Dienstag, April 28, 2020

Am meisten überwacht, am schnellsten sanktioniert und abkassiert, das ist der deutsche Autofahrer.

GEMESSEN? GEBLITZT? BUSSGELD? PUNKTE? FAHRVERBOT? FÜHRERSCHEIN? UND JETZT? Mit dem neuen Bußgeldkatalog kann der Führerschein blitzschnell weg sein.

Oberstes Gebot: Penibel die Verkehrsregeln beachten. Wenn trotz alledem ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, sorgfältig prüfen ob die darin aufgestellten Vorwürfe haltbar sind. In gravierenden Fällen unbedingt einen sachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.  

Verkehrsverstösse die aufgrund von Messungen festgestellt werden, sind oft nicht so eindeutig wie dem Verkehrssünder  im amtlichen Schreiben suggeriert wird. Ob der Vorwurf zu Recht besteht, ist in vielen Fällen keine juristische sondern eine technische Frage. Die Frage nach einem korrekten Messergebnis kann der Verteidiger in der Regel daher nicht ohne einen Sachverständigen beantworten.

Ein Gerichtsverfahren wird auf einer völlig anderen Grundlage geführt, wenn schon zu Beginn ein Gutachten vorliegt. Dieses bringt einen wertvollen Vorsprung.  Es gibt im Verkehrsrechts-Verfahren oftmals technische Dinge, die für einen Nicht-Wissenschaftler schwer nachvollziehbar sind. Wenn dem Verteidiger aber etwas unklar ist, werden Verfahren zäh, unberechenbar und kosten Zeit und Geld. Warum den Unwägbarkeiten des Gerichtsverfahrens weitere selbst gemachte hinzufügen?

Irren ist menschlich und manchmal sogar technisch.

Fehler lauern überall. Das standardisierte Messverfahren wird nicht immer fachgerecht durchgeführt oder die technischen Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben. Sachverständige schauen akribisch genau hin und finden heraus, wenn etwas nicht zusammen passt. Denn warum sollen fehlerhafte Verfahren zur Verurteilung führen?

Wenn ein Gericht sieht, dass bekannte Gutachter das Gutachten erstellt haben, wird das Verfahren immer öfter direkt eingestellt. Wenn ein Verfahren aber erst einmal ganz anders läuft als erwünscht, kann es für das Gutachten zu spät sein.  Wissen um den tatsächlichen Sachverhalt sollte also  möglichst früh vorhanden sein, damit das Verfahren gleich richtig läuft.

Bei schwerwiegenden Fällen sollten Betroffene auf alle Fälle auf einem Gutachten bestehen. Auch dann wenn der Anwalt meint, man könne sich diese Kosten sparen, da er alles im Griff habe.

Die mit dem vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verbundenen Rechtsanwälte kooperieren mit einem Gutachterbüro welches nach über 20.000 Vorgängen einen hohen Coolness-Faktor hat. Diese Sachverständigen haben fast alles schon gesehen und gehört, in den letzten Jahren sogar selbstständig Fehlerquellen aufgedeckt, wo niemand sie vermutet hatte. Das macht sie besonders selbstbewusst. Dem Urteil dieses Sachverständigenbüro können betroffene Verkehrssünder vertrauen, zunehmend tun das Verkehrsrichter auch.

Betroffene können über einen UTR e.V. Vertragsanwalt in einer kostenlosen Erstbewertung feststellen lassen, welcher Schritt in dem speziellen Einzelfall, für den Mandanten als der wirtschaftlich sinnvollste erscheint. Mail mit Kurzschilderung an: dokudrom@email.de

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

Der neue Bußgeldkatalog kann schnell den Führerschein kosten.

Als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine«, bewertet der Automobilclub »Mobil in Deutschland« den neuen Bußgeldkatalog. Die verschärften Bußgelder seien unverhältnismäßig und ohne Not entstanden.

Im Schatten der Coronakrise wurde ein neuer Bußgeldkatalog verabschiedet. Die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ab 28. April und sieht schon zum Beispiel für sehr geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parken in der zweiten Reihe deutlich teurere Bußgelder vor. Der Führerschein ist wesentlich schneller als früher weg. Bevorzugt werden Radfahrer, die künftig mehr Verkehrsanteile bewältigen sollen.

Im Einzelnen sieht die neue StVO folgende neue Punkte vor:

  • Bis 10 km/h mehr kostet im Ort 30, außerhalb 20 Euro.
  • 11 bis 15 km/h im Ort 50 Euro, außerhalb 40 Euro.
  • 16 bis 20 km/h 70 innerorts, 60 Euro außerhalb.
  • 21 bis 25 km/h innerorts zu schnell kostet neben einem Punkt einen Monat Fahrverbot.

  • Eine Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h bedeutet künftig einen Punkt in Flensburg.
  • Innerhalb von Ortschaften ist ab 21 km/h zu schnell der Führerschein einen Monat weg, früher ab 31 km/h.
  • Auf der Autobahn ist er jetzt ab mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit weg.
  • 55 Euro kostet das Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeuge reservierten Parkplätzen.
  • Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe kostet 55 Euro.
  • Wer eine sogenannte Blitzer-App während der Fahrt nutzt, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnt, muss 75 Euro bezahlen und sich einen Punkt in Flensburg gefallen lassen.

Als »gerechter und sicherer« charakterisiert Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den neuen Bußgeldkatalog. Er hatte einen neuen Entwurf mit einer Reihe von Verschärfungen vorgelegt, die Länder im Bundesrat legten noch einmal nach. Scheuer beteuert: »Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer«.

In seinen Maßnahmen ist kein Programm für Radfahrer vorgesehen, wie sie sich besser im innerstädtischen Verkehr bewegen und auch einen Blick für andere Verkehrsteilnehmer bekommen. Lastwagen sind größer und unübersichtlicher. Die Fahrer haben häufig kaum Chancen, Radfahrer, die im knappen Raum rechts überholen wollen, zu sehen. Auch ein Abbiegeassistent, wie er häufig gefordert wird, bietet keine absolute Garantie. Ebenso ist kein neuer Schutz von Fußgängern vor Radfahrern vorgesehen.

Kräftig ausgeweitet wird der Schilderwald.

Es gibt einen grünen Rechtsabbiegepfeil nur für Radfahrer. Die dürfen dann – ähnlich wie beim grünen Rechtsabbiegen bei Autos – trotz roter Ampel dennoch rechts abbiegen. Es gibt ein neues Schild »Beginn einer Fahrradzone«. Danach dürfen Autofahrer nur noch maximal Tempo 30 km/h fahren und den Radverkehr weder gefährden noch behindern.

Ebenfalls ein neues Verkehrszeichen »Radschnellweg« haben sich die Verkehrsstrategen einfallen lassen. Radschnellwege enden allerdings häufig nach ein paar Kilometern im Sand oder im Nirgendwo. Ein Schild »Lastenfahrrad« zeigt an, wo Bereiche für Lastenräder freigehalten werden sollen. Ebenso gibt es ein neues Schild für Carsharing. Dafür wissen die Behörden aber noch nicht, wo diese Schilder aufgestellt werden sollen.

Als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine«, bewertet der Automobilclub »Mobil in Deutschland« den neuen Bußgeldkatalog.

Die Verschärfung sei unverhältnismäßig und ohne Not entstanden. Der Straßenverkehr sei relativ sicher, noch nie habe es in Deutschland so wenig Verkehrstote wie jetzt gegeben.

Dem neuen Bußgeldkatalog fehle es »teilweise an Maß und Mitte«, sagt auch FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic. »Unpassend« empfindet er es, Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte. Beides kostet fortan 55 Euro. »Praxisfern und überzogen« sei ein einmonatiges Fahrverbot bei 26 Kilometern pro Stunde zu schnellem Fahren außerhalb von Ortschaften.

»Das klingt zunächst, als betrifft es nur Raser«, erklärt Dirk Spaniel, der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. »Doch führen wir uns einmal vor Augen, wie schnell es auch Sie treffen kann: Beim etwas zügigen Durchfahren einer 50er-Zone übersehen Sie eine kurzzeitige 30er-Zonierung und schnell könnten 21 km/h Überschreitung festgestellt werden. Das ist besonders sozial ungerecht, da für Handwerksbetriebe oder andere Mitarbeiter im Außendienst mit dem Entzug der Fahrerlaubnis auch der Arbeitsplatz in Gefahr ist.«

»Hier gilt es die zu überdenken, ob der neue Katalog in dieser Form wirklich ‚gerechter und sicherer ist‘ oder nur Geld in die Staatskassen spülen soll.« Jetzt müssten systematisch die 30er-Zonen in den Kommunen überprüft werden, ob sie verkehrspolitisch sinnvoll sind oder ob sie nur dem Abkassieren dienen.

Sicher dürfte sein: Anwälte mit Schwerpunkt »Verkehrsrecht« werden deutlich mehr zu tun bekommen. Die Einsprüche werden erheblich zunehmen, weil die Tempomesstechnik häufig genug nicht die hohen Anforderungen erfüllen kann und dieser neue Bußgeldkatalog verstärkt die Existenz von unter Zeitdruck stehenden Vielfahrern bedroht. Immerhin ist in vielen Fällen der Entzug des Führerscheins mit dem Verlust des Jobs verbunden. Eine sehr häufige Folge übrigens: Selbstmord.


Was bietet das vom UTR empfohlene Gutachterbüro dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten?

  • Leistung auf dem neuesten technischen Stand durch eigene Forschung
  • eigene herstellerunabhängige Auswertungen
  • keine durch Rationalisierungsabkommen beeinflussten oder abgespeckte Gutachten
  • ergänzende Stellungnahmen, bis der Tatvorwurf ausermittelt ist
  • Abrechnung mit den Versicherern
  • In den meisten Fällen haben diese Gutachter eine Lösung des Problems.

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen die entsprechenden Experten gerne zur Verfügung.

Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte trotzdem den UTR e.V. kontaktieren. Die mit dem UTR e.V. verbundenen Rechtsanwälte helfen Betroffenen in einer kostenlosen Erstbewertung festzustellen, welcher Schritt in dem speziellen Einzelfall, für den Mandanten als der wirtschaftlich sinnvollste erscheint. Einfach per E-Mail melden.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
E-mail: dokudrom@email.de



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