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Montag, Juni 17, 2019

CROWDINVESTING: Chance und Risiko.

Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht.

Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  14.06.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.



tectomove ist 9 Monate nach dem Crowdfunding schon Pleite. Tausend Kapilendo-Anleger verlieren Geld

Im Herbst 2018 war die Welt noch in Ordnung. Kapilendo sammelte innerhalb von wenigen Stunden 400.000 Euro für die tectomove GmbH in Form von Kreditforderungen ein. Weitere 600.000 Euro kamen innerhalb von zwei Wochen durch Nachrangdarlehen hinzu. Verkauft wurden die Geldanlagen im September 2018 unter dem Slogan „Individuelle Automationstechnik für die Industrie 4.0“. Doch statt einer langjährigen Expertise und zusätzlichen Synergieeffekten durch die Muttergesellschaft müssen die Anleger schon nach wenigen Monaten um ihr Geld fürchten: Im Juni 2019 hat das Amtsgericht Stuttgart ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Funding.

Kapilendo als Crowd-Plattform stellte für die zukünftigen Kreditforderungen eine Verzinsung von sieben Prozent in Aussicht. Als Abwickler für den Unternehmenskredit fungierte die Fidor Bank AG. Die Laufzeit für die gesuchten 400.000 Euro sollte drei Jahre betragen. Tectomove wollte mit dem Geld die Serienfertigung eines Anlagenkonzepts für die Sondermaschinen voranbringen. Bei den Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt wollte die Emittentin sogar neun Prozent Festzins bezahlen. Auch hier betrug die Laufzeit drei Jahre. Die Fundingsumme war auf 600.000 Euro begrenzt. Dieses Geld war für den Ausbau des Vertriebes in Deutschland, China und den USA gedacht. Über den Emittenten berichtete Kapilendo viel Gutes. Eine langjährige Expertise und das Know-how der Mitarbeiter wurden gelobt. Eine Diversifikation der Geldanlage durch zwei Finanzierungsarten sollte gegeben sein. Die Unabhängigkeit von Schwankungen einzelner Wirtschaftszweige sah Kapilendo durch Kunden aus verschiedenen Branchen gegeben. Und nicht zu vergessen die Synergieeffekte als 100-prozentige Tochter der unittem GmbH.

Insolvenz.

Am 7. Juni 2019 hat das Amtsgericht Stuttgart zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der tectomove GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 11 IN 247/19). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Dietmar Haffa aus Stuttgart bestellt. Vertreten wird die tectomove aktuell noch von Geschäftsführer Michael Ellermann. Der während des Fundings noch als zweiter Geschäftsführer bestellte Andreas Rümmelin ist seit Januar 2019 als solcher abberufen.

Stellungnahme.

Auf Nachfrage erklärte Kapilendo, dass ihnen zu den Ursachen des Insolvenzantrages noch nichts bekannt sei: „Aufgrund der Aktualität liegen uns keine Hintergründe für die Insolvenzantragstellung vor.“ Zu den Auswirkungen auf die Anlegergelder kann Kapilendo ebenfalls noch nichts sagen: „Dies ist derzeit nicht absehbar und hängt vom Abschluss des Insolvenzverfahrens ab. Im Fall der KF-Finanzierung hängt diese zudem auch vom Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen gegen den Bürgen ab.“ Michael Ellermann von tectomove hat auf eine Nachfrage nicht geantwortet.

Loipfinger’s Meinung.

Eine Pleite nach wenigen Monaten ist schon ungewöhnlich. Was hat Kapilendo im Herbst 2018 eigentlich geprüft, um ihren Anlegern diese Investments empfehlen zu können? Offenbar ist Kapilendo von dem Insolvenzantrag auch überrascht worden. Verpflichtet die Crowd-Plattform ihre Emittenten nicht zur Übersendung regelmäßiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen, wie es für jede Bank selbstverständlich ist? Aus Investorensicht ist das alles sehr bedenklich. Richtig hart werden vernünftige Kriterien offenbar nicht umgesetzt. Bei dem aktuellen Funding für Perücken24.de steht beispielsweise zum letzten Jahresabschluss im VIB, dass dies der im Bundesanzeiger offen gelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ist. Und das bei einem VIB vom 23. Mai 2019.



NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



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