlagen still. In dieser Woche rollten gigantische Kranwagen über Äcker und Wiesen und tauschen die Rotorblätter aus. Offenbar defekte Blätter wurden in überlangen Schwertransporten weggefahren. Ein gewaltiger und teurer Aufwand, der für erhebliche Verwunderung bei den Anwohnern sorgt.

Besonders beunruhigt sind sie, weil der Windpark in »Wurfweite« zur Umspannstation des Kernkraftwerkes Grohnde liegt. Dessen Strom wird über die Umspannstation in das Überland-Höchstspannungsnetz eingespeist. Ein abgerissenes fünf Tonnen schweres Rotorblatt kann ohne Weiteres in das Umspannwerk fliegen – mit entsprechenden zerstörerischen Folgen.

Projektleiter Christian Nowack von der Unternehmensgruppe Ebert Erneuerbare Energien bestätigte schon früher, dass bei turnusmäßigen Kontrollen Schäden an Rotorblättern bei Anlagen in Grohnde festgestellt worden seien.

Keine rosigen Aussichten für die Anwohner.

Sie fordern, wie Stephan Stallmann als Vorsitzender der Bürgerinitiave »Keine Windkraft im Emmertal« schreibt, dass sämtliche Windindustrieanlagen aus dieser Baureihe stillgelegt werden müssten, wie das auch in der Fliegerei beispielsweise geschehe, wenn Schäden an einer Baureihe auftreten.

Die Anwohner fragen weiterhin: Vertuscht die Landesregierung Niedersachsen gefährliche Fertigungsfehler bei Windanlagen vom Typ Vesta V 136? Unwahrscheinlich ist das nicht. Denn die Entwicklung der Rotoren kennt nur eine Richtung: immer länger, immer größer. Die sogenannte »Leistungsdichte« des Windes ist schließlich eng begrenzt. Das wussten bereits die Erbauer der alten Segelschiffe. Ihre Lösung: Die Segelfläche immer weiter vergrößern – so groß wie möglich. Nur das bringt einen einigermaßen akzeptablen Vortrieb. Doch das Material setzt enge Grenzen. Mast- und Schotbruch ist nicht umsonst ein frommer Seglerwunsch.

So müssen auch die Windanlagenbauer verfahren. Sie verlängern die Rotorblätter immer weiter, um wenigstens ein bisschen mehr Leistung aus dem Wind herausholen zu können – wenn der weht. Mit knapp 67 Meter Länge ist ein Rotorblatt einer modernen Anlage wie eben der Vestas V 136 fast so lang wie die Tragflächenbreite eines Airbusses A 380. Das Blatt dreht sich an den Blattspitzen mit 300 bis 350 km/h und ist damit äußersten Belastungen ausgesetzt, muss die harten unregelmäßigen Stöße des Windes verdauen. Regen, Hagel, Schnee und Eiskristalle prallen bei hohen Geschwindigkeiten auf die Flügel und setzen ihnen zu.

Das geht immer häufiger schief. Rotorblätter bersten und fliegen weg, Brände brechen im Maschinenhaus aus. Es sind offenbar Materialgrenzen erreicht.

Sogar Fehler in der Produktion vermuten die Mitglieder der BI Emmerthal. Die Betreiber und Hersteller behaupteten, im Innern der Flügel Verstärkungen angebracht zu haben, um die Stabilität der Blätter zu erhöhen. Diese Behauptung stößt bei der Bürgerinititative auf Skepsis: »Denn die vom Betreiber genannten notwendigen »Verstärkungen im Inneren der Flügel« passten nicht zum Prinzipbild im Patent.«

Ihr Resümee: »Wir halten daher diese Aussage der nachträglich angebrachten Verstärkung von Innen für Augenwischerei.« Teile der Anlagen dürften für die auftretenden erheblichen Belastungen nicht geeignet sein. Dies müsste Konsequenzen für die Genehmigungen der Anlagen haben, sagen sie.

Dass Fertigungsfehler bei Rotorblättern so unwahrscheinlich nicht sind, zeigen auch Ergebnisse von Fachleuten der Unternehmensgruppe Wölfel, die auch Schäden an Rotorblättern und deren Ursache untersuchen. Der öffentlich bestellte und vereidigte »Sachverständige für Rotorblätter für Windenergieanlagen« durch die Handelskammer Hamburg stellt in internen Vorträgen fest, dass das Rotorblatt zu den am stärksten beanspruchten Strukturen einer Windenergieanlage gehört. Vier von fünf Schäden im Betrieb haben ihre Ursache in Fertigungsfehlern.

Die Hauptmaterialien sind Glasfasern und Kohlefasern, die mit Epoxidharz verbunden werden. Allein verfügen Fasern und Harz nicht über die ausreichende Festigkeit. Die entsteht erst durch den Fertigungsprozess, betonen die Fachleute. Doch gerade dabei können entscheidende Fehler passieren. Wenn die Glasfasern beispielsweise falsch ausgerichtet werden, können die Lasten nicht mehr richtig übertragen werden. Sogenannte Delaminationen, also Ablösungen verschiedener Schichten, und Risse können entstehen. Ebenso können beim schwierigen Transport der langen Rotorblätter Schäden wie Abschürfungen, Kratzer und Deformationen vorkommen.

Eine weitere Fehlerursache kann in der ungenügenden Behandlung der Oberfläche der Blätter liegen. Die UV-Strahlung der Sonne zermürbt die Faserstrukturen, Blitzeinschläge können die Strukturen beschädigen, wenn beim Blitzschutz nicht sehr sorgfältig gearbeitet wurde. Bei einem Blitzeinschlag am Rezeptor in der Blattspitze verdampft Wasser innerhalb von Millisekunden und lässt die Blattspitze förmlich explodieren. Bei starkem Wind besteht die Gefahr, dass heftige Sturmböen Rotorblätter abbrechen lassen und weit in die Landschaft geschleudert werden.

Warum der aufwendige und kostspielige Umtausch der Rotorblätter notwendig geworden ist, sagt der Hersteller Vestas sagt nicht – ebensowenig wie der Betreiber der Anlagen.

Auch vom Landkreis dürften die besorgten Bürger kaum eine Antwort bekommen. Neuer Landrat dort ist Dirk Adomat von der SPD. Der saß früher im Landtag in Hannover als Abgeordneter, half nach Kräften mit, die Interessen der Windindustrie durchzupeitschen und beschwerte sich darüber, dass sich Bürger über die Windkraftanlagen vor ihrer Nase beschwerten (»Dennoch verzögert das Engagement der Bürger initiative mit weiteren Klagen über ihren Verband den Bau des Windparks weiterhin«). Jetzt wurde Adomat gerade mit knappen 51,1 Prozent in ausschließlicher Briefwahl (»aus Coronagründen«) zum Landrat gewählt.

Der niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete und energie- und umweltpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Stefan Wirtz dagegen ist erschrocken, dass »nach nur einem Jahr Laufzeit fehlende großformatige Teilstücke und aufgelöste Verklebungen« auftreten. Er hatte die Landesregierung nach den erheblichen Schäden gefragt und als Antwort erhalten, dass Fehler bei Produktion, Transport und Einbau nicht vorlägen.

Doch die Antwort des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz birgt erheblichen Sprengstoff: »Eine unbeabsichtigte Öffnung der hinteren Flügelkanten ist immer auf eine Überlastung der Verklebung Zurückzuführen. Welchen Anteil daran die Qualität des Klebers, seine Verarbeitung, eine unsachgemäße Montage oder außerordentliche Betriebszustände hatten, kann nur vom Hersteller eingeschätzt Werden. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.« Und weiter: »Der Betrieb der Anlagen hat die Überlastung der verklebten Fuge zwischen zwei Flügelteilen sicherlich befördert. Inwieweit er ursächlich war, kann nicht beurteilt werden.«

Damit sei ein Überlastungsschaden »indirekt eingestanden worden.« Aus Sicht von Stefan Wirtz drohen erhebliche Konsequenzen: »Nach meiner Einschätzung besteht damit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Teile diese Baureihe, oder die kompletten Anlagen dieses Typs, für die auftretenden Beanspruchungen grundsätzlich nicht geeignet sind. Dies hätte Konsequenzen für deren Genehmigungsfähigkeit, auch an anderen Standorten.«

Währenddessen wirbt Tim Ebert, geschäftsführender Gesellschafter der Ebert erneuerbare Energien Unternehmensgruppe aus Kiel, gerade noch mit einem neuen Prospekt um Anlegeranleihen für den Windpark Grohnde. Im Prospekt ist allerdings nichts von Stillständen, Reparaturen und Klageverfahren gegen die Anlagen zu lesen. Eine Klage eines Anwohners läuft derzeit aufgrund zu hoher Lärmbelästigung der sehr lauten Windräder. Stattdessen heisst es: »Mit dem Windpark Grohnde haben wir einen symbolträchtigen Baustein für die Energiewende gelegt.« Dieser »Windpark« mit acht Anlagen solle »sauberen Strom für rund 15 000 Haushalte« erzeugen. Was er vergisst hinzuzufügen: wenn der Wind weht. Ansonst muss das Kernkraftwerk Grohnde liefern. Doch das soll 2021 abgeschaltet werden.

Ähnlich alarmierende Beobachtungen machen Mitglieder der Bürgerinitiativen zum Schutz des Odenwaldes. Dort drehen sich ebenfalls Vestas V 136 Anlagen auf 217 Meter hohen Türmen über dem Odenwald. Doch die Windräder dieses Typs stehen ebenfalls bereits seit Wochen still.

Der Windanlagen Betreiber whs-Enertec in Erzhausen bei Darmstadt hat zwei dieser Windräder abgeschaltet. Vor eineinhalb Jahren hat whs-Enertec begonnen, den idyllischen Odenwald mit den gigantischen Windrädern zu bestücken. Im Felgenwald zwischen Vielbrunn und dem Weiler Eulbach stehen die Anlagen seit ein paar Wochen. Betriebsprobleme oder Pannen verneint Geschäftsführer Karl Hermle gegenüber dem »Odenwälder Echo«, vielmehr habe whs-Enertec auf eine Meldung des Herstellers reagiert, nach der bei Anlagen dieses Typs »kleinere Mängel an den Rotorblättern« erkannt worden seien. Hermle vergleicht das mit einer Rückrufaktion, wie man sie aus der Autobranche her kenne.

Gegenüber dem Odenwälder Echo betonte der Geschäftsführer, dass alle »genehmigungsrechtlichen Tatbestände und Anforderungen vollumfänglich« eingehalten würden. Auch habe man die Lage an den Windrädern einschließlich des Reparaturbedarfes den Aufsichtsbehörden gemeldet. Eine Gefährdung von Menschen in der Umgebung, in den Waldgebieten oder auf den Landesstraßen könne ausgeschlossen werden.

Hans-Joachim Büchs von der Bürgerinitiative Zukunft Vielbrunn im Odenwald bezweifelt angesichts der erheblichen Schäden an den Rotoren, dass sie tatsächlich so harmlos seien, wie der Betreiber darstellt. Er hat beobachtet, dass Zufahrtswege wieder aufgeschottert wurden, damit schwere Kräne und Lastwagen durch die autobahnbreiten Schneisen durch die Wälder fahren können. Vermutlich ist ein Austausch der Rotorblätter vorgesehen.

Währenddessen gehen die Vorbereitungen für die Planung weiterer Windindustrieanlagen in den idyllischen Höhenzügen des Odenwaldes trotz Coronakrise weiter. Bürger fanden eine Art »Corona-Passierschein« für Mitarbeiter an einem Umweltgutachten. Ein Unternehmen aus dem Dunstkreis des Energieriesen RWE hat es sehr eilig und lässt die Unterlagen für weitere Genehmigungsverfahren erstellen. Coronastopp hin – Coronastopp her.
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