Freitag, Dezember 13, 2019

Bigger Investments Limited OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 13. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bigger Investments Limited OÜ (Registrierungscode 14555598)

Das Unternehmen besitzt keine  Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland. Bigger Investments Limited OÜ ist daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland berechtigt. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite https://www.bigfx.net/ zu handeln.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.


www.pms-capital.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 13. Dezember  2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.pms-capital.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.pms-capital.com, auf welcher eine Gesellschaft mit der Bezeichnung Portfolio Management Solutions / PMS Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich dort als PMS ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten und nicht als Organismus für gemeinsame Anlagen genehmigt ist.

Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts mit der Bezeichnung Portfolio Management Solutions (PMS), welcher über eine Genehmigung verfügt und den Vorschriften des Gesetzes vom 17. Dezember 2017 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt, in keinerlei Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.







Donnerstag, Dezember 12, 2019

Main Invest: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 12. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Main Invest
mit angeblichem Sitz in
58-60 Kensington Church St
London W8 4DB
Vereinigtes Königreich
Tel: + 44 (20) 80891108
info@maininvestment.co.uk

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass dass Main Invest nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.








Pool Forex Investments: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 12.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Pool Forex Investments
London House, 59 King William Street,
London, EC4R 9AF
Telephone: 07771167502
Email: info@poolforex.club

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.





Yield Enterprise Currency Software OÜ / www.libramarkets.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. November 2019 der Gesellschaft Yield Enterprise Currency SoftwareOÜ das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ ist Betreiberin der Handelsplattform www.libramarkets.com für Devisen, Kryptowährungen und Aktien. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und zwischenzeitlich bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 12.12.2019

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Ist das Umweltbundesamt überflüssig geworden?

Zeitzeichen Null Energie. Das Umweltbundesamt im grünen Netzwerk. Der Neubau für das UBA in Dessau-Roßlau gleicht dem Flughafen Berlin. Es wird nichts fertig. Seit Februar 2018 bereits gilt ein Baustopp, weil Baumängel im Bereich der Dämmung festgestellt wurden.

Vorbildlich sollte das neue Gebäude werden: Die Energieversorgung rein aus »erneuerbaren« Energiequellen, Photovoltaik im Dach, Erdwärmesonden, die Wände aus recyceltem Beton, begrünte Dächer und Fahrradpavillon – alles, was das grüne Herz begehrt. Hier in Dessau-Roßlau sollte das Umweltbundesamt einziehen.

Allein – der sündhaft teure Neubau gleicht dem Flughafen Berlin.

Es wird nichts fertig. Seit Februar 2018 bereits gilt ein Baustopp, weil Baumängel im Bereich der Dämmung festgestellt wurden. Drei Zentimeter sollen an einigen Stellen fehlen. So sei das Ziel, ein »Null-Energie-Haus« zu bauen, gefährdet, und das Amt streitet gepflegt mit den Bauunternehmen, wer für die Schäden verantwortlich ist.

So müssen die Mitarbeiter der mit 1.500 Beschäftigten größten Umweltbehörde Europas weiterhin beengt in den alten Büroräumen sitzen. Offen ist, wie lange noch. Da könnte man die Frage stellen, wozu das Amt überhaupt noch benötigt wird.

Unter dem ersten Präsidenten Heinrich von Lersner, wurde das Umweltbundesamt seit seiner Gründung 1974 zu einer angesehenen, unabhängigen wissenschaftlichen Institution. Von Lersner war übrigens FDP-Mann. Die hatte sich seinerzeit als erste das Thema Umwelt auf die Fahnen geschrieben und trieb es voran. Damals bestand erheblicher Tatbedarf, Luft und Wasser waren in bedenklichem Grade verschmutzt. Hans-Dietrich Genscher, damals Innenminister, forderte Anfang der 1970er Jahre eine Umweltbehörde. Auf seinen Nachfolger Werner Maihofer geht zum Beispiel das Mammutwerk Bodensee-Ringkanalisation zurück, das die Einleitung schmutziger Abwässer unterband. Gegenwärtig bemängeln Fischer übrigens, dass Fische zu wenig Nährstoffe im Bodensee finden.

  • Heute sind Luft und Wasser in der Regel so sauber wie noch nie geworden, die Abgase von Autos und Kraftwerken werden mit hohem Aufwand gefiltert und die Daten, die den Umweltzustand Deutschlands beschreiben, weisen seit Jahren drastisch nach unten. Veröffentlicht werden sie auch vom Umweltbundesamt.

Um dennoch eine Umwelt- und Klimapanik in einem vergleichsweise umweltfreundlichen Land wie Deutschland zu schüren, muss schon kräftig auf die Pauke geschlagen werden.

Das erledigt neben diversen NGOs das Umweltbundesamt mit Bravour. Das ist zu einem grünen Propagandaapparat geworden, fordert aus »Klimaschutzgründen« höhere Steuern auf Milch und Fleisch, ein generelles Tempolimit von 30 für innerörtliche Straßen und wirft der Landwirtschaft vor, Hauptverursacher von Methan- und Lachgasemissionen zu sein. Es spielt in der Auseinandersetzung um angeblich zu hohe Nitratwerte im Grundwasser eine unheilvolle Rolle als Verstärker, sagt gleichzeitig jedoch, wie gut das Trinkwasser aus Deutschlands Wasserhähnen ist.

Dringend, so das Amt, müssten die Flächen für Windräder ausgeweitet werden, die riesigen Anlagen noch näher an die Wohnungen heranrücken, um die »Klimaziele« Deutschlands nicht zu gefährden. Im Klartext: Die Bürger haben sich einfach mit mehr Windrädern direkt vor ihren Haustüren und den erheblichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt abzufinden. Es dürften also ziemliche Richtungsstreits zwischen den Polit- und den Fachabteilungen ablaufen.

  • Das Umweltbundesamt erklärte auch schon die Klimadiskussion für beendet und stellte sogar Journalisten als »Klimaskeptiker« an den Pranger – mit dem Segen des Verwaltungsgerichtes Halle übrigens. Das wies eine Klage der beiden Journalisten Dirk Maxeiner und Michael Miersch ab, die sich dagegen verwahrten, von einer staatlichen Stelle als unqualifiziert herabgewürdigt zu werden.

Das Amt dient als Sprungbrett für ein munteres Hin- und Her des grünen Politpersonals zwischen Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und sogar dem dubiosen Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. sowie den offiziellen Umweltschutzverbänden und NABU.

Ein typisches Beispiel ist Jochen Flasbarth. Der Volkswirt war lange Jahre Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), tauchte dann plötzlich als Präsident des Umweltbundesamtes auf, bevor er dann als Staatssekretär im Bundesumweltministerium erschien. Sigmar Gabriel, damals Bundesumweltminister, hatte ihn vorgeschlagen. Der grüne Flasbarth will den Individualverkehr extrem einschränken und den Verbrennungsmotor im Jahre 2030 vollkommen verschwinden lassen. Er behauptet, dass es die »Grundlast«, also den Anteil der elektrischen Leistung, die permanent gebraucht wird, nicht mehr geben wird. Flasbarth: »Wir werden ein System von Erneuerbaren, Speichern, intelligenten Netzen und Lastmanagement haben.«

Viele entsetzte diese Personalwahl Gabriels genau so wie eine weitere in seiner Zeit als Wirtschaftsminister.

Gabriel hatte 2014 als roter Wirtschaftsminister den grünen Parteibuchmann Rainer Baake zu seinem beamteten Staatssekretär gemacht. Da hatte er Gelegenheit, mit Matthias Machnig gemeinsam zu wirken. Der wiederum war 2005 bis 2009 Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Zu jener Zeit wurde in Brüssel mit  politischen Grenzwerten für Luftschadstoffe die Axt an die Autoindustrie gelegt.

Baake hatte 1998 Jürgen Trittin in das Bundesumweltministerium geholt. Ganz früher war Baake rechte Hand Joschka Fischers, als der in Hessen als Umweltminister wesentliche Industrien im Rhein-Main-Wirtschaftsraum lahmlegte. Baake hatte später das Dosenpfand mit initiiert und den unseligen Emissionshandel. Baake wurde 2006 Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V., als es mit rot-grün vorbei war. Erfahrung im Zerstören von Industrien hat er genügend sammeln können.

Neben Baake gibt es weitere Gefolgsleute, die allesamt Karriere im damaligen BMU machten und heute an verschiedenen Schaltstellen von Politik und NGOs sitzen.

Es ist eine regelrechte Gang an Gefolgsleuten, die Umweltbundesamt und Ministerium gekapert haben, im Wechselspiel mit Deutscher Umwelthilfe e.V. sowie verschiedenen finanziell verflochtenen Stiftungen gegenseitig Fördermittel abgreifen und ihre Klima-Ideologie duchzusetzen versuchen.

Zu der Truppe gehört auch Christoph Erdmenger, damals Fachleiter im Bundesumweltamt (UBA). Der sitzt heute als Abteilungsleiter im grünen Verkehrsministerium Baden-Württembergs.

Ebenso in Stuttgart hat Dr. Uwe Lahl als Ministerialdirektor ebenfalls im Verkehrsministerium ein warmes Plätzchen gefunden und wirkt als Berater des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann daran mit, Baden-Württemberg von der Autoindustrie zu befreien. Der war vor zehn Jahren maßgeblich mit daran beteiligt, als EU-weit die Grenzwerte für die Luftschadstoffe in den Städten so niedrig anzusetzen, dass die Autohersteller sie nicht mehr erfüllen können. Schon damals war Lahl und seinen Kollegen klar, dass bei der damals geplanten Einführung von Euro 5 und 6 die Grenzwerte für NO2 in den Städten bis 2020 nicht überall erreichbar sein würden.

Gnädig zeigt sich das Umweltbundesamt jedoch, wenn es um die Ewigkeit geht.

Der Beisetzung von Menschen in sogenannten »Bestattungswäldern« erteilt das Amt seinen Segen. Es stuft biologisch abbaubare Urnen als unbedenklich ein. Auch stellten Schwermetalle in der Asche Verstorbener keine Gefahr für das Grundwasser und die Böden der Waldökosysteme dar, befindet das Amt. Blei, Cadmium, Kupfer, Zink, Nickel, Chrom und Quecksilber in der Totenasche seien unbedenklich, wenn der ph-Wert des Bodens zwischen 4 – 6,5 liege, also im leicht sauren Milieu, sofern kein Kontakt mit dem Grundwasser bestehe. Das Amt lässt also den Menschen zumindest im Tod in Ruhe.

Das einst seriöse Umweltbundesamt selbst ist überflüssig geworden.

Es könnte bestattet und der Bau in Dessau-Roßlau einer anderen Bestimmung zugeführt werden.

Autor: Holger Douglas

***

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr.

Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGO´s und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

  • Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll: 

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!


„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de







Mittwoch, Dezember 11, 2019

Nova Vita Treesd.o.o.: Die BaFin untersagt das öffentliche Angebot des Direktinvestments in Paulownia Bäume in Deutschland

Die Nova Vita Trees d.o.o. darf das Direktinvestment in Paulownia-Bäumen nicht zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat am 3. Dezember 2019 das öffentliche Angebot des Direktinvestments in Paulownia-Bäume der Nova Vita Trees d.o.o. wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Nova Vita Trees d.o.o. keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erforderlichen Angaben enthält.

Der Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig aber sofort vollziehbar.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
10.12.2019 | Thema Prospekte, Verbraucherschutz

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.

Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail