Montag, Mai 11, 2020

UK Bonds Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

UK Bonds Group

71-75 Shelton Street, Covent Garden
London, EC2H 9JQ
Telefon:  0203 435 7865
E-Mail:  enquiries@excellent-bonds.com
Website:  www.excellent-bonds.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Samstag, Mai 09, 2020

AtlasFMI auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 09.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

AtlasFMI

Das Unternehmen gibt vor, eine Handelsplattform zu sein, die unter anderem Krypto, Forex, Aktien, CFDs und Anleihen anbietet. AtlasFMI behauptet, das weltweit größte Finanzinstitut zu sein, ein führender Anbieter von Handelsdienstleistungen in einer Vielzahl von Märkten und einer der weltweit größten Anbieter von Transaktionsdienstleistungstechnologie. Das Unternehmen unterhält angeblich auch enge Beziehungen zu Banken und externen Wirtschaftsinstitutionen.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass AtlasFMI KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die eine Lizenz oder eine anderweitige Autorisierung erforderlich ist Maltesisches Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Blix Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Blix Group

Harju Maakond, Tallinn,
Kesklinna linnaosa,
Roosikrantsi tn 2-704K, 10119, Estland 
Telefon:  +44 2038689158, +41 445083056, 02038851719
E-Mail:  support@blix-group.com
Website:  https://www.blix-group.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Freitag, Mai 08, 2020

Im Betrugsfall Cosma werden die Anleger vom Insolvenzverwalter zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.

Die Cosma Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten und sehen sich jetzt auch noch vollkommen überraschend mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert.

Betroffene Anleger sollten ohne rechtliche Prüfung nicht vorschnell Ausschüttungen zurückzahlen. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen lohnt sich die Erstberatung durch einen ESK Anlegerschutzanwalt.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht, der am  08.05.2020 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.
***
Toxische Goldgeschäfte. Anfechtungen im Betrugsfall Cosma

08.05.2020 • Bis Ende 2016 sammelte die Cosma-Gruppe Geld bei Anlegern. Eigentlich sollte dieses in Gold investiert werden. Leider lag bei Cosma aber ein Betrugsfall vor und die Anleger haben große Teile ihres Kapitals verloren. Doch damit nicht genug: Fast standardmäßig wird bei Insolvenzen mit Kapitalmarktbezug vor der Pleite ausbezahltes Geld zurückgefordert. Auch bei Cosma fechten die Insolvenzverwalter nun erhaltene Zahlungen an.

Vorgeschichte.

Mehrere Unternehmen der Cosma-Gruppe sammelten bis Ende 2016 über Kooperationspartner und freie Vermittler Geld zum Kauf von Gold ein. Die dafür gewährten Provisionen sollen zehn Prozent betragen haben. 70 Prozent der Gelder waren direkt für den Kauf von physischem Gold bestimmt, der Rest floss plangemäß in das Vermögen der Cosma-Gruppe, um damit eine den Anlegern garantierte Rendite von acht Prozent zu erwirtschaften. Ende 2016 kam es nach Ermittlungen und Arrestierungen der Staatsanwaltschaft Mannheim zu mehreren Insolvenzen. Als Verwalter bestellt sind Holger Blümle (Cosma Deutschland AG), Tobias Hirte (Cosma Service GmbH) und Harald Kroth (Cosma Verwaltungs GmbH), alle von der Kanzlei Schultze & Braun.

Verurteilungen.

Bei den Strafverfahren kam es zwischenzeitlich zu mehreren Verurteilungen wegen Betruges oder Beihilfe zum Betrug. Im zentralen Fall hat das Landgericht Mannheim eine Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren verhängt. Der zwischenzeitlich verurteilte Geschäftsführer räumte im Prozess ein, dass er von dem Schneeballsystem seit dem ersten Tag wusste und die Kunden bewusst von ihm getäuscht wurden. Eine insolvenzgeschützte Einlagerung von Gold gab es nicht.

Anfechtung.

Investmentcheck liegt ein Schreiben des Insolvenzverwalters an einen Cosma-Anleger vor, in dem dieser zur Rückzahlung geleisteter Zahlungen aufgefordert wird. Der Anwalt der Kanzlei Schultze & Braun begründet dies unter anderem mit dem Vorliegen eines Schneeballsystems. Ein weiteres Argument besteht in dem perfiden „Bäumchen-Wechsel-Spiel“ der Verantwortlichen. Denn nach der Kontenpfändung bei der anfänglich operativ tätigen Cosma Service GmbH im Oktober 2015 führten diese den Geschäftsbetrieb mit der Cosma Deutschland AG fort. Nachdem auch hier Durchsuchungen und Beschlagnahmungen stattgefunden hatten, ging es munter mit der Cosma Verwaltungs GmbH weiter. In der Folge haben Anleger beispielsweise an die Cosma Service ursprünglich ihren Kaufpreis bezahlt und von der Cosma Verwaltung zurück erhalten. Der Insolvenzverwalter der Cosma Verwaltung argumentiert folglich, dass diese zu Unrecht zahlte.

Presseanfrage.

Die Kanzlei Schultze & Braun taucht regelmäßig bei Insolvenzverfahren mit Kapitalmarktbezug auf. Sie schreibt selbst auf ihrer Homepage, dass keine insolvenzrechtlich ausgerichtete Kanzlei öfter von den Gerichten bestellt wird als Schultze & Braun. Hinsichtlich einiger Fragen berief sich deren Pressesprecher auf die grundsätzliche Nicht-Öffentlichkeit von Insolvenzverfahren. Er teilte nur allgemein mit, dass derzeit noch die möglichen Ansprüche einzelner Anleger auf eine Aussonderung ihres Vermögens geprüft würden. Eine Aussage zur möglichen Insolvenzquote wäre derzeit seriös nicht möglich. Hinsichtlich der Anfechtungen führte er aus, ein Insolvenzverwalter müsse vorhandenes Vermögen sichern und nach Möglichkeit mehren: „Letzteres geschieht etwa durch den Einzug von offenen Forderungen oder die Durchsetzung von Haftungsansprüchen. Dazu zählt aber auch das Anfechten von Zahlungen, die die Gesellschaften in der Vergangenheit zwar geleistet haben, zu denen sie aber nicht berechtigt waren. Dies sehen die Insolvenzverwalter bei Zahlungen im Zusammenhang mit den Anlagemöglichkeiten bei Cosma als gegeben an.“ Das Argument der Gleichbehandlung aller Gläubiger stehe im Vordergrund: „Ziel ist es, möglichst viele zu Unrecht abgeflossenen Gelder in die Insolvenzmasse der Cosma-Gesellschaften zurückzuholen, um sie anschließend an alle Gläubiger in Form einer höheren Quote wieder ausschütten zu können.“

Rechtliche Einschätzung.

Sascha Borowski von der Düsseldorfer Kanzlei Buchalik Brömmekamp rät Anlegern dazu, die eingeforderten Beträge nicht einfach zu bezahlen. So wurden Wiederanlagen von ausgezahlten Beträgen nicht berücksichtigt. Dabei handelt es sich in solchen Fällen um eine Entreicherung, auf die sich ein Anleger berufen kann. Außerdem hält er die Argumentation mit einem Schneeballsystem für nicht haltbar: „Die Insolvenzverwaltung hat die Voraussetzung der von ihr bemühten ‚Schenkungs‘-Anfechtung nach Paragraph 134 Insolvenzordnung bislang nicht nachgewiesen. Allein der Verweis auf das Strafurteil gegen Herrn A. reicht insoweit nicht aus.“ Und noch einen Punkt hat Borowski in seiner rechtlichen Einschätzung des Falles herausgestellt: „Der Insolvenzverwalter der Cosma Deutschland AG hat rund 93 Prozent der Forderungen bestritten und damit nur rund 2,5 Millionen Euro der angemeldete Forderungen zur Tabelle festgestellt. Dass der Verwalter die überwiegende Anzahl der Forderungen, beispielsweise bei der Cosma Deutschland AG bestritten hat, könnte darauf zurückzuführen sein, dass vielen Anlegern aufgrund mehrerer Vertragsschlüsse im Cosma-Konzern bei verschiedenen Gesellschaften nicht klar ist, wo sie die Forderungen anmelden sollen.“

Loipfinger’s Meinung.

Es gibt immer wieder Stimmen, die zu Schneeballsystem süffisant anmerken, man müsse nur rechtzeitig raus sein, bevor das Modell zusammen bricht. Doch seit einigen Jahren trifft es vermehrt auch ehemalige Anleger, die erhaltene Gelder bei Insolvenz wieder zurückzahlen müssen. Jetzt unterstellen wir mal, dass dies nicht vorsätzlich passierte, sondern einfach nur Glück war. Zunehmend wärt das nicht lange, wie einmal mehr der Fall Cosma zeigt. Deren bisher eigentlich noch erfolgreich verlaufene Goldinvestments wurden durch den Betrug der Cosma-Verantwortlichen toxisch. Nur ehrlich verdientes Geld gehört einem wirklich. Und ob der von Insolvenzverwaltern gerne angeführte Solidargedanke, den Betrugsschaden auf mehrere Schultern zu verteilen, am Ende wirklich greift, werden wir gerne weiter beobachten. Denn entscheidend ist dabei, wie viel von dem zurück bezahlten Geld nach Abzug der Gebühren für Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter zur Verteilung über die Masse übrig bleibt.

***
Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

BTSave auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 08.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

BTSave

BTSave präsentiert sich als Forex Broker und bietet eine Plattform für den Handel mit wichtigen Rohstoffen, Aktien, Indizes und Kryptowährungen.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass BTSave KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen Maltesisches Recht.

Die MFSA möchte auch auf die Warnung verweisen, die die britische Finanzaufsichtsbehörde gegen BTSave herausgegeben hat, um Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien ohne die erforderliche Genehmigung bereitzustellen. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA erinnert Verbraucher an Finanzdienstleistungen daran, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Terra Finance LTD, auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  08. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen  auf ihre Warnliste gesetzt:

Terra Finance LTD

Diese Gesellschaft erbringt Wertpapierdienstleistungen und gibt hierbei vor, in 3, allée Scheffer, L-2520 Luxembourg ansässig zu sein und von der CSSF überwacht zu werden. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass eine Gesellschaft namens Terra Finance LTD von ihr weder genehmigt ist noch überwacht wird, und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Davis Consulting and more GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Davis Consulting and more GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Davis Consulting and more GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

15.04.2020, geändert am 08.05.2020
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Donnerstag, Mai 07, 2020

Libra Markets auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 07.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

Libra Markets
https://libramarkets.com

Das Unternehmen, welches im Internet präsent ist, behauptet ein Forex-Broker zu sein, der eine Reihe von Handelsinstrumenten über mehrere Anlageklassen und globale Finanzmärkte hinweg anbietet, die über seine Online-Plattform gehandelt werden können.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Libra Markets KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen nach maltesischem Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA verweist auch auf Warnungen, die von ausländischen Regulierungsbehörden gegen, Libra Markets einschließlich Deutschland, Spanien und Österreich, herausgegeben wurden. Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.
Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Mittwoch, Mai 06, 2020

GigaFX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 06.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

GigaFX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 06.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

GigaFX

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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