Freitag, Juli 03, 2015

Infinus-Skandal: Wurden die Anleger bewusst getäuscht?

Nach Ansicht des Landgerichts Leipzig könnten die Anleger im Infinus-Skandal vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden sein. In den Prospekten sei das Geschäftsmodell nicht richtig dargestellt worden.

 

Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig verhandelt über die Schadensersatzklage eines 57-jährigen Infinus-Anlegers. Der Prozess wird von vielen als eine Art Musterverfahren für weitere Zivilklagen im Infinus-Skandal, bei dem zehntausende Anleger mit Hilfe eines Schneeballsystems um ihr Geld gebracht worden sein sollen, betrachtet.

Dabei brachte die Verhandlung am 22. Juni einen Hoffnungsschimmer für die Anleger. Zwar gebe es in den Emissionsprospekten durchaus Hinweise auf das Totalverlust-Risiko für die Anleger, allerdings sei die Geschäftstätigkeit nicht ordnungsgemäß dargestellt worden. Die Kammer überlege nun, ein Sachverständigen-Gutachten für die Infinus-Geschäfte in Auftrag zu geben, berichtet der MDR online. „Stellt sich heraus, dass die Anleger vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurden, können sich daraus neue Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Der Prozess in Leipzig soll am 18. September fortgesetzt werden.

Im Skandal rund um die Infinus-Gruppe und die Konzernmutter Future Business KG aA (FuBus) sollen rund 40.000 Anleger um ihr Geld betrogen worden sein. Als der Skandal Ende 2013 bekannt wurde, wurden gleich mehrere Verdächtige festgenommen. Fünf von ihnen sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. In der Folge gerieten etliche Firmen aus dem Umfeld der Infinus-Gruppe in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten z.T. Insolvenz anmelden. Etliche Anleger fürchten seitdem um ihr Geld.

Der Strafprozess gegen die Beschuldigten im Infinus-Skandal rückt ebenfalls näher. Derzeit wird noch die Anklageschrift erarbeitet. „Der Prozess wird sich auf Grund der umfangreichen Ermittlungen vermutlich in die Länge ziehen. Parallel zum Strafprozess können die Anleger aber ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn in den Insolvenzverfahren wird für Anleger vermutlich nicht viel zu holen sein“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Infinus beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
cp

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