Mittwoch, März 25, 2020

Traktoren die gegen die „Agrarwende“ rollten, haben bei der Merkel Regierung in Zeiten der Corona-Pandemie offensichtlich Angst und Schrecken verbreitet.

Bisher gab es für die „alternativlose“ Klimapolitik der Merkel-Regierung viel zu wenig Protest und Widerstand. Eine Ausnahme bilden da die Landwirte.  Die haben es satt sich als „Klimasünder“, „Tierverbrecher“ oder „Brunnenvergifter“ beschimpfen zu lassen. 

Die Landwirte zeigen sich frustriert, weil sie für eine Reihe von Umweltproblemen verantwortlich gemacht werden, von Tierschutzproblemen und Nitraten im Grundwasser bis hin zum Klimawandel.


Deshalb rollten Traktoren in vielen Städten durch die Straßen. Im Berliner Regierungsviertel kreuzten fast tausend Traktoren auf. In Dresden blockierten sie die Innenstadt. In Rheinhessen hatten 800 Traktoren eine 40 Kilometer lange Strecke um Mainz gebildet.

Es sind die langfristigen Auswirkungen der Merkel Regierung auf die deutsche Politik und ihre offensichtliche Unfähigkeit mit Landwirten, Politikern und Gesellschaft gemeinsam  Lösungen zu finden, um den Natur- und Artenschutz weiter zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Die Landwirtschaft in Deutschland braucht Unterstützung und eine Perspektive für die Zukunft ohne Überregulierung und Verbotspolitik.

Jetzt aus scheinbar heiterem Himmel gehört die Land- und Ernährungswirtschaft plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur.

Da haben die leeren Regale in den deutschen Supermärkten bei unseren „Eliten“ offensichtlich die Erkenntnis wachsen lassen, dass Supermärkte und Landwirtschaft doch irgendwie  zusammen hängen. Allerdings, Klopapier wächst bis jetzt noch nicht auf dem deutschen Acker.  

„Diese Entwicklung ist nicht nur reine Freude, wenn man berücksichtigt, dass unsere Demokratie und die Marktwirtschaft unter dem Vorwand der Pandemie Bekämpfung immer mehr außer Kraft gesetzt wird“, warnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die Bauern sollten demnächst wachsam sein, an wen sie Ihre Produkte verkaufen. Denn wenn man Medienberichten trauen kann, soll der Paragraph 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches so geändert werden, dass Schuldner künftig ihre Zahlungen mit Verweis auf das Virus einfach verweigern und einstellen können.

Für Verbraucher und Klopapier-Hamsterer steht demnächst nicht mehr die Beutejagd im Supermarkt auf dem Tagesprogramm, sondern Hamsterfahrten in ländliche Regionen. Das kennen viele Deutsche noch aus den Hungerjahren nach dem zweiten Weltkrieg. Die Bauern werden sich wieder Hofhunde zulegen müssen.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas

»CORONA-PAKET« Bundesregierung gibt den Bauern schlagartig Vorrang

Die Land- und Ernährungswirtschaft gehört jetzt plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur. Der geprügelte Bauer rückt zu einer der tragenden Säulen des Landes auf.

Bricht jetzt nackte Angst und Panik in der Berliner Politik aus Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellte gestern in einer Presseerklärung das »Corona-Paket« der Bundesregierung vor. »Wichtige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft« seien damit erreicht worden, wirbt sie für ihre Pläne.

Genauer besehen bedeutet das Corona-Paket, dass sämtliche Einschränkungen und Hürden, welche die Staatsbürokratie den Bauern in den vergangenen Jahren in den Weg gelegt hat, über Bord geworfen werden. Von außen betrachtet, klingen die beschlossenen Punkte nüchtern und eher harmlos. Dahinter jedoch wurden all die Vorschriften gelockert und gekippt, die die Politik zuvor unter dem Einfluss der Natur- und Umweltschutzverbände aufgebaut hatte.

Die Land- und Ernährungswirtschaft gehört jetzt plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur. Der geprügelte Bauer rückt zu einer der tragenden Säulen des Landes auf.

So sind zum Beispiel alle engen Einschränkungen im Arbeitsrecht und in der Sozialgesetzgebung aufgehoben. So ist zum Beispiel die 70-Tage-Regelung, wonach nur kurzfristig in der Landwirtschaft Beschäftigte sozialversicherungsfrei gestellt waren, ausgeweitet worden auf 115 Tage. Saisonarbeitskräfte können so länger hier arbeiten. Die sehr umstrittenen und strengen Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung sind im Prinzip ebenfalls gekippt. Die haben immer wieder auch zu exorbitanten Einsätzen von Zollbeamten mit Maschinenpistolen im Anschlag auf den Höfen der fleischverarbeitenden Industrie und zeitaufwendigen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Einkommen aus Nebentätigkeiten für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden nicht mehr angerechnet. Damit sollen Saisonarbeitskräfte angelockt werden.

Die vollständige Aufhebung der Begrenzung der Zuverdienstmögichkeiten für Vorruheständler heißt also: Jetzt sollen auch die Alten auf den Acker gelockt werden.

Klöckner hat sich in ihrem Statement auch ausdrücklich bei SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil bedankt. Denn die große Sorge der Politik ist, dass in diesem Jahr Zehntausende von Arbeitskräften für Aussaat und Ernte fehlen werden. Im Augenblick müssten 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte, im Mai sogar 85.000 auf den Feldern arbeiten. Dies sogar bis zur Weinlese im Herbst. Doch viele polnische Arbeitskräfte kommen nicht, Rumänien hat eine Ausgangssperre verhängt. Dies gefährdet erheblich die landwirtschaftliche Produktion.

Oberstes Ziel: Bauern sollen weiter erzeugen. Jetzt ist es an der Zeit, die Felder zu bestellen. Recht spät in diesem Jahr, weil die Äcker lange nicht befahrbar waren. Grund: Die reichlichen Regenfälle, die bereits jetzt das Grundwasser wieder ansteigen lassen und die Dürre im vergangenen Jahr wieder zum Teil ausgleichen. (Werden jetzt die vielen Neumitglieder von Umweltverbänden wie BUND und NABU, die im vergangenen trockenen Jahr mit dramatischer Dürre-Katastrophenpanik angeworben wurden, wieder austreten?)

Nun fehlt eigentlich nur noch als bauernfreundliche Maßnahme, dass die horrenden Dokumentationspflichten vermindert oder aufgehoben werden.

Allein vor das Düngen hat der Staat das Ausfüllen von rund 250 Seiten Dokumentationen gestellt, die jeder Landwirt zu Hause im Büro bewältigen muss, bevor er sich auf seinen Traktor setzen und arbeiten kann. Davon hat Klöckner noch nichts gesagt.

Auch die bei den Bauern so verhasste Düngeverordnung könnte der neuen »Systemrelevanz« bei der geplanten Abstimmung am kommenden Freitag geopfert werden. Denn die sorgt für geringere Erntemengen, weil die Pflanzen nicht mehr den bisherigen Ertrag liefern. Daher kritisieren die Landwirte, dass die Politik sie so einschränkt, dass sie nicht mehr produzieren können.

Die Berliner Politik weiß: Sollte die nächste Ernte mit drastischen Einbußen einhergehen oder gar komplett ausfallen, wäre angesichts der ohnehin erwartbaren Einkommensverluste vieler Menschen im Corona-Jahr wohl Schluss mit dem inneren Frieden in Deutschland. Bisher konnte der freie Weltmarkt regionale Missernten problemlos ausgleichen. Das dürfte nach Einschätzung von Landwirten nicht mehr funktionieren, weil USA und China zum Beispiel keine Landwirtschaftsprodukte mehr liefern dürften. Etwa 60 Tage reichen die Vorräte in Deutschland. Das würde bedeuten, dass spätestens Aschermittwoch kommenden Jahres Lebensmittel knapp geworden sind. Statt Afterwork-Party würden sich dann womöglich Schlangen vor Lidl und Aldi bilden. Dann würde auch dem von Kampfbegriffen wie Überdüngung, Nitratgefahr und Insektensterben umwölkten Städter wohl wieder deutlich werden, dass Lebensmittel im Supermarkt und landwirtschaftliche Produktion doch zusammenhängen.
***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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Dienstag, März 24, 2020

JT Trader : auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 24.03.2020 über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

JT Trader 
140 E 45th Street
New York, NY 10017, USA 

100 Adelaide Street W,
Toronto, ON M5H 1S3, Kanada
E-Mail: jtsupport@JTtrader.com
www.jttrader.com

JT Trader  hat keine Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Außerdem wurden Finansinspektionen aus keinem anderen EWR-Land grenzüberschreitende Aktivitäten für JT Trader 
 gemeldet.  JT Trader  ist auch nicht befugt, Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durchzuführen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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LINCOLNFX CAPITAL LTD: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht (CNMV) in Spanien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die  spanische Finanzmarktaufsicht Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:


LINCOLNFX CAPITAL LTD
https://lincolnfx.capital

LINCOLNFX CAPITAL LTD ist nicht berechtigt, die in Artikel 140 der Wertpapiermärkte genannten Wertpapierdienstleistungen in Spanien zu erbringen
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Grandefex: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.03.2020 über seine Internetseite 
whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Grandefex

Cnr Old und Church Street, Postfach 2290
Roseau, Commonwealth of Dominica
und
Muelle de Barcelona, ​​edif. Sur, 2ª Planta
Barcelona, ​​Cataluña, 08039, Spanien
Telefon:  +44 203 912 1385
E-Mail:  support@grandefex.info
Website:  https://grandefex.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Montag, März 23, 2020

Wie die Bundesregierung die Corona-Krise missbraucht, weil die Bauern jetzt nicht gegen die Düngeverordnung demonstrieren können.

Das Schicksal sowohl der Gesamtbevölkerung als auch des einzelnen Bürger oder ganzer Berufsgruppen wird weitgehend von den politischen Entscheidungsträgern bestimmt. Häufig müssen Menschen unter den Fehlentscheidungen von Verantwortungsträgern leiden.

Das zeigt sich jetzt auch in der Corona-Krise. Obwohl unsere Eliten gesehen haben was in China passierte, hat man die Füße still gehalten und keine Vorsorge getroffen. 8 Wochen hat man ungenutzt verstreichen lassen. Dafür sind jetzt unter vielen anderen Versäumnissen Schutzmasken, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel Mangelware.

Mit der Corona Krise steht Deutschland vor massive Herausforderungen. Man sollte annehmen, dass die Politik ihre ganze Kraft in die Bewältigung dieser Krise einbringt.  

Stattdessen wird die Coronakrise offensichtlich dazu benutzt, die Entscheidung zur Düngeverordnung zu beschleunigen. Die Vorverlegung der Bundesratsitzung auf den 27.März ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass viele Hilfspakete zur Coronakrise anstehen. Das ist notwendig und auch begrüßenswert. Aber zusätzlich die Düngeverordnung mit durchzuboxen, ist eine grobe Missachtung der Rechte unserer Landwirte, denn für die geht es um ihre wirtschaftliche Existenz. 

Wenn die Düngeverordnung der EU durchkommt, werden zahlreiche Bauern ihren Betrieb schließen müssen. Denn die sieht eine schrittweise Reduzierung der Düngemengen vor. Das wiederum bedeutet eine Mangelernährung für die Pflanzen und einen geringeren Ertrag. In den Folgejahren sollen die Düngemengen weiter reduziert werden. Das bedeutet letztlich Raubbau am Boden. Den Landwirten würde eine schrittweise Abwärtsspirale aufgezwungen werden.

Städter, die noch nie in der Sommerhitze auf staubigem Acker den Rücken krumm gemacht haben, beklagen die Technisierung der Landwirtschaft und wissen, dass die Traktoren zu groß und zu schwer sind und der »Intensivlandwirtschaft« Vorschub leisten, aber nicht, dass zum Beispiel die neue Gülleverordnung dazu zwingt, die Gülle in den Boden einzuarbeiten. Die neuen teuren Maschinen, die das können, benötigen eine Zugleistung von mindestens 360 PS, da richtet ein alter Lanz-Bulldogg nichts mehr aus. Der alte Güllefasswagen, der über einen Drehteller den Mist in hohem Bogen auf den Acker verteilte, verbreitete für feine Städternasen zu viel Odelduft.

Wer die Verabschiedung der Gesetzespakete zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland dazu benutzt, die Düngeverordnung durchzuboxen verletzt die demokratischen Spielregeln erheblich. „Man sollte der EU klar machen, dass angesichts der Coronakrise die Düngeverordnung auf Eis zu legen ist“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR, |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas

MISSBRAUCH DER CORONA-KRISE. Schlag gegen die Landwirtschaft soll vorgezogen werden

Die Bundesregierung missbraucht die Corona-Krise, weil die Bauern jetzt nicht demonstrieren können. Doch die Zeit nach der Krise kommt.

