Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder
Rückerstattung von Geldern an Kunden.
Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen
der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden
ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des
Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften
von Internet- und Cyber-Betrügern.
Viele Kunden glauben,
dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in
vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt,
sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung
in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht
verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften
von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen
Websites für binäre Optionen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur
ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.
Können die Opfer ihr
Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit
unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das
zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise
und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit
professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
- Diejenigen,
die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so
darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“
handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit
Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren
meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch
nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen
richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles
ist gelogen!
ESK- Vertragsanwälte
haben nun gegen Empfängerbanken die für
betrügerischen Online-Plattformen
die Gelder der Anleger entgegen genommen haben, Klage eingereicht.
Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Ohne Bankverbindung
würde es den Betrügern nämlich nicht gelungen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der
erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten
nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben
die ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger nun Klage eingereicht.
- Einer
Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind
verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines
Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch
die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des
Handelsregistereintrages.
- Zudem
obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu
plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen
ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der
Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um
sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen
durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse
Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund
lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht
„feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf
gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer
Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den
eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
- Die
Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den
Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
- Betroffene
Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können
von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte
profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Betroffene in ihren
Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu