Donnerstag, Mai 11, 2006

Wohnungsbauges. Leipzig-West AG: BSZ®-Vertrauensanwälte erreichen Auszahlung an Anleger

Erfolg für den BSZ® und die BSZ®-Vertrauensanwälte: Für die Anleihe mit Laufzeit 21.04.2006 konnten in den letzten Tagen Auszahlungen an diverse Anleger in Höhe von über 100.000,- € erzielt werden!

Wie der BSZ® e.V. berichtete, hat die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG die Inhaberteilschuldverschreibung mit Laufzeit 21.04.2006 nicht fristgerecht ausbezahlt und geriet somit in Zahlungsverzug.

Tausende Anleger bangen daher um ihre Ersparnisse.

Nun ist dem BSZ® e.V. und den BSZ®-Vertrauensanwälten erneut ein Erfolg gelungen. Bis zum 11.05.2006 gelang es, für eine Reihe von Anlegern der bis zum 21.04.2006 laufenden Anleihe die WBG Leipzig-West AG zur Auszahlung zu bewegen.

Es wurden zwar noch nicht alle vom BSZ® e.V. betreuten Anleger ausbezahlt, jedoch immerhin ca. 50 %, zum Großteil auch inklusive Anwaltshonorar.

Bereits für die Anleihen mit Laufzeit 01.12.2005 sowie 10.01.2006 war es den BSZ®-Vertrauensanwälten gelungen, für 100 % der Anleger eine Auszahlung durch die WBG zu erzielen.

Erneut scheint sich damit die Scheibchen-Taktik der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG zu bestätigen, zunächst nur die Anleger auszubezahlen, die anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn die anderen Anleger, die dies nicht tun, werden mit teilweise fadenscheinigen Argumenten auf die lange Bank geschoben.

Ebenfalls interessant: Dem BSZ® e.V. bzw. den BSZ®-Vertrauensanwälten ist es mit Datum vom 09.05.2006 gelungen, ein Versäumnisurteil gegen die WBG Leipzig-West AG vor dem Landgericht Leipzig zu erzielen. Die BSZ®-Vertrauensanwälte hatten für einen Anleger aufgrund der Anleihebedingungen auf Rückabwicklung geklagt. Bei dem Anleger waren die Zinsen nicht ausbezahlt worden, weshalb § 9 der Anleihebedingungen eine vorzeitige Rückabwicklung zuließ. Die Kündigung wurde daher von dem Anleger ausgesprochen, diese wurde jedoch von der WBG Leipzig-West zurückgewiesen, weshalb die BSZ®-Vertrauensanwälte vor dem Landgericht Leipzig Klage einreichten.

Am 09. Mai 2006 erging vor dem Landgericht Leipzig in der Angelegenheit Versäumnisurteil, da die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG nicht rechtzeitig Verteidigungsbereitschaft signalisiert hatte!

Dies bedeutet, dass die WBG Leipzig-West AG es noch nicht einmal für nötig befunden hatte, sich gegen die mit der Klageerhebung geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen, sondern sich „kampflos“ geschlagen gegeben hat, ein Resultat, das auch viele andere Anleger hoffen lässt.

Fazit: Anleger sollten sich von der Wohnungsbaugesellschaft „Leipzig-West AG“ nicht auf die lange Bank schieben lassen, schnelles Handeln ist vielmehr angesagt. Es wurde nun bereits des Öfteren bestätigt, dass es sich lohnt, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Keine Kommentare: