Den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
erreichen in den letzten Tagen viele Anfragen geschockter Anleger, die bei ShareWood
Switzerland AG Holzinvestments getätigt haben. Sie wurden informiert, dass alle
Balsabäume gefällt und eingeackert werden. Die Anleger fragen sich, ob ihr Geld
nun weg ist?
Zu den Vorgängen bei ShareWood Switzerland AG hat das
Schweizer Fernsehmagazin „Kassensturz“ am 03.09. 2019 unter dem Titel „Grüner Flop-Frust
für Anleger: Totalverlust mit Öko-Holzinvestment“ einen sehr informativen
Beitrag des Autors Peter Basler gesendet.
Zitat aus diesem
Beitrag: „Vor dem
Rundschreiben der Sharewood Switzerland AG aus Zürich haben sich hunderte
Öko-Anleger gefürchtet. Vor rund neun Jahren investierten sie insgesamt zwölf
Millionen Franken in Balsabäume auf Plantagen in Brasilien. Ende Juli hat nun
Sharewood-Chef Peter Möckli die Kunden informiert, dass er «angesichts des
gänzlich fehlenden Absatzmarktes» keine andere Möglichkeit mehr sehe, als «das
Balsa-Projekt zu stoppen und die Bäume fachgerecht zu zerkleinern und gleich
vor Ort in den Boden einzuarbeiten.“
Der
Link zu diesem Beitrag:
https://www.srf.ch/news/schweiz/gruener-flop-frust-fuer-anleger-totalverlust-mit-oeko-holzinvestment
Mit Pressemitteilung
vom 18.01.2018 teilte die ShareWood Switzerland AG mit: „Es läuft sehr gut für
die Sharewood Group aus Zürich.
Mit Investitionen in brasilianische Edelholz-Plantagen
werden hohe und stabile Renditen erwirtschaftet. Zudem ist eine Anlage in den
nachwachsenden Rohstoff Holz nicht nur finanziell interessant, sondern auch
ökologisch sinnvoll.“ „Letztes Jahr konnte die Sharewood Switzerland AG ihr
10-jähriges Jubiläum feiern und bereits zum 22. Mal wurden Ausschüttungen an
die Baumeigentümerinnen und -eigentümer gezahlt. Die Durchforstung der Plantage
F10 Fazenda União im Nordosten Brasiliens brachte auch dieses Mal eine Rendite
von über 6 % IRR p.a. In den nächsten Monaten werden nach und nach noch weitere
Plantagen abgerechnet und ausbezahlt. Dabei ergibt sich die anfallende Rendite
aus dem Zusammenspiel der Faktoren biologisches Wachstum der Bäume und
steigende Holzpreise. Die Baumeigentümerinnen und -eigentümer werden regelmäßig
über den Stand von Ausholzungen und Auszahlungen der Holzerlöse informiert.
Bezüglich des Zeitpunkts der Durchforstungen wird immer versucht sich an den
Ablauf gemäß der Planung zu halten. Es gibt allerdings forst- oder
marktwirtschaftliche Gegebenheiten, die ein Umdisponieren notwendig machen
können. Ziel ist es, die höchste Qualität und Quantität an Holz zu
erwirtschaften. Ein optimales Holzmanagement ist komplex und setzt hohe
Sachkenntnis hinsichtlich der Biologie der Bäume und der marktwirtschaftlichen
Abläufe voraus.“ Zitat Ende.
Das Schweizer Radio
und Fernsehen SRF Online berichtete am 19.02.2018: „Sharewood verkauft Bäume als
Geldanlage und verspricht hohe Renditen. Mehrere Kunden warten vergeblich auf
ihr Geld.“ Der Beitrag kann hier gelesen werden. https://www.srf.ch/news/schweiz/baeume-als-geldanlage-sharewood-bleibt-rendite-schuldig
Der Hörbeitrag ist hier zu finden.https://www.srf.ch/play/radio/_/audio/_?id=cfbf8e44-f7b8-40be-8882-54ba0c4c2990
Diesem Bericht nach, „sollen kleinere Erlöse aus dem
Holzverkauf meist problemlos bezahlt werden. Sobald grössere Geldbeträge im
vierstelligen Bereich prognostiziert sind, fliesst von Sharewood kein Geld
mehr. Einzelne Baumbesitzer bekommen nur Ausreden zu hören. Auch im Internet
schildern mehrere Personen genau dieselben Probleme.“
Die BaFin hatte der
ShareWood Switzerland AG mit Datum vom 14.Mai 2019 öffentliche Angebot
dieser Vermögensanlagen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz
untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die ShareWood
Switzerland AG keine von der BaFin gebilligten
Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach
dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthalten.
Grüne Kapitalanlagen“
erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit.
So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum
Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen.
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber
empfindliche Verluste.
Immer stärker werden
sogenannte Green Investments als neue, alternative Kapitalanlagemöglichkeiten
am Markt beworben.
Sie verheißen hohe, zum Teil zweistellige Renditen pro Jahr
und verbinden diese Verheißung für den bewussten Kapitalanleger zugleich mit
der Gewissheit, das Geld nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch
wertvoll anzulegen. Gegenstand dieser Investments sind nachwachsende natürliche
Rohstoffe, wie z.B. Holz, oder Plantagen zum Anbau dieser Rohstoffe sowie die
Erzeugung erneuerbarer und ökologischer Energie.
Aber Vorsicht, gerade
bei nachhaltigen Investitionen in „grüne Kapitalanlagen“ können Gefahren
drohen.
Green Investments können auf die unterschiedlichste Art
erfolgen, als Kommanditbeteiligung eines geschlossenen Fonds, als Aktienerwerb,
als Erwerb von Genussscheinen, als Direktinvestment etc. Von der Form der
Anlage hängt es sodann ab, ob und welche Anforderungen die Initiatoren treffen
und inwiefern diese zur Aufklärung über die mit dem Geschäft verbundenen
Risiken verpflichtet sind.
Bei Green Investments
ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.
Vordergründig sind sie renditestark, modern,
zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte
und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden.
Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche
wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der
Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger,
zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit
geführt hätten.
Green Investments, das
belegen aktuelle Fälle läuten offensichtlich auch den Beginn einer neuen Ära im
Kapitalanlagebetrug ein.
Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern,
die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da
sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von
Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die
Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen
Zusammenhänge oft kaum!“ Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die
ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen
Plantagen versenkt haben! „Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den
Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute
Gefühl, das Richtige zu tun“.
Die ESK Anlegerschutzanwälte raten „Grüne Anlagen“ noch
intensiver prüfen zu lassen als die ohnehin schon ins Gerede gekommen Kapitalanlageformen
wie offene Immobilienfonds oder geschlossene Anlagen wie z.B. Schiffsfonds:
„Die schwarzen Vermittler-Schafe kennen ihre Opfer und wissen genau, wie sie im
Gespräch mit motivierten Anlegern ein „Grünes Thema“ zum Abschluss führen können.
Besonders gefährlich ist eine Investition z.B. in Übersee-Plantagen auch
dadurch, da über die eigentlichen Besitz- und Verantwortungsverhältnisse kaum
Klarheit besteht und eins sicher ist: „Verlorenes Geld bleibt ohne erheblichen
juristischen Aufwand auch verloren!“
Bei Investitionen in die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu
beachten, dass dieser Bereich stark von den staatlichen Subventionen und
Vorschriften reglementiert wird.
Bei einigen
„Grünen Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung.
Hier fehlt oft die klare Definition für eine grüne Bindung
und die Investoren wissen nicht, ob ihr Geld tatsächlich in nachhaltigen
Projekten eingesetzt wird. Das „Green Investment“ ist sicher einer der
populärsten Trends in der Wirtschaft, der sich noch lange fortsetzen wird und
steil nach oben drängt. Langfristig werden Investoren hier wahrscheinlich keine
Traumrenditen kassieren, dafür aber ein hohes Maß an relativer Sicherheit
genießen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber
auch empfindliche Verluste.
Prüfung von
Haftungsansprüchen
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele
Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in
diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet
verlangen können. Betroffene Anleger die von den Erfahrungen der ESK
Anlegerschutzanwälte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im
Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre
rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, melden sich per
E-Mail: esk-schutzbund@email.de
Der ESK unterstützt
nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei
und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung
zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung
ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe
Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher
viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung
ab.
Weil Menschen lieber
Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen
Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
- Aus
diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung
zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für die vielen Anleger die sich bei der ESK
Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt gelohnt, da mit
den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele
Informationen gesammelt werden konnten, die sich nunmehr zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.
Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Anwaltskosten entstanden.
Nunmehr ist die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen
angesagt.
Auch hier kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen
Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen
möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Die ersten Deckungszusagen
liegen den Anwälten bereits vor. In diesen Fällen sind die Anleger, egal wie
der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision
zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision
anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die
beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass
er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko
eingegangen zu sein.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen.
Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren
erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu
zahlen.
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Kontakt
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