Im Schatten der Corona-Krise will die Bundesregierung offenbar ihren entscheidenden Schlag gegen die Landwirtschaft vorziehen und schnell, still und heimlich über den Tisch bringen. Denn bereits am kommenden Freitag, 27. März, plant der Bundesrat über die neue Düngeverordnung zu entscheiden. Damit soll die Entscheidung um eine Woche vorverlegt werden.

Das bedeutet auch, dass die Bundesländer im Bundesrat noch schneller die Änderung durchwinken müssen. So konnten Änderungsanträge in dem beschleunigten Verfahren nur noch bis zum vergangenen Freitagmittag eingebracht werden. Bis zum kommenden Montag müssen sich die Länder dann dazu äußern, um am kommenden Freitag schon die Beschlussvorlage abzunicken.

Der saarländische Agrarminister Jost (SPD) befeuert dieses Hoppla-hopp-Verfahren noch damit, dass er mahnend auf Brüssel verweist. Das werde dann die Herrschaft übernehmen und über Deutschland bestimmen, wenn die Düngeverordnung nicht verabschiedet werde.
Die ist eine der zentralen Angriffspunkte, weswegen die Bauern seit Herbst auf die Straßen gehen und so heftig protestieren. Denn die sieht vor, dass die Landwirte schrittweise ihre Düngemengen vermindern müssen. Das bedeutet für die Pflanzen Mangelernährung. Der Ertrag geht kontinuierlich zurück und die Böden werden zerstört. Das in mühsamer Arbeit über Generationen aufgebaute Kulturgut »Ackerboden« wird vernichtet. Über die Zusammenhänge berichteten wir bereits hier.

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will den Entwurf ohne Änderung durchsetzen, der Druck der EU-Kommission sei zu hoch. Die habe im Gegenzug zugesagt, keine weiteren Klagen gegen Deutschland zu erheben, berichtet das Branchenmagazin topagrar. An der Düngeverordnung werde nichts geändert, betont bereits Bundeskanzlerin Merkel.

Für die Landwirte jedoch geht es ums Ganze. Ihre Lage ist mehr als dramatisch. Davon zeugt der massive Proteststurm der Bauern.

Offenbar haben Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium den Druck auf Klöckner erhöht. Sie haben es sehr eilig. Sie müssen befürchten, dass die gefälschten Zahlen an die Öffentlichkeit kommen. Es fehlen zudem wichtige Daten nach den Ammoniakwerten, aus denen sich die tatsächliche Herkunft der Stickstoffbelastung ableiten lässt. Die verheimlicht das UBA.

Denn neben anderen hatte TE mehrfach nach den fehlenden Daten gefragt und bisher keine Antwort erhalten. Das bedeutet: Das UBA will nicht, dass die falschen Werte und Berechnungen herauskommen. Für ihren Propagandaeffekt reicht es, dass Städter glauben, die Landwirte würden zu viel düngen und damit das Grundwasser verunreinigen.

So werden in Österreich Messwerte in vier unterschiedlichen Tiefen im Boden genommen. Nach unten hin nehmen sie ab und gehen gegen null. In Deutschland dagegen werden nur die Messwerte dicht unter der Erdschicht genommen und die besonders hohen Werte nach Brüssel gemeldet. Das Umweltbundesamt hat also absichtlich mit falschen Werten an die EU die Grundlagen für eine Verschärfung der Düngeverordnung geschaffen.

Wie nervös die Handelnden in Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt sind, zeigt das Verhalten von Staatssekretär Flassbarth. Während eines Treffens mit Landwirten wurde er gezielt mit der Frage nach dem tatsächlichen Nitratanteil aus der Landwirtschaft konfrontiert. Flassbarth zeigte Nerven und brach den Termin vorzeitig ab.

Die Koordinatorin für »Biodiversitätspolitik« beim Deutschen Naturschutzring (DNR), llka Dege, berichtete am 5. März dieses Jahres auf einer öffentlichem Anhörung im Plenum des sächsischen Landtages zur Düngenovelle, dass nach ihren Informationen im Falle einer Ablehnung der jetzigen Düngeverordnung die EU-Kommission bestimmen wird, welche Maßnahmen hier greifen werden: »Und dann reden wir nicht mehr von minus 20 Prozent in Roten Gebieten, sondern dann reden wir von minus 20 Prozent in der gesamten Landwirtschaft oder – und auch das hat die Kommission in Aussicht gestellt, es gibt einen kompletten Düngestopp für Deutschland.«

Das Düngeverbot würde weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Tierhalter haben. Ihre Güllekanäle werden vollaufen, weil niemand mehr weiß, wohin mit der Gülle. Dem Landwirt bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder er verkauft oder entsorgt alle Tiere, oder er düngt trotz Verbot weiter. Das ist für ihn existenziell.

