Nach Insolvenzantrag: Eigenverwaltung abgelehnt! BSZ e.V. rät zur Interessenbündelung!
In Sachen German Pellets überschlagen sich die Ereignisse.
Zunächst wurde, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, völlig überraschend eine
auf den 9. Februar anberaumte Gläubigerversammlung kurzfristig abgesagt, dann
stellte der deutsche Brennstoffhersteller am 10. Februar Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Unternehmen ist offensichtlich
zahlungsunfähig.
Nun hat das zuständige Insolvenzgericht Schwerin eine
Eigenverwaltung abgelehnt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth &
Partner Rechtsanwälte mbB hatte bereits gestern erklärt, dass er eine Sanierung
in Eigenregie kritisch sehe und ablehne: „Sollte der Antrag auf Eigenverwaltung
gestellt worden sein, so werden wir uns dagegen zur Wehr setzen, denn wir sehen
es skeptisch, dass dieselben Unternehmensverantwortlichen hier in der Firma
weiter Verantwortung übernehmen können. Auch sollte die Einrichtung eines
Gläubigerausschusses oder eines gemeinsamen Vertreters geprüft werden.“
Auch andere Vertreter sahen die Insolvenz in Eigenregie
kritisch.
Dieser Ansicht hat sich nun auch das Insolvenzgericht
Schwerin angeschlossen. Die zuständige Richterin hatte offenbar erhebliche
Zweifel daran, dass die Gläubiger mit einer Eigenverwaltung einverstanden sind.
Damit ist der Weg für ein klassisches Insolvenzverfahren geebnet.
Betroffenen Anlegern ist zu raten, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle
anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist
ratsam. Die Interessengemeinschaft „German Pellets“ beim BSZ e.V. bündelt dabei
die Anlegerinteressen.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner
werden auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem
Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die
Unternehmensverantwortlichen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird
wohl nur eine teilweise Schadenskompensation möglich sein. Betroffene Anleger
können sich der BSZ e.V. -IG German Pellets anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
drspä
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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