Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private
Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den
Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller
Absicht um ihr Geld betrügen, soll der Whistleblowertreff Insidern die
Möglichkeit bieten, dass mit entsprechenden Informationen den Abzockern
das Handwerk gelegt werden kann.
Whistleblower dienen dem Gemeinwohl. Wie man mit
geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Blog http://whistleblowertreff.24.eu
Whistleblower können
Anleger vor Kapitalvernichtung schützen!
Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann
dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt
werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Anleger
Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.
Besucher, Betroffene und Insider der Seite http://whistleblowertreff.24.eu
sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie
sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte
zukommen lassen. Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den
ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblowertreff.24.eu kann
das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für
binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass
Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn
überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
Die Information eines
Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten
Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen.
Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die
Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute
Vertraulichkeit zu.
Wir hatten nicht damit
gerechnet, welche Lawine wir mit dem Blog http://whistleblowertreff.24.eu
lostreten würden und in was für ein Wespennest wir da gegriffen haben.
Dass betroffene Hunde nicht nur bellen sondern auch ihre
gute Erziehung (sofern genossen) vergessen, sind wir (leider) gewohnt. Diejenigen,
die jetzt gegen den Blog http://whistleblowertreff.24.eu lauthals
Stimmung machen, sollten eigentlich dem ESK den „Roten Teppich“ dafür
ausrollen, dass er ein schiefes Bild wieder gerade rückt.
Von Bert Brecht wissen
wir: Zuerst
kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter
verwunderlich, dass der Finanzmarkt und die Moral sich zueinander verhalten wie
Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt,
selbstverständlich. Wie Feuer und Sauerstoff. Der Whistleblowertreff wird auch
dafür sorgen, dass die Zeiten wo sich (Schwarz-) Geld und Zynismus
fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen lagen, bald vorbei sind.
Was uns jedoch total
überrascht hat ist die Vielzahl von Telefonanrufen, Mails und Briefen in denen
uns Anleger schildern, was Sie mit ihren Investitionen bei Online-Handelsplattformen
erlebt haben.
Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen hauptsächlich
von Anlegern die Probleme mit Handelsplattformen für binäre Optionen haben. Der
Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch weit unterschätztes
Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste bewegen sich oft in
atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte gigantisch sein.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen,
Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder
E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis
der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland
unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob
das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in
Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland
hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
- Wer
von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen
welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von
Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft
dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Die Binäroptionsbranche ist ein Milliarden-Euro-Markt, der
in den letzten zehn Jahren gewachsen ist und heute Tausende von Mitarbeitern
beschäftigt, von denen viele in Callcentern arbeiten. Obwohl es legitime
Unternehmen gibt, sind viele der Aktivitäten, die von einigen Unternehmen in
diesem Bereich ausgeführt werden, entweder betrügerisch oder verstoßen gegen
die Vorschriften der Investmentbranche für zahlreiche Gerichtsbarkeiten, in
denen sie Geschäfte tätigen.
Diese Unternehmen positionieren sich als große, hoch
entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die Kunden dabei
unterstützen, astronomische Renditen zu erzielen und die überhöhten Renditen in
spekulativen Beispielen anzukündigen. Sie können das extrem hohe Risiko und die
Volatilität, die mit solchen Anlagen einhergehen, nicht erklären und behaupten
in einigen extremen Fällen sogar, dass die Anlagen „risikofrei“ sind.
- So
manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein
überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen
habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch
jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend
beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen
hört der ESK immer wieder.
Die Anrufe erfolgen
meist aus einem Callcenter im Ausland.
Um den wahren Standort zu verschleiern wird den angerufenen
Kunden eine falsche oder lokale Telefonnummer angezeigt. Die Mitarbeiter der
Callcenter sind bestens geschult. Sie stellen sich am Telefon als Makler oder
Broker vor. Der genannte Name ist meist so falsch wie der manchmal verwandte
Dr.-Titel und die gesamte Biografie. Das Studium an der Elite- Universität,
der Job als Führungsperson bei einer bekannten Bank, die jahrelange
erfolgreiche Tätigkeit am Markt…. alles frei erfunden.
Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind das
Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt wird,
dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven
Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.
Die typischen Betrüger
erklären am Telefon nicht, wie der Handel genau funktioniert mit dem die
enormen Gewinne generiert werden sollen.
Hat der Anleger angebissen und den ersten meist kleineren
Betrag bezahlt, folgt oft ein falscher Kontoauszug. Der Anleger wird in
Sicherheit gewiegt, er hat ja Gewinn gemacht und dann wird weiteres Geld
investiert. In einigen Fällen werden Trades kontinuierlich manipuliert, sodass
der Investor schließlich sein gesamtes Investment verliert und denkt, dass er seine
Ersparnisse verspielt hat, anstatt betrogen zu werden. In einigen Fällen wird
versucht, den Kontostand abzuheben, um später darauf hingewiesen zu werden,
dass der Makler die Gelder nicht freigeben kann. Die Vermittlungsfirma wird
dann den Kontakt einstellen und mit dem Geld verschwinden. Dass sein Geld
niemals investiert wurde und bereits über verschachtelte Wege nach irgendwo auf
der Welt transferiert wurde, ahnt der Anleger natürlich nicht.
Anleger die aussteigen
möchten bzw. ihr Geld zurückfordern, werden mit Formalien hingehalten.
Da muss angeblich vor Auszahlung die Identität geprüft
werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein eingereicht werden.
Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom „persönlichen Betreuer“
des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn das alles ohne erfolg
bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des Callcenters einfach
gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar. Darüber hinaus hat
der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen Beraters“ noch eine
gültige Adresse in der Hand.
- Der
Handel mit binären Optionen durch betrügerische Systeme verbreitet sich in
Deutschland wie eine Seuche. Da werden Gutschriften auf dem Kundenkonto
verweigert, die Rückerstattung von Geldern blockiert und die Software so
manipuliert, dass die Trades des Kunden immer in den Verlust laufen.
Gelingt es dem Anleger tatsächlich einmal eine
Unregelmäßigkeit nachzuweisen, weist das Unternehmen ihn auf das Kleingedruckte
hin, das besagt, dass das Unternehmen über eigene Algorithmen verfügt, die von
der Echtzeit abweichen können. Also einfach Pech gehabt!
Die Aufsichtsbehörde
BaFin erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Angebot von binären Optionen
verboten ist und dass das Angebot von CFDs für Privatanleger
Beschränkungen unterliegt.
Die BaFin stellt fest, dass binäre Optionen im Gegensatz zu
anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt gehandelt werden, auf dem sich
die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Stattdessen bestimmt der Anbieter
den Preis, ohne dass seine Kunden dies verstehen oder untersuchen können.
Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen Laufzeiten ist es für Privatkunden
außerordentlich schwierig, das Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen. Darüber
hinaus fungieren Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte Gegenpartei für
die Geschäfte ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen somit in
direktem Widerspruch zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den
Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die
Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden ändern, um eine
Auszahlung des Optionsvertrags zu vermeiden. (Quelle: BaFin)
- Die
Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen sind vor allem
kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die
Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen
Ohne Bankverbindung
würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der
erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten
nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben
ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und
Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt
des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des
Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.
Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge
zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate
Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der
Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um
sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen
durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse
Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund
lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht
„feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
- Zwangsläufig
müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am
betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der
Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die
Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen
Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Bei ihrer
Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der
Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht
zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den
ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die
betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen
Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die
Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis
der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht
auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und
Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt
Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet,
Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute
außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte,
Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die
Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht
nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung.
Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet
werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden
Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein
Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu
erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei
der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass
der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörde verfügt.
Es ist nicht
ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei
Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides
Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die
Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines
Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung
eingehen dürfen. Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben.
Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung
und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind
äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht
festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das
Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto
eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt
sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige
Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen
gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage
entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung
eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu
vertreten.
Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25
Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss
auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck
des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank
dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.
Die Bank welche für
ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat wird zu drängenden
Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:
- Wer
ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt
es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf
das Unternehmen ausübt?
- Wo
befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie
lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat
die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der
Gesellschaft zu informieren?
- Sind
Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft
eingeholt worden?
- Hat
die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der
Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
- Warum
ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung
der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
- Darüber
hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen
einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich des fraglichen Unternehmens,
die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank
ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
- Wie
wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde
überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den
vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
- Wie
und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen
auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto
überwiesen haben, zu entschädigen?
Die Erfolgsaussichten der geschädigten Investoren werden von
den ESK-Rechtsanwälten als so gut eingeschätzt, dass die ESK Fördergemeinschaft
Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und
Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen
Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Geschädigte
Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als
Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
anfordern.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail
ein Frageformular zu seiner Anlage.
Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit
eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden
Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und
Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall
abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner
Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten
beziffern.
- Die
ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den
Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten
Honorars gegen eine Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des
einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst
sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen,
gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des
ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage
erteilt, sind die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der
Erfolgsprovision frei gestellt.
- Betroffene
Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren
Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
- Wer
sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht
weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder
lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde
sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder
Staatsanwaltschaft erstatten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email
bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass
ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu
meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung
bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der
Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig.
Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei
Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und
kostenlos per E-Mail
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier