Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle
bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online
wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht.
Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft
mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun
haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 14.06.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
tectomove ist 9 Monate
nach dem Crowdfunding schon Pleite. Tausend Kapilendo-Anleger verlieren Geld
Im Herbst 2018 war die Welt noch in Ordnung. Kapilendo
sammelte innerhalb von wenigen Stunden 400.000 Euro für die tectomove GmbH in
Form von Kreditforderungen ein. Weitere 600.000 Euro kamen innerhalb von zwei
Wochen durch Nachrangdarlehen hinzu. Verkauft wurden die Geldanlagen im
September 2018 unter dem Slogan „Individuelle Automationstechnik für die
Industrie 4.0“. Doch statt einer langjährigen Expertise und zusätzlichen
Synergieeffekten durch die Muttergesellschaft müssen die Anleger schon nach
wenigen Monaten um ihr Geld fürchten: Im Juni 2019 hat das Amtsgericht
Stuttgart ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Funding.
Kapilendo als Crowd-Plattform stellte für die zukünftigen
Kreditforderungen eine Verzinsung von sieben Prozent in Aussicht. Als Abwickler
für den Unternehmenskredit fungierte die Fidor Bank AG. Die Laufzeit für die
gesuchten 400.000 Euro sollte drei Jahre betragen. Tectomove wollte mit dem
Geld die Serienfertigung eines Anlagenkonzepts für die Sondermaschinen
voranbringen. Bei den Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt wollte
die Emittentin sogar neun Prozent Festzins bezahlen. Auch hier betrug die
Laufzeit drei Jahre. Die Fundingsumme war auf 600.000 Euro begrenzt. Dieses
Geld war für den Ausbau des Vertriebes in Deutschland, China und den USA
gedacht. Über den Emittenten berichtete Kapilendo viel Gutes. Eine langjährige
Expertise und das Know-how der Mitarbeiter wurden gelobt. Eine Diversifikation
der Geldanlage durch zwei Finanzierungsarten sollte gegeben sein. Die
Unabhängigkeit von Schwankungen einzelner Wirtschaftszweige sah Kapilendo durch
Kunden aus verschiedenen Branchen gegeben. Und nicht zu vergessen die
Synergieeffekte als 100-prozentige Tochter der unittem GmbH.
Insolvenz.
Am 7. Juni 2019 hat das Amtsgericht Stuttgart zur
Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der tectomove GmbH
ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 11 IN 247/19). Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter wurde Dr. Dietmar Haffa aus Stuttgart bestellt. Vertreten
wird die tectomove aktuell noch von Geschäftsführer Michael Ellermann. Der
während des Fundings noch als zweiter Geschäftsführer bestellte Andreas
Rümmelin ist seit Januar 2019 als solcher abberufen.
Stellungnahme.
Auf Nachfrage erklärte Kapilendo, dass ihnen zu den Ursachen
des Insolvenzantrages noch nichts bekannt sei: „Aufgrund der Aktualität liegen
uns keine Hintergründe für die Insolvenzantragstellung vor.“ Zu den
Auswirkungen auf die Anlegergelder kann Kapilendo ebenfalls noch nichts sagen:
„Dies ist derzeit nicht absehbar und hängt vom Abschluss des
Insolvenzverfahrens ab. Im Fall der KF-Finanzierung hängt diese zudem auch vom
Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen gegen den Bürgen ab.“ Michael Ellermann von
tectomove hat auf eine Nachfrage nicht geantwortet.
Loipfinger’s Meinung.
Eine Pleite nach wenigen Monaten ist schon ungewöhnlich. Was
hat Kapilendo im Herbst 2018 eigentlich geprüft, um ihren Anlegern diese
Investments empfehlen zu können? Offenbar ist Kapilendo von dem Insolvenzantrag
auch überrascht worden. Verpflichtet die Crowd-Plattform ihre Emittenten nicht
zur Übersendung regelmäßiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen, wie es für
jede Bank selbstverständlich ist? Aus Investorensicht ist das alles sehr
bedenklich. Richtig hart werden vernünftige Kriterien offenbar nicht umgesetzt.
Bei dem aktuellen Funding für Perücken24.de steht beispielsweise zum letzten
Jahresabschluss im VIB, dass dies der im Bundesanzeiger offen gelegte
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ist. Und das bei einem VIB vom 23.
Mai 2019.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend
zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage
zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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