Donnerstag, März 19, 2020

Berwick Asset Management: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.03.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Berwick Asset Management

Badenerstrasse 313
8003 Zürich Schweiz
Telefon:  02038080415, 02038080428
info@berwickassetmanagement.com
www.berwickassetmanagement.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
ESK-Schutzbund@email.de
http://express-inkasso.24.eu

Erste Schritte für Anlage – und Cyber- Betrugsopfer zur Vermögenswiederherstellung auf Teil-Erfolgsbasis.


MarketsFX: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 19.03.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

MarketsFX
https://marketsfx.it
https://marketsfx.com

Das Unternehmen behauptet, ein „Finanzdienstleister zu sein, der eine Auswahl von mehr als 1.000 finanziellen Vermögenswerten wie Währungspaaren, Aktien, Rohstoffen, Indizes und Händlern aus aller Welt anbietet“.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass MarketsFX KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die eine Lizenz oder anderweitige Autorisierung erforderlich nach maltesischem Recht erforderlich ist.

Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen, einschließlich der Warnung der italienischen Regulierungsbehörde CONSOB vom 14. Oktober 2019, darauf hin, dass MarketsFX wahrscheinlich ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko für Geldverluste ist. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Mittwoch, März 18, 2020

V&G Capital Management GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der V&G Capital Management GmbH, Göttingen, deren Geschäftsführer Herrn Peter Schmidt, Göttingen, sowie der Brandfortrend AG, Erfurt, jeweils mit Bescheid vom 11. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Unternehmen bieten Privatanlegern Geldanlagen auf Festgeld- und Renditekonten an. Damit betreiben die Unternehmen sowie Herr Schmidt das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.hilfreich?

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Zeus Partnership OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 18.03.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Zeus Partnership OÜ

Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Zeus Partnership OÜ (Registrierungscode 14482764) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Estland besitzt und Zeus Partnership OÜ daher nicht berechtigt ist, Zahlungsdienste in Estland zu erbringen . Das Unternehmen bietet Zahlungsdienste für ein Unternehmen aus St. Vincent und die Grenadinen an, Vaneda Partners LTD (mycapital.io/index.html). Finantsinspektsioon hat keine Lizenzen für letztere erteilt und es fehlt das Recht, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Internetseite www.goldingcapitalpartners.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  18. März  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.goldingcapitalpartners.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite https://www.goldingcapitalpartners.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, Wertpapier-/ und Investmentdienstleistungen zu erbringen.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Identität der Verwaltungsgesellschaft Golding Capital Partners (Luxembourg) S.à r.l., welche in Luxemburg gemäß Kapitel 16 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen zugelassen ist und von der CSSF beaufsichtigt wird, auf dieser Internetseite missbräuchlich verwendet wird.

Die Verwaltungsgesellschaft Golding Capital Partners (Luxembourg) S.à r.l. steht in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite.

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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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STS Royals: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 18.03.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

STS Royals

Suite 305 Griffith Corporate Center
1510 Beachmont Kingstown
St. Vincent und Grenadinen
Telefon:  +44 2080599853; +4571875917
E-Mail:  Support@stsroyal.com ; bryan.w@stsroyal.com
Website:  https://www.stsroyal.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Easytrade55 Ltd. kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass die Easytrade55 Ltd. mit angeblichem Firmensitz in Frankfurt am Main keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Easytrade55 Ltd. stellt sich auf ihrer Website www.easytrade55.com in italienischer Sprache als System für den Handel mit Fremdwährungen (sog. FOREX-Trading), Rohstoffen, Differenzkontrakten (CFD), Aktien und Kryptowerten dar.

Das Unternehmen ist unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

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Dienstag, März 17, 2020

Coronavirus-Pandemie: Nein, wir befinden uns nicht im Krieg gegen das Virus.

Wer so etwas sagt, hat noch keinen Krieg erleben müssen und sollte dafür dankbar sein.

Den 2. Weltkrieg startete Hitler  am 1. September 1939 mit den Worten „Seit 05.45 wird jetzt zurückgeschossen“. Ab diesem Zeitpunkt veränderte sich das Leben der Deutschen grundlegend.

Am Ende saßen die Deutschen im Kohlenkeller oder im Luftschutzbunker und bangten um ihr Leben.

In Darmstadt zum Beispiel legten 234 Bomber der Royal Air Force die ganze Stadt in Schutt und Asche. Das Bombardement dauerte gerade einmal 30 Minuten. Zuerst wurden tausende Sprengbomben sowie mehrere hundert Luftminen abgeworfen. Durch die Druckwellen der Explosionen wurden die Dächer aufgerissen. Danach wurden mehr als 250.000 Elektron-Thermitstäbe über dem Stadtgebiet abgeworfen, die nun in die aufgerissenen Dachstühle der Häuser fielen und diese innerhalb kürzester Zeit in Vollbrand versetzten. Ein schrecklicher Feuersturm brach aus.

Die Mehrheit derer, die in Kellern Zuflucht suchten – soweit sie nicht während des Angriffs durch Trümmer erschlagen wurden – erstickten oder verbrannten in den Kellern. Eine Flucht aus den Kellern über die Straßen war nur selten möglich, da die Hitzeentwicklung zu groß war und sich teilweise auch der Teer  des Straßenbelages entzündet hatte. Dem Angriff auf die Innenstadt fielen 11.500 Menschen zum Opfer. Rund 66.000 von damals rund 110.000 Einwohnern wurden obdachlos. Es wurden 99 Prozent der Alt- und Innenstadt, des eigentlichen Stadtkerns, zerstört, insgesamt 78 Prozent der Bausubstanz Darmstadts.

  • Mit dieser Einführung soll die Coronavirus-Pandemie keineswegs verharmlost werden, zumal es die Bundesrepublik Deutschland in ihrer Geschichte noch nie mit einer solchen Herausforderung zu tun hatte. Was hier gerügt wird ist die Wortwahl. Denn die falschen Worte können verheerende Folgen haben.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in einer Videobotschaft um Verständnis für die Einschränkungen im täglichen Leben im Kampf gegen die Corona-Pandemie geworben und eindringlich an die Bürger appelliert, die Auflagen einzuhalten. Er warb zudem um internationale Zusammenarbeit und Solidarität in der Krise: "Wir können das Virus als Weltgemeinschaft nur gemeinsam besiegen. Viren haben keine Staatsangehörigkeit. Genauso wird das Gegenmittel keine Staatsangehörigkeit haben." Die Europäer müssten jetzt zusammenhalten.

Das kann man so zu 100% unterschreiben, bekräftigt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Allerdings ist für einen Teil unserer Gesellschaft „Solidarität“ ein Wort mit dem sie nichts anfangen können. Für viele Zeitgenossen gilt in der Krise: „ich zuerst“. Das sind die Leute, die man auch als Hamsterkäufer bezeichnet, welche die Supermark Regale leer räumen und sich den Keller mit Klopapier vollstopfen.

Wenn das Fernsehen und die Medien zum gefühlten  einhundertsten Mal die Kameras über leere Supermarktregale schwenken lassen, ist das quasi die Aufforderung für viele Menschen zum Hamsterkauf. Denn es könnte ja noch schlimmer kommen.

Am sinnlosen Vorräte horten, zeigt sich nicht nur, wie unsolidarisch ein Teil unserer Gesellschaft geworden ist, sondern auch die Ungleichheit wird deutlich. Ein großer Teil unserer Gesellschaft hat nicht die finanziellen Mittel sich ausreichend und gesund zu ernähren, geschweige denn, einen Notvorrat anzulegen. 6,33 Millionen Menschen in Deutschland leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp 1,89 Millionen Kinder und Jugendliche. 

All das was egoistische Zeitgenossen hamstern und horten fehlt nun den Tafeln.

Denn wenn die Regale leer sind, haben die Supermärkte nichts, was sie den Tafeln zukommen lassen könnten. Viele Tafelkunden bekommen das bereits bitter zu spüren. Was sollen diese Menschen nun tun?

1947 war die Versorgung der Bevölkerung komplett zusammengebrochen. Die Menschen hungerten und froren. Am 31. Dezember 1946 hielt der Erzbischof und Kardinal Josef Frings in der Kirche St. Engelbert im Stadtteil Riehl seine Jahresendpredigt. Er sprach über die zehn Gebote; zum siebten Gebot, „Du sollst nicht stehlen“, sagte er: „Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der Einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder durch Bitten, nicht erlangen kann.“ Das Wort „fringsen“ war geboren und machte diesen Seelsorger unvergessen.

Wird in der jetzigen  Krise vielleicht das Wort „scholzen“ geboren? „Es wäre ein Akt sozialer Gerechtigkeit“ ist sich Roosen sicher.

Die Coronavirus-Pandemie offenbart auch schonungslos unsere deutsche und europäische Überheblichkeit.

Corona in China?  Unsere „Elite“ hielt Wochenlang daran fest, dies sei nur ein Problem der Chinesen – und tat nichts! Doch etwas wurde getan, Außenminister Heiko Maas hat kurz bevor das Coronavirus sich in Europa auszubreiten begann medizinische Schutzausrüstung an China verschenkt.  Das Auswärtige Amt hat CORRECTIV bestätigt, dass Deutschland zweimal Hilfsmaterialien nach China geliefert hat: Das erste Mal am 1. Februar, als deutsche Staatsangehörige mit einem Flugzeug der Luftwaffe aus Wuhan zurückgeholt wurden. Dabei habe es sich um insgesamt 5,4 Tonnen Verbrauchsmaterial gehandelt, darunter Schutzanzüge, Gummistiefel, Handschuhe, Masken, Schutzbrillen, OP-Hauben und Handschuhe. Die zweite Hilfslieferung am 18. Februar umfasste nach Angaben des Auswärtigen Amts 8,7 Tonnen Material im Wert von mehr als 150.000 Euro. Darunter seien Sprühgeräte für Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung gewesen. Diesen zweiten Transport bis nach Shanghai habe das Auswärtige Amt selbst organisiert und finanziert.

Europäische Solidarität – Fehlanzeige

Das von der Pandemie gebeutelte Italien musste sich mit einer Worthülse von Ursula von der Leyen begnügen: „Wir sind alle Italiener“. Italien hat bereits frühzeitig bei der EU um Hilfe angefragt, aber kein einziges EU-Land hat bisher Unterstützung angeboten. „Das ist dann die viel beschworene europäische Solidarität“, wundert sich Roosen.

Ganze zwei Monate hat unsere Elite die auf uns zurollende  Corona-Katastrophe ignoriert.  Klimahysterie, Flüchtlinge, Ministerpräsidentenwahl in Thüringen, „Kampf gegen rechts“ Hass im Netz und die eigenen Umfragewerte waren die bestimmenden Themen.

Der Ansturm besorgter Bürger nach Mundschutz und Desinfektionsmittel sorgt dafür, dass Krankenhäusern und Arztpraxen ihren Bedarf nicht mehr decken können. Anstatt für entsprechenden Nachschub zu sorgen, wird die Bevölkerung weisgemacht, dass zur  Pandemie-Bekämpfung Atemschutz und Handdesinfektion für Normalbürger von absoluter Nutzlosigkeit seien. Die müssen dass aber verkehrt verstanden haben, denn jetzt gibt es kein Klopapier mehr zu kaufen.

„Wenn ich mir die rotgrüne Energiewende und die Klimahysterie genau betrachte, wird mir vor der Coronavirus-Pandemie wirklich Angst“, sagt Roosen.  Wenn in einem kleinen Land wie der Bundesrepublik Deutschland in der Krisenbewältigung jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann, dann wäre es an der Zeit die Föderalismus-Flagge einzuholen.

Zur Erinnerung: Diesen Eid haben unsere Bundeskanzlerin und ihre Minister bei Amtsantritt geleistet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Der Schutz Deutschlands vor Terrorismus, Hass und Gewalt sollte Hauptaufgabe unserer politischen Elite sein und zwar zu 100%. Der Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie sollte jetzt an erster Stelle stehen. Ohne wenn und aber!

Die Bedrohung kann mittlerweile unmittelbar aus allen Ecken der Welt kommen. Statt den Bürgern zu erklären, dass man sie nur unzureichend schützen könne, wäre es dringend notwendig einen nationalen Abwehrplan vorzulegen und möglichst rasch umzusetzen und statt Panik, Zuversicht zu verbreiten.
Dazu haben sich in der Vergangenheit Autoaufkleber als nachhaltiges und wirksames Instrument der politischen Meinungsäußerung bestens bewährt. Autoaufkleber sind ein wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit. Die öffentliche Meinung hat sich in der Vergangenheit schon oft durch die Slogans auf Autoaufklebern gebildet.

Das Statement mittels Autoaufkleber ist persönlicher und nachhaltiger als es online auf Websites wie Facebook, Instagram und Twitter möglich ist. Der Autoaufkleber schafft Solidarität und übt große Wirkung auf das ganze Land aus.

Das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror, ist ein loser nicht organisierter Zusammenschluss von Bürgern zu einer politisch ideellen Interessengruppe die sich für politische, gesellschaftliche und öffentliche Interessen einsetzt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens und für mehr soziale Gerechtigkeit  einlädt.

Der UTR e.V. Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz verbreitet die Botschaft,  dass Terror ein Zeichen der Schwäche und Frieden ein Zeichen der Stärke ist. 

Weltoffenheit und Toleranz bedeutet jedoch nicht, dass Deutschland quasi als ein Tischleindeckdich für uneingeladene Gäste gilt. Das durch entsprechende Berichterstattung gezielt erzeugte Mitleid, für Menschen die aus anderen Ländern zu uns drängen,  ist ein schlechter Ratgeber für unser Urteilsvermögen.

Durch Weltoffenheit und Toleranz  wollen wir über den Tellerrand hinaus blicken und offen sein für Neues oder Ungewohntes. Weltoffen neue Eindrücke bekommen; sehen, wie andere Menschen leben; einen weiten Horizont haben; die Konsequenzen des eigenen Tuns bedenken; nicht egozentrisch sein.

Extremismus dagegen ist gefährlich – und auch dumm. Warum? Weil Extremisten nicht über ihren Tellerrand hinaussehen und ihre momentane Befindlichkeit als den einzigen, allgemein-gültigen Maßstab für alle Fragen der Welt ansehen.

Weltoffen, gewaltfrei, tolerant und frei von Hass das ist die Botschaft die es zu verbreiten gilt.

Kleben Sie den UTR e.V. Autoaufkleber mit dieser Botschaft an Ihr Auto. Sie verschaffen sich damit  physischen Kontakt.

Sie sehen den anderen Verkehrsteilnehmer und dieser sieht Ihren Aufkleber, also interagieren Sie.  In einer Zeit in der unsere Gesellschaft auseinender zu driften droht, sich jeder selbst der Nächste zu sein scheint, Hass und Gewalt weit verbreitet sind, vermittelt der UTR e.V. Autoaufkleber echte, ungeplante Begegnungen und setzt positive Akzente. Unsere Demokratie gewährt uns das Recht auf freie Meinungsäußerung. Machen Sie davon Gebrauch! Überraschen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer mit Ihrer persönlichen Botschaft für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz!

Zeigen Sie Stärke und kleben Sie den Sticker an Ihr Auto.

Empfehlen oder schenken Sie den  Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten. So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen……….aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit diesem Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht.

Ihren 4-farbigen Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“  erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber,   unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.
Sie können gerne auf das

UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie bei  https://www.ad-infinitum.online
auf den Pay Pal  Button
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
– Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D-64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online


Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.


Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“


persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

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Internetseite pms-gestion.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  17 März  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.pms-gestion.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.pms-gestion.com, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung PMS oder PMS Gestion Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als PMS ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird, nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten und darüber hinaus nicht als Organismus für gemeinsame Anlagen genehmigt ist.

Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts Portfolio Management Solutions (PMS), welcher über eine Genehmigung verfügt und den Vorschriften des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt, in keiner Verbindung zu der oben genannten Gesellschaft steht.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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