Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf Anlagebetrüger
herein. Ihnen werden Transport-Container, Schrottimmobilien, Gold Sparpläne
mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Oft wird
ihr Geld nicht wie versprochen, an der Börse angelegt, sondern wandert gleich
auf die Auslandskonten der Verkäufer.
Der Anlegerschutz soll eigentlich dafür sorgen, dass
diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen
werden, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Dem durchschnittlichen Anleger ist, im Gegensatz zu dem von
so manchen Anlegerschützern gezeichneten Bild des naiven uninformierten
Anlegers, durchaus bewusst, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung
unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger
die bereit sind Gewinne zu kassieren wissen, dass sie auch bereit sein müssen
die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen. Aber mit einem glatten Betrug müssen
sie nicht rechnen. Sollte man meinen.
Ein guter
Kriminalroman ist oft näher an der Realität als so manches Telefongespräch der Betrüger
mit ihren Opfern.
Bei so mancher „Anlageberatung“ wird dem Kunden erzählt das
Produkt sei von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.
Das wiegt den Kunden in Sicherheit, weil er fälschlicher
Weise glaubt, dass die BaFin das Produkt geprüft und genehmigt habe. In
Wahrheit jedoch bezieht sich die Genehmigung nur auf das Verkaufsprospekt
(korrekte Angabe des Emittenten, des Fondsverwalters etc.), nicht aber auf das
Produkt selbst. Nach dem Verkaufsprospektgesetz und dem
Wertpapierverkaufsprospektgesetz müssen entsprechende Broschüren für den
Verkauf von Anlageprodukten von der BaFin genehmigt werden. Allerdings werden
dabei nur die formalen Anforderungen an den Prospekt geprüft.
Das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz hat 2015 das Projekt Finanzmarktwächter
und Marktwächter Digitale Welt aus der Taufe gehoben.
Das BMJV teilte damals in einer Pressemeldung mit: „Die
Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der
Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt
gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind
Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein
interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch
Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Das BMJV
fördert beide Marktwächter vorerst bis
Ende 2017 mit insgesamt 5,6 Mio. Euro
pro Jahr.“
Der damalige Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz Heiko Maas sagte damals dazu: ,,Die Marktwächter stärken den
Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den
Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer
und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir
werden damit in Zukunft, schwarze Schafe' auf den Märkten schneller
identifizieren."
Was von dieser
Prognose zu halten ist, zeigen die letzten großen Anlageskandale wie zum
Beispiel Investfinans AB und Secure Trading Financial Services.
Diese Anlageskandale haben gezeigt, dass verschärft
Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss. Dies insbesondere
deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt
oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu
bereiten.
Warum die Anleger durch die Marktwächter vor diesem
finanziellen Desaster nicht geschützt werden konnten, das ist die offene Frage.
Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht
werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem
Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.
Investfinans AB hat das
Geld bei den Anlegern mit einer frei erfundenen Erfolgsstory und einer geklonten Identität eingesammelt.
Da mathematische Fakten nicht verändert werden können,
wurden die historischen Fakten von gestern und morgen manipuliert und
herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar
auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glaubten die Anleger
an die Investfinans AB Erfolgsgeschichte
und machen ihre Brieftaschen weit auf.
Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei
Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der
Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem
finanziell. Zwar hat das
Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte
gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr
geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den
Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat.
Die Rechtsdurchsetzung
für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.
Der ESK hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger für
dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht
eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für
die Anwaltskosten.
Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt
vertreten, dass es sich für Anleger, die gegen Anlagebetrüger vorgehen möchten, erst ab einem Streitwert
von 10 000.- Euro lohne. Je höher der Streitwert also sei, umso mehr lohne sich
der Prozess für den Anleger. (Man könnte letztes Wort auch ersetzen durch das
Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).
Es ist schon schlimm
genug, sich von einem betrügerischen Unternehmen täuschen zu lassen.
Aber es ist noch schlimmer, wieder betrogen zu werden - und
von jemandem, der verspricht, das verlorene Geld zurückzuholen.
Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die
sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als
„Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter. Mit den Listen der bereits betrogenen Anleger
wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und
den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments
versprochen.
- Im
Fall Invest Finans AB wurden die geprellten Anleger von einer Firma
„Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016
Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer, 2269 Luxemburg und
Plantation Place South, 4. Etage, 60 Great Tower
Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich,
angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme
der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten
rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die
vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20.
Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.
Der ESK hatte informiert, dass die Absender des
vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen
Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts
zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services
Authority, MFSA) warnt, dass die Betrüger die Details einer echten
maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Trotz dieser Warnungen
haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading
Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen.
Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen
teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai, aber auch auf Bankkonten in
Deutschland.
Auch der Philosoph
Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmal das
Fell über die Ohren ziehen kann.
- (Kein
Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen
lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur
Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Der ESK trägt mit dazu bei, dass die Anlagebetrüger, nicht
mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am
nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.
Aktiver wirkungsvoller
Anlegerschutz besteht nach Meinung des ESK nicht darin, den Anleger mit
ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
- Es
ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster
die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger
selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim
Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld
verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon
kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger
abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen
Anlegern eine erste ehrliche
Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können
sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Soll man ,,gutes Geld" dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen?
Dieser Spruch ist eine Erfindung der Finanzindustrie, damit
der geschädigte Anleger die Füße still hält!
Viele Kapitalanleger haben Angst, nach einer gescheiterten
Kapitalanlage gerichtliche Hilfe bzw. die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch
zu nehmen. Manche Anleger meinen, man würde auf diese Weise nur gutes Geld dem
Schlechten hinterherwerfen.
Ihre Fragen haben wir hier beantwortet:
Frage:
Erleben Sie es häufig, dass Anleger eine gewisse Scheu davor
haben, zum Rechtsanwalt zu gehen, weil sie bereits Geld verloren haben?
Antwort:
Dies kommt vor, jedoch ist diese Scheu vollkommen
unbegründet. Wer sich beispielsweise dem ESK anschließt, bekommt von einer
renommierten Kanzlei, nämlich von den Vertrauensanwälten des ESK eine fachlich
fundierte Erstberatung.
Frage:
Wie verhält es sich bezüglich der Kosten, wenn man einen
Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt?
Antwort:
Die Erstberatung von einem rechtlich versierten Anwalt ist
über einen einmaligen Förderbeitrag abgedeckt. Falls die Anwälte feststellen,
dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, so werden die Rechtsanwälte die
Gebühren für das weitere Vorgehen dem Mandanten mitteilen. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht,
so ist es gängige Praxis, vor der Ergreifung weiterer Maßnahmen die
Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Auf diese Art und
Weise ist der Mandant über die anstehenden Kosten bzw. über deren Übernahme
durch eine evtl. Rechtsschutzversicherung jederzeit im Bilde.
Frage:
Haben manche Anleger Angst, dass mit der Erteilung des
Mandats sie einen ,,Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten
können?
Antwort:
Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte des ESK so vor,
dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen.
Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob
er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in
diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in
Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage einholen.
Frage
Macht es Sinn, zunächst eine außergerichtliche Bereinigung
der Angelegenheit zu versuchen?
Antwort:
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich
eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall
muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus
der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung
der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch unbenommen,
gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.
Frage:
Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten. Ist diese
Furcht begründet?
Antwort:
Diese Furcht ist größtenteils unbegründet. Die
Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es viele Mandanten
aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung der Anleger im
Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung schildern, wie das
Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen diesbezüglich auch keine
Angst zu haben, da sie die versierten Vertrauensanwälte des ESK vor Gericht
vertreten und diesen zur Seite stehen.
Frage:
Was ist, wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht?
Antwort:
Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen
die ESK Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem
Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf
ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der
Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit,
auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.
Frage:
Was passiert, wenn die Anlage, an der ich mich beteiligt
habe, bereits insolvent wurde?
Antwort:
Auch in diesen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt Sie der Anwalt auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Frage:
Was machen Mandanten, die über keine
Rechtsschutzversicherung verfügen, aber gleichzeitig nicht finanzstark sind?
Antwort:
Auch diese Personen sollten den Weg zum Anwalt nicht
scheuen. Zum Einen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der
ESK und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft können
Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die
Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch
Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.
Frage:
Was ist zu tun, wenn Zweifel an der Anlage aufkommen?
Antwort:
Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer
Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind
bei den Vertrauensanwälten des ESK bestens aufgehoben und bekommen für einen
moderaten einmal Beitrag eine erste fundierte Einschätzung. Der Mandant muss auch keine Angst haben, dass
er von dem Rechtsanwalt in sinnlose Prozesse gezogen wird. Falls die
Befürchtungen der Anleger unzutreffend sind, so werden die ESK Anwälte den
Anleger hierauf hinweisen, was für diesen dann auch eine Beruhigung bedeutet.
Frage:
Bekanntlich ist auch die Qualität der Bearbeitung durch
Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche Empfehlung können Sie hier geben?
Antwort:
Der Mandant muß das Gefühl haben, daß sein Fall individuell
bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei das nur als Massenfall
sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob seriöse Arbeit geleistet
wird.
Frage:
Ist bei den Anlageprodukten auch die Rechtslage
unterschiedlich? Welche Chancen bestehen rechtlich überhaupt, erfolgreich
vorzugehen?
Antwort:
Man kann die Ansprüche eines Mandanten grundsätzlich nur
dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall ansieht.
Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle. Die
Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr unterschiedlich zu
beurteilen.
Frage:
Ist es denn sinnvoll, sofort eine Klage einzureichen?
Antwort:
Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend
erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Sofern für eine Prüfung
der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift
zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte,
bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer
staatlich anerkannten Gütestelle an. Daher stellen übrigens auch viele Anwälte
sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche
Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten
Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich
vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich
preiswerter. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in vielen Fällen von einer
Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage
teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der
Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich einer
vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, daß man natürlich nicht jeden
Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich
vernünftigen Lösung führen, die wir stets für unsere Mandanten im Auge haben.
„Die Investfinans AB
Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse
vertraut“.
Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in
Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein
Anlagebetrug nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen
Bestandteil von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt.
Leider finden sich immer wieder Banken, die sich wahrscheinlich nicht unbedingt
mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei einer Kontoeröffnung belasten
wollen.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen,
sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden
unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür
verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer
Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu
melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen,
wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit
Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von
Investfinans AB informiert. Dabei hätte der
Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung
der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt.
Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft
ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um
große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel
genauer informieren müssen.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um
die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend
vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank
eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans
AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin
und an wen ist das Geld abgeflossen.
Investfinans AB konnte
mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie
Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld
immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein
Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
- Der
wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern,
sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug,
gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient
reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien,
Luxusyachten, Kunstwerken und schlussendlich auch zu Spenden an die
Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.
Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit
einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte
nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine
erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss
auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich
leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu
Offshore-Unternehmen erfolgen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele Anleger die zu ihren
Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung
der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall
erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell
vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung