Wenn es bei einer gescheiterten Kapitalanlage viele
geschädigte Anleger gibt, so gibt es automatisch auch viele „Helfer“ für die Betroffenen.
Auf den einschlägigen Foren sind dann die üblichen Sprüche zu lesen: „Eile ist
geboten…“, „Anleger müssen handeln…“ „Wir beraten Anleger und nehmen Vermittler
in Haftung…“ Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät: „Augen
auf bei der Helferwahl“!
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 12.11.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
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Unseriöser Zeitdruck: Zweifelhafte
Mandantenakquise von geschädigten PIM-Gold-Anlegern
12.11.2019 • In Sachen PIM-Gold arbeitet der vorläufige
Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte mit Hochdruck an
den Gutachten zur Insolvenzeröffnung. Diese dürften Ende November fertig sein,
so dass Anfang Dezember mit einer offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens
durch das Gericht zu rechnen ist. Bis dahin können Anleger erst einmal nichts
tun, auch wenn ehemalige Vermittler nun zeitlichen Druck ausüben, wonach
angeblich dringend Handlungsbedarf bestehen würde.
Fakten.
Auf Anfrage teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit,
dass die Verfahrenseröffnung bei der PIM Gold GmbH voraussichtlich Anfang
Dezember erfolgen wird. Bis dahin haben Anleger keinen dringenden
Handlungsbedarf. Ob es die von manchen ehemaligen Vermittlern in den Raum
gestellte Fristen per Ende November gibt, antwortete der Sprecher des
vorläufigen Insolvenzverwalters offiziell: „Nein, zumindest existiert keine
solche insolvenzspezifische Ausschlussfirst. Die Gläubiger können im Augenblick
auch noch gar keine Forderungen anmelden. Die ist erst nach Eröffnung des Verfahrens
möglich.“
Keine Aus- oder
Absonderungsrechte.
In dem vom früheren PIM-Vertrieb verschickten Anschreiben an
geschädigte Anleger ist zu lesen: „Wie wir Ende lt. Woche von der der
Rechtsanwaltskanzlei Pforr der IG PIM GOLD erfahren haben besteht
Handlungsbedarf zu der vom Anwalt herausgearbeiteten Sachlage, um die
bestmögliche Sicherung Ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.“ Hierbei geht es
offenbar um Aus- beziehungsweise Absonderungsrechte, die Anleger eventuell
geltend machen können. Dr. Thomas Pforr hat auf Anfrage dazu nicht geantwortet.
Metoja hat die Möglichkeit zwar eingeräumt, aber ganz stark eingeschränkt.
Danach könnte das der Fall sein, wenn „ein konkretes, d.h. individualisierbares
Stück Gold eingelagert werden sollte. Hinzukommen muss allerdings, dass PIM
Gold dies auch vereinbarungsgemäß getan hat, der Gegenstand noch vorhanden ist
und dem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden kann.“ Damit dürfte für fast alle
Anleger keine Chance auf Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Denn die bei
Loomis eingelagerten Goldbestände wurden nicht nach Kundennamen oder
Kundenummern separiert, sondern einfach nur nach der Stückelung sortiert und
gestapelt. Eine eindeutige Zuordnung scheidet hier aus.
IG PIM-Gold.
In dem Vermittleranschreiben wird einleitend festgestellt:
„bislang haben wir noch keinen Eingang Ihrer Unterlagen mit dem Beitritt zu IG
PIM GOLD feststellen können.“ Deshalb wollte investmentcheck von Rechtsanwalt
Thomas Pforr wissen, woher dies ein Vermittler wissen kann. Wird hier der
Datenschutz mit Füssen getreten? Oder liegt es an den Mitvorständen bei der IG
PIM-Gold, die neben Pforr aus dem früheren Vermittlerumfeld stammen sollen? Auf
Anfrage antwortete Pforr dazu nicht. Er wollte auch nicht sagen, wer neben ihm
noch bestellte Vorstände bei der IG PIM-Gold sind.
Türkei.
Eine der ersten Aktionen der IG PIM-Gold war, mit einer
Detektei in der Türkei nach Gold suchen zu lassen. Grundsätzlich könnte dies
durchaus sinnvoll sein, da dort angeblich ein Teil der nicht mehr auffindbaren
Bestände liegt. Aber offiziell ist der Insolvenzverwalter für die Einziehung
sämtlicher Vermögenswerte zuständig. Dessen Aufgabe ist es, möglichst viel des
Vermögens zum Wohle aller Gläubiger einzusammeln und dann über die sich daraus
ableitende Insolvenzquote später auszuschütten. Seit der letzten Meldung, über
die investmentcheck exklusiv vorab berichtete (Mehr Gold vorhanden), gibt nach
aktueller Auskunft des Insolvenzverwalters keine neuen Erkenntnisse. Bezüglich
der angekündigten Nachforschungen von Pforr hat der Insolvenzverwalter nichts
gehört.
Loipfinger’s Meinung.
Die Akquise von Mandanten ist völlig legitim und
verständlich. Dies gilt auch für die Gründung einer Interessensgemeinschaft.
Zweifelhaft wird es aber dann, wenn die Vorstände der Interessensgemeinschaft
nicht bekannt gemacht werden. Wer ist dies und welche Rolle haben diese bei dem
Anlageskandal gespielt? Ein unseriöser Zeitdruck steigert die Bedenken ebenso
wie die Vermittlung einer unseriösen Hoffnung auf Aus- oder Absonderungsrechte.
Wird der Datenschutz missachtet, um die Mitglieder- und Mandantenakquise zu
unterstützen? Klar, die Informationen kommen durch ehemalige Vermittler von
PIM-Gold und nicht von der Interessensgemeinschaft selbst. Da sich Rechtsanwalt
Pforr allerdings nicht davon distanziert, ist er dafür mitverantwortlich.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im
Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die
Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von
Banken und Versicherungen auf.
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Betroffene Anleger
können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung