BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger bei Ausstieg und Schadensersatz. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB unterstützen Anleger der Venture Plus Beteiligungen (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) beim Ausstieg bzw. bei der Durchsetzung von Schadensersatz.
Nach Erkenntnissen der Kanzlei haben sich viele Anleger von
ihren Anlageberatern überzeugen lassen, ihre sicheren Renten- und Lebensversicherungen
zu kündigen, um das daraus gewonnene Geld in riskante Venture Plus
Beteiligungen zu investieren. Zudem war vielen Anlegern nicht bewusst, dass sie
sich für viele Jahre, oft für über 25 Jahre, an die Unternehmen binden würden,
ohne dass ihnen die Möglichkeit eines Ausstiegs über eine Kündigung gegeben
wird.
Bei Venture Plus (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und
Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) handelt es sich um
unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken bis hin zum kompletten
Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder. Geschäftszweck der Venture
Plus Fonds ist der Erwerb von Beteiligungen an oft noch jungen Unternehmen. Das
Schicksal der Fonds hängt also wesentlich von dem Erfolg oder Misserfolg dieser
jungen Unternehmen ab. Nach eigenen Angaben von Venture Plus richten sich die
Fondsbeteiligungen auch nur an Anleger, die bereit sind diese unternehmerischen
Risiken einzugehen. Dagegen richten sich die Beteiligungen nicht an Anleger,
die auf der Suche nach sicheren Anlagen, zum Beispiel für die Altersvorsorge,
sind.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern
der Venture Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine
spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen
zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit den Venture Plus Fonds
berät. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater
erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger
„anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten
Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen
nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen
sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und
verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater
dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In
diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer
Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern darüber
hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage
beanspruchen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Venture Plus Beteiligungen anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllb
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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