Landwirtschaft ohne Tierhaltung und die entsprechende Gülle als Dünger ist in weiten Teilen Deutschlands nicht möglich – schon gar nicht die Biolandwirtschaft. Absehbar ist, dass es zu stressbedingten Kurzschlusshandlungen kommen wird, wenn das Düngeverbot tatsächlich durchgesetzt werden sollte.

Die Bauern kündigen für den Fall, dass die Verordnung so durchkommt, Bauernaufstände und Verfassungsklagen an.

Die Bundesregierung missbraucht die Corona-Krise, weil die Bauern jetzt nicht demonstrieren können. Doch die Zeit nach der Krise kommt.
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Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

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Tradofx Limited / ITQ Code LTD: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 23. März 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firmen auf ihre Warnliste gesetzt:


Tradofx Limited / ITQ Code LTD

support@tradofx.com
compliance@tradofx.com
jacob.nowak@tradofx.com
www.tradofx.com


Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21. 03.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Tradofx Limited / ITQ Code LTD nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger melden sich unter:




Sonntag, März 22, 2020

UTR e.V. fordert für die Helfer in der Corona-Krise eine monatliche Prämie in Höhe ihres derzeitigen Gehalts bis zum Ende der Corona-Pandemie.

Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut! Nur ein „DANKE“ an die stillen Helfer in der Corona-Krise ist da viel zu wenig. Es reicht nicht aus Wertschätzung und Respekt zu zeigen in dem die Nation ihren Corona-Heldinnen und Helden öffentlich applaudiert.

Allen Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern, allen Mitarbeitenden in Arztpraxen, allen Krankenhäusern im Land und allen anderen, die im medizinischen Bereich und bei der Versorgung der Bevölkerung unermüdlichen Einsatz leisten, nicht zu vergessen die Supermarkt Angestellten, Polizei und Feuerwehr, Rettungsdienste die unter Gefährdung der eigenen Gesundheit für uns alle kämpfen, sollte für die Zeit der Corona-Pandemie ein zweites Gehalt als Dankesprämie aus Steuermitteln bezahlt werden.

Die Gesellschaft kann nicht erwarten, dass die Helferinnen und Helfer mit ihren Kräften und ihrer Gesundheit Raubbau treiben ohne dafür entsprechend bezahlt zu werden. Ein barmherziger Samariter (Lukas 10, 25-37) zu sein, das kann man sich heute nämlich nicht mehr leisten.

Eine Politik die darauf baut, dass die Helfer in der Not schon  nicht „nein“ sagen werden und auch in der jetzigen Ausnahmesituation aus reiner Selbstlosigkeit für wenig Lohn anderen helfen, entzieht sich ganz bewusst ihrer Fürsorgepflicht.

„Die Helfer in der Not riskieren ihre eigene Gesundheit im Einsatz für uns alle und dafür soll ihnen eine monatliche Prämie in Höhe ihres derzeitigen Gehalts bis zum Ende der Corona-Pandemie aus Steuermitteln bezahlt werden,“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

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Samstag, März 21, 2020

Offener Brief an: Mitteldeutschen Rundfunk betr. Interview mit Professor Kekulé

an: Mitteldeutschen Rundfunk

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie herzlichen Dank für Ihr wertvolles und aufschlußreiches Interview mit Professor Kekulé (https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/bayerns-kluge-entscheidung100.html).
Vielen Dank auch für Ihr Angebot, Fragen zu stellen.

Wie bekannt starben in Deutschland Anfang 2018 ca. 25.000 Personen an Infektionen durch das Influenza-B-Virus. Damals wurden keine Ausgangseinschränkungen angeordnet. An der Infektion durch Covid-19 starben bisher ca. 50 Personen. Jetzt werden Ausgangssperren verhängt. Welche Hinweise gibt es darauf, dass Covid-19 wesentlich gefährlicher ist als Influenza-B?
  
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

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