Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum Bankrott, nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht.
Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den
Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften,
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht
der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser
gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage und über unseriöse Anbieter bzw.
Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das
Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Darüber hinaus bietet der BSZ e.V.
Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos
die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster
außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft
Solidarservice.
Zusammengefasst konzentrieren sich damals wie auch heute die
Vorwürfe geschädigter Kapitalanleger darauf, dass eine unqualifizierte, weder
Anleger- noch Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung
von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der
Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen
Produktpalette.
Aus diesem Grunde wurde der Solidarservice „ohne eigenes
finanzielles Risiko“ geschmiedet. Die
Beteiligten des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung im
Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen geschädigte
Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von
Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen
Erfolg zu verhelfen. Der Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus
Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche
Verluste erlitten haben.
Wer verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten bei seiner Kapitalanlage tatsächlich bestehen, kann gerne den
Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.
Fazit:
Die Aussicht, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft
nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern
über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man
im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht
zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme
durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes
Geld eingesetzt werden muss.
Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
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