Donnerstag, Januar 31, 2008

Amman-Fonds: Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Die Dr. Amann AG teilte per Rundschreiben mit, dass die verschiedenen Amann-Fonds aufgrund einer Aufforderung der eidgenössischen Bankenkommission (EBK) aufzulösen seien. Grund hierfür ist das seit 01.01.2007 geltende Kollektivanlagengesetz (KAG), das alle offenen und geschlossenen Fonds der Aufsicht und Bewilligung durch die EBK unterwirft.

Damit hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat nun endlich die Maßnahmen ergriffen, die die mit dem Fall betraute BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei schon lange gefordert hatte:

Die Abberufung von Herrn Dr. Amann als Geschäftsführer der Fonds unter Einsetzung eines Verwalters. Die ordentliche Geschäftsführung der verschiedenen Dr. Amann-Fonds war nicht mehr gewährleistet. Nach dem seit 01.01.2007 in Kraft getretenen Kollektivanlagengesetz (KAG) konnte eine Genehmigung für die Fortführung der Fondsgesellschaften durch Dr. Amann nicht erwartet werden. Anleger sind daher aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegenüber Dr. Amann geltend zu machen, bevor eine Verjährung der Ansprüche eintritt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dr. Amann" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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