Donnerstag, November 26, 2009

VIP-Medienfonds: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG erreicht Vergleichsangebot für tausende Anleger

Einigungsangebot der HypoVereinsbank und Commerzbank gegenüber Anlegern

Die darlehensgebende HypoVereinsbank AG sowie die Commerzbank einigten sich mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich. Dieses Angebot gilt für alle Anleger – und damit auch für diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Außerdem soll es auch für alle Klageverfahren gelten, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Die Einigung bedeutet gleichzeitig eine Entlastung für die Gerichte.

„Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv um eine außergerichtliche Lösung für alle Anleger der VIP-Medienfonds bemüht und halten dieses Ergebnis für so gut, dass wir es unseren Mandanten in jedem Fall anbieten wollen. Insbesondere für Anleger, die bisher nicht geklagt haben und für solche, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, dürfte dieses Angebot sehr attraktiv sein. Aber auch alle anderen Anleger, die jetzt einen Schlussstrich ziehen und Rechtssicherheit haben möchten, sollten ernsthaft über diesen Vergleich nachdenken“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der KWAG. Nach nunmehr dreijähriger Prozessgeschichte rund um die VIP-Medienfonds zeichnet sich damit ein Ende dieses Mammutverfahrens ab. Gieschen: „Wir haben bereits in 2006 die ersten Gespräche mit den Banken geführt und danach den Gesprächsfaden nie abreissen lassen. Die jetzige Einigung spiegelt die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung – Stichwort ‚Kick-Back’ – ebenso wieder, wie unsere im Laufe der Zeit entwickelte Prozessstrategie – Stichwort ‚Widerruf des Darlehensvertrages’. Dieses könnte nun die ‚letzte Klappe’ in einer filmreifen Story sein.“

Rechtsanwalt Ahrens sieht hier ein Modell für andere Fonds in der Krise: „Auch wenn es etwas gedauert hat, so muss die Gesprächsbereitschaft der beteiligten Banken doch ausdrücklich Erwähnung finden. Momentan sind tausende von Anlegern in Medienfonds mit Steuernachzahlungen und ähnlichen Risiken konfrontiert. Anlegern in Schiffsbeteiligungen weht ein rauer Wind um die Nase. Mit ein bisschen gutem Willen auf allen Seiten lassen sich Prozessmarathons wie bei VIP verhindern.“

Rahmendaten des Vergleichs bei VIP 4:

Die Anleger werden aus der persönlichen Haftung der aufgenommenen Finanzierungsdarlehen der HypoVereinsbank bei VIP 4 freigestellt.
Alle Anleger erhalten eine Kapitalerhaltungsgarantie in Höhe von 95 Prozent der Bareinlage bezogen auf den 30.11.2014.
Aktive Anleger, darunter sind diejenigen zu verstehen, die stichtagsbezogen eine Widerrufs- oder Klagevollmacht erteilt haben, erhalten darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung von 5 Prozent und damit 100 Prozent bezogen auf die Bareinlage zum 30.11.2014.

Anleger, für die stichtagsbezogen bereits eine Klage gegen eine der Beteiligten, im Wesentlichen die Commerzbank AG sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG, eingereicht worden ist, erhalten zum 30.11.2014 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 14 Prozent und damit 109 Prozent bezogen auf die Bareinlage. Dies entspricht in etwa einer Erstattung von Bareinlage plus Agio.

In den anhängigen Verfahren werden die Kosten entsprechend der Unterliegens-/Obsiegensquote von den Gerichten festgesetzt.
Die Anleger verpflichten sich, ihre Stimmrechte ggf. auf ein noch zu bestimmendes Institut zu übertragen.
Die Anleger bleiben bis zum Laufzeitende Kommanditist der Fondsgesellschaft.
Sollte es doch noch zu einer (teilweisen) Anerkennung der steuerlichen Abzugsfähigkeit kommen, fließt dieser Vorteil dem jeweiligen Anleger zu, ohne dass dieses Auswirkungen auf die Kapitalerhaltungsgarantie hätte. Im Gegenzug trägt der Anleger die weiteren steuerlichen Risiken der Beteiligung.
Für den Fonds VIP 3 wird noch an einer ähnlichen Lösung gearbeitet. Anleger, die beide Fonds gezeichnet haben, können kurzfristig mit einer Gesamtlösung rechnen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt rund 1.500 Anleger der VIP-Medienfonds. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gieschen: „Wir haben uns während der Gespräche immer wieder auch mit den anderen Kanzleien abgestimmt, die hier eine größere Zahl Anleger vertreten. Ohne die von allen Beteiligten erzielten Prozesserfolge und das gemeinsame Vorgehen, wäre eine Einigung zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht möglich gewesen, deshalb sollten die Beiträge der Kanzleien Kälber & Tittel, Mattil, Steinhübel & von Buttlar, CLLB und Schirp (SSMAN) hier ausdrücklich erwähnt werden.“


Